Die inoffiziellen Mitarbeiter der Staatssicherheit: Anwerbung, Berichterstattung und Einsatz im sorbischen Raum

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Das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik stützte seine Arbeit in kaum überschaubarem Maße auf Menschen, die bereit waren, heimlich über ihre Mitmenschen zu berichten. Diese inoffiziellen Mitarbeiter durchdrangen nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und reichten bis in die sorbischen Dörfer der Lausitz. Der vorliegende Artikel zeichnet nach, unter welchen Bedingungen die Informanten geworben und geführt wurden, wie ihre Berichterstattung ablief und welche besonderen Aufgaben ihnen im sorbischen Sprachraum zufielen. Dabei wird deutlich, dass das Spitzelsystem ebenso auf bürokratischen Richtlinien wie auf der politischen Erziehung seiner Zuträger beruhte.

Zögerliche Kandidaten trotz Regimetreue

Trotz nachgewiesener Regimetreue fand sich jedoch nicht jeder vorab ausgewählte Kandidat zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit bereit, was ein Indiz für die unzulängliche Akzeptanz denunziatorischer Tätigkeit sogar im regimenahen Umfeld war. Etwa jeder Dritte hat den Werbungsversuch des Staatssicherheitsdienstes zurückgewiesen. Das war für den Betroffenen normalerweise folgenlos, genauso wie ein Abbruch der inoffiziellen Arbeit durch den Informanten. Am leichtesten gelang dies durch Dekonspiration, indem sich der Informant gegenüber Dritten offenbarte und seinem Führungsoffizier davon berichtete.

Neue Richtlinien für die Anwerbung

Auch die in der am 1. Oktober 1958 erlassenen Richtlinie 1/58 formulierte Maßgabe nach einer gezielteren Auswahl von Kandidaten erbrachte zunächst nicht den gewünschten Erfolg. Erich Mielke forderte deshalb am 7. Mai 1962 auf einer Dienstbesprechung nachdrücklich, nicht nur bewusste und loyale Bürger für eine Zusammenarbeit zu gewinnen, sondern auch solche, die in der Lage seien, in feindliche Gruppen einzudringen oder feindliche Elemente unschädlich zu machen. Zudem erwies sich für die Führung des Ministeriums der Anteil von Mitgliedern der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands unter den geworbenen inoffiziellen Mitarbeitern in den 1960er Jahren mit rund 50 Prozent als entschieden zu hoch. Die Werbung von Parteimitgliedern wurde deshalb in der neuen Richtlinie 1/68 vom Januar 1968 zum Ausnahmefall erklärt, da die Parteigenossen im Verständnis der Staatssicherheit ohnehin als offizielle Mitarbeiter galten. Nach dieser Auffassung waren Mitglieder der Partei bereits durch das Parteistatut verpflichtet, den sozialistischen Staat zu schützen, und in der Regel bereitwillig bereit, bei der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben zu helfen.

Das Anforderungsbild als Auswahlhilfe

In der letzten, bis zum Ende des Regimes gültigen Richtlinie 1/79 vom 8. Dezember 1979 wurden die Auswahlkriterien nochmals präzisiert. Von nun an war der Auswahl ein sogenanntes Anforderungsbild voranzustellen, das konkrete Merkmale wie das Alter, die soziale und berufliche Stellung, die Lebensbedingungen sowie spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Persönlichkeitsqualitäten enthielt. Der Einsatz dieses idealtypischen Informanten sollte gewährleisten, die operative Bearbeitung eines ganz bestimmten Vorganges schneller und wirksamer zu einem Ergebnis zu führen. Als durchschnittlicher inoffizieller Mitarbeiter galt eine Person, die mit dem Staatssicherheitsdienst in der Regel eine Vereinbarung getroffen hatte, konspirativ für ihn zu arbeiten. Zu den Aufgaben dieser Personen gehörten das Sammeln von Informationen, die Unterstützung bei der Feindbekämpfung, die Einflussnahme auf gesellschaftliche Entwicklungen und logistische Hilfestellungen.

Die acht W-Fragen der Berichterstattung

Inhaltliche Richtschnur für das Sammeln von Informationen waren die acht W-Fragen, also die Fragen nach dem Wann, Wer, Wo, Was, Wie, Womit, Wen und Warum. Der Anspruch einer Professionalisierung der Berichterstattung bedeutete für die Führungsoffiziere beziehungsweise Geheimen Hauptinformatoren seit Ende der 1950er Jahre, dass sie ihre Aufträge prägnant und dezidiert auszuformulieren hatten. Eine gute Auftragserteilung und Instruierung verlangte vom operativen Mitarbeiter nach den damaligen Vorgaben bestimmte pädagogische Fähigkeiten und das Vermögen, die Eigenschaften des Informanten richtig zu berücksichtigen. Die Aufträge waren mündlich und bei komplizierten und schwierigen Aufgaben schriftlich zu erteilen, wobei das Dokument des schriftlichen Auftrages vom Informanten zu unterzeichnen und in dessen Arbeitsakte abzuheften war. So entstand ein bürokratisch genau geregelter Kreislauf aus Auftrag, Bericht und Ablage.

Ein Beispiel aus der Schulüberwachung

Dementsprechend wurde dem Informanten mit dem Decknamen Ernest, der im bürgerlichen Leben Benno Pötschke hieß, am 8. Januar 1965 von seinem Führungsoffizier mit dem Decknamen Peter, alias Siegfried Posselt, ein Auftrag erteilt, dem er mittels seiner Berichterstattung nachkommen sollte. Der Informant erhielt den Auftrag, den Lehrer Klaus-Peter Jannasch umfassend aufzuklären. Er sollte in Erfahrung bringen, wer zum Freundeskreis des Lehrers gehörte, wie dessen Familienleben gestaltet war und welche Einstellung sowie Verbindung zur Kirche bestand. Ferner interessierten die Hobbys und Leidenschaften des Beobachteten, seine Bindungen an Parteien und Organisationen, die Qualität seines Unterrichts, seine Besitztümer und seine Verbindungen nach Westdeutschland und West-Berlin.

Freie Form, geregelter Ablauf

In formaler Hinsicht wurde den inoffiziellen Mitarbeitern beim Abfassen ihrer Berichte nichts vorgeschrieben, sie konnten ihre Mittel der Textausformung selbst wählen. Als erste Schreibstrategie kann das musterhafte Schreiben bezeichnet werden, bei dem sich die Informanten auf ein bestimmtes Textmuster bezogen. Sie verwirklichten sowohl naheliegende Textmuster wie den Bericht oder die Personeneinschätzung als auch weniger naheliegende wie die Erzählung oder die Rezension. Bei der zweiten Schreibstrategie wählte der Informant aus seinem Wissensvorrat kommunikative Mittel und schrieb ohne Muster, wobei er seinen individuellen Plan an die jeweilige Situation anpasste. Deshalb finden sich unter den Berichten durchaus plastische Darstellungen und spontane Bewertungen observierter Personen oder interessierender Sachverhalte.

Mündlicher Bericht vor schriftlicher Niederlegung

Abgesehen von dem vorgegebenen Inhalt und der frei wählbaren Form war die Abfassung der Berichte jedoch klar geregelt. In der Richtlinie 1/68 vom Januar 1968 hieß es dazu ausdrücklich, dass aus Gründen der exakten und vollständigen Wiedergabe der Informationen vorgefertigte Berichte zum Treff nur im Ausnahmefall mitgebracht werden durften. Der Ablauf lag in der Regie des Führungsoffiziers, denn der Informant hatte zunächst mündlich zu berichten. Durch Fragen musste der operative Mitarbeiter im Anschluss an den mündlichen Bericht weitere notwendige Details herausarbeiten, und erst danach war ein schriftlicher Bericht anzufertigen, soweit nicht die mündliche Berichterstattung als Ausnahmefall ausreichend war. Tonbandaufzeichnungen konnten angefertigt werden, sofern der Informant dagegen keine Einwände erhob, was vor allem dann zum Einsatz kam, wenn der Informant den Wunsch äußerte, ihn von der schriftlichen Niederlegung seiner Erkenntnisse zu entlasten.

Bindung durch Berichterstattung

Die Berichterstattung, wie sie innerhalb des Ministeriums praktiziert wurde, entsprach durchaus den Praktiken des Berichtswesens in anderen Bereichen des Partei- und Staatsapparates. Die konspirative Gewinnung von Informationen ließ jedoch Berichte erwarten, die näher am Leben waren. Als wichtiger Nebeneffekt für die kommunistischen Machthaber erwies sich, dass die Berichterstatter durch ihre Tätigkeit enger an das herrschende Regime gebunden wurden. Man verlangte von ihnen Auskunft über Ereignisse, die ein Jahr, einen Monat, eine Woche oder einen Tag zurücklagen, und forderte sogar Bilanzen von Vorgängen, die es noch gar nicht gab. Je mehr man den Menschen Stellungnahmen über noch nicht eingetretene Sachverhalte abrang, desto gewisser konnte man ihres künftigen Verhaltens sein, denn sie sollten sich selbst nicht Lügen strafen.

Das Freund-Feind-Schema und die Sprache der Machthaber

In ihrem Duktus folgten die Berichterstatter mehr oder weniger dem Freund-Feind-Schema der kommunistischen Machthaber, sodass auch die Begriffe der totalitären Sprachlenkung Eingang in die Dokumente fanden. Schulungen des Informanten durch den zuständigen operativen Mitarbeiter dienten dem Ziel, sowohl das Feindbild zu festigen als auch die Berichterstattung effizienter am Erkenntnisinteresse des Apparates auszurichten. Ein verinnerlichtes Feindbild sollte beim inoffiziellen Mitarbeiter etwaige Gewissenskonflikte auflösen und moralische Hemmschwellen senken. Erich Mielke unterstrich dies im Dezember 1975 auf einer Tagung vor den Leitern der Hauptabteilungen, Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit dem Hinweis, die Erzeugung der richtigen Gefühle gegenüber dem Feind stärke die Überzeugung der Informanten von der Richtigkeit der eigenen Aufgabe und von ihrer Überlegenheit. Die Erziehung solle die Informanten dazu bringen, den Feind zu verachten und zu verabscheuen und ihm mit Hass entgegenzutreten.

Die Umerziehung des Gewissens

Die Erziehung der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik zur gesellschaftlichen Mitarbeit war Aufgabe aller Institutionen von Partei und Staat, die zu diesem Zweck auch einschlägige Schulungsschriften herausgaben. Wie in Sonderheit Einfluss auf die persönlichen Bindungsbedürfnisse der Jugend genommen wurde, verdeutlichen die Ausführungen von Bernd Bittighöfer zum Thema Gewissen und Gewissensentscheidung. Das Gewissen sei kein unfehlbares Elektronengehirn, und jeder Mensch könne in eine so komplizierte oder ungewöhnliche Situation geraten, dass ihn Zweifel plagten, was nun richtig oder falsch sei. In einem solchen Falle solle er sich vertrauensvoll an seine Freunde, seine Eltern und an das Kollektiv wenden, denn auch die sozialistische Gemeinschaft habe ein Gewissen und eine öffentliche Meinung, die aus den in ihr geltenden sittlichen Normen geformt sei. Dieses größere Gewissen werde dann auch Rat wissen und helfen, die richtige Entscheidung zu finden.

Das Kollektivgewissen als Falle

Im totalitären Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik, in dem die öffentliche Meinung einzig und allein den Willen der Herrschenden widerspiegelte, wirkte sich die Unterordnung des Individuums unter die propagierten Werte der sozialistischen Gemeinschaft verhängnisvoll aus. Damit fiel das letzte Hindernis, das den Einzelnen davor bewahrte, von innen her beherrscht zu werden und zu wollen, was man niemals wollen darf, nämlich sich und die anderen preiszugeben. Die moralische Hemmschwelle, als Informant der Staatssicherheit über Verwandte, Bekannte, Freunde und Kollegen im Geheimen zu berichten, wurde mit dem Hinweis auf die objektive Notwendigkeit einer solchen Tätigkeit zum Schutz der sozialistischen Ordnung umgangen. In der Richtlinie 1/79 vom 8. Dezember 1979 griff das Ministerium das Thema Gewissen und Gewissensentscheidung explizit auf, um es dem Informanten führenden Mitarbeiter als wichtiges Aufgabenfeld bei der Festigung der Zusammenarbeitsbereitschaft zuzuweisen. In den Mittelpunkt seien dabei die Vertiefung der Einsicht in die Notwendigkeit und den Nutzen der Zusammenarbeit sowie das Beseitigen von Bedenken und Pflichten- oder Gewissenskollisionen bei den Informanten zu stellen.

Sorbisch als Muttersprache als Voraussetzung

Im sorbischen Bereich war es unabdingbar, dass der Kandidat für eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter Sorbisch als Muttersprache beherrschte, um im christlichen sorbischen Milieu eingesetzt werden zu können. Innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit war Sorbisch jedoch zu keinem Zeitpunkt Arbeitssprache, wobei dieser Begriff eine im internen Gebrauch der Behörde übliche Sprache der Verständigung meint. Lediglich zwei Fälle einer Verwendung der sorbischen Sprache in der Kommunikation zwischen Führungsoffizier und inoffiziellem Mitarbeiter sind dokumentiert. Zum einen handelt es sich um einen Brief des Informanten mit dem Decknamen Hendruch, der im bürgerlichen Leben Paul Witschas hieß und am 18. April 1961 seinem Führungsoffizier von der Kreisdienststelle Bautzen, Unterleutnant Hans-Joachim Thielemann, mitteilte, er könne zum nächsten vereinbarten Treff nicht kommen, da er sich den Mittelfußknochen gebrochen habe. Zum anderen vereinbarten der spätere Informant mit dem Decknamen Michael, alias Jens Mager, und sein Führungsoffizier von der Objektdienststelle der Technischen Universität Dresden, Hauptmann Wolfgang Schumann, während des Werbungsgesprächs am 20. April 1989, dass eine außerplanmäßige Verbindungsaufnahme durch eine Postkarte mit sorbischem Text und einem schwarz-weißen Dresden-Motiv erfolgen solle.

Eine Postkarte als geheimes Zeichen

Bei diesem Text handelte es sich dem Inhalt nach um eine formlose Einladung zur nächsten Versammlung der Domowina-Studentengruppe Bjarnat Krawc. Die inoffiziellen Mitarbeiter im sorbischen Bereich fanden wegen ihrer speziellen Sprachkenntnisse größtenteils im sozialen Nahraum Verwendung, und zwar entweder institutionell oder personengebunden. Der institutionelle Einsatz ermöglichte sowohl das Sammeln von Informationen als auch die Einflussnahme auf das Handeln der observierten Personen, da die Betroffenen existenziell von ihrer Tätigkeit in der jeweiligen Institution abhängig waren. Eine Einwirkung seitens des Informanten auf nonkonforme Kollegen war möglich, und im Idealfall ließen sich diese durch Einbindung in das Kollektiv disziplinieren und zur sogenannten sozialistischen Persönlichkeit formen.

Spitzel in Redaktion, Schule und Verlag

Beispiele für inoffizielle Mitarbeiter im institutionellen Einsatz sind der Informant Wegener, alias Alfons Sauer, der als Redakteur der sorbischen Zeitung Nowa doba tätig war, und der Informant Paßmann, alias Eberhard Gürtler, der als Lehrer beziehungsweise Internatsleiter an der Sorbischen Erweiterten Oberschule in Kleinwelka arbeitete. Hinzu kam der Informant Günter, alias Georg Krause, der als Lektor im Domowina-Verlag Bautzen sowie als Vorsitzender des Arbeitskreises sorbischer Schriftsteller vielfältig in der Kulturszene aktiv war. Die inoffiziellen Mitarbeiter im institutionellen Einsatz fanden bei Bedarf auch personengebunden Verwendung. Über den Informanten Krebs, alias Josef Schwan, der als Pionierleiter an der Polytechnischen Oberschule in Räckelwitz arbeitete, wurde in einem Aktenvermerk der Kreisdienststelle Kamenz vom 14. September 1964 festgehalten, dass er in der nächsten Zeit zur Absicherung der Schule gegenüber der Kirche eingesetzt werde. Weiterhin erhielt er den Auftrag, die beiden Haftentlassenen Rudolf Waury und Paul Scholze in Ostro sowie die beiden Großbauern aufzuklären und ständig unter Kontrolle zu halten.

Rückkehrer aus den Lagern im Visier

Waury und Scholze waren 1953 von einem Sowjetischen Militärtribunal zu acht Jahren Lagerhaft verurteilt und nach Workuta verbracht worden. Nach dem Besuch von Bundeskanzler Konrad Adenauer in der Sowjetunion im Jahr 1955 und seiner Intervention zugunsten der Kriegsgefangenen kehrten beide aus der Lagerhaft nach Deutschland zurück. Der personengebundene Einsatz kam dann zum Tragen, wenn die zu observierende Person keiner institutionellen Bindung unterlag. In diesem Fall war es dem Informanten lediglich möglich, Informationen über den Betroffenen zu sammeln, während ein Einwirken auf ihn den hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums vorbehalten blieb.

Kontrolle im eigenen Dorf

Beispiele für inoffizielle Mitarbeiter im personengebundenen Einsatz sind der Informant Hermann, alias Johann Pötschke, der als Bürgermeister von Cannewitz in der Oberlausitz ehemalige Großbauern und Ruheständler unter Kontrolle zu halten hatte, und der Informant Martin, alias Fritz Plowka, der als Gemeindevertreter und Vorsitzender der Ortsgruppe der Domowina in Fehrow in der Niederlausitz die örtliche Bevölkerung im Auge behalten sollte. Hinzu kamen der Informant Peter Hartung, alias Klaus-Jörg Petrenz, der seinen ehemaligen Schulkameraden Klaus Dippmann aus West-Berlin bei dessen Besuchen in der Lausitz konspirativ zu begleiten hatte, und der Informant Friedhelm, alias Erwin Hannusch, der zu dem sogenannten Republikflüchtling Martin Pernack aus West-Berlin im Auftrag des Ministeriums eine freundschaftliche Beziehung zu unterhalten hatte. Welch hohe Bedeutung den sorbischen Informanten bei der Interpretation der festgestellten Sachverhalte zukam, verdeutlicht eine Information der Grenzübergangsstelle Rudower Chaussee vom 5. Juni 1978. Darin konnte über Dippmann und Pernack lediglich festgestellt werden, dass die Reisenden bei der Ausreiseabfertigung Bücher und Zeitungen in sorbischer Sprache aus einem Verlag der Deutschen Demokratischen Republik mitführten und sich während der Abfertigung und den Kontrollhandlungen in Sorbisch unterhielten. Der Inhalt des Gesprächs zwischen Dippmann und Pernack blieb den Grenzzollbeamten hingegen verschlossen.

Lob für die sorbischen Zuträger

Der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben gingen die sorbischen Informanten beflissen nach, wie aus einer Einschätzung des Informanten Hermann vom 24. April 1967 hervorgeht. Darin wurde festgehalten, dass der Genannte Bürgermeister der sehr kleinen sorbischen Gemeinde Cannewitz und parteilos sei sowie als sorbischer Bürger regelmäßig die Veranstaltungen der katholischen Kirche besuche. Die Treffs wurden in der Regel monatlich im Dienstzimmer des Informanten durchgeführt, der schriftlich und mündlich berichtete und auch zur Personenermittlung eingesetzt wurde. Diese Aufgabenstellung führte er sehr gewissenhaft durch, und besonders gut hat er über die Tätigkeit des sorbischen Nationalisten Johann Meschgang berichtet. Auch der Informant Martin bekam am 22. Januar 1968 von der Bezirksverwaltung Cottbus ein positives Zeugnis ausgestellt, in dem die Zusammenarbeit als gut bezeichnet wurde, weil er die sorbische Sprache beherrsche und sich mit allen Sorben unterhalten könne, wodurch er ein gutes Vertrauen zu den Bewohnern habe.

Überwachung in Leipzig und Dresden

Der soziale Nahraum, in dem die inoffiziellen Mitarbeiter im sorbischen Bereich wirksam wurden, umfasste die Ober- und Niederlausitz sowie die beiden Bezirksstädte Dresden und Leipzig. An der Universität Leipzig existierte seit 1951 das Sorbische Institut als Ausbildungsstätte für den wissenschaftlichen und pädagogischen Nachwuchs auf dem Gebiet der Sorabistik. Die Mehrzahl der sorbischen Studenten war in einem eigenen Internat untergebracht und entwickelte im Rahmen der Studentengruppe Sorabija eine rege kulturelle Aktivität. Zur Überwachung des sorbischen Lebens in Leipzig wurde seit 1957 unter anderem der Informant Jan, alias Heinz Schuster, eingesetzt, der als Dozent am Sorbischen Institut tätig war. Die in Dresden aktive sorbische Studentengruppe Bjarnat Krawc geriet Ende 1988 im Zusammenhang mit dem Verbot der nicht genehmigten Zeitschrift Serbski student in den Blick der Staatssicherheit, und zur operativen Bearbeitung der studentischen Aktivitäten gelang es der Objektdienststelle am 20. April 1989, den Informanten Michael, alias Jens Mager, einen ehemaligen Feldwebel der Wach- und Sicherungseinheit der Bezirksverwaltung Dresden und nunmehrigen Maschinenbau-Studenten, für die Zusammenarbeit zu gewinnen.

Einsatz im Westen und im sozialistischen Ausland

Vereinzelt wurden die inoffiziellen Mitarbeiter im sorbischen Bereich auch im sozialen Fernraum außerhalb der Lausitz eingesetzt, was in den 1950er und 1960er Jahren vor allem West-Berlin und die Bundesrepublik Deutschland betraf. Besondere Bedeutung erlangte in diesem Zusammenhang der Informant Hendruch, alias Paul Witschas, der zwischen 1955 und 1958 mehrmals im Auftrag der Staatssicherheit das Herder-Institut in Marburg an der Lahn besuchte, um dessen Personal- und Arbeitsstruktur umfassend aufzuklären. Wie aus der Jahresbeurteilung vom 10. Januar 1957 hervorgeht, war sogar vorgesehen, ihn als Auslandsspion in der Bundesrepublik Deutschland anzusiedeln. Er arbeite auf der Linie Westdeutschland und habe eine Verbindung zu einem Mitarbeiter des als feindlich angesehenen Herder-Instituts, wohin er im vergangenen Jahr zweimal im Auftrag gereist sei und vor allem beim ersten Mal gute Aufklärungsergebnisse mitgebracht habe. Das Ziel der Zusammenarbeit bestand darin, ihn nach Westdeutschland absetzen zu lassen, obwohl er schwer zu diesem Schritt zu bewegen war, da ihn in der Deutschen Demokratischen Republik außer seinem politischen Ansehen nichts Besonderes hielt.

Warum Witschas in der DDR blieb

Die Arbeit als Redakteur in der sorbischen Abteilung des Verlages Volk und Wissen in Bautzen und seine zahlreichen Verbindungen zu allen Schichten der sorbischen Bevölkerung waren der Grund dafür, dass Witschas in der Deutschen Demokratischen Republik blieb und dem Ministerium weiterhin mit wertvollen Hinweisen über das nationale Leben der Sorben diente. Außer in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin gelangten inoffizielle Mitarbeiter sorbischer Herkunft auch in der Tschechoslowakei und in der Volksrepublik Polen zum Einsatz. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Prager Frühling des Jahres 1968 und der militärischen Besetzung des sozialistischen Nachbarlandes sowie dem Erstarken der unabhängigen polnischen Gewerkschaftsbewegung Solidarność im Jahr 1980 und der Verhängung des Kriegsrechts in Polen am 13. Dezember 1981 war dies der Fall. Die dazu verwandten Informanten des Ministeriums beziehungsweise der Kriminalpolizei verfügten über die notwendigen Sprachkenntnisse und persönlichen Kontakte, um operativ bedeutsame Informationen aus ihren spezifischen Einsatzgebieten zu liefern, wie die Beispiele des Informanten Peter, alias Kurt Pietsch, und des Informanten Jan Peters, alias Benno Rötschke, zeigen.

Der uneingeschränkte Zugriff auf die Kaderakten

Den idealen Kandidaten für ein bestimmtes Einsatzgebiet ausfindig zu machen war deshalb möglich, weil das Ministerium für Staatssicherheit über einen uneingeschränkten Zugriff auf die Kaderakten aller Bürger der Deutschen Demokratischen Republik verfügte. Zudem war es den Führungsoffizieren erlaubt, ihre Informanten, ob offizielle oder inoffizielle, von der Wahrung des Dienstgeheimnisses zu entbinden. Dies geht aus dem Werbungsbericht der Informantin Anna, alias Marianne Funke, vom 11. Juni 1954 hervor, in dem sie äußerte, dass sie nicht über alles sprechen könne, da sie die Betriebsgeheimnisse wahren müsse, woraufhin ihr erklärt wurde, dass sie wisse, wo sie sich befinde, und hier auch über alles sprechen könne. Die gesetzliche Regelung für diese Machtfülle wurde allerdings erst im Statut des Ministeriums für Staatssicherheit vom 30. Juli 1969 verankert. Darin hieß es sinngemäß, dass das Ministerium zu gewährleisten habe, dass die staatlichen, wirtschaftlichen, dienstlichen und militärischen Geheimnisse allseitig gegen jede Form der Verletzung der Geheimhaltung geschützt und gesichert und deren personelle Träger in die Maßnahmen des allumfassenden Geheimnisschutzes einbezogen werden.

Keine Kontrolle außer durch die Partei

Das Ministerium unterlag einzig und allein der Anleitung und Kontrolle durch die Führungsgremien der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, während eine parlamentarische oder anderweitige Kontrolle der Geheimdiensttätigkeit nicht existierte. Innerhalb der bewaffneten Organe, zu denen das Ministerium des Innern, das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Staatssicherheit zählten, nahm Letzteres eine dominante Position ein. Die Sonderstellung fand ihren Ausdruck darin, dass das Ministerium für Staatssicherheit alle anderen Sicherheitsapparate mit konspirativen Methoden überwachte, es hingegen keinen konkurrierenden Sicherheitsapparat gab, der seinerseits das Ministerium im Sinne eines Systems gegenseitiger Kontrolle überwacht hätte. Die als inoffizielle Mitarbeiter im Dienst der Staatssicherheit tätigen Personen verstanden sich selbst nicht als Denunzianten im herkömmlichen Sinn, sondern unterschieden fein säuberlich zwischen ihrem geheimdienstlichen Klassenauftrag und gewöhnlicher Zuträgerei.

Spitzel unter Spitzeln

Dies kommt beispielhaft in einem Bericht des Informanten Wegener, alias Alfons Sauer, vom 27. März 1978 über Alfons Lehmann zum Ausdruck, der als Abteilungsleiter in der Redaktion der sorbischen Zeitung Nowa doba arbeitete und dem vorgeworfen wurde, selbst als Zuträger zu fungieren, weil alles, was irgendwo gesagt werde, ob Kritisches oder Unqualifiziertes, sofort beim Chef Sieghard Kosel lande, welcher das noch fördere. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass zu diesem Zeitpunkt neben dem Informanten Wegener auch beide im Bericht genannten Personen Informanten der Staatssicherheit waren. Aus konspirativen Gründen blieb allerdings das Wissen über die Tätigkeit des Informanten Paul Becker, alias Alfons Lehmann, und des Informanten Kosel, alias Sieghard Kosel, im Dienst des Ministeriums allein deren Führungsoffizier von der Kreisdienststelle Bautzen, Leutnant Claus Rehder, vorbehalten.

Vom Informanten zum offiziellen Mitarbeiter

Stiegen die inoffiziellen Mitarbeiter in der Hierarchie von Partei und Staat auf, so wurden sie als Informanten entbunden und unter dem Status offizieller Mitarbeiter weitergeführt. Als Beispiel dafür steht Heinz Schuster, der von 1954 bis 1963 unter dem Decknamen Jan tätig war. In einem Auskunftsbericht der Bezirksverwaltung Leipzig vom 20. August 1968 hieß es zu Schusters Werdegang, dass der Betreffende als Informant eine gute Arbeit geleistet habe und durch seine Hilfe die Liquidierung feindlicher Kräfte gelungen sei. Die Ablage als Informant sei 1963 erfolgt, weil sich der Betreffende politisch so exponiert habe, dass keine operative Perspektive für ihn mehr gegeben war, wobei er auch gegenwärtig als zuverlässiger Genosse eingeschätzt werden könne, der sich jederzeit für die Durchsetzung der Politik von Partei und Regierung speziell im Hochschulwesen einsetze. Ähnlich wurde bereits 1955 Georg Groß umregistriert, wobei er eine handschriftliche Entpflichtungserklärung unterzeichnete, wie es in den 1950er Jahren noch üblich war, ehe man diese Praxis später aufgab.

Vier Kriterien für die Einstufung

Die hauptamtlichen Mitarbeiter führten allerdings über die offiziellen Mitarbeiter keine Akten, sodass sich deren Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit im Gegensatz zu den inoffiziellen Mitarbeitern nur indirekt aus anderen Vorgangsakten erschließen lässt. Die kategoriale Bezeichnung als inoffizieller Mitarbeiter wurde den Informanten vom jeweiligen Führungsoffizier verliehen, es handelte sich folglich nicht um eine Eigenbezeichnung der entsprechenden Personen, die sich damals wie heute selbst durchaus in einer anderen Rolle sehen konnten. Relevant im historischen Kontext ist für ihre Kategorisierung die Erfüllung von vier Kriterien, nämlich regelmäßiger Treffs mit dem Führungsoffizier, der Einhaltung der Konspiration, der schriftlichen oder mündlichen Berichterstattung sowie der Verwendung der Informationen in operativen Vorgangsarten. Ob seitens des Informanten eine schriftliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit vorliegt, ist nicht relevant.

Die Frage der Verpflichtungserklärung

Erich Mielke, damals stellvertretender Staatssekretär für Staatssicherheit, hatte bereits auf einer Dienstbesprechung am 5. August 1955 hervorgehoben, dass im Vergleich zur Qualität des Materials, das ein Informant erbringen konnte, die Frage nach einer Verpflichtung von zweitrangiger Bedeutung sei. Die Behörde, die seit 1992 den Nachlass des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik verwaltet, hat 1997 hinsichtlich einer handschriftlichen Verpflichtungserklärung festgestellt, dass auf den Nachweis einer erfolgten Verpflichtung in der Regel verzichtet werden könne, da sich die Zusammenarbeit aus den Berichtsakten ergebe und somit der Mitarbeiter-Status erfüllt werde. Die Feststellung, ob ein Informant den vier angeführten Kriterien gerecht geworden ist, erfolgt demnach einzig und allein anhand des Inhalts der archivierten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Bei dieser Sachrecherche ist nicht der Wahrheitsgehalt der niedergelegten Informationen entscheidend, sondern die Zielstellung, mit der die Informationen vom Ministerium in die Unterlagen aufgenommen worden sind.

Prüfung der Informationen vor ihrer Verwendung

Beispielhaft kommt diese Zielstellung im Abschlussbericht vom 12. Dezember 1968 bezüglich des Informanten Rudi, alias Herbert Mandowsky, zum Ausdruck, in dem festgehalten wurde, dass der Informant bisher fast nie schriftlich berichtet habe und mündlich über verwertbare Fakten berichte. Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit haben jedoch die mittels eines Informanten gewonnenen Erkenntnisse vor ihrer operativen Verwendung durch den Einsatz weiterer Informanten geprüft, um ein effizientes Vorgehen in der Feindbekämpfung zu gewährleisten und Falschinformationen auszuschließen. Am 17. November 1978 wurde im Beschluss über die Veränderung der Art des Informanten Hollender, alias Benno Matka, diesbezüglich vermerkt, dass der Informant ohne Hemmungen über die Probleme der katholischen Kirche berichte und in seinen Berichten keine Widersprüche aufgetreten seien, was durch andere Informanten überprüft worden sei.

 

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