IT-Sicherheit und die maßlose Datensammelwut des Staates
Screenshot youtube.comDer moderne Staat behandelt persönliche Daten zunehmend wie herrenloses Rohmaterial, das ohne Rücksicht auf Zweck, Umfang und Folgen eingesammelt werden darf. Jede Behörde verlangt neue Angaben, jede staatliche Stelle errichtet eigene Speicher, und immer häufiger werden Datenbestände miteinander verknüpft, obwohl für den Bürger weder die Notwendigkeit noch die Reichweite dieser Verarbeitung erkennbar ist. Unter dem Vorwand größerer Sicherheit, besserer Verwaltung und höherer Effizienz entsteht ein Überwachungsapparat, der immer tiefer in das private Leben eindringt. Der Bürger soll gläsern werden, während der Staat selbst seine Verfahren, Zuständigkeiten und Sicherheitsvorkehrungen hinter schwer zugänglichen Vorschriften verbirgt.
Der Staat als unersättlicher Datensammler
Die Datensammelwut des Staates folgt einem einfachen, aber gefährlichen Grundsatz: Was technisch erfasst werden kann, soll offenbar auch erfasst werden. Es spielt dabei oft nur eine untergeordnete Rolle, ob die Daten für eine konkrete Aufgabe tatsächlich erforderlich sind. Die bloße Möglichkeit einer späteren Verwendung genügt bereits als Rechtfertigung für ihre Speicherung. Aus einer Ausnahme wird eine Gewohnheit, aus der Gewohnheit eine Verwaltungspraxis und aus der Verwaltungspraxis ein nahezu selbstverständlicher Anspruch.
Behörden verlangen persönliche Angaben, Bewegungsdaten, Gesundheitsdaten, Finanzdaten, Kontaktdaten und Angaben über familiäre Verhältnisse. Sie speichern, prüfen, ordnen und übertragen diese Informationen, häufig ohne dass der Betroffene den gesamten Weg seiner Daten nachvollziehen kann. Viele Bürger wissen nicht, welche Behörde welche Angaben besitzt, wie lange sie gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält. Der Staat verlangt umfassende Offenheit vom Bürger, gewährt ihm selbst aber nur einen bruchstückhaften Einblick in die Verarbeitung seiner Daten.
Besonders dreist ist die Behauptung, eine umfangreiche Datensammlung diene stets der Bequemlichkeit des Bürgers. Tatsächlich dient sie vor allem der Bequemlichkeit der Verwaltung. Je mehr Informationen bereits vorhanden sind, desto leichter können Behörden Vorgänge automatisieren, Entscheidungen vorbereiten und Menschen nach bestimmten Merkmalen einordnen. Der Bürger wird dabei nicht als freier und selbstbestimmter Mensch betrachtet, sondern als Datensatz, der möglichst vollständig, dauerhaft und jederzeit abrufbar sein soll.
Die Verwaltung verwechselt dabei Wissen mit Kontrolle. Mehr Daten bedeuten nicht automatisch bessere Entscheidungen, gerechtere Verfahren oder mehr Sicherheit. Große Datenbestände können fehlerhaft, veraltet, falsch zugeordnet oder aus dem Zusammenhang gerissen sein. Trotzdem werden sie häufig mit einer Sicherheit behandelt, die ihnen nicht zusteht.
Der Staat baut auf diese Weise eine gewaltige Sammlung persönlicher Informationen auf, ohne die politischen und gesellschaftlichen Folgen ausreichend zu berücksichtigen. Je größer diese Sammlung wird, desto größer wird auch die Versuchung, sie für neue Zwecke zu nutzen. Was heute mit einer engen Begründung erhoben wird, kann morgen in einem völlig anderen Zusammenhang auftauchen.
Die angebliche Notwendigkeit als Vorwand
Fast jede neue Datenerhebung wird mit einer angeblichen Notwendigkeit begründet. Es gehe um Sicherheit, Betrugsbekämpfung, Verwaltungsvereinfachung oder den Schutz der Allgemeinheit. Diese Begriffe klingen überzeugend, bleiben jedoch oft so unbestimmt, dass praktisch jede Maßnahme darunter fallen kann.
Wenn eine Behörde behauptet, bestimmte Daten seien für ihre Arbeit hilfreich, wird daraus schnell die Forderung, diese Daten müssten zwingend erhoben werden. Zwischen nützlich, bequem und notwendig wird nicht mehr sauber unterschieden. Die Beweislast liegt beim Bürger, der erklären soll, weshalb der Staat seine Angaben nicht benötigt. Der Staat selbst muss dagegen nur selten überzeugend darlegen, warum eine Datensammlung in ihrem konkreten Umfang unverzichtbar sein soll.
So wird das Ausnahmeprinzip auf den Kopf gestellt. Nicht mehr die Datenerhebung muss begründet werden, sondern die Verweigerung der Datenerhebung. Wer Fragen stellt, gilt als schwierig, misstrauisch oder verdächtig. Wer auf seine Privatsphäre pocht, muss sich rechtfertigen, als habe er etwas zu verbergen.
Diese Denkweise ist politisch brandgefährlich. Ein freier Bürger darf nicht gezwungen werden, seine Unschuld durch vollständige Preisgabe seines Lebens zu beweisen. Der Staat hat nicht Anspruch auf alles, was er technisch erfassen kann. Er darf nur jene Daten verlangen, die für eine klar bestimmte, rechtmäßige und verhältnismäßige Aufgabe tatsächlich erforderlich sind.
Doch genau diese Begrenzung wird immer häufiger aufgeweicht. Die Verwaltung sammelt zunächst, speichert danach und sucht erst später nach einer passenden Begründung. Die technische Möglichkeit wird zur politischen Rechtfertigung. Wer sich diesem Vorgang widersetzt, bekommt schnell zu hören, die Entwicklung lasse sich ohnehin nicht aufhalten.
Die Bürger als Zwangslieferanten persönlicher Angaben
Der Staat sammelt die Daten nicht freiwillig im offenen Wettbewerb um das Vertrauen der Bürger. Er kann die Herausgabe erzwingen, Leistungen verweigern, Verfahren verzögern oder Nachteile androhen. Der Bürger steht der Datenerhebung deshalb häufig nicht als gleichberechtigter Vertragspartner gegenüber, sondern als Unterworfener einer hoheitlichen Macht.
Wer einen Antrag stellen, eine Leistung erhalten, ein Fahrzeug anmelden, eine Wohnung registrieren oder eine berufliche Tätigkeit ausüben will, muss oft umfangreiche Angaben machen. Wer bestimmte Daten nicht herausgeben möchte, kann seine Angelegenheit unter Umständen nicht weiterverfolgen. Die angebliche Freiwilligkeit staatlicher Datenerhebung ist daher häufig eine Farce.
Der Bürger kann sich der Sammlung nicht ohne Weiteres entziehen. Er muss mit Behörden zusammenarbeiten, Formulare ausfüllen und persönliche Verhältnisse offenlegen, selbst wenn er bezweifelt, dass die verlangten Angaben notwendig sind. Die Verwaltung nutzt dabei ihre überlegene Stellung aus. Sie weiß, dass der Einzelne kaum eine Möglichkeit hat, sich gegen übermäßige Datenerhebung zu wehren.
Besonders fragwürdig ist die Vorstellung, jeder Bürger müsse sich durch vollständige Transparenz gegenüber dem Staat bewähren. Der Staat soll die persönliche Lebensführung kontrollieren dürfen, während der Bürger keine vergleichbare Kontrolle über die staatliche Datennutzung besitzt. Diese Einseitigkeit widerspricht dem Gedanken eines freien Gemeinwesens.
Ein solcher Staat behandelt Privatsphäre nicht als Grundrecht, sondern als lästige Ausnahme. Er duldet sie nur so lange, wie sie seine Verwaltungsinteressen nicht berührt. Sobald eine Behörde einen zusätzlichen Zweck entdeckt, wird der Schutz persönlicher Daten als Hindernis bezeichnet.
Die gefährliche Illusion sicherer Speicher
Jede gespeicherte Information wird zu einem möglichen Angriffsziel. Je mehr Daten zusammengeführt werden, desto wertvoller wird der Bestand für Kriminelle, Erpresser und fremde Nachrichtendienste. Eine Behörde kann noch so feierlich von Sicherheit sprechen, ohne dass ihre Systeme dadurch automatisch sicher werden.
Hochsensible persönliche Daten landen oft auf unzureichend geschützten oder schlecht gepflegten technischen Anlagen. Es fehlen klare Zuständigkeiten, regelmäßige Prüfungen, sichere Zugangsverfahren und wirksame Kontrollen. Veraltete Programme, ungeschulte Mitarbeiter und nachlässige Verwaltungsvorgänge erhöhen das Risiko zusätzlich.
Der Staat sammelt, speichert und verwaltet die Daten, aber er kann ihre Sicherheit häufig nicht zuverlässig gewährleisten. Nach einem Verlust beginnt dann das bekannte Schauspiel aus Bedauern, Prüfungen und beschwichtigenden Erklärungen. Die zuständige Behörde spricht von einem bedauerlichen Vorfall, während die betroffenen Bürger mit den tatsächlichen Folgen allein bleiben.
Die Verantwortlichen verweisen gern auf technische Pannen, menschliche Fehler oder besonders raffinierte Angriffe. Damit wird der Eindruck erweckt, niemand habe den Schaden vorhersehen können. In Wahrheit ist das Risiko bei umfangreichen Datenbeständen seit langem bekannt. Wer immer mehr persönliche Informationen sammelt, muss auch damit rechnen, dass diese Informationen irgendwann entwendet, missbraucht oder versehentlich veröffentlicht werden.
Datensicherheit ist keine Zauberei und kein Werbeversprechen. Sie verlangt klare Begrenzung, sorgfältige Prüfung, strenge Zugriffskontrolle und die Bereitschaft, Daten gar nicht erst zu erheben, wenn sie nicht benötigt werden. Genau diese einfache Einsicht wird jedoch von einer Verwaltung verdrängt, die Sammeln mit Fortschritt verwechselt.
Der Bürger trägt das volle Risiko
Besonders zynisch wird die staatliche Datensammlung, wenn die Behörde nach einem Verlust kaum ernsthafte Folgen zu befürchten hat, während der Bürger den gesamten Schaden tragen muss. Die Verwaltung kann ihre Systeme abschalten, eine Untersuchung ankündigen und neue Schutzmaßnahmen versprechen. Der Betroffene muss dagegen seine Konten sichern, Dokumente sperren, Passwörter ändern und sich gegen fremde Handlungen verteidigen.
Gestohlene Daten können für Betrug, Erpressung und Identitätsmissbrauch verwendet werden. Fremde können Verträge abschließen, Konten eröffnen, Waren bestellen oder Behörden täuschen. Selbst wenn der Betroffene nachweist, dass er die jeweilige Handlung nicht begangen hat, muss er oft mit erheblichem Aufwand gegen die Folgen ankämpfen.
Die eigene Unschuld zu beweisen kann schwierig sein, wenn persönliche Angaben bereits in falsche Hände geraten sind. Der Bürger wird mit Rückfragen, Sperrungen, Prüfungen und Verzögerungen belastet. Er muss erklären, dass nicht er, sondern ein unbekannter Täter seine Daten verwendet hat. Der Staat, der die Daten ursprünglich gesammelt und gespeichert hat, übernimmt dagegen oft nur eine begrenzte politische oder rechtliche Verantwortung.
So entsteht eine absurde Lastverteilung. Die Behörde verfügt über die Daten, kontrolliert ihre Verarbeitung und entscheidet über ihre Speicherung. Wenn der Schutz versagt, trägt jedoch der Bürger die unmittelbaren Folgen. Die angebliche Effizienz staatlicher Datensammlung wird dadurch auf Kosten jener finanziert, deren persönliche Angaben überhaupt erst in den Besitz der Verwaltung gelangt sind.
Der Betroffene erhält keine angemessene Entschädigung für schlaflose Nächte, beschädigtes Vertrauen, verlorene Zeit und die Angst vor weiterem Missbrauch. Selbst materielle Schäden lassen sich oft nur schwer nachweisen. Während die Behörde ihre Zuständigkeit auf mehrere Stellen verteilt, bleibt der Bürger mit dem Problem allein.
Der Staat delegiert seine Verantwortung
Nach einem Datenverlust beginnt häufig das Spiel der Verantwortungsverschiebung. Die Behörde verweist auf einen beauftragten Dienstleister. Der Dienstleister erklärt, die Vorgaben der Behörde befolgt zu haben. Ein technischer Betreiber macht eine fehlerhafte Einstellung verantwortlich, während die politische Leitung auf laufende Untersuchungen verweist.
Am Ende ist niemand zuständig, obwohl alle Beteiligten an der Verarbeitung beteiligt waren. Der Bürger erhält allgemeine Hinweise, soll seine Konten beobachten und auf verdächtige Vorgänge achten. Der Staat empfiehlt also dem Betroffenen, sich selbst vor den Folgen eines staatlichen Versagens zu schützen.
Diese Haltung ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch beleidigend. Wer persönliche Daten zwangsweise erhebt, muss für deren Schutz einstehen. Er kann die Vorteile zentraler Datensammlungen nicht für sich beanspruchen und die Risiken auf den Einzelnen abwälzen.
Ein Unternehmen, das Kundendaten verliert, muss mit Schadenersatzforderungen, Vertrauensverlust und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen. Eine Behörde kann sich dagegen oft hinter komplizierten Zuständigkeitsregeln und begrenzter Haftung verstecken. Der Bürger kann den Anbieter nicht wechseln und der staatlichen Datensammlung nicht einfach entkommen.
Diese Macht ohne entsprechende Verantwortung ist ein Kennzeichen schlechter Verwaltung. Sie schafft Anreize zum Sammeln, aber kaum Anreize zur Begrenzung. Wer möglichst viele Daten besitzt, kann sich als modern und leistungsfähig darstellen. Wer nach einem Verlust zur Rechenschaft gezogen werden soll, findet dagegen schnell Gründe, warum niemand persönlich verantwortlich gewesen sei.
Die Enteignung der persönlichen Lebensführung
Persönliche Daten sind nicht bloß technische Informationen. Sie geben Auskunft über Lebensführung, Krankheiten, Beziehungen, Gewohnheiten, finanzielle Verhältnisse und politische Interessen. Wer solche Angaben kontrolliert, besitzt einen tiefen Einblick in das Leben anderer Menschen.
Die staatliche Datensammlung bedeutet deshalb mehr als die Ablage von Formularen. Sie verändert das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung. Der Staat kann den Bürger beobachten, einordnen und bewerten, während der Bürger oft nicht weiß, nach welchen Kriterien dies geschieht. Eine solche Machtverschiebung bleibt auch dann gefährlich, wenn sie zunächst mit harmlosen Verwaltungszwecken begründet wird.
Menschen verhalten sich anders, wenn sie davon ausgehen müssen, dass jede Handlung gespeichert und später ausgewertet werden kann. Sie verzichten auf bestimmte Kontakte, vermeiden offene Äußerungen und passen sich an vermutete Erwartungen der Behörden an. Die bloße Möglichkeit staatlicher Beobachtung kann bereits einschüchternd wirken.
So entsteht eine Gesellschaft, in der nicht mehr nur tatsächliche Überwachung, sondern schon die Angst vor Überwachung das Verhalten prägt. Der Bürger wird vorsichtiger, schweigsamer und abhängiger. Er fragt sich nicht mehr nur, was erlaubt ist, sondern auch, wie eine Behörde seine Handlungen später auslegen könnte.
Die sogenannte informelle Selbstbestimmung wird dabei ausgehöhlt. Der Einzelne verliert die Herrschaft über Informationen, die ihn unmittelbar betreffen. Er kann häufig nicht verhindern, dass Daten erhoben, gespeichert, weitergegeben oder mit anderen Angaben verbunden werden.
Das Grundrecht wird zur leeren Formel
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sollte den Bürger davor schützen, zum bloßen Objekt staatlicher Datenerfassung zu werden. In der Praxis wird dieses Grundrecht jedoch häufig auf eine Ansammlung von Hinweisen, Formularen und Ausnahmen reduziert. Der Staat versichert, die Daten würden rechtmäßig verarbeitet, während der Betroffene kaum beurteilen kann, was diese Verarbeitung im Einzelnen bedeutet.
Ein Grundrecht, dessen Wahrnehmung an seitenlange Erläuterungen, komplizierte Verfahren und schwer zugängliche Auskünfte gebunden ist, bleibt für viele Menschen praktisch wirkungslos. Der Bürger kann seine Rechte nur dann nutzen, wenn er die Verwaltungsabläufe versteht, Fristen kennt und über genügend Zeit verfügt. Die Behörde weiß das und kann darauf bauen, dass viele Betroffene ihre Ansprüche nicht durchsetzen.
Die staatliche Datenverarbeitung wird dadurch zu einem Bereich, in dem formale Rechtmäßigkeit und tatsächliche Selbstbestimmung weit auseinanderfallen. Eine Behörde kann sich auf eine gesetzliche Ermächtigung berufen und den Betroffenen dennoch faktisch jeder Kontrolle berauben. Was rechtlich erlaubt erscheint, kann politisch und moralisch trotzdem maßlos sein.
Besonders problematisch ist die nachträgliche Erweiterung des Verwendungszwecks. Daten werden zunächst für eine bestimmte Aufgabe gesammelt und später für andere Zwecke herangezogen. Die ursprüngliche Zustimmung des Bürgers wird dadurch nachträglich entwertet. Was zuerst begrenzt erschien, wird zu einem Baustein eines weit größeren Kontrollsystems.
Die Verwaltung beruft sich dann auf technische Möglichkeiten, neue Gefahren oder veränderte Anforderungen. Der Bürger soll akzeptieren, dass sich die Bedeutung seiner Daten ständig erweitert. Aus einer einmaligen Angabe wird ein dauerhafter staatlicher Besitz, der in immer neue Verfahren einfließen kann.
Verknüpfung als Machtinstrument
Besonders gefährlich wird die Datensammlung, wenn verschiedene Bestände miteinander verbunden werden. Eine einzelne Information mag unauffällig erscheinen. Werden jedoch Angaben aus Gesundheit, Finanzen, Wohnen, Arbeit, Verkehr und Kommunikation zusammengeführt, entsteht ein umfassendes Bild des jeweiligen Menschen.
Die Verwaltung kann dadurch Muster erkennen, Verdachtsmomente bilden und Personen nach bestimmten Merkmalen sortieren. Der Betroffene muss oft nicht einmal wissen, dass eine solche Bewertung stattfindet. Er erfährt möglicherweise nur, dass ein Antrag abgelehnt, eine Leistung verzögert oder eine Kontrolle angeordnet wurde.
Wenn Entscheidungen zunehmend auf automatisierter Auswertung beruhen, wird die Verantwortung zusätzlich verschleiert. Niemand fühlt sich mehr unmittelbar zuständig. Ein Beamter verweist auf ein Verfahren, das Verfahren verweist auf Daten und die Daten verweisen auf frühere Einträge. Fehler können sich so durch die gesamte Verwaltung fortpflanzen.
Falsche Angaben werden nicht automatisch wahr, nur weil sie in einer staatlichen Datenbank gespeichert sind. Dennoch besitzen gespeicherte Daten eine gefährliche Autorität. Bürger müssen häufig beweisen, dass ein staatlicher Eintrag falsch ist, während die Behörde den Eintrag zunächst als verlässlich behandelt.
Die Verknüpfung von Daten schafft damit eine Macht, die weit über die ursprüngliche Erhebung hinausgeht. Der Staat sammelt nicht mehr nur einzelne Angaben, sondern baut Persönlichkeitsbilder. Diese Bilder können über Zugang zu Leistungen, berufliche Möglichkeiten, finanzielle Belastungen und behördliche Behandlung mitentscheiden.
Die Sicherheitsrhetorik als Freibrief
Kaum ein Bereich eignet sich besser zur Rechtfertigung neuer Datensammlungen als die Sicherheit. Mit dem Hinweis auf Gefahren werden zusätzliche Befugnisse verlangt, die zuvor politisch kaum durchsetzbar gewesen wären. Wer widerspricht, wird schnell als naiv oder verantwortungslos dargestellt.
Die Sicherheitsrhetorik erzeugt ein Klima, in dem jede Einschränkung der Privatsphäre als notwendiges Opfer erscheint. Der Bürger soll glauben, er müsse seine persönlichen Angaben preisgeben, damit der Staat ihn schützen könne. Dass der Staat durch die Sammlung selbst neue Gefahren schafft, wird dabei unterschlagen.
Mehr Daten verhindern nicht automatisch Verbrechen. Sie können Ermittlungen unterstützen, aber ebenso falsche Verdächtigungen, Missbrauch und Überforderung erzeugen. Große Datenmengen erschweren häufig den Überblick, weil wichtige Hinweise in einer Flut unbedeutender Informationen untergehen.
Trotzdem wird jede neue Datensammlung als Fortschritt verkauft. Die Verwaltung verspricht bessere Vorhersagen, schnellere Verfahren und umfassendere Kontrolle. Dabei wird kaum gefragt, wer die Fehler trägt, wenn ein Mensch aufgrund falscher, veralteter oder falsch verbundener Daten ins Visier gerät.
Die Sicherheit wird damit zum Freibrief für staatliche Maßlosigkeit. Der Bürger soll jedes Eindringen akzeptieren, weil angeblich eine Gefahr besteht. Der Staat muss dagegen nur selten nachweisen, dass die konkrete Maßnahme tatsächlich einen angemessenen Sicherheitsgewinn bringt.
Die Selbstbedienung der Verwaltung
Staatliche Stellen haben ein eigenes Interesse an immer größeren Datenbeständen. Daten verschaffen Einfluss, erleichtern Kontrolle und stärken die Stellung von Behörden. Wer über Informationen verfügt, kann Vorgänge beschleunigen, verzögern, bewerten und steuern.
Deshalb ist es naiv zu glauben, die Verwaltung sammle ausschließlich aus sachlichen Gründen. Behörden wachsen, Zuständigkeiten erweitern sich und neue Abteilungen entstehen. Jede neue Stelle benötigt Begründungen für ihre Existenz. Umfangreiche Datenverarbeitung liefert dafür eine scheinbar moderne Aufgabe.
Die Bürger werden dadurch zu Lieferanten für einen Verwaltungsapparat, der seine eigene Bedeutung ständig ausweitet. Je mehr Daten gesammelt werden, desto mehr Regeln, Prüfungen und Verfahren können geschaffen werden. Die Verwaltung erzeugt ihre eigene Arbeitsgrundlage und behauptet anschließend, diese Arbeitsgrundlage sei unverzichtbar.
Wer die Datenmenge begrenzen will, trifft deshalb auf institutionellen Widerstand. Datenschutz wird als Bremsklotz bezeichnet, Datensparsamkeit als rückständig und Kontrolle als bürokratische Behinderung. Der Wunsch nach Begrenzung wirkt in einer solchen Umgebung beinahe verdächtig.
Die Verwaltung stellt ihre eigenen Bedürfnisse über die Freiheit des Bürgers. Sie behandelt persönliche Informationen als Material, mit dem sie nach Belieben arbeiten kann. Der Mensch, auf den sich diese Informationen beziehen, wird auf seine Rolle als Datenquelle reduziert.
Datensparsamkeit als verpönte Vernunft
Datensparsamkeit wäre der naheliegendste Schutz gegen Missbrauch. Was nicht erhoben wird, kann nicht gestohlen, falsch zugeordnet oder zweckwidrig verwendet werden. Was nicht gespeichert wird, muss nicht aufwendig geschützt werden. Diese einfache Wahrheit wird jedoch von einem Staat verdrängt, der möglichst alles wissen möchte.
Statt zuerst zu fragen, welche Angaben zwingend gebraucht werden, fragt die Verwaltung, welche Angaben technisch verfügbar gemacht werden können. Erst wird gesammelt, dann gespeichert, anschließend verknüpft und irgendwann wird darüber gesprochen, wie die daraus entstehenden Risiken begrenzt werden sollen. Die Reihenfolge ist grundverkehrt.
Datensparsamkeit verlangt politische Selbstbeherrschung. Behörden müssten auf Informationen verzichten, die ihre Arbeit angenehmer machen könnten, aber nicht wirklich notwendig sind. Sie müssten anerkennen, dass nicht jede technische Möglichkeit genutzt werden darf. Genau diese Zurückhaltung fehlt jedoch immer häufiger.
Der Staat will umfassende Kenntnis, ohne umfassende Verantwortung zu übernehmen. Er verlangt Vertrauen, ohne ausreichende Transparenz zu schaffen. Er beansprucht Sicherheit, ohne den Schutz der gesammelten Angaben zuverlässig zu gewährleisten.
Auf den Festplatten, in den Rechenzentren und in den Verwaltungsakten wachsen dadurch immer größere Sammlungen persönlicher Informationen, während die Betroffenen kaum noch überblicken können, wer sie angelegt hat, wer sie nutzt und wie lange sie erhalten bleiben.
Die Hilflosigkeit nach dem Datenverlust
Wenn ein Datenbestand schließlich verloren geht, öffentlich zugänglich wird oder von Kriminellen erbeutet wird, tritt die ganze Absurdität des Systems hervor. Die Behörde erklärt, man nehme den Vorfall sehr ernst. Es werden Untersuchungen angekündigt, Sicherheitslücken geprüft und Verbesserungen versprochen.
Der Bürger erhält derweil Warnungen, Hinweise und allgemeine Empfehlungen. Er soll seine Konten überwachen, auf unbekannte Schreiben achten, seine Zugangsdaten ändern und bei verdächtigen Vorgängen sofort reagieren. Die Verwaltung, die seine Daten gesammelt hat, überträgt die praktische Bewältigung ihres Versagens auf den Betroffenen.
Mitunter erfährt der Bürger erst spät oder gar nicht, welche Daten betroffen sind. Er weiß dann nicht, ob nur eine Adresse, eine Kontoverbindung oder ein vollständiges persönliches Profil entwendet wurde. Die Unsicherheit selbst wird zur Belastung, weil jeder weitere Betrugsversuch mit dem Datenverlust zusammenhängen könnte.
Die Behörde kann sich auf fehlende Erkenntnisse berufen und die Angelegenheit herunterspielen. Der Betroffene kann das Gegenteil nur schwer beweisen. Er muss mit der Möglichkeit leben, dass seine Daten in kriminellen Kreisen weitergegeben, verkauft oder für spätere Angriffe verwendet werden.
So endet staatliche Datensammelwut nicht selten in einer privaten Dauerkrise. Fremde verfügen über persönliche Angaben, Gläubiger verlangen Erklärungen, Konten werden geprüft und Behörden stellen Fragen. Derjenige, dessen Daten gesammelt wurden, wird zum Gefangenen eines Problems, das er weder verursacht noch kontrolliert hat.














