Die Auflösung der Staatssicherheit und der Kampf um die historische Wahrheit
Screenshot youtube.comDer gesellschaftliche Umbruch in der Deutschen Demokratischen Republik markierte eine historische Zäsur, die das gesamte staatliche Gefüge grundlegend erschütterte. In dieser Phase des tiefgreifenden Wandels stand die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit im absoluten Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Die Bevölkerung forderte mit Nachdruck Transparenz und die Sicherung der umfangreichen Aktenbestände, um die Vergangenheit aufarbeiten zu können. Gleichzeitig versuchten alte Machtstrukturen, durch gezielte Vernichtung von Beweismitteln die eigene Verstrickung zu verschleiern. Dieser Konflikt zwischen dem Wunsch nach Aufklärung und dem Bestreben nach Vertuschung prägte die Atmosphäre in den Bezirksverwaltungen maßgeblich.
Die anfänglichen Auflösungsbestrebungen und die Reaktion der Bevölkerung
Anfang Dezember im Jahr des gesellschaftlichen Umbruchs erließ die Leitung des Amtes für Nationale Sicherheit den Befehl zur sofortigen Schließung aller lokalen Dienststellen. Die dort lagernden Dokumente sollten in den übergeordneten Bezirksämtern zusammengeführt werden. In der Praxis waren jedoch zahlreiche Kreisämter bereits vollständig geräumt, bevor Bürgerrechtler überhaupt Zugang erhalten konnten. An anderen Orten reduzierten die Verantwortlichen den Aktenbestand nach eigenem Ermessen und vernichteten personenbezogene Unterlagen eigenmächtig. Die Regierung beauftragte ihre Vertreter in den Bezirken sogar ausdrücklich dazu, unberechtigt angelegte Dokumente unverzüglich zu vernichten.
Der Versuch der öffentlichen Täuschung durch die alten Eliten
Parallel zu diesen Vernichtungsaktionen versuchte die Leitung des Sicherheitsapparates, in der Öffentlichkeit Sympathien zu wecken. Auf einer Regierungspressekonferenz wurde behauptet, das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige seien in akuter Gefahr. Es wurde von gewaltsamen Übergriffen auf viele Menschen in zahlreichen Bezirksämtern berichtet, wobei viele Sicherheitskräfte angeblich Verletzungen erlitten hätten. Die Frage nach der Verhängung eines Ausnahmezustandes wurde zunächst als nicht im Gespräch befindlich abgetan. Schließlich wurde betont, dass die Gesetze des Staates einen solchen Ausnahmezustand ohnehin nicht vorsähen.
Der Widerstand der Bürgerkomitees und die Forderung nach Transparenz
Angesichts der Forderung des Zentralen Runden Tisches nach einer endgültigen Auflösung des Sicherheitsamtes musste die Regierung ihre Anweisungen zur Aktenvernichtung vorläufig außer Kraft setzen. Es galt fortan das Prinzip, das historische Material sicherzustellen und bei Notwendigkeit zu archivieren. Diese neue Anweisung wurde jedoch nicht überall befolgt, da das Kräfteverhältnis vor Ort nicht immer zugunsten der Bürgerkomitees ausfiel. Historiker warfen später die berechtigte Frage auf, warum die Bürgerrechtler nicht noch entschlossener vorgegangen waren. Es fehlte damals an einer organisierten politischen Opposition mit dem klaren Willen zur sofortigen Machtübernahme.
Die Illusion der Sicherheitspartnerschaft und die Rolle der Justiz
In den staatlich kontrollierten Medien wurde das Konzept einer Sicherheitspartnerschaft propagiert, um der Bevölkerung einen geordneten Wandel vorzugaukeln. Dieses Konzept sollte suggerieren, dass Kräfte der Erneuerung gemeinsam mit der Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft den Einfluss der Staatssicherheit eindämmen würden. Dabei handelte es sich um dieselbe Polizei, die kurz zuvor noch mit brutaler Gewalt gegen friedliche Demonstranten vorgegangen war. Noch fragwürdiger erschien die Rolle der Staatsanwälte, da diese alle der regierenden Partei angehörten und ihr hörig waren. Oft kamen sogar Spezialisten für politische Strafsachen zum Einsatz, die eng mit dem Geheimdienst verbandelt waren.
Die unterschiedliche Entwicklung in Dresden und Cottbus
Aufgrund dieser erfolgreich inszenierten Öffentlichkeitsarbeit gelang es in manchen Regionen erst sehr spät, unabhängige Bürgerkomitees zur Auflösung des Amtes zu gründen. In Dresden gingen die Bürgervertreter nach dem Massenansturm auf die ehemalige Zentrale jedoch wesentlich entschlossener vor. Das lokale Bürgerkomitee beharrte darauf, dass das Amt endgültig abzuwickeln sei und alle Fragen gemeinsam besprochen werden müssten. Als den Mitgliedern bei einer Besichtigung nur scheinbare Lösungen präsentiert wurden, drohten sie mit der Niederlegung ihres Mandats. Daraufhin verfassten sie einen Brief an den Ministerrat, in dem sie umfassende Auskünfte, Offenlegung aller Unterlagen und Zugang zu allen Gebäuden forderten.
Die Bemühungen um die Sicherung der Aktenbestände in Dresden
Die Bürgervertreter achteten streng darauf, dass das in verlassenen Dienstzimmern aufbewahrte Material in die Archivräume verbracht und ordnungsgemäß gesichert wurde. Dennoch erwiesen sich die Bemühungen, die Arbeit des Geheimdienstes gänzlich lahmzulegen, als wenig erfolgreich. Die Regierungskommission plädierte dafür, zwischen scheinbar sauberen Abteilungen für die Aufklärung nach außen und unsauberen Abteilungen für die Abwehr nach innen zu unterscheiden. Im Ergebnis einigte man sich darauf, bestimmte Bereiche wie das Archiv oder den medizinischen Dienst unter Kontrolle der Bürgervertreter weiterarbeiten zu lassen. Sogar der Abteilung Aufklärung wurden eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten gewährleistet und das Auslagern von Material gestattet.
Die systematische Vernichtung von Unterlagen im Bezirk Cottbus
In Cottbus verlief die Entwicklung völlig anders, da hier eine Vereinbarung zur Vernichtung des operativen Schriftguts getroffen wurde. Dies betraf einen überwältigenden Großteil der noch nicht archivierten Unterlagen, unter denen sich stapelweise Akten aus den Kreisdienststellen des gesamten Bezirkes befanden. Die Sichtung und Sortierung der Akten verlief unter Leitung der Staatsanwaltschaft beziehungsweise unter Mitwirkung von Archivmitarbeitern. Die Kontrolle hinsichtlich des Abtransports und der Vernichtung fand durch Kräfte der Kriminalpolizei und Vertreter des Neuen Forums statt. Damit gehörte dieser Bezirk zu den wenigen Regionen, in denen die Regierungstaktik fruchtete, das Einverständnis der Bürgerkomitees für die Vernichtung von Unterlagen zu erhalten.
Die Begründung der Aktenvernichtung und die gesellschaftlichen Folgen
Der offizielle Regierungsbeauftragte meldete später, dass Akten über operative Vorgänge aussortiert und zur Papiermühle gefahren worden seien. In einem Zwischenbericht kündigte er die Vernichtung aller Akten an, die zu Bürgern entsprechend der alten Sicherheitspolitik angelegt worden waren. Zugleich beschwor er angebliche Gefahren herauf, die eine Veröffentlichung der Unterlagen mit sich bringen würde. Es wurde behauptet, eine unbefugte Einsichtnahme würde zu großen Gefahren für die Gesellschaft und das Zusammenleben der Bürger führen. Kritisch wurde diese Vorgehensweise erst im Zusammenhang mit der historischen Aufarbeitung der Vergangenheit hinterfragt.
Die Gründe für das geringe Bürgerengagement in der Lausitz
Der wesentliche Grund für das geringe Engagement der Bürger in diesem Bezirk ist in dessen wirtschaftlicher Struktur zu suchen. Zum damaligen Zeitpunkt war ein erheblicher Anteil der Werktätigen im Kohle- und Energiesektor beschäftigt. Die Arbeitsplätze in diesem Wirtschaftsbereich gehörten zu den am besten entlohnten im gesamten Staatsgebiet. Unzufriedenheit begann man erst auf Massenveranstaltungen im Spätherbst des Umbruchjahres zu artikulieren, als dies landesweit längst einen hohen Grad an Normalität erreicht hatte. Eine entscheidende Ursache war das äußerst schwache Protestpotenzial, wogegen in anderen Städten eine langjährige Tradition oppositioneller Gruppen existierte.
Die Auswirkungen auf die sorbische Geschichtsschreibung
Die praktizierte Vernichtung von Unterlagen bedeutet für die sorbische Geschichtsschreibung, dass bezüglich des Einzugsgebietes der Bezirksverwaltung aktiv registrierte Vorgänge nicht überliefert sind. Es handelt sich dabei sowohl um Akten inoffizieller Mitarbeiter als auch um Akten von Personen, die in operativen Vorgängen bearbeitet wurden. Passiv registrierte Vorgänge, welche bereits zu Zeiten der DDR archiviert worden waren, sind hingegen weitgehend erhalten geblieben. Dies gilt auch für das Karteikartensystem und die Kaderunterlagen der hauptamtlichen Mitarbeiter. Für das sorbische Gebiet im Einzugsgebiet der Bezirksverwaltung Dresden kann davon ausgegangen werden, dass es kaum zu Aktenvernichtungen kam.
Der Umgang mit den Unterlagen der Auslandsaufklärung
Der Bestand in Dresden ist nahezu vollständig überliefert, was einen starken Kontrast zur Situation in anderen Regionen bildet. Unterlagen und Karteikarten der Abteilungen der Hauptverwaltung Aufklärung sind hingegen nur rudimentär erhalten geblieben. Dies hängt damit zusammen, dass sich diese Hauptverwaltung laut Beschluss der Arbeitsgruppe Sicherheit des Zentralen Runden Tisches selbst auflösen durfte. Wichtig war den leitenden Mitarbeitern insbesondere, dass jegliche Spur, welche auf ihre inoffiziellen Mitarbeiter hätte hinweisen können, gelöscht wurde. Infolge dieses Beschlusses wurde der größte Teil der entsprechenden Unterlagen makuliert.
Der verstärkte Druck der Bürgerbewegung und das Ende der Staatssicherheit
Anfang Januar des Folgejahres verstärkte sich vonseiten der Bürgerbewegung der Wunsch, von Regierungsseite Auskunft über Größe und Struktur des ehemaligen Sicherheitsdienstes zu erlangen. Der neu berufene Leiter zeichnete eine düstere Perspektive hinsichtlich einer Weiterführung der bisherigen Arbeit unter neuer Struktur. Die Hinweise verdichteten sich, dass die Bürgerkomitees offensichtlich Kurs darauf nahmen, die Vernichtung möglichst bis zu den Wahlen hinauszuzögern. Die Hoffnung, die Opposition für den Aufbau neuer Dienste als Preis für einen friedlichen Übergang erlangen zu können, schwand schnell. In der Volkskammer wurde heftig über die ungenügende Auflösung der Staatssicherheit diskutiert, während zahlreiche Bürger vor dem Palast der Republik demonstrierten.
Die Erstürmung der Zentrale und die Sicherung der letzten Bestände
Der Ministerrat verabschiedete einen Beschluss zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit, worin die Bildung eines Verfassungsschutzes bis zum Frühsommer verschoben wurde. Vor demokratischen Wahlen sollte kein Aufbau eines neuen Dienstes erfolgen, was das staatsrechtliche Ende der Staatssicherheit markierte. Die Waffenkammern in der ehemaligen Hauptverwaltung wurden geräumt, und eine Demonstration führte zur Erstürmung des Gebäudekomplexes. Ein spontan gebildetes Bürgerkomitee übernahm die Sicherstellung der noch vorhandenen Akten. Noch Mitte Februar war es allerdings keineswegs sicher, ob die Unterlagen der Nachwelt erhalten bleiben würden.
Die endgültige Auflösung und die Lagerung der Akten in Bunkern
An diesem Tag berichtete der Beauftragte, dass das lokale Bürgerkomitee nun jegliche weitere Vernichtung von Akten entschieden untersagt hätte. Die Vernichtung elektronischer Speichermedien fand jedoch im Februar statt, nachdem der Ministerrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. In einer Tageszeitung erschien schließlich eine Mitteilung, worin die endgültige Auflösung der Behörde bekannt gegeben wurde. Danach sei der überwiegende Teil der Mitarbeiter entlassen sowie zahlreiche Objekte und ein Großteil der Fahrzeuge übergeben worden. Nach einer Besichtigung durch Archivspezialisten wählte man von den Munitionsbunkern einige aus, die die besten Bedingungen zur Sicherstellung der überlieferten Akten boten.
Die Überführung der Bestände und die Vernichtung digitaler Spuren
Das Archiv der ehemaligen Bezirksverwaltung wurde in einen der Bunker überführt, in dem anderen wurde das verbliebene Material der Kreisdienststellen eingelagert. Kurz darauf erfolgte die Zumauerung der Bunker und deren Bewachung durch die Volkspolizei. Im Jahr nach den freien Wahlen verbrachten Mitarbeiter der neu aufgebauten Bundesbehörde die eingesackten Papierberge nach Frankfurt an der Oder. Dort sollten sie aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In Dresden war es hingegen gelungen, den Bestand weitaus besser zu sichern, sodass dieser vor Ort einsehbar ist.
Die kontroverse Entscheidung zur Vernichtung magnetischer Speichermedien
Auf einer Sitzung des Zentralen Runden Tisches hatte die Mehrheit der Anwesenden den folgenschweren Beschluss gefasst, der physischen Vernichtung magnetischer Speichermedien zuzustimmen. Die elektromagnetischen Datenträger waren in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, da sie einen leichten Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglichten. Einige Vertreter bestanden jedoch darauf, die elektronischen Datenträger vor ihrer Vernichtung auszudrucken, da vollständige Informationen nur noch elektronisch gespeichert vorlagen. Dies betraf vor allem die Namensliste aller inoffiziellen Mitarbeiter, der die Arbeitsgruppe Sicherheit zunächst zustimmte. Auf einer späteren Sitzung erklärte jedoch ein Vertreter des Staatlichen Komitees, dass die Personalangaben in den überlieferten Akten vorlägen und ein namentlicher Ausdruck daher nicht notwendig sei.
Die Folgen der Selbstauflösung und der Verbleib der Rosenholz-Dateien
Diesem Vorschlag wurde mit einer geringen Mehrheit zugestimmt, obwohl etliche prominente Vertreter ein unmittelbar persönliches Interesse an der Vernichtung der Datenträger hatten. Infolge des Beschlusses zur Selbstauflösung der Hauptverwaltung Aufklärung gelang es den ehemaligen Mitarbeitern, auch die Unterlagen der Bezirksverwaltungen weitgehend zu vernichten. Durch die Auflösungsgruppe wurden Unterlagen aus Bezirksämtern vernichtet, sofern die lokalen Bürgerkomitees dies nicht verhinderten. Wie aus dem Protokoll über die Vernichtung der Sicherheitskopien hervorgeht, wurde Wert darauf gelegt, dass alle Verfilmungen der Personenkartei unter Kontrolle verbrannt werden. Eine mikroverfilmte Datei, welche Ablichtungen der Karteikarten enthielt, blieb dennoch erhalten und gelangte später in die Hände ausländischer Geheimdienste.
Historische Einordnung und die bleibende Bedeutung der Aufarbeitung
Die Ereignisse jener Monate verdeutlichen eindrücklich, wie fragil der Prozess der historischen Aufarbeitung in Zeiten politischer Umbrüche ist. Der Kampf um die Akten war nicht nur ein administrativer Vorgang, sondern ein fundamentaler Streit um die Deutungshoheit über die eigene Vergangenheit. Während die einen die Vernichtung als notwendigen Schutz der Privatsphäre und der gesellschaftlichen Stabilität ansahen, erkannten die anderen darin den letzten Versuch einer untergehenden Macht, sich der Verantwortung zu entziehen. Die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bezirken zeigen, dass der Erfolg der Bürgerkomitees maßgeblich von der lokalen Zivilcourage und der organisatorischen Stärke der Opposition abhing. Letztlich blieb nur ein kleiner Teil der ursprünglichen Überwachungsmaschinerie dokumentarisch erhalten, was die historische Forschung bis heute vor enorme Herausforderungen stellt.














