Das Schweigen der Päpste und der transatlantische Sklavenhandel

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Die historische Aufarbeitung des transatlantischen Sklavenhandels offenbart tiefe Widersprüche in der Haltung der europäischen Mächte und der kirchlichen Autoritäten. Der Aufstieg der modernen Weltwirtschaft war untrennbar mit der Versklavung von Menschen verbunden. Dabei wird oft die Rolle der römischen Kirche untersucht, die diesen Handel über Jahrhunderte hinweg begleitete. Erst im 19. Jahrhundert erfolgte eine klare moralische Verurteilung durch die päpstlichen Autoritäten. Diese späte Kehrtwende wirft bis heute Fragen nach den theologischen und politischen Motivationen der vergangenen Epochen auf.

Die rechtliche Grundlage des Menschenhandels

Der scheinbare Widerspruch zwischen der Entwicklung der Lohnarbeiterschaft und dem transatlantischen Sklavenhandel wurde durch die Legalität des Handelsaustauschs aufgelöst. Händler beriefen sich darauf, dass weder Betrug noch Diebstahl vorlägen. Auf diese Weise wurde der transatlantische Sklavenhandel durch die römische Kirche von 1455 bis 1815 zumindest legalisiert. Dies geschah bis zum Wiener Kongress, an dessen Ende die europäischen Mächte eine übereinstimmende Erklärung abgaben. Sie befanden, dass der bekannte Handel mit Afrikanern den Prinzipien der Humanität und der universellen Moral zuwiderlaufe.

Die diplomatische Wende im 19. Jahrhundert

Es war insbesondere den diplomatischen Aktivitäten von Papst Pius VII. zu verdanken, dass der Handel von allen in Wien versammelten Mächten für illegal erachtet wurde. Nach seiner Rückkehr nach Rom im Jahr 1814 erneuerte er die diplomatischen Beziehungen mit allen europäischen Nationen. Eines seiner Hauptanliegen war die Abschaffung der Sklaverei. Er entwickelte eine besondere Sensibilität für diese Frage, da er selbst fünf Jahre lang seiner Freiheit beraubt war. In einem Brief an den König von Frankreich verurteilte er das Gewissen, das diesen schändlichen Handel erlaubt.

Das päpstliche Gewissen und die Moral

Der Papst betonte, dass das religiöse Gewissen diesen Handel verurteilt und verwirft. Er verbot allen Klerikern und Laien zu behaupten, dass dieser Handel mit Schwarzen erlaubt sei. Im Februar 1815 wurde er zum Wiener Kongress eingeladen und ließ sich durch einen Kardinal vertreten. Dieser trug dazu bei, dass alle Mächte sich verpflichteten, die vollständige Abschaffung dieses schändlichen Handels zu erreichen. Man musste jedoch bis zum Jahr 1814 warten, damit dieser Handel für das religiöse Gewissen als schändlich verurteilt wurde.

Die historischen Wurzeln der Erlaubnis

Bis zu diesem Datum konnten sich die Plantagenbesitzer und die Staaten auf eine päpstliche Bulle von Papst Nikolaus V. aus dem Jahr 1455 verlassen. Diese Erlaubnis umfasste den Handel mit Afrikanern, einschließlich der gewaltsamen Form der Sklavenjagd. Der Text von Nikolaus V. war in der römischen Kirche seit 1455 geltendes Gesetz. Die Historiker der Gegenwart weisen oft auf diese Bullen hin, um die Autorisierung der portugiesischen Krone zu belegen. Die Könige von Portugal erhielten das Recht, Muslime, Heiden und Schwarze ihres Besitzes zu berauben und zu versklaven.

Die Forschungslage und das sensible Thema

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den päpstlichen Bullen bleibt ein kaum erkundetes Feld der Geschichtswissenschaft. Dies liegt wohl daran, dass die Anweisungen der Päpste zum Thema Sklaverei zwischen dem 15. und dem 19. Jahrhundert widersprüchlich interpretiert wurden. Es handelt sich zudem um ein höchst sensibles Thema der europäischen Geschichte. Die christlichen Kirchen lehnten die Versklavung anderer Menschen durch Christen im Allgemeinen ab. Der Kauf von Individuen, die bereits Sklaven waren, wurde im Hinblick auf Schwarzafrikaner jedoch akzeptiert.

Der Konsens der katholischen Kirche

Der christliche Besitzer eines Sklaven musste ihn nur menschlich behandeln und christianisieren. Dieser Konsens ist bei den Katholiken besonders deutlich sichtbar. Das päpstliche Lehramt hat zwar die Versklavung der Indianer in Amerika verurteilt. Gleichzeitig akzeptierte es den Handel mit Afrikanern, die in ihrem eigenen Land bereits Sklaven waren. Der Kirchenstaat besaß noch Anfang des 19. Jahrhunderts einige Sklaven.

Die Illusion der Freilassung in Europa

Zwar wurde es bald üblich, Sklaven in Europa freizulassen, sobald sie getauft waren. Dies implizierte jedoch nie, die Sklaverei als soziale Institution zu verurteilen. Keine Autorität hat die Unvereinbarkeit von Christentum und Sklaverei behauptet. Die Verschleppung von Millionen von Afrikanern geschah mit dem Segen der römischen Kirche. Die historischen Zusammenfassungen der Lehren und Praktiken bis zum Aufkommen des Abolitionismus zeigen diese deutliche Trennung.

Die Rechtfertigung durch den gerechten Krieg

Manche Autoren zitieren die Bulle von Nikolaus V. nicht in Bezug auf den erlaubten Handel, sondern in Bezug auf den gerechten Krieg gegen den Islam und die Heiden. Der Papst gab eine umfassende Erlaubnis, Sarazenen und andere Feinde Christi anzugreifen und zu unterwerfen. Die Verfasser solcher Analysen müssen jedoch am Ende ihrer Betrachtungen zugeben, dass man bis ins 19. Jahrhundert warten musste. Erst die politischen Beschlüsse führten dazu, dass sich die Kirche gegen die Versklavung der Schwarzafrikaner aussprach. Dieses lange Schweigen ist schwer zu erklären, wenn die Kirche die Versklavung der Indianer bereits 1537 bei Strafe der Exkommunikation verbot.

Das Schweigen der Geschichtsschreibung

Internationale Organisationen versuchten der Forschung über den Sklavenhandel neuen Schwung zu verleihen. Es ging ihnen auch darum, das Schweigen in Geschichtsschreibung, Wissenschaft und Moral zu beenden. Dieses Schweigen übertönte die Schreie der Gefangenen über Jahrhunderte hinweg. Die wissenschaftliche Forschung zeigt bei tiefergehender Betrachtung, dass das Handeln der Päpste im 19. Jahrhundert entscheidend für die Abschaffung war. Die Frage bleibt jedoch, wie sich die Päpste zwischen 1455 und 1815 positionierten.

Die frühe Verurteilung durch Pius II.

Zu Beginn des Handels mit versklavten Afrikanern in Richtung Europa erhob Pius II. im Jahr 1462 seine Stimme. Er verurteilte den Sklavenhandel als großes Verbrechen und befahl den Bischöfen, die Praktizierenden mit kirchlichen Sanktionen zu belegen. Paul III. verbot im Jahr 1537 bei Strafe der Exkommunikation, die Indianer Amerikas als Sklaven zu behandeln. Wenige Tage später verurteilte derselbe Papst die Sklaverei und annullierte jeden diesbezüglichen Vertrag. Urban VIII. verurteilte im Jahr 1639 die Sklaverei seinerseits und drohte jedem Praktizierenden mit der Exkommunikation.

Die Ignorierung der päpstlichen Dokumente

Um diese päpstlichen Dokumente kümmerte sich jedoch kaum jemand. Papst Benedikt XIV. verurteilte im Jahr 1741 die Sklaverei von Neuem mit denselben Formulierungen wie seine Vorgänger. Obwohl diese Konstitution unmittelbar die Versklavung von Indianern in Amerika betraf, wurde sie angeblich auch auf die Versklavung von Afrikanern angewendet. Eine Kopie der Konstitution wurde 1758 an die Kapuziner im Kongo geschickt. Wenn der Heilige Stuhl den Handel für erlaubt erklärte, dann angeblich nur für eine sehr kurze Zeitspanne zwischen 1455 und 1462.

Der Widerspruch der historischen Darstellung

Nun ist nur eines von beidem möglich. Entweder machen sich die Historiker, die die Bulle von 1455 zitieren, den Brief von 1462 aber verschweigen, einer Lüge durch Unterlassung schuldig. Oder sie fördern ein Dokument zutage, das die anderen Forscher nicht kennen oder anders interpretieren. Diese Sachlage regt dazu an, eine eigene Untersuchung anzustrengen und möglichst viele wissenschaftliche Arbeiten übereinanderzulegen. Die Untersuchung aus dem Jahr 2003 bestätigt die Behauptung, dass Pius II. im Jahr 1462 den Handel mit versklavten Afrikanern verurteilte.

Die Bestätigung durch weitere Forscher

Ein Referenzwerk zu diesem Thema aus dem Jahr 1993 bestätigt ebenfalls die Existenz und den Inhalt dieses Briefes. Der Autor erinnert daran, dass Pius II. die Versklavung von Afrikanern als großes Verbrechen bezeichnete. Am Ende seines Werkes muss der Verfasser jedoch zugeben, dass dies zwischen 1462 und 1814 das einzige Mal war. Keiner in der Reihe der Briefe, die eine Kontinuität der Position der Päpste belegen sollen, spricht explizit vom Handel mit versklavten Afrikanern. Man muss bis zum Jahr 1839 warten, um eine klare Verurteilung des Handels mit versklavten Afrikanern zu erhalten.

Das Rätsel des langanhaltenden Schweigens

Heißt das, dass die aufeinanderfolgenden Päpste der Ansicht waren, dass die Klarstellung ausreichte? Merkwürdigerweise hat ein Rezensent den Brief von Pius II. schlicht und einfach übergangen. Er verweist auf die Frage nach dem Schweigen und betont deren Stichhaltigkeit. Bei ersten expliziten Stellungnahmen gegen den Handel mit versklavten Afrikanern kam es erst im 19. Jahrhundert. Die Bedingungen dieses Schwenks des Heiligen Stuhls scheinen nicht vollständig aufgeklärt zu sein.

Die Verurteilung der Indianersklaverei

Die untersuchten Texte der Päpste heben vor allem drei hervor, in denen der Heilige Stuhl die Sklaverei klar verurteilte. Das Problem ist nur, dass Paul III., Urban VIII. sowie Benedikt XIV. jeweils gegen die Sklaverei der Indianer der Neuen Welt Stellung bezogen. Sie verloren kein Wort über den Sklavenhandel mit den Afrikanern. Nur Pius II. habe Letzteren in seinem Brief aus dem Jahr 1462 verurteilt. Ein Rezensent erwähnte dies jedoch mit keinem Wort, da er die Bezugnahme auf den Brief als nicht beweiskräftig ansah.

Die Quellenlage und das Vatikanarchiv

Gleichwohl wird dieser Brief auch von anderen Experten zitiert, die sich jedoch auf dieselbe Quelle stützen. Man kann sich fragen, ob man dieser Quelle vertrauen kann, da die Synthese für eine internationale Organisation unpräzise bleibt. Der entscheidende Unterschied zwischen der Versklavung von Indianern und der Versklavung von Afrikanern wurde buchstäblich mit Schweigen übergangen. Das Verbot wurde vor dem 19. Jahrhundert nie auf die Versklavung von Afrikanern angewendet. Die Tatsache, dass man den Kapuzinern im Kongo einen Text schickte, der die Versklavung der Indianer verbietet, ist bestenfalls eine historische Kuriosität.

Die Auslegung der päpstlichen Bullen

Neuere Untersuchungen erwähnen den Brief von Pius II. erneut und betonen, dass er die Handlungsfreiheit der Sklavenhalter einschränkte. Es wurde ihnen nunmehr verboten, Afrikaner bei Sklavenjagden einzufangen oder zu verkaufen. Am einfachsten wäre es, sich direkt auf den fraglichen Brief zu beziehen. Das Problem ist nur, dass er im Vatikanarchiv liegt und der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Die Bedeutung einer anderen Bulle aus dem Jahr 1537 bleibt jedoch umstritten.

Die universelle Tragweite der Verbote

Manche Experten vertreten die Ansicht, dass diese Bulle eine viel allgemeinere Tragweite besaß und die Versklavung aller Völker verbot. Andere bestehen darauf, dass die Texte selbst nur die Indianer betreffen, die in ihnen explizit genannt werden. Der Papst erwähnte zwar alle andern Völker, die künftig mit den Christen bekannt werden. Die Vertreter des Heiligen Stuhls erwähnen in erster Linie die Schriften von Paul III., wenn sie Akte in Erinnerung rufen wollen. Ein Vertreter des Heiligen Stuhls erklärte später jedoch, dass es allein um die Indianer Amerikas gehe.

Der Schutz der Einheimischen in der Neuen Welt

Die Interpretation, die die Afrikaner in die Vorschriften einbezieht, ist kaum überzeugend, da es in der Bulle nur um die bereits entdeckten Gebiete geht. Es gibt hier also keinen Anlass zu allzu vielen Kontroversen, da Paul III. die Versklavung der Einheimischen der Neuen Welt verbot. Der heilige Mann musste die Strafe der Exkommunikation im Jahr 1538 unter dem Druck der Spanischen Krone zurücknehmen. Erst im Jahr 1542 wird eine erste Kehrtwende eingeleitet, die die Abschaffung der Versklavung der Indianer umfasst. Darauf folgte zwei Jahrzehnte später ein neues Gesetzespaket, das den Willen der Krone bekräftigte, die Indianer zu beschützen.

Die strikte Trennung der Schutzgebiete

Die sukzessiven Erklärungen der jeweiligen Päpste fügen sich strikt in diesen Rahmen ein. Worum es geht, ist seit mindestens 1537 klar: Die Versklavung der Einheimischen zu verbieten, um sie vor der Vernichtung zu retten. Dies diente eben dadurch ihrer Evangelisierung, welche die Legitimation für die Inbesitznahme der eroberten Gebiete bildet. In dieser Hinsicht ist die Kompilation der katholisch inspirierten Studien erhellend. Die Anordnungen von Paul III. aus dem Jahr 1537 betreffen nur die Versklavung der Indianer.

Das Fortbestehen der afrikanischen Sklaverei

Andere Experten behaupten, dass die Anordnungen Benedikts XIV. aus dem Jahr 1741 auch ein Verbot der Versklavung von Afrikanern explizit aussprechen. Dem wird jedoch widersprochen, da hier nur die Indianer betroffen seien. Von 1537 bis 1741 hätten sich die aufeinanderfolgenden Päpste also vom Schicksal der Indianer betroffen gezeigt. Während die Versklavung der Einheimischen in der Neuen Welt ab 1560 immer weiter abnahm, hat sich Benedikt XIV. gleichwohl ausschließlich für das Los der Indianer interessiert. Er verlor kein Sterbenswörtchen über den transatlantischen Sklavenhandel, der damals in jedem Jahrzehnt durchschnittlich 500000 afrikanische Menschen verschiffte.

Das ungelöste Rätsel der päpstlichen Geschichte

Die Schlussfolgerungen bezüglich der Indianer Amerikas sind stichhaltig, wenn das Handeln der Päpste bei der Abschaffung der Sklaverei als entscheidend bezeichnet wird. Wie es sich jedoch mit der Versklavung von Afrikanern und dem Handel mit ihnen verhält, bleibt offen. Von 1435 bis 1814 scheint es nur zwei Mal um die Schwarzen gegangen zu sein. Das erste Problem, das sich dem Historiker stellt, ist das Schweigen der Päpste zum Thema transatlantischer Sklavenhandel. Es ist unvorstellbar, dass der Brief von Pius II. aus dem Jahr 1462 durch die nachfolgenden Päpste für ausreichend erachtet wurde.

Der intensive Handel und das bleierne Schweigen

In einer Zeitspanne von 1537 bis 1741 wurden immer wieder Texte zum Thema der Versklavung der Indianer verfasst. Dies betraf ein Phänomen, das bereits im Schwinden begriffen war. Gleichzeitig wurde der seinerseits immer intensiver werdende transatlantische Sklavenhandel mit einem bleischwer lastenden Schweigen übergangen. Die Forschung steht somit vor der Aufgabe, diese massiven Widersprüche in der kirchlichen Haltung aufzuarbeiten. Das Fehlen eindeutiger Verbote für den afrikanischen Handel wirft bis heute schwere moralische Fragen auf.

 

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