Lausitzer Kriminalität: Wie läuft ein erweiterter Raubüberfall ab
„Erweiterter Raubüberfall“ – Zwar ist solch ein Begriff nicht – nach offizieller Terminologie – nicht vorhanden, aber ist die Begrifflichkeit „Erweiterter Suizid“ sehr wohl ein genormt. Beim „Erweiterter Suizid“ nimmt der Suizidwillige noch andere Opfer mit oder richtet anderweitig Schaden an.
„Offiziellen Aufklärungszahlen“ – „Die bieten eine geschönte Welt der Polizei“
Somit würde der Begriff „Erweiterter Raubüberfall“ durchaus auf verschiedene sehr reale Verbrechen passen. Hauptziel des Täters ist Wertgegenstände zu erbeuten, aber dabei wird der Tod des Opfer entweder billigend in Kauf genommen oder sogar bewusst herbei geführt. Die Logik – aus Sicht des Verbrechers – ist dabei bestechend einfach: Tote machen keine Aussage mehr und die Behörden können das Verfahren schnell zu den üblichen Akten legen. – Mag ziemlich verwegen klingen? – Doch die Zahlen fallen sehr Eindeutig aus.
„Von 100 angezeigten Fällen gibt es nur 2,6 Verurteilungen“
„Prof. Christian Pfeiffer***, spricht davon, dass man auf die offiziellen Aufklärungszahlen nichts geben kann. Die bieten eine geschönte Welt der Polizei, von 100 angezeigten Fällen gibt es nur 2,6 Verurteilungen. Polizisten sagen ihm unter vier Augen: “Die da oben brauchen geschönte Zahlen für ihre Politik.” Weiterhin sagt Pfeiffer, dass man Statistiken sehr gut “interpretieren” könne, so sollen unaufgeklärte Einbrüche unter den Tisch fallen. Einem ertappten Täter werden viele ähnliche Einbrüche zugerechnet, auch wenn es dafür keine Beweise gibt – und schon sieht die Quote besser aus. “Seltsamerweise” werden in der Statistik Einbrecher als “ermittelt” erfasst, obwohl diese weder angeklagt noch verurteilt werden. Mit anderen Worten, dass der Haus- und Wohnungseinbruch aufgeklärt wird, man die gestohlenen Gegenstände, Geld, Schmuck oder seinen Laptop wieder erhält, tendiert gegen Null! Hilflose und traumatisierte Opfer bleiben zurück, die hoffentlich wenigstens eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Denn nur dann besteht die Chance wenigstens der finanziellen Entschädigung. Was ein Leben lang bleibt, sind Menschen, die sich in den eigenen vier Wänden weder wohl noch sicher fühlen. Statt blühende – verbleiben verbrannte Seelenlandschaften.“
„Hilflose und traumatisierte Opfer bleiben zurück“ – Was in keiner amtlichen Statistik steht
Wobei selbst diese 2,6 Verurteilungen auf vermutlich noch beschönigt seien: Denn in vielen Fällen hat hinter die treibende Kraft von vermeintlich „behördlichen Ermittlung“ nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern eine Privatperson – beim Fall „Jens Bleck“ – gestanden. Ungefähr ein halbes Jahr musste die Staatsanwaltschaft – im Schweiße ihres Angesichts – bei einen Mordfall ermitteln, um die Frage zu beantworten: Welche Behörde überhaupt zuständig sei? – Streng genommen handelt es sich beim Fall „Jens Bleck“ auch um keinen Mordfall, sondern er soll nur auf sehr seltsamen Wege „natürlich“ zu Tode gekommen sein. Oder anders ausgedrückt: Irgendein Mörder muss sich nur etwas geschickt anstellen und keine Behörde wird jemals Anklage erheben. Mit solchen „Ermittlungsmethoden“ lassen sich jede Menge an „Hurra-Meldungen“ verbreiten.
„Nach offizieller Statistik werden in Deutschland 92 Prozent aller Morde aufgeklärt“ – Stimmt es wirklich?
>>GdP – Gewerkschaft der Polizei<<
„Nach offizieller Statistik werden in Deutschland 92 Prozent aller Morde aufgeklärt. Wenn erst einmal ermittelt wird, geschieht das professionell, mit hohem Aufwand und großem Erfolg.“
„Wenn erst einmal ermittelt wird, geschieht das professionell, mit hohem Aufwand und großem Erfolg“ versus Fall „Jens Bleck“
Da der Fall „Jens Bleck“ amtlich nicht als Mordfall gilt, kann er logischerweise nicht in die Statistik „unaufgeklärte Morde“ eingehen. Dabei ist der Fall „Jens Bleck“ kein bedauerlicher Einzelfall, sondern nur die allerwenigsten Morde werden tatsächlich aufgeklärt.
„Schätzungen gehen von bis zu 2400 Fällen deutschlandweit aus“
„Darum gibt es so viele unentdeckte Morde – Jedes Jahr werden Hunderte von Morden nicht als Morde erkannt. Schätzungen gehen von bis zu 2400 Fällen deutschlandweit aus. … Unter Rechtsmedizinern ist die Anekdote in verschiedenen Variationen ein Klassiker, ähnlich wie jener Spruch, dem zufolge unsere Friedhöfe hell erleuchtet wären, wenn auf jedem Grab eines unentdeckt Ermordeten eine Kerze stünde.“
„Friedhöfe hell erleuchtet wären“ – „Wenn auf jedem Grab eines unentdeckt Ermordeten eine Kerze stünde“
Doch nach offiziellen Zahlen wurden nur 245 Personen als Opfer eines Mordes angegeben, was also einer vermuteten Aufklärungsquote – basierend auf Schätzungen der Rechtsmedizin – von etwa zehn Prozent entspräche. Die echten Aufklärungsquoten bei Morden und Einbrüchen geben also praktisch das gleiche erschütternde Bild ab. Aber politisch wurde eine ganz andere Parole herausgegeben: „Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt“ – Das ist keine Satire, sondern ein ernst-gemeinter Satz aus dem Munde des Innenministers gesprochen.
Ernst gemeinte Aussage des Innenministers: „Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt“
Vielleicht wäre hier ein bisschen mehr Sinn für Realität angebracht? Ohnehin dürfte es vollkommen utopisch sein: Das alle Einbrüche oder Mordfälle – also nur zwei große Straftaten – aufgeklärt werden: Denn das würde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Staatshaushalt überhaupt nicht hergeben. Zumal vielen Opfern damit auch nicht geholfen wäre, was so mancher Fall recht eindrücklich zeigt.
Erweiterter Raubüberfall: „Einbrecher fesseln Mann an Stuhl“
„Einbrecher fesseln Mann an Stuhl – 68-Jähriger erstickt – Das 68-jährige Opfer war am Montag bäuchlings auf dem Boden liegend und ohne Lebenszeichen in seinem Haus gefunden worden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilten. Die Obduktion ergab, dass der Mann erstickt wurde, wie ein Polizeisprecher sagte. … Die beiden Männer sollen die beiden zu Boden gebracht und dann das Haus nach Bargeld und Wertsachen durchsucht haben. Mit Beute in unbekannter Höhe seien die Täter geflohen.“
Erweiterter Raubüberfall: „Obduktion ergab, dass der Mann erstickt wurde“
Das Einbrecher bewusst Geiseln nehmen: Das stellt schon längst keine Seltenheit mehr dar. Wozu auch mühsam die Wohnungstür aufbrechen, wenn das Opfer sogar freiwillig die Tür aufmacht?
Einbrecher statt Paketbote: „Öffnet nichts ahnend seine Wohnungstür“
„Ein 36-Jähriger öffnet nichts ahnend seine Wohnungstür in Stuttgart-Nord, als es an der Tür klingelt. Dann fesseln ihn Unbekannte und beklauen ihn.“
Erweiterter Raubüberfall:“Fesseln ihn Unbekannte und beklauen ihn“
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat sogar eine Webseite mit den vielsagenden Titel: „K-EINBRUCH“ – Dort werden auch allerlei Verhaltenstipps gegeben, aber dieses Szenario wird dort nicht mal ansatzweise erwähnt. Dabei kommt der „Erweiterter Raubüberfall“ recht häufig vor. Vereinfacht: Die Opfer werden überwältigt, Wertgegenstände gestohlen und manchmal augenscheinlich auch Geld von Bankkonto abgehoben.
„Erstickt mit Plastiktüten“ – Bei Befragung der PIN-Nummer für die EC-Karte gestorben?
„Erstickt mit Plastiktüten – Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Frau den ihr flüchtig Bekannten am 5. Februar in ihre Wohnung in Görlitz lockte und in ein Gespräch verwickelte. Dort soll der Mitangeklagte gewartet haben, um den jungen Mann mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu betäuben. Dann soll das Paar das Opfer mit drei Plastiktüten, die mit Paketband am Kopf befestigt wurden, erstickt haben. … Die Angeklagten hätten sich Geld besorgen wollen, um sich ins Ausland abzusetzen. Vom Konto des Getöteten hatten die mutmaßlichen Täter mit der gestohlenen EC-Karte insgesamt 2000 Euro abgehoben, wie es in der Anklage heißt.“
„Opfer mit drei Plastiktüten, die mit Paketband am Kopf befestigt wurden, erstickt haben“
Jedoch mit einer gestohlenen EC-Karte kommt man in der Regel nicht weit. Um tatsächlich Geld abzuheben ist eine Geheimzahl erforderlich und mit etwas Phantasie kann sich jeder Vorstellen: Wie vermutlich die Täter, die passende Geheimzahl bei einem gefesselten Opfer „erfragt“ haben könnten. Aber über solche unappetitlichen Details kein einziges Wort in der offiziellen Polizeiliche Kriminalstatistik geschrieben stehen.
Selbstverteidigung: Warum das Opfer im Gefängnis landet und der Einbrecher kommt mit Bewährung davon?
Praktische Verhaltenstipps sind kaum vorhanden: Zwar ist „formal“ das Recht auf Selbstverteidigung verbürgt, aber in der Rechtspraxis wird nahezu jede Form der Verteidigung als Körperverletzung gewertet: Am Ende – vereinfacht – landet das Opfer im Gefängnis und der Einbrecher kommt mit Bewährung davon. Außer eine gesunde Portion an Misstrauen und im Zweifel die Tür lieber geschlossen lassen, sind keine sinnvollen Ratschläge möglich.