Die Etablierung der staatlichen Überwachung und die Formierung des Unterdrückungsapparates

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Die Entstehung der deutschen Diktatur in der Epoche der totalitären Systeme war eng verknüpft mit dem Aufbau eines allumfassenden Überwachungsapparates, der das Ziel verfolgte, die Herrschaft einer einzigen Partei bedingungslos abzusichern. In der Nachkriegszeit formierte sich unter der Ägide der sowjetischen Besatzungsmacht und der dortigen Führung ein System der Angst, das tief in das gesellschaftliche Leben eingriff. Dieser Prozess begann lange vor der offiziellen Ausrufung des Staates und manifestierte sich in der schrittweisen Errichtung einer Geheimpolizei, die nach dem Muster östlicher Nachbarländer agierte. Die folgenden Ausführungen beleuchten die Wurzeln, die juristischen Verschleierungen und die vielfältigen Methoden dieser Institution, die den Alltag der Menschen nachhaltig prägte.

Die Anfänge der sicherheitspolitischen Neuordnung

Bereits im späten Dezember des Jahres, in dem die politische Spaltung des Landes endgültig besiegelt wurde, kam eine hochrangige Delegation der regierenden Partei dem Wunsch des sowjetischen Diktators nach. Man vereinbarte die Schaffung einer Hauptabteilung zum Schutze der Wirtschaft und der demokratischen Ordnung. Diese neue Behörde wurde direkt der Führung der deutschen Verwaltung des Innern unterstellt. Seit dem Frühling desselben Jahres gingen die Besatzungsmacht und die Partei von einer dauerhaften Trennung der deutschen Gebiete aus. Die aus dem Osten importierte Ideologie verfolgte das klare Ziel, eine staatliche Ordnung nach dem Vorbild der dortigen Volksdemokratien zu errichten.

Die Auflösung der bisherigen Kriminalpolizei

In Moskau wurde entschieden, dass die bestehende Kriminalpolizei gesäubert und besser geschult werden müsse. Die bisherige Abteilung wurde aufgelöst und durch eine neue Struktur ersetzt, die unter direkter Kontrolle der sowjetischen Organe stand. Zu den Aufgaben gehörte die Abwehr von Sabotageakten, der Schutz des Eigentums und die Bekämpfung illegaler Organisationen. Dieser Beschluss wurde im Mai desselben Jahres durch die schrittweise Ausgliederung der alten Abteilung aus der Kriminalpolizei in die Tat umgesetzt. Die Aufbauarbeit in der Besatzungszone übernahm ein Mann, der später als Chef der Geheimpolizei traurige Berühmtheit erlangen sollte.

Der Einfluss der ausländischen Schauprozesse

Nach der offiziellen Staatsgründung im Herbst des Jahres drängte die Parteiführung auf eine Aufwertung der Geheimpolizei zu einem eigenständigen Ministerium. Ein führender Ideologe der Partei beschwor kurz zuvor die angeblichen Gefahren, die dem neuen Staat durch äußere und innere Feinde drohten. Er bezog sich dabei auf einen Schauprozess in der ungarischen Hauptstadt, der die angebliche Allgegenwart von Spionen und Saboteuren beweisen sollte. Die westlichen Mächte und ihre angeblichen Helfer würden alles tun, um die Festigung des neuen Staates zu verhindern. Man bediene sich früherer Geheimdienstler und Verräter, um die Wirtschaft zu schädigen und in die Reihen der Arbeiterpartei einzudringen.

Die Erhebung der Wachsamkeit zur Bürgerpflicht

Aus diesen Prozessen wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Wachsamkeit gegenüber den Feinden des Systems keinen Augenblick ruhen dürfe. Die Parteiführung empfahl dem Innenminister, die bisherige Hauptverwaltung in ein eigenständiges Ministerium umzuwandeln. Begründet wurde dieser Schritt mit der angeblichen Gefährdung des Staates durch Agenten und Saboteure. Die Bevölkerung wurde über die Presse in Kenntnis gesetzt und zur aktiven Mithilfe aufgerufen. Wachsamkeit wurde zur obersten Tugend erhoben, da der Feind angeblich überall in der Familie, im Betrieb oder in den Kirchen lauern könnte.

Die personelle Besetzung der Führungsebene

Die provisorische Volkskammer beschloss die Bildung des neuen Ministeriums, und die Führungspositionen wurden rasch besetzt. Der Minister und sein Staatssekretär verfügten über reiche Erfahrung in der geheimdienstlichen Arbeit. Vor ihrem Einsatz in einem europäischen Bürgerkrieg hatten sie eine umfassende Ausbildung im Osten absolviert. Der Minister hatte zuvor über viele Jahre im Dienst der dortigen Partei und ihres Geheimdienstes gestanden. Beide wurden auf dem Parteitag in das oberste Gremium der Partei gewählt, was ihre immense Machtfülle unterstrich.

Die universelle Ausrichtung des Überwachungsstaates

Das neue Ministerium war von Beginn an universalistisch ausgerichtet und erfüllte eine doppelte Funktion. Es agierte als Spionagedienst nach außen und übernahm zugleich die Rolle einer politischen Geheimpolizei im Inneren. Da die Institution als Untersuchungs- und Anklagebehörde fungierte, konnte sie jede unliebsame Äußerung strafrechtlich verfolgen. Man berief sich zunächst auf die Verfassung, um Boykotthetze und andere Vergehen zu ahnden. Das Recht und die Rechtsprechung dienten dabei nicht der Kontrolle staatlicher Macht, sondern ausschließlich der Unterstützung der Parteipolitik.

Die juristische Verschleierung der Willkür

Zunächst galt das alte Reichsstrafgesetzbuch fort, wobei die Lücken durch eine weit gefasste Anwendung der Verfassung gefüllt wurden. Später wurden neue Staatsschutzbestimmungen erlassen, die dem Ministerium die rechtliche Handhabe für seine Ermittlungen lieferten. Die Straftatbestände wurden in umfassenden Katalogen zusammengefasst, die jegliche Abweichung vom staatlichen Kurs unter Strafe stellten. Die Mitarbeiter der Staatssicherheit waren befugt, Regimegegner selbst zu verhaften und in eigene Untersuchungshaftanstalten zu bringen. Diese Haftstätten wurden in allen Bezirksstädten sowie in zentralen Einrichtungen der Hauptstadt betrieben.

Die Zerschlagung des organisierten Widerstands

Nach der gerichtlichen Verurteilung wurden die Häftlinge in reguläre Strafvollzugsanstalten überstellt, die formal einem anderen Ministerium unterstanden. Es existierte zudem eine Sonderhaftanstalt, in die politische Gefangene eingewiesen wurden, um sie weiter operativ zu bearbeiten. In den ersten Jahren konzentrierte sich die Arbeit auf die Bekämpfung des organisierten Gegners. Dazu zählten die Büros etablierter Parteien, Gewerkschaften und Ausschüsse sowie westliche Rundfunkanstalten. Auch die westlichen Geheimdienste standen im ständigen Fokus der Ermittler.

Die Inszenierung öffentlicher Schauprozesse

Im Inneren galt es, jeden zum Verstummen zu bringen, der abweichende politische Meinungen vertrat. Abweichler wurden als Geheimagenten oder Saboteure hingestellt und entsprechend strafrechtlich behandelt. Zur Abschreckung inszenierte die Führung in den ersten Jahren öffentliche Schauprozesse gegen private Unternehmer und Kontaktpersonen westlicher Sender. Die Vorbereitung dieser Prozesse oblag der Geheimpolizei, während das Drehbuch für die Hauptverhandlung von einer Abteilung der Parteizentrale erstellt wurde. Diese Abteilung schlug dem Parteichef das Strafmaß vor, der dann eigenmächtig über das Schicksal der Angeklagten entschied.

Die Verfolgung religiöser Gemeinschaften

Der Schauprozeß diente als Erziehungsinstrument, über das die Führung den Untertanen ihre Sicht auf die Welt mitteilte. Zu den weiteren Tätigkeitsfeldern gehörte die Bekämpfung der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften. Atheismus und Religionsfeindlichkeit prägten das System von Anfang an bis zu seinem Ende. Besonders eine kleine religiöse Gemeinschaft wurde physisch verfolgt, weil sie die Teilnahme an Wahlen und den Militärdienst verweigerte. Diese Weigerung wurde als Angriff auf die staatliche Ordnung gewertet und hart bestraft.

Die Vernichtung der privaten Wirtschaft

Mittels eines drakonischen Wirtschaftsstrafrechts sollten die verbliebenen Reste der Privatwirtschaft ausgemerzt werden. Ein Gesetz zum Schutz des Volkseigentums ermöglichte die rigorose Disziplinierung der Arbeiter und Bauern. Binnen kürzester Zeit wurden eine große Anzahl von Personen mit Verfahren überzogen, denen drakonische Haftstrafen drohten. Dieses Vorgehen diente der Einschüchterung und der endgültigen Kollektivierung der Wirtschaft. Private Initiative wurde systematisch kriminalisiert und als Sabotage gebrandmarkt.

Die Säuberung der eigenen Reihen

Im Zuge innerparteilicher Säuberungen nahm eine zentrale Kontrollkommission Untersuchungen gegen ehemalige Genossen und Abweichler auf. Diese Kommissionen sollten lediglich detektivische Vorarbeiten leisten und politisch inkriminierte Elemente an die Geheimpolizei übergeben. Die eigentliche Aufgabe bestand darin, die Transformation der Partei in ein gegen Dissidenz immunisiertes Instrument der Führung zu untersetzen. Auf den Parteitagen wurde die Forderung erhoben, die Wachsamkeit zu erhöhen und angebliche Agenten aus den Reihen zu werfen. Man bezog sich dabei auf die Erkenntnisse ausländischer Schauprozesse und die angeblichen Umtriebe von Emigranten.

Die Überwachung der sorbischen Minderheit

Angesichts vorgeblicher nationalistischer Umtriebe wurde verfügt, dass die Siedlungsgebiete einer bestimmten Minderheit besonders bearbeitet werden müssten. Den Anstoß dafür gab ein Bericht der Führung eines sorbischen Dachverbandes an die regionale Parteileitung. Darin wurden die Ereignisse der Nachkriegszeit geschildert und vermeintliche Gegner der gesellschaftlichen Umgestaltung namentlich angeführt. Es handelte sich um Vertreter der alten nationalen Elite sowie um Geistliche und Gastwirte. Man mahnte Handlungsbedarf an, da diese Elemente ihre Schädlingsarbeit nur noch durch Flüsterpropaganda betreiben würden.

Die Erstellung spezifischer Maßnahmenkataloge

Über die zuständige Abteilung der Parteizentrale gelangte dieser Bericht an die Zentrale der Geheimpolizei. Die Mitarbeiter erstellten daraus einen spezifischen Maßnahmenkatalog für die regionale Verwaltung. Es wurde eine fortlaufende Berichterstattung in dieser Angelegenheit angeordnet. Die Intellektuellen der Minderheit gerieten ab diesem Zeitpunkt verstärkt ins Blickfeld der Ermittler. Das System der Überwachung ließ keinen Winkel der Gesellschaft unberührt und verfolgte jeden Verdacht mit größter Härte.

 

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