Die Wahrung der digitalen Privatsphäre gegen umfassende Datensammlung und Geräteerkennung

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Die digitale Vernetzung der modernen Gesellschaft hat die Art und Weise, wie Menschen kommunizieren und handeln, grundlegend verändert. Dieser Wandel bringt erhebliche Vorteile mit sich, birgt jedoch gleichzeitig massive Risiken für die persönliche Privatsphäre. Jeder Schritt im weltweiten Datennetz hinterlässt Spuren, die von verschiedenen Akteuren gesammelt und ausgewertet werden können. Das Verständnis dieser technischen Abläufe ist daher keine optionale Fähigkeit mehr, sondern zwingende Voraussetzung für den sicheren Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln. Wer seine digitalen Fußabdrücke nicht kontrolliert, macht sich angreifbar für manipulative Angriffe und Identitätsdiebstahl.

Die Mechanismen der digitalen Nutzerverfolgung und der Schutz der persönlichen Privatsphäre im weltweiten Netz

Für zahlreiche digitale Angebote ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Dienstleister die Besucher so umfassend wie möglich kennt. Häufig finanzieren sich gebührenfreie Dienste über die digitalen Spuren, welche die Nutzer oft völlig unbemerkt im Netz hinterlassen. Ebenso stellt die Nutzerverfolgung für zahlreiche Internetanbieter einen wesentlichen Bestandteil ihres Geschäftsmodells dar. Durch umfangreiches Wissen über die Kunden können diese gezieltere Angebote unterbreiten und die Kaufwahrscheinlichkeit erheblich erhöhen. Jeder Besucher eines Internetauftritts bringt zahlreiche Informationen mit und hinterlässt Spuren, die für den Betreiber von hohem wirtschaftlichem Wert sind.

Die Erfassung von Nutzerverhalten und die Grenzen der Anonymität

Dazu gehören beispielsweise die zuvor besuchten Internetauftritte sowie die verwendeten Suchbegriffe zum Auffinden der Seite. Auch die aufgerufenen Unterseiten und die Seite, auf der der Nutzer das Angebot wieder verlässt, werden akribisch erfasst. Der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Wiederkehr auf den Internetauftritt fließen ebenfalls in diese Auswertungen ein. Die zentrale Herausforderung für die Betreiber dieser Seiten besteht darin, dass allein über die Internetprotokolladresse keine dauerhafte Identifizierung möglich ist. Bei privaten Anschlüssen ändert sich diese Kennung bei jedem Verbindungsaufbau und meist auch unabhängig davon nach Ablauf ganzer Tage.

Die Funktion und die Risiken von Speichermarken

Es bedarf daher weiterer technischer Mittel, um die Nutzer möglichst eindeutig und dauerhaft zu erkennen. Das Standardverfahren zur Erkennung ist das Setzen von sogenannten Datenmarken. Diese Marken sind Textinformationen, die der aufgerufene Internetauftritt an das Internetprogramm überträgt und die später wieder abrufbar sind. In den meisten Fällen sind diese Datenmarken für den Benutzer sogar von Vorteil, da sie bequeme Wiedererkennung ermöglichen. So findet der Nutzer beispielsweise bei erneuten Besuchen eines digitalen Kaufhauses die Produkte im virtuellen Warenkorb vor, die er beim letzten Mal dort platziert hat.

Der Verlust der Anonymität durch persönliche Konten

Noch umfangreicher wird die Funktionalität bei Anmeldungen mit persönlichen Benutzerkonten, denn auch diese Information ist in der Datenmarke enthalten. Der Anbieter kennt dann die bisherigen Bestellungen und kann genau auf die Vorlieben abgestimmte Produkte präsentieren. Diese offensichtlichen Vorteile ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass die Nutzer durch diese Technik weniger anonym agieren. Die Internetauftritte, von denen die Datenmarken stammen, erhalten recht genaue Bilder von den Aktivitäten und den persönlichen Interessen. Vielleicht möchte man später einmal ohne diese gespeicherte Historie auf einem Internetauftritt einkaufen oder Suchergebnisse so angezeigt bekommen, als wäre man völlig unbekannten Besuchern gleichzusetzen.

Möglichkeiten zur Blockierung und Löschung von Datenmarken

Es besteht die Möglichkeit, das Setzen dieser Datenmarken im eigenen Internetprogramm zu unterbinden, um zu verhindern, dass Internetauftritte solche Informationen beim Besuch speichern. Dies hat allerdings zur Folge, dass bestimmte Internetauftritte nicht mehr vollständig funktionieren. Der Nutzer muss beispielsweise die Zugangsdaten immer wieder erneut eingeben oder die automatische Wiedererkennung im Hinblick auf Vorlieben, Einstellungen und Empfehlungen funktioniert nicht mehr. Das Verbieten des automatischen Setzens hat nur Auswirkungen auf zukünftige Besuche von Internetauftritten. Wenn man auch die vergangenen Besuche anonymisieren möchte, müssen die bereits im Internetprogramm gespeicherten Datenmarken manuell gelöscht werden.

Anpassungen in verschiedenen Internetprogrammen

In einem weit verbreiteten Internetprogramm klickt man auf das Menüsymbol oben rechts, wählt dann die Einstellungen und links in der Übersicht den Bereich Datenschutz und Sicherheit. Unter den Optionen für Datenmarken kann man sämtliche Marken blockieren. Zum Löschen wählt man auf demselben Bildschirm unter Browserdaten löschen das zu löschende Element aus und aktiviert die Option für Datenmarken und gespeicherte Internetauftrittsdaten, um diese anschließend zu entfernen. In einem anderen bekannten Programm gelangt man ebenfalls über das Menüsymbol zu den erweiterten Optionen für Datenschutz und Sicherheit. Dort deaktiviert man die Erlaubnis, dass Internetauftritte Datenmarken speichern und lesen dürfen, und aktiviert stattdessen die Blockierung von Marken Dritter.

Weitere Einstellungen für maximale Privatsphäre

Zum Löschen klickt man darunter auf alle Datenmarken und Internetauftrittsdaten anzeigen und in der Liste auf alles löschen. In einem weiteren populären Programm klickt man auf das Menüsymbol oben rechts und in der Mitte auf die Einstellungen. Dort wählt man links den Bereich Datenschutz und Sicherheit. Dieses Programm bietet verschiedene Schutzstufen, und zum Ausschalten von Datenmarken klickt man auf benutzerdefiniert und deaktiviert diese Option sowie ruhig auch die anderen Schutzmöglichkeiten. Zum Löschen der bereits gespeicherten Daten klickt man unter Datenmarken und Internetauftrittsdaten auf Daten entfernen.

Besondere Hinweise zu Synchronisation und anderen Programmen

Das Programm und das persönliche Konto des großen Suchmaschinenanbieters sind hierbei besonders zu beachten. Beim Aufruf eines Internetauftritts während der Anmeldung am persönlichen Konto synchronisiert das Internetprogramm das Nutzerverhalten mit diesem Konto. Wer anonym surfen möchte, sollte vor jeder Sitzung prüfen, ob die Anmeldung noch aktiv ist, und sich gegebenenfalls abmelden. In einem weiteren bekannten Programm klickt man auf Einstellungen und dann auf Datenschutz. Dort aktiviert man die Option, alle Datenmarken zu blockieren, und nutzt zur Löschung die Verwaltung der Internetauftrittsdaten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und die Pflicht zur Einwilligung

Die gängige Praxis im Zusammenhang mit Datenmarken war lange Zeit, dass die Internetauftritte diese einfach ohne Nachfrage setzten. Unterbindet man das Setzen im Internetprogramm, funktionieren viele Seiten nicht mehr. Lässt man es hingegen zu, werden nicht nur die technisch notwendigen Marken gesetzt, sondern auch alle möglichen anderen, die dazu dienen, die Aktivitäten zu verfolgen. Gewissen Schutz bieten allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn eigentlich ist es Internetauftrittsbetreibern verboten, Datenmarken ohne ausdrückliche Einwilligung der Seitenbesucher zu setzen.

Die Auswirkungen höchstrichterlicher Urteile auf die Praxis

In der jüngeren Vergangenheit hat der Europäische Gerichtshof ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das oft nach dem betroffenen Unternehmen benannt wird. Vereinfacht besagt es, dass das Setzen von Datenmarken eine explizite Einwilligung des Besuchers erfordert. Vorgefertigte Ankreuzfelder, die der Benutzer manuell deaktivieren muss oder die er blind durch Klicken auf ein Hinweisfeld bestätigt, genügen hier nicht. Das ist der Grund, warum man bei immer mehr Internetauftritten Hinweise angezeigt bekommt, die deutlich ausgefeilter sind. Entweder wird man auf die Datenschutzerklärung geleitet oder man bekommt Auswahlbildschirme, in denen man einzelne Marken deaktivieren kann.

Die Grenzen des Schutzes durch Geräteerkennung

Die technischen Marken sind dann automatisch aktiviert und lassen sich auch nicht deaktivieren, was nur durch die komplette Deaktivierung im Internetprogramm erreicht werden kann. Je offener der Betreiber mit diesen Marken umgeht, desto mehr Vertrauen schafft das und lässt vermuten, dass auch andere Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Datenmarken sind relativ harmlos, denn man kann sie im Internetprogramm leicht abstellen und damit die Identifizierbarkeit verringern. In den vergangenen Jahren sind weitere Identifikationsmöglichkeiten immer beliebter geworden, wie die sogenannte Geräteerkennung. So wie ein menschlicher Fingerabdruck einzigartig ist und eine klare Identifikation einer Person zulässt, so ist auch der eigene Rechner sehr individuell.

Die Übertragung individueller Systeminformationen

Beim Aufruf einer Internetseite überträgt das Internetprogramm viele Informationen, die eigentlich dazu dienen sollen, die Seite optimal auf das eigene System anzupassen. Dazu gehören das verwendete Netzprogramm, das Betriebssystem und dessen Version, die Spracheinstellung und die Zeitzone. Ebenso werden installierte Erweiterungen im Programm, installierte Schriftarten, die Bildschirmauflösung und gegebenenfalls installierte Werbeblocker übertragen. Nun mag man der Meinung sein, dass das ja alles bei unzähligen Rechnern auf der Welt nicht reichen dürfte, um sich selbst zu identifizieren. Das ist leider Irrglaube.

Die Schwierigkeiten der effektiven Gegenmaßnahmen

Es gibt spezielle Internetauftritte, die ohne weiteres Zutun die Erkennungsdaten des eigenen Rechners auslesen und mit den Daten anderer Anfragender vergleichen. Das Ergebnis ist oft erschütternd und zeigt die hohe Eindeutigkeit dieser digitalen Profile. Die Antwort auf die Frage, wie man sich gegen diese Geräteerkennung schützen kann, wird einem nicht gefallen, denn es ist kaum möglich. Je allgemeiner das Internetprogramm ist, desto breiter ist die Masse derer, die vielleicht dieselben Einstellungen verwenden. Auch das Blockieren von Skriptsprachen kann helfen, nur kann man dann viele Internetauftritte nicht mehr vernünftig nutzen.

Ausblick auf die digitale Souveränität

Wenig Abhilfe kann die Verwendung spezieller, auf Anonymität ausgelegter Internetprogramme bringen. Dennoch bleibt die digitale Geräteerkennung zu den hartnäckigsten Methoden zur Umgehung des Datenschutzes. Die ständige Weiterentwicklung dieser Technologien erfordert von den Nutzern fortwährende Wachsamkeit und Anpassungsbereitschaft. Nur durch fundiertes Verständnis der technischen Hintergründe kann man die eigenen digitalen Spuren wirksam minimieren. Der Schutz der Privatsphäre im weltweiten Netz bleibt somit dauerhafte und anspruchsvolle Aufgabe für jeden Einzelnen.

 

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