Zwischen Überzeugung, Zwang und Verweigerung: Die Rekrutierung inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit im sorbischen Milieu der DDR

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Die Geschichte des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ist untrennbar mit dem Schicksal jener Menschen verbunden, die als inoffizielle Mitarbeiter für den Geheimdienst tätig waren oder zu einer solchen Tätigkeit gedrängt werden sollten. In der sorbischen Minderheit der Lausitz, einer kleinen slawischen Volksgruppe, die seit Jahrhunderten in der Ober- und Niederlausitz beheimatet ist, nahm die Durchdringung durch die Staatssicherheit eine besondere Form an, da hier ethnische, kulturelle, religiöse und politische Überwachungslinien zusammenliefen. Die Akten, die nach dem Ende der DDR zugänglich wurden, offenbaren ein vielschichtiges Bild aus politischer Überzeugung, persönlichem Druck, moralischer Verweigerung und stiller Resistenz. Der folgende Text zeichnet anhand der überlieferten Unterlagen die verschiedenen Facetten dieser Rekrutierungspraxis nach und zeigt, wie die Staatssicherheit im sorbischen Raum vorging, wen sie ins Visier nahm und warum manche Menschen sich dem Ansinnen verweigerten, während andere nachgaben. Es ist eine Geschichte, die von der Spannung zwischen staatlichem Totalitätsanspruch und individueller Gewissensentscheidung erzählt und die bis in die Gegenwart nachwirkt.

Die politische Überzeugung als Hauptmotiv der Zusammenarbeit

Wie ein ehemaliger Behördenleiter der Stasi-Unterlagen in den neunziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts festgestellt hat, verpflichteten sich 90 bis 95 Prozent der inoffiziellen Mitarbeiter aus genuiner politischer Überzeugung zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit. Die große Mehrheit der Informanten handelte demnach nicht unter Zwang oder aus Angst, sondern aus einer inneren Übereinstimmung mit den Zielen des sozialistischen Staates. In den wenigen Fällen, in denen eine Person tatsächlich zur Zusammenarbeit genötigt wurde, findet sich darüber ein entsprechender Vermerk in den Akten, da das Ministerium auch über solche Vorgänge Rechenschaft ablegte. Diese Erkenntnis widerlegt die verbreitete Vorstellung, die Staatssicherheit habe ihre Informanten ausschließlich durch Druck und Erpressung gewonnen. Gleichzeitig zeigt sie, dass die ideologische Durchdringung der Gesellschaft so weit fortgeschritten war, dass ein Großteil der Bevölkerung die Überwachung des eigenen Umfelds als legitimen Beitrag zum Aufbau des Sozialismus betrachtete.

Überklassifizierung in den frühen Jahren des Netzaufbaus

Fälle, in denen Personen als inoffizielle Mitarbeiter geführt wurden, obwohl sie den eigentlichen Kriterien für eine solche Einstufung nicht entsprachen, sind für den sorbischen Bereich selten belegt. In den fünfziger und sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts führte der forcierte Aufbau eines flächendeckenden Informantennetzes dazu, dass hauptamtliche Führungsoffiziere ihre Gesprächspartner gelegentlich überklassifizierten und als Geheime Informatoren in die Akten aufnahmen, obwohl keine förmliche Verpflichtung vorlag. In den siebziger und achtziger Jahren kam eine andere Form der Fehlklassifizierung hinzu: Gespräche, die hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums mit kirchlichen Würdenträgern führten, wurden in den Akten fälschlicherweise als Berichte inoffizieller Mitarbeiter interpretiert. Diese Überklassifizierungen verzerren das Bild der tatsächlichen Zusammenarbeit und machen eine genaue historischen Einordnung schwierig. Für den sorbischen Bereich lassen sich mehrere solcher Fälle nachweisen, die im Folgenden dargestellt werden.

Der Fall Georg Schramm: Anwerbung unter dem Druck der Haft

Georg Schramm, ein Schlosser im Industriewerk Phänomen in Bautzen, wurde am 17. Juni 1953 im Zuge des Volksaufstandes verhaftet und in die Untersuchungshaftanstalt der Kreisdienststelle Bautzen verbracht. Nach einer Woche in Haft wurde ihm von einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststelle, einem Unterleutnant namens Biskup, die baldige Entlassung in Aussicht gestellt, sofern er sich zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit bereit erkläre. Der Werbungsbericht vom Juli 1953 hält fest, dass Schramm zunächst sein provokatorisches Verhalten am Tag des Aufstandes herunterspielen wollte und angab, er habe nicht gewusst, was er an diesem Tag angerichtet habe. Der Unterleutnant habe ihm daraufhin sein verbrecherisches Verhalten aufgezeigt und ihn gefragt, wie er gedenke, dieses Verbrechen wiedergutzumachen. Schramm habe geantwortet, er wolle alles tun, um seinen schweren Fehler zu korrigieren, woraufhin der Offizier ihm eröffnete, dass eine offene und ehrliche Zusammenarbeit sowie Vertrauen zur Deutschen Demokratischen Republik die Voraussetzung für eine Fürsprache zugunsten seiner Entlassung seien.

Das Scheitern des Geheimen Informators Horst Hein

Schramm versprach daraufhin, offen und ehrlich zusammenzuarbeiten und alles, was er über feindliche Tätigkeiten in Erfahrung bringen könne, der Dienststelle zu melden. Der Werbungsbericht vermerkt ausdrücklich, dass Schramm unter Druck angeworben wurde, was den Zwangscharakter dieser Rekrutierung unterstreicht. Den Erwartungen, die die Staatssicherheit in ihn als Geheimen Informator mit dem Decknamen Horst Hein gesetzt hatte, entsprach der Ende Juni 1953 aus der Haft entlassene Schramm jedoch in keiner Weise. Sein Führungsoffizier fasste die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Februar 1954 in einer abschließenden Einschätzung zusammen und stellte fest, dass Schramm seinen gestellten Aufgaben nicht nachgekommen sei. Er habe stets verlegen gewirkt, zögerliche Antworten gegeben und den Eindruck erweckt, dass er nicht aufrichtig zusammenarbeiten wolle.

Die Flucht nach West-Berlin und die Ablage der Akte

Da sich Schramm bereits im November 1953 nach West-Berlin abgesetzt hatte und sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte, wurde der Vorgang als gescheitert betrachtet. Sowohl die Personalakte als auch die Arbeitsakte des Geheimen Informators Horst Hein wurden mit wenigen Blättern im internen Archiv des Ministeriums zur Ablage gebracht. Der Fall Schramm zeigt exemplarisch, wie die Staatssicherheit in den frühen fünfziger Jahren versuchte, aus der Notlage inhaftierter Personen Kapital zu schlagen und sie durch die Verknüpfung von Haftentlassung und Verpflichtungserklärung zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Zugleich belegt er, dass solche unter Druck zustande gekommenen Verpflichtungen in der Praxis oft wertlos waren, da die Betroffenen weder die innere Motivation noch die äußeren Möglichkeiten besaßen, die Erwartungen des Geheimdienstes zu erfüllen. Die Flucht in den Westen war für viele der so Rekrutierten der letzte Ausweg aus einer als unerträglich empfundenen Situation.

Der Fall Georg Rentsch: Zwischen Amnestie und Erpressung

Georg Rentsch, ein Rechtsanwalt aus Bautzen, wurde im Januar 1954 während der Haft für eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit geworben. Er war drei Jahre zuvor nach einem Artikel des sowjetischen Strafgesetzbuches wegen Propaganda zum Sturz der Sowjetherrschaft zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt worden. Aufgrund einer von der sowjetischen Regierung im Januar 1954 ausgesprochenen Amnestie sollte Rentsch vorzeitig entlassen werden, wobei die Entscheidung über die Begünstigten allein in sowjetischer Hand lag. Im Vorfeld einer Außenministerkonferenz kamen über 6000 Verurteilte frei, und zwar nach Kriterien, die selbst von der Hauptabteilung Strafvollzug der DDR als willkürlich und undurchsichtig beschrieben wurden. Die Staatssicherheit nutzte die bevorstehende Entlassung, um unter den Häftlingen inoffizielle Mitarbeiter zu werben, und ein Leutnant der Bezirksverwaltung Dresden führte mit Rentsch eine letzte Befragung durch, um ihn anschließend als Informanten zu gewinnen.

Die Einschränkung der Verpflichtung und der Widerruf

Im Werbungsbericht vom Januar 1954 wurde vermerkt, dass Rentsch auf die Frage, ob er bereit sei, dem Staatssekretariat für Staatssicherheit weiterhin behilflich zu sein, seine Zustimmung erklärte, jedoch mit der Einschränkung, dass es sich ausschließlich um die Angelegenheit der Sorben handeln müsse. Die ihm vorgelegte Verpflichtungserklärung las er aufmerksam durch und schrieb sie mit der Einschränkung ab, nicht als Denunziant oder Spitzel verwendet zu werden. Auch lehnte er es ab, unter einem Decknamen zu arbeiten, und unterzeichnete die Verpflichtung nur mit diesen Einschränkungen. Tags darauf sollte Rentsch in eine Strafvollzugsanstalt überführt und von dort entlassen werden, doch er bat vorab darum, die am Vortag abgegebene handschriftliche Verpflichtungserklärung rückgängig zu machen, da er als freier Mensch nach Hause zurückkehren wolle. Der Offizier machte ihm unmissverständlich klar, dass er sich nun entscheiden müsse, die Haftanstalt zu verlassen oder dazubleiben, woraufhin Rentsch erklärte, dass er lieber bleiben würde.

Die zweite Verpflichtung und das endgültige Ende der Zusammenarbeit

Nach etwa einer Viertelstunde Bedenkzeit wurde Rentsch erneut in seiner Zelle aufgesucht, wo er erklärte, dass er bereit sei, eine Verpflichtung zu unterschreiben, die im Wesentlichen die Schweigepflicht beinhalte und seine Bereitschaft zum Ausdruck bringe, dem Staatssekretariat nach seiner Haftentlassung zur Verfügung zu stehen. Die erste Verpflichtungserklärung wurde daraufhin vernichtet und durch die neue ersetzt. Nach seiner Haftentlassung traf sich Rentsch mehrmals mit dem operativen Mitarbeiter und drängte dabei stets auf seine Entpflichtung. Beim letzten Treffen im November 1954 versuchte die Staatssicherheit, ihn mit einem konkreten Auftrag enger an sich zu binden, indem er zwei namentlich genannte Personen in West-Berlin und in der Bundesrepublik aufsuchen und deren Verbindungen sowie eine mögliche Zusammenarbeit mit westlichen Geheimdiensten erkunden sollte. Rentsch lehnte den Auftrag aus moralischen Gründen ab und wurde daraufhin von einer weiteren Zusammenarbeit entpflichtet.

Der Fall Monika Just: Eine Akte ohne Inhalt

Zu Monika Just, einer Schreibkraft im Kreisverband der Domowina in Kamenz, legte ein hauptamtlicher Mitarbeiter der Kreisdienststelle Kamenz im Oktober 1954 eine Akte als inoffizielle Mitarbeiterin an. Von ihr wurde erwartet, dass sie über die Arbeit der Domowina berichtete und die Funktionäre der sorbischen nationalen Organisation personalmäßig charakterisierte. In einem Bericht über die Zusammenarbeit vom Januar 1956 musste der zuständige Offizier jedoch eingestehen, dass keine Aktenvermerke geschrieben worden seien, da die Informantin keine schriftlichen Berichte abgegeben und auch mündlich nichts Wesentliches mitgeteilt habe. In der Regel sei sie einmal im Monat getroffen worden, und die von ihr gegebenen mündlichen Berichte könnten lediglich als offizielles Material bezeichnet werden. Der Sachbearbeiter habe es nicht verstanden, sie zu einer besseren Mitarbeit zu erziehen, und im August 1956 wurde der Vorgang zu den Akten gelegt.

Der Fall Hermann Jahn: Zusammenarbeit ohne Wissen

Zu Hermann Jahn, einem Tischlermeister aus Dissen, legte ein Leutnant der Bezirksverwaltung Cottbus im Mai 1956 eine Akte an, mit der Maßgabe, ihn auf dem Gebiet der sorbischen Angelegenheiten einzusetzen. Im Abschlussbericht vom Oktober 1962 wurde festgehalten, dass die Zusammenarbeit den Charakter einer langsamen Heranführung an die Arbeit mit dem Ministerium getragen habe. Da Jahn auf diese Form des Kontaktes nicht einging, wurde die Verbindung über einen anderen Geheimen Informator aufrechterhalten, der bei der Domowina als Instrukteur tätig war. Jahn wusste nicht, dass dieser Instrukteur für das Ministerium arbeitete und dass die Informationen, die er ihm gab, für die Staatssicherheit bestimmt waren. Diese Praxis der mittelbaren Abschöpfung ohne Wissen des Betroffenen stellt eine besondere Form der verdeckten Informationsgewinnung dar, die dem Betroffenen jede Möglichkeit der Verweigerung nahm.

Der Fall Fritz Drogatz: Flucht als Antwort auf die Anwerbung

Zu Fritz Drogatz, einem Redakteur im Rundfunkstudio Cottbus, legte derselbe Leutnant im Oktober 1958 eine Akte an, um ihn auf dem Gebiet der sorbischen Angelegenheiten einzusetzen. Im Abschlussbericht vom August 1959 wurde vermerkt, dass Drogatz in der sorbischen Abteilung des Rundfunks als Reporter tätig gewesen sei und viel mit sorbischen Menschen in Kontakt gekommen sei. Drogatz hatte sich jedoch bereits im November 1958 nach West-Berlin abgesetzt. Durch einen Informanten der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt, der sich auftragsgemäß im Flüchtlingslager Berlin-Marienfelde aufhielt, konnte der Beweggrund für seine Flucht in Erfahrung gebracht werden. Drogatz gab an, dass er vom Ministerium für Staatssicherheit angesprochen worden sei, als Mitarbeiter zu fungieren, und dass er bereits einen Decknamen bekommen habe, sodass sein eigener Name praktisch nichts mehr wert gewesen sei.

Die Offenbarung im Flüchtlingslager und das endgültige Ende

Drogatz erklärte dem Informanten im Flüchtlingslager, dass die Arbeit für das Ministerium für ihn das Letzte gewesen sei und er aus diesem Grund die Zone verlassen habe. Er offenbarte darüber hinaus dem amerikanischen Geheimdienst die versuchte Anwerbung durch das Ministerium für Staatssicherheit, sodass er als potenzieller Informant für die DDR endgültig nicht mehr in Frage kam. Der Fall Drogatz zeigt, wie die bloße Ansprache durch die Staatssicherheit bei manchen Menschen eine so starke Abwehrreaktion auslöste, dass sie die Flucht in den Westen als einzigen Ausweg betrachteten. Die Tatsache, dass die Anwerbung selbst dann noch als Bedrohung empfunden wurde, wenn keine förmliche Verpflichtung stattgefunden hatte, verdeutlicht den psychologischen Druck, der allein von der Kontaktaufnahme durch den Geheimdienst ausging. Für die Staatssicherheit war dieser Fall ein vollständiger Misserfolg, der zudem die eigenen Methoden gegenüber westlichen Diensten bloßstellte.

Kirchliche Würdenträger als Gesprächspartner der Staatssicherheit

Beispiele für Gespräche mit kirchlichen Würdenträgern, die in den Akten fälschlicherweise als Vorgänge inoffizieller Mitarbeiter geführt wurden, finden sich im sorbischen Bereich sowohl auf evangelischer als auch auf katholischer Seite. Beim evangelischen Pfarrer Herbert Noack in Drebkau handelte es sich um einen Kontakt, der von 1974 bis 1980 andauerte, während die katholischen Priester Martin Lehmann, Martin Salowski und Rudolf Kilank über verschiedene Zeiträume von den siebziger bis in die späten achtziger Jahre Kontakte mit Vertretern der Staatssicherheit unterhielten. Diese Personen führten Gespräche mit dem Ministerium, ohne ihre kirchlichen Vorgesetzten darüber zu informieren, was einen Bruch der innerkirchlichen Meldepflicht darstellte. Die Motivation und der Charakter dieser Kontakte unterschieden sich jedoch grundlegend von einer klassischen inoffiziellen Mitarbeit, weshalb ihre Einstufung als Informanten in den Akten als Überklassifizierung gelten muss. Die genaue Betrachtung dieser Fälle zeigt, wie die Staatssicherheit kirchliche Kontakte instrumentalisierte und in den eigenen Akten aufwertete.

Der evangelische Pfarrer Noack: Von der Rechtsverletzung zur Aussprache

Herbert Noack, Pfarrer in Drebkau in der Niederlausitz, wurde im Mai 1974 von einem Oberleutnant der Bezirksverwaltung Cottbus in seinem Amtszimmer aufgesucht, um eine Aussprache in Zusammenhang mit einer Rechtsverletzung seiner Ehefrau zu führen. Dem psychologisch geschulten Offizier gelang es im Verlauf der Unterredung, Noack zu Gesprächen über kirchliche Belange zu drängen. Noack äußerte dabei, dass der Staat das Protokoll verschwinden lassen und ein wenig Toleranz üben solle, da eine öffentliche Behandlung der Angelegenheit niemandem nütze. Man könne sich über viele Dinge im Guten einigen, und er höre gern Ansichten und Meinungen aus der Sicht des Staates. Die Verbindung mit Noack wurde lose bis zu dessen Ausscheiden aus dem Pfarrdienst infolge einer Invalidisierung aufrechterhalten, ohne dass eine förmliche Verpflichtung oder eine regelmäßige Berichterstattung stattfand.

Die katholischen Priester und die Fehleinschätzung des eigenen Einflusses

Im Gegensatz zu Pfarrer Noack ergab sich die Motivation der drei katholischen Priester Lehmann, Salowski und Kilank für Gespräche mit dem Ministerium nicht aus einer persönlichen Notsituation, sondern aus der Fehleinschätzung, auf Entscheidungen von Partei und Staat Einfluss nehmen zu können. Ein Historiker hat in den neunziger Jahren den proportional kleinen Bereich der Kontakte zwischen Staatssicherheit und katholischen Geistlichen grob vier Handlungsmustern zugeordnet. Die drei Priester sorbischer Herkunft entsprechen dem Typus des Abgeschöpften: Personen, die ohne Verpflichtungserklärung mehr oder weniger regelmäßige Kontakte zum Ministerium unterhielten und diese konspirativ betrieben, ohne ihren Bischof zu informieren. Den Geistlichen wurde seitens der hauptamtlichen Mitarbeiter das Gefühl vermittelt, sie wären gleichwertige Gesprächspartner in einem freien Meinungsaustausch. Anhand der überlieferten Akten lässt sich jedoch nachweisen, dass sie von den staatlichen Stellen im Sinne der Parteipolitik instrumentalisiert wurden.

Der scheinbare Konsens zwischen Staat und Kirche

Den Offizieren des Ministeriums kam zugute, dass augenscheinlich die Interessen der Kirchenvertreter mit den Absichten von Partei und Staat übereinstimmten. Beiden Seiten ging es darum, das etablierte Verhältnis zwischen Staat und Kirche zu erhalten und aufkommende Konflikte zu reduzieren. Hinter diesem scheinbaren Konsens gab es jedoch erhebliche inhaltliche Unterschiede: Für den Staat war es von Bedeutung, die Kontrolle zu behalten und Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, während es für die betreffenden Kirchenvertreter wichtig war, die zugestandenen Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der Kirche nicht zu gefährden. Diese Asymmetrie der Interessen wurde von den Geistlichen nicht erkannt oder bewusst ignoriert, was sie zu willfährigen Werkzeugen der staatlichen Überwachung machte. Die Gespräche der Geistlichen mit Vertretern des Ministeriums in den achtziger Jahren trugen wesentlich zur Befriedung des christlichen sorbischen Milieus bei und garantierten, dass der Partei- und Staatsführung kein Protestpotenzial in der Lausitz erwuchs.

Die Befriedung des sorbischen Milieus als Ziel

Dass die katholischen Würdenträger im Territorialbereich des Bistums Meißen nicht gegen die Staatspolitik auftraten und teilweise eine bejahende Haltung einnahmen, wurde in den Akten als Erfolg der operativen Arbeit verbucht. Die Motive dafür, dass sowohl evangelische als auch katholische Geistliche die Nähe zum totalitären Regime suchten, waren mannigfaltig und reichten von Geschwätzigkeit über kleinlichen Ehrgeiz bis hin zu einer systembedingten Unterwerfungsbereitschaft, die aus einer verbreiteten Skepsis der Kirchenleitung gegenüber resultierte. In der Rückschau rechtfertigten die Kirchenvertreter ihre Vorgehensweise damit, dass sie durch direkte Kontakte mit Repräsentanten der Partei und der Staatssicherheit Einfluss auf die Politik nehmen und in humanitärer Hinsicht Zugeständnisse erreichen wollten. Diese Vorstellung war jedoch naiv, da der einseitige Informationsfluss in Richtung der kommunistischen Machthaber allein deren Position stärkte. Im Gegensatz dazu wurde die gesellschaftliche Stellung der Kirchen durch diese Kontakte nachhaltig untergraben, da sie als Gesprächspartner des Regimes ihre prophetische und kritische Funktion einbüßten.

Abgelehnte Werbungen: Ein selten dokumentiertes Phänomen

Fälle, in denen Kandidaten für eine Berufung als inoffizieller Mitarbeiter oder Kontaktperson des Ministeriums das Ansinnen einer Zusammenarbeit ablehnten, sind für den sorbischen Bereich selten belegt. Für den Zeitraum der fünfziger und sechziger Jahre geht dies nur indirekt aus den Akten hervor, da das Ministerium Misserfolge ungern dokumentierte und die Spuren abgelehnter Werbungsversuche oft verwischte. Ein früher Fall betrifft den sorbischen Schriftsteller Jurij Brězan, den die Abteilung der Bezirksverwaltung Dresden im Mai 1955 ins Auge fasste, um ihn für eine inoffizielle Zusammenarbeit zu gewinnen. Die Aussprache mit dem Nationalpreisträger sollte so geführt werden, dass er weitere Personen benannte, die zusammen mit einem anderen sorbischen Schriftsteller für einen polnischen Geheimdienst tätig gewesen sein sollten. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob sich Brězan bereitfand, als Geheimer Informator in den Dienst der Staatssicherheit zu treten, doch spricht vieles dafür, dass er das Ansinnen ablehnte.

Der gescheiterte Versuch bei Erich Schneider

Im Sommer 1956 versuchte die für die sorbischen Angelegenheiten zuständige Dienststelle der Bezirksverwaltung Dresden, den Lehrer Erich Schneider als Geheimen Informator zu gewinnen. Er sollte über Vorkommnisse im Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Kleinwelka sowie in anderen sorbischen Einrichtungen berichten. Im September 1956 führte ein hauptamtlicher Mitarbeiter der Kreisdienststelle Bautzen mit dem Kandidaten ein Kontaktgespräch, das sich jedoch nicht als erfolgreich erwies. Dabei trat zutage, dass Schneider zwar gewillt war, die Staatssicherheit zu unterstützen, sich jedoch nicht schriftlich binden und sich nicht wöchentlich treffen wollte. Aus diesem Grund wurde von einer förmlichen Anwerbung Abstand genommen, da der Kandidat erkennbare Hemmungen hatte, die er in einer zukünftigen Zusammenarbeit nicht überwunden hätte.

Die moralische Dimension der Verweigerung

Im Jahre 1968 verteidigte ein Oberstleutnant an der Juristischen Hochschule des Ministeriums in Potsdam-Eiche seine Doktorarbeit über die Wirksamkeit moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit. Darin ging er ausführlich auf Gründe einer Ablehnung ein und stellte fest, dass sittliche Aspekte die Hauptfaktoren für die Ablehnung oder den Abbruch der Zusammenarbeit darstellten. Besonders die durch moralische Fehldeutungen der inoffiziellen Zusammenarbeit entstandenen Einstellungen seien dabei entscheidende innere Hemmnisse. Um die moralischen Bedenken der Kandidaten abzubauen, müsse die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums dahingehend ausgerichtet werden, die Tätigkeit des Geheimdienstes als mit dem Gewissen vereinbar darzustellen. Trotz konkreter Vorschläge zur Verbesserung des eigenen Erscheinungsbildes gelang es der Staatssicherheit nicht, die Tätigkeit ihrer inoffiziellen Mitarbeiter als moralisch unbedenklich hinzustellen.

Das Verhältnis von erfolgreicher Rekrutierung zu Verweigerung

Deshalb blieb der Anteil an Kandidaten, die sich letztendlich einer Zusammenarbeit mit dem Ministerium entzogen, bis zum Ende der DDR relativ hoch. Ein Forscher bezifferte das Verhältnis von erfolgreicher Rekrutierung zu Verweigerung einer Mitarbeit auf sieben zu eins. Die angewandten Verweigerungsstrategien erwiesen sich als mannigfaltig und reichten von rigoroser Ablehnung bis hin zum geschickten Ausweichen hinter vorgeschobenen Argumenten. Manche beriefen sich auf moralische und religiöse Gründe, auf psychische Belastung, auf Nichteignung oder auf gesundheitliche Probleme. Andere schützten Bereitschaft vor, sofern die Zusammenarbeit einen offiziellen Charakter trug, während wieder andere innerlich ihre Solidarität mit dem Staat bereits aufgekündigt hatten und nicht auch noch in ihrer Freizeit für ihn tätig sein wollten.

Das gemeinsame Motiv der Verweigerer

Das gemeinsame Motiv fast aller Verweigerer war, dass sie nicht über andere Personen, seien es Verwandte, Bekannte, Freunde oder Kollegen, berichten wollten. Bei einer Ablehnung der Zusammenarbeit sah das Ministerium grundsätzlich von Konsequenzen ab, was eine bemerkenswerte Zurückhaltung darstellt. Der werbende Führungsoffizier ließ den Kandidaten allerdings im Unklaren darüber, ob und welche Folgen die Verweigerung haben könnte. Der Kandidat wurde somit mit seinen Ängsten alleingelassen und konnte nicht wissen, ob die Ablehnung tatsächlich folgenlos bleiben würde. Diese Ungewissheit war ein wirksames Druckmittel, das auch ohne offene Drohung eine einschüchternde Wirkung entfaltete und manchen Kandidaten letztlich doch zur Nachgiebigkeit bewog.

Der Fall Hubertus Scholze: Gewissen contra Auftrag

Anhand der Akten aus den sechziger, siebziger und achtziger Jahren lassen sich für den sorbischen Bereich sechs gescheiterte Werbungsversuche belegen, die von der Staatssicherheit selbst dokumentiert wurden. Der erste Fall betrifft Hubertus Scholze, von Beruf Bäcker und Mitglied des Kirchgemeinderates in Ralbitz in der Oberlausitz. In der Begründung für die Schaffung eines geeigneten Vorlaufes beschrieb der zuständige Feldwebel der Kreisdienststelle Kamenz im September 1969, welchen Gewinn sich das Ministerium von dem Kandidaten versprach: eine qualitativ bessere Absicherung der katholischen Kirche und einen besseren Informationsfluss auf diesem Gebiet. Da alle Ratsmitglieder einen guten Kontakt zum zuständigen Kaplan hatten und von ihm angeleitet wurden, bestand darüber hinaus die Möglichkeit, diesen Geistlichen unter operative Kontrolle zu bringen. Im September 1969 wurde mit dem Kandidaten Kontakt aufgenommen, wobei das Gespräch durch seine bevorstehende Einberufung zum Grenzdienst legendiert wurde.

Die standhafte Weigerung des Bäckers

Im zweiten Kontaktgespräch im Januar 1970 erklärte Scholze jedoch, dass er eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium ablehne. Auf die Frage des Mitarbeiters, warum er einen Beitrag zur Stärkung der Republik und für den Weltfrieden nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, erwiderte er, dass er es nicht fertigbringe, sich aufgrund eines Auftrags mit seinem Freund zu unterhalten und anschließend darüber berichten zu müssen. Scholze hatte erkannt, dass er im Fall einer Nennung von Namen der Teilnehmer eines Treffens westdeutscher Katholiken mit ostdeutschen Glaubensbrüdern in Leipzig einer Zusammenarbeit nicht mehr ausweichen konnte. Trotz dreier weiterer Treffen unter Teilnahme der Dienstvorgesetzten bis zum März 1970 gelang es nicht, den Kandidaten umzustimmen. Der Vorlauf wurde wegen Nichteignung eingestellt, und Scholze behielt seine moralische Integrität.

Der Fall Lucia Heine: Gesundheit und Arbeitslast als Schutzschild

Beim zweiten gescheiterten Fall handelt es sich um die versuchte Werbung der Dozentin für sorbische Literatur an der Universität Leipzig, Lucia Heine. Im August 1970 wurde sie in ihrer Wohnung zwecks Kontaktierung und Prüfung auf Eignung zur Zusammenarbeit aufgesucht. Der Werbungsversuch misslang jedoch, da sie zwar bereitwillig Auskunft gab, eine weitere Aufrechterhaltung der Verbindung jedoch ablehnte. Als Grund führte sie ihre Gesundheit und ihre Arbeitsüberlastung an, was von der Staatssicherheit als Vorwand gewertet wurde, aber nicht weiter verfolgt werden konnte. Der Fall zeigt, dass auch akademische Persönlichkeiten des sorbischen Milieus ins Visier der Staatssicherheit gerieten und dass die Verweigerung manchmal in der Form einer höflichen, aber bestimmten Ablehnung geschah.

Der Fall Benno Budar: Religiöse Gründe als Grenze

Der dritte Fall betrifft Benno Budar, einen Lektoratsmitarbeiter für Belletristik im Domowina-Verlag Bautzen. Er wurde vom Mai 1971 bis Februar 1972 als Vorlauf-Informant geführt, ohne dass es zu einer förmlichen Verpflichtung kam. In einem Schreiben an die Hauptabteilung für Nationale Volksarmee und Grenztruppen begründete der Leiter der Kreisdienststelle Bautzen im November 1972, warum der Vorgang eingestellt wurde. Budar habe eine weitere Zusammenarbeit aus religiösen Gründen abgelehnt, und aus diesem Grund sei der Vorgang zur Ablage gebracht worden. Dieser Fall verdeutlicht, dass der christliche Glaube für manche Menschen eine unüberwindbare moralische Barriere darstellte, die auch durch den Druck der Staatssicherheit nicht zu überwinden war.

Der Fall Georg Büttner: Loyalität ohne Unterwerfung

Im vierten Fall stellte sich die Kreisdienststelle Kamenz im Dezember 1976 das Ziel, einen inoffiziellen Mitarbeiter zur Absicherung des künstlerischen Laienschaffens im zweisprachigen Gebiet zu gewinnen. Durch die Zusammenarbeit mit einem anderen Informanten wurde den Ermittlern der Vorsitzende des Laienchores Lipa, der Lehrer Georg Büttner aus Panschwitz-Kuckau, bekannt. In drei Kontaktgesprächen versuchte ein Unterleutnant der Kreisdienststelle, den Kandidaten von der Notwendigkeit zu überzeugen, Versuche der politisch-ideologischen Diversion zurückzudrängen. Obwohl sich Büttner stets loyal gegenüber Partei und Staat verhielt, eine vielfältige gesellschaftliche Tätigkeit vorzuweisen hatte und dafür mehrfach ausgezeichnet wurde, lehnte er eine inoffizielle Mitarbeit im Dienst der Staatssicherheit ab. Im Abschlussbericht vom April 1977 wurde vermerkt, dass der Kandidat eine vertrauliche Zusammenarbeit grundsätzlich ablehne und immer neue Argumente vorbrachte, wenn einzelne Einwände widerlegt wurden.

Die Argumentation des Lehrers und sein Verweis auf das Kollektiv

Büttner führte aus, dass ihm in seinem unmittelbaren Bereich keine Tendenzen der Aufweichung der sozialistischen Ideologie bekannt seien und dass er sich in allen wesentlichen Fragen mit dem Parteigruppenorganisator der Kulturgruppe abstimme. Er selbst sei für eine Unterstützung des Organs nicht geeignet, da man ihm in der Vergangenheit selbst kein Vertrauen geschenkt habe, auch seitens des Ministeriums nicht. Es gebe genügend hauptamtliche Funktionäre, die ebenso Einblick in die Belange der Kultur hätten, und er könne nicht heimlich ohne Wissen des Kollektivs über Dinge berichten. Sein Gesundheitszustand sei angegriffen, und er könne keine weitere Aufregung und Belastungen vertragen. Die Staatssicherheit musste letztlich einsehen, dass Büttner trotz aller Loyalität gegenüber dem Staat nicht bereit war, die Schwelle zur konspirativen Tätigkeit zu überschreiten.

Der Fall Franz Schön: Unterschrift und sofortiger Widerruf

Im fünften Fall scheiterte der Versuch, den Aspiranten in der Abteilung Literatur des Instituts für sorbische Volksforschung, Franz Schön, für eine Mitarbeit als Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit zu gewinnen. Schön unterschrieb zwar im Juni 1978 die ihm vorgelegte Berufung, widerrief jedoch am selben Tag schriftlich seine Einwilligung zur Zusammenarbeit. In seinem Schreiben führte er aus, dass er über einen eventuellen Einsatz im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet und über damit zusammenhängende Schutzfunktionen informiert worden sei und dass man ihm eine Vereinbarung vorgelegt habe, in der er um Mitarbeit gebeten wurde. Er sei damit in gewisser Hinsicht geschickt überfahren worden und habe seine Zustimmung gegeben, ohne Bedenkzeit gefordert zu haben. Nachträglich sei er zu der Feststellung gekommen, dass die Vereinbarung zu allgemein und vieldeutig sei und dass er den Verdacht habe, dass eher seine Kollegen und seine persönliche Umgebung von Interesse seien, und in dieser Hinsicht sei er nicht gewillt, eine Verbindung zu unterhalten.

Die Zersetzung als Vergeltung für die Verweigerung

Da zu dieser Zeit ein Operativer Vorgang gegen einen Kreis sorbischer Intellektueller in Bautzen wegen staatsfeindlicher Hetze lief, wurde Schön von einem Oberleutnant der Kreisdienststelle Bautzen nochmals im Institut aufgesucht, um ihn in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und von einer Weiterarbeit innerhalb des Literaturklubs abzuhalten. Im Abschlussbericht vom September 1979 vermerkte der Offizier, dass offensive Zersetzungsmaßnahmen eingeleitet worden seien, zu denen auch eine offensichtliche Verbindung des Ministeriums zu Schön gehört habe. Über einen anderen Informanten sei unter Mitgliedern des Staatlichen Ensembles für sorbische Volkskultur in Umlauf gesetzt worden, dass Schön Kontakt zum Ministerium habe. Kurze Zeit darauf sei Schön aus dem Leitungsgremium der genannten Gruppe ausgeschlossen worden. Dieses Vorgehen war ein gängiger Bestandteil der spezifisch gegen Gruppen gerichteten Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Auflösung solcher Strukturen zu erreichen.

Die Strategie des Misstrauens innerhalb der Gruppen

Besondere Wirkung erzielte in den betroffenen Gruppen die Verbreitung des Gerüchts, dass Mitglieder Spitzel des Ministeriums seien. Dieses Gerücht konzentrierte der Staatssicherheitsdienst zunächst auf eine einzelne Person und bezog erst nach und nach andere Gruppenmitglieder in die Verdächtigungen ein. Auf diese Weise begann jeder, jedem zu misstrauen, und eine kontinuierliche gemeinsame Arbeit wurde nahezu unmöglich. Die Zersetzung von innen heraus war eine der perfidesten Methoden der Staatssicherheit, da sie die sozialen Bindungen und das Vertrauen innerhalb einer Gemeinschaft systematisch zerstörte. Für den sorbischen Bereich, in dem die Gemeinschaften klein und die persönlichen Beziehungen eng waren, hatte diese Strategie besonders verheerende Auswirkungen auf den Zusammenhalt der Gruppe.

Der Fall Frank Stübner: Misstrauen als Schutz

Beim sechsten gescheiterten Fall handelt es sich um Frank Stübner, einen Studenten der Germanistik und Literaturwissenschaft an der Universität Leipzig. Er verweigerte, wie aus einer Information der Hauptverwaltung Aufklärung vom November 1981 hervorgeht, aufgrund negativer persönlicher Erfahrungen mit dem Sicherheitsorgan einen engeren Kontakt zum Ministerium. Die hauptamtlichen Mitarbeiter notierten nach dem vergeblichen Werbungsversuch, dass Stübner eine positive politische Haltung beziehe und gesellschaftlich aktiv tätig sei. Bei der durchgeführten Aussprache habe sich jedoch ein Widerspruch zwischen seinem politischen Auftreten und der Bereitschaft, das Ministerium zu unterstützen, gezeigt. Er lehnte es ab, Personen einzuschätzen, die er aus seiner Tätigkeit im Rahmen der Singebewegung kannte, und erklärte, dass er kein Vertrauen zur Arbeit des Sicherheitsorgans habe und befürchte, durch seine Einschätzungen seinen Bekannten zu schaden.

Die kritische Stimme des Liedermachers

Stübner brachte auch in den folgenden Jahren mit seinen Liedern bei öffentlichen Auftritten eine kritische Einstellung zu den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR zum Ausdruck. Seine Verweigerung war somit keine vereinzelte Geste, sondern Ausdruck einer grundsätzlichen Haltung, die sich gegen die Vereinnahmung des Einzelnen durch den Überwachungsapparat richtete. Die Staatssicherheit konnte ihn weder durch Argumente noch durch Druck zur Mitarbeit bewegen, und seine Lieder wurden zu einem Medium des stillen Widerstands. Der Fall Stübner steht exemplarisch für jene Menschen, die sich dem System nicht offen widersetzten, aber die Grenze der persönlichen Integrität dort zogen, wo der Staat sie zum Werkzeug der Überwachung machen wollte. In seiner Verweigerung lag eine Würde, die kein Druck und keine Verlockung brechen konnte, und die bis zum Ende des Regimes Bestand hatte.

 

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