Die Verfolgung von Häretikern und die Rolle der weltlichen Macht zur Zeit der Reformation

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Die Epoche der Reformation markierte einen tiefgreifenden Wendepunkt in der religiösen und politischen Geschichte Europas, der weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit abweichenden Glaubensvorstellungen hatte. Während zuvor die kirchlichen Institutionen primär für die Ahndung von Häresien zuständig waren, verschoben sich die Machtverhältnisse zugunsten der weltlichen Obrigkeiten erheblich. Dieser Wandel vollzog sich vor dem Hintergrund einer gespaltenen Christenheit, die sich neuen Herausforderungen gegenübersah und nach Lösungen für den Umgang mit Andersgläubigen suchte. Die folgende Betrachtung beleuchtet, wie sich die Verfolgungspraktiken entwickelten und welche Rolle die staatlichen Gewalten dabei übernahmen. Es wird deutlich, dass die vermeintliche Freiheit der Reformation oft zu einer verstärkten Kontrolle durch den Staat führte.

Die Situation nach dem Beginn der Reformation

Wie aber ging man außerhalb des Einzugsbereichs der Spanischen und der Römischen Inquisition mit Häretikern um, zumal seit dem Beginn der Reformation im Jahre fünfzehnhundertsiebzehn. Was die Christenheit schon einmal kürzer im sogenannten Abendländischen Schisma mit seinen zwei Päpsten schmerzlich erlebt hatte, dass nämlich alle Christen exkommuniziert waren, und zwar vom jeweils anderen Papst, das trat nun erneut ein. Die katholische Kirche hatte ihren Bannfluch auf Luther geschleudert und Luther keilte zurück, bezeichnete die römische Kirche als die babylonische Hure. Demnach waren alle irgendwie Häretiker, jedenfalls aus Sicht der anderen Seite und der jeweiligen Konfession. Was also war zu tun, wenn jede Seite die andere als ketzerisch betrachtete und verurteilte.

Die Lähmung der kirchlichen Institutionen

Die Kirche war wie gelähmt, sie tat im Grunde nichts und ließ es laufen ohne energisches Eingreifen. Der amerikanische Historiker William Monter stellte fest, dass wohin man schaute, von Schottland bis Portugal den bischöflichen Gerichten und den päpstlichen Inquisitoren die Mittel zur wirksamen Verfolgung der Häresien fehlten. In Deutschland, dem Ursprungsland der Reformation, war die Inquisition auf ihrem Tiefpunkt und kaum noch handlungsfähig. Luther hatte die Freiheit eines Christenmenschen proklamiert und damit neue Erwartungen geweckt. War das jetzt der Anbruch der Religionsfreiheit und einer neuen Toleranz.

Die Übernahme durch den weltlichen Staat

Es sollte anders kommen und die Entwicklung nahm eine unerwartete Wendung für die Beteiligten. Denn Luther war es auch, wie der Historiker Gerd Schwerhoff urteilt, der den Terminus Gotteslästerung zu einem geradezu inflationär benutzten Etikett machte. Damit aber trat natürlich der Staat auf den Plan und mischte sich in religiöse Angelegenheiten ein. So kam es nun zu einem Phänomen, das sich schon vorher angekündigt hatte und das uns Heutigen völlig unverständlich erscheint. Nicht die Kirche, sondern ausgerechnet der sich modernisierende und mit wachsendem Selbstbewusstsein auftretende weltliche Staat sah sich in der unabweisbaren Pflicht, Häretiker im Sinne der Allgemeinheit als Gottesfeinde zu verfolgen und streng, oft sogar mit dem Tode, zu bestrafen.

Die Begründung der staatlichen Verfolgungspflicht

Das hatten allerdings alle Obrigkeiten eben schon seit vorchristlicher Zeit als ihre Aufgabe angesehen, um den Gotteszorn nicht auf die ganze Gesellschaft herabzubeschwören. So kritisierte der renommierte amerikanische Historiker Edward Peters, dass die staatlichen Hinrichtungen in Religionsangelegenheiten gern übersehen würden. Somit werde eine falsche Alternative von tolerantem Staat und inquisitorischer Kirche suggeriert und die Realität verzerrt. Es waren die Städte oder die regierenden Herrscher, die die Ahndung dieses Delikts in eigener Kompetenz und ohne vorherige kirchliche Inquisition vornahmen. Hinrichtungen wurden deswegen auch, wie bei Majestätsverbrechen, in der Regel mit dem Schwert vollzogen und nicht durch Feuer.

Die Praxis in Frankreich und England

So geschah es in Deutschland ebenso wie in anderen Ländern und Regionen Europas. In Frankreich war die kirchliche Gerichtsbarkeit bei Prozessen wegen Gotteslästerung praktisch ausgeschaltet und ohne Einfluss. Es waren die königlichen Gerichte, die die Zuständigkeit allein für sich beanspruchten und die Urteile fällten. Außerdem gab es dort keine Stadt oder Dorfgemeinschaft, die Gotteslästerer nicht bestraft hätte, wie der französische Neuzeithistoriker Alain Cabatous in einer Spezialuntersuchung konstatierte. In England ließen die Könige enthaupten und vollstreckten die Urteile an den Verurteilten.

Die Wechselnden Konfessionen der englischen Krone

Heinrich der Achte ließ etwa zweihundertfünfzig Katholiken hinrichten und verfolgte die Anhänger des alten Glaubens. Seine katholische Tochter Maria dann dreihundert Protestanten und kehrte die Richtung der Verfolgung um. Ihre Halbschwester Elisabeth die Erste schließlich wieder einhundertachtzig Katholiken und setzte die Verfolgung fort. Noch im Jahre sechzehnhundertsiebenundneunzig wurde vom Parlament ein Blasphemy Act erlassen und die Gesetze verschärft. Ketzerverbrennung war populär und fand Unterstützung in der Bevölkerung.

Die Finanzierung von Hinrichtungen durch Bürger

So vermachte ein Londoner Goldschmied testamentarisch Geld für Reisigbündel zur Ketzerverbrennung und unterstützte so die Praxis. Auf diese Weise hatte die vielgerühmte reformatorische Freisetzung des Politischen eine durchaus bedenkliche Seite und dunkle Facetten. Es entstand etwas in unseren Augen geradezu Bizarres und Befremdliches für das moderne Verständnis. Eine weltlich-obrigkeitliche Inquisition in Religionsdingen etablierte sich und übernahm die Kontrolle. Es war daher nicht die katholische Kirche, sondern Kaiser Karl der Fünfte, der nach dem Wormser Edikt von fünfzehnhunderteinundzwanzig in den Niederlanden eine Protestantenverfolgung in Gang setzte.

Die Verfolgung unter Kaiser Karl dem Fünften

Bei dieser Verfolgung wurden fünfzehnhundertdreiundzwanzig die ersten Lutheraner in Brüssel verbrannt und hingerichtet. Vier Jahre später war es dann aber derselbe Karl der Fünfte, dessen Truppen Rom verwüsteten und den Papst in der Engelsburg belagerten. Dass im Gegenzug die Reformatoren auf Ketzerverfolgung und Kettötung keineswegs verzichteten, sollte sich bald an den Täufern erweisen. Diese errichteten später in Münster ein Terrorregime und galten allgemein als gesellschaftsauflösend. Sie lehnten jegliche Obrigkeit und überhaupt jede Verpflichtung ab und stellten eine Gefahr dar.

Das Vorgehen gegen die Täuferbewegung

Sofort gingen katholische und protestantische Landesherren mit Gewalt gegen sie vor und verfolgten sie gemeinsam. Luther und Melanchthon hatten die Tötung von Täufern ausdrücklich befürwortet und gutgeheißen. War die erste Hinrichtung eines Täufers im katholischen Schwyz erfolgt, so die nächste im zwinglianischen Zürich und folgte schnell. Zürich war fünfzehnhundertfünfundzwanzig in gemeindlicher Entscheidung zum reinen Gotteswort übergegangen und änderte den Kurs. Damit, wie der in Amerika lehrende niederländische Historiker Heiko A. Oberman feststellt, wurde die Stadt geradezu zum Prototyp städtischer Reformation und zum Vorbild.

Die Hinrichtung von Felix Mantz und Balthasar Hubmaier

Aber ausgerechnet Zürich ertränkte fünfzehnhundertsiebenundzwanzig den Täufer Felix Mantz und vollstreckte das Urteil. Fünfzehnhundertachtundzwanzig schickte der spätere Kaiser Ferdinand der Erste den Täufer Balthasar Hubmaier auf den Scheiterhaufen und ließ ihn verbrennen. Dieser hatte fünfzehnhundertneunzehn in Regensburg zur Judenverfolgung aufgerufen und dann seine Haltung geändert. Dann war er Täufer geworden und fünfzehnhundertsechsundzwanzig bereits die Folter in Zürich durchgestanden und hatte überlebt. Der Reichstag zu Speyer setzte für das gesamte Reich auf Täufertum die Todesstrafe und verschärfte die Lage.

Die Vollstreckung durch staatliche Macht

Diese Strafe war zu vollziehen in staatlich-öffentlicher Machtvollkommenheit und ohne kirchliches Ketzer-Urteil und ohne kirchliche Beteiligung. Aber die Todesstrafe betraf nicht nur Täufer und Anhänger dieser speziellen Bewegung. Die Schöffen des lutherischen Leipzig ließen im ersten Viertel des siebzehnten Jahrhunderts acht Gotteslästerer enthaupten und bestraften sie hart. Auch die reformierten Städte, zumal die zwinglianischen, die man als Gottesrepubliken hat bezeichnen können, verfolgten verstärkt die Gottesfrevler und Ahnderen. Unter den von fünfzehnhundertsechsundzwanzig bis sechzehnhundert in Zürich hingerichteten vierhunderteinundsiebzig Personen waren sechsundfünfzig Gotteslästerer.

Die Statistik der Hinrichtungen in Zürich

Bis siebzehnhundertfünfundvierzig nochmals zweiundzwanzig, nach neueren Untersuchungen sollen es sogar insgesamt vierundachtzig gewesen sein und mehr. So hat eine einzige protestantische Stadt mit nur etwa zehntausend Einwohnern fast so viele Gotteslästerer hingerichtet wie die siebenundneunzig, die die gesamte Römische Inquisition im selben Zeitraum zum Tode verurteilte. Calvin betrieb im Genfer Gottesstaat die Verbrennung des Spaniers Michael Servet, der die göttliche Dreifaltigkeit leugnete und anders lehrte. Das geschah fünfzehnhundertdreiundfünfzig mit Zustimmung der zwinglianischen und lutherischen Autoritäten und wurde gebilligt. Zwar verfolgten auch in katholischen Städten die Ratsherren die Gotteslästerer, so in Köln und anderen Orten.

Der Vergleich der Hinrichtungszahlen

Dort ist allerdings nur eine einzige Hinrichtung festzustellen und die Zahlen waren deutlich niedriger. Die weltlichen Gerichte in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, England und Schottland verurteilten allein in den neunzehn Jahren von fünfzehnhundertfünfundzwanzig bis fünfzehnhundertvierundsechzig zweitausendachthundertsiebenundachtzig Häretiker zum Tode. Dies war dreimal so viel wie die Spanische Inquisition im gesamten spanischen Weltreich für alle Vergehen zusammen in einhundertsechzig Jahren. Im gleichen Zeitraum blieb, wie William Monter bemerkt, die Rolle der Päpste mit fünfundzwanzig Todesurteilen, also weniger als einem Prozent, infinitesimal und kaum nennenswert. Überhaupt zeigte sich im katholischen Umfeld generell eine gewisse Milderung und weniger Härte.

Die Milderung im katholischen Bereich

Weil dort die Glaubens- und Sittenzucht gewöhnlich zuerst in der Beichte abgehandelt wurde und im privaten Raum blieb. Dadurch sich mehr Möglichkeiten ergaben, sich der öffentlichen Disziplinierung zu entziehen und der Schande zu entgehen. Und auf dem linken Flügel der Reformation erinnerten einige inzwischen pazifistische Täufer leise ans Unkraut-Weizen-Gleichnis und mahnten zur Geduld. Sie sprachen sich, allerdings nicht immer konsequent, gegen Religionstötungen aus und lehnten Gewalt ab. Besonders die protestantischen, doch ebenso die katholischen weltlichen Obrigkeiten kümmerten sich aber nicht nur um Häresie.

Die Verantwortung für die Sittlichkeit der Bürger

Sie sahen sich auch für die Sittlichkeit ihrer Bürger verantwortlich und überwachten das moralische Verhalten. Der Rechtshistoriker Dieter Willoweit konstatierte, dass jeder Fürst, der evangelische wie der katholische, vor der Sorge stand. Die Sünden seiner Untertanen würden Gottes Zorn erregen und seine Strafen nach sich ziehen und Unheil bringen. Als erste Stadt hat Zürich nach dem Übergang zum neuen Glauben ein Ehegericht etabliert und neue Institutionen geschaffen. Mit der Intention, wie die Neuzeithistorikerin Francisca Loetz mitteilte, dass der Rat für ein gottgefälliges Leben der Untertanen zu sorgen habe.

Die Ausbreitung der Sittenzucht

Dies solle geschehen, um Gottesstrafen wie Epidemien, Hungersnöte oder sonstige Katastrophen abzuwenden und das Gemeinwohl zu schützen. Von Zürich aus verbreitete sich die Sittenzucht in andere Städte und fand Nachahmer. Nirgends sonst ist sie anfangs so konsequent betrieben worden wie in der ebenfalls protestantischen Stadt Konstanz und ihrer Umgebung. Wo in den Jahren von fünfzehnhundertzweiunddreißig bis fünfzehnhundertvierunddreißig mindestens eintausendzweihundert Personen der fünftausend Einwohner zählenden Stadt in irgendeiner Form damit zu tun bekamen. Aber auch im katholischen Münsterland gab es die Besonderheit eines sogenannten Sendgerichts und eigener Gerichte.

Das Sendgericht im Münsterland

Das im Namen des Bischofs, der auch weltlicher Herrscher war, jährlich in jeder Pfarrei abgehalten wurde und tagte. Es diente als Sittengericht und überwachte die Moral der Bevölkerung. Allerdings verhängte es nie eine Todesstrafe und blieb bei milderen Strafen. Und noch ein Wort zur Bücherzensur und dem Umgang mit schriftlichem Gedankengut. Bücherverbrennungen gibt es, seit es Bücher gibt und schriftliche Aufzeichnungen existieren.

Die Geschichte der Bücherverbrennungen

Schon die griechische Antike verbrannte gotteslästerliche Bücher und vernichtete unerwünschte Schriften. Auch Rom verfolgte insbesondere Schmähungen des Kaisers unnachgiebig und hart. Auch das Judentum reagierte nicht anders bei ketzerischen Schriften und ging dagegen vor. Die Christen waren zunächst Opfer von Büchervernichtungen, als sie bei der diokletianischen Christenverfolgung ihre heiligen Bücher zur Vernichtung herausgeben mussten. Gerade sie reagierten anfangs erstaunlich liberal und zeigten Toleranz.

Die frühe christliche Haltung zur Zensur

Denn der Religionshistoriker Wolfgang Speyer weist darauf hin, dass sogar nur sehr vereinzelt laszive Literatur zensiert oder zerstört worden zu sein scheint. Im Mittelalter hat man dann bei Ketzerverbrennungen immer auch die Schriften des Ketzers verbrannt und vernichtet. Die spezielle Buchzensur, die seit dem dreizehnten Jahrhundert aufkam, wirkte dann aber sozusagen lebensrettend und schützte Menschen. Es wurde dabei nicht der Mensch verurteilt, sondern nur ganz bestimmte seiner veröffentlichten Auffassungen für irrig erklärt. Die dann gestrichen werden mussten und verboten wurden.

Die neue Situation durch den Buchdruck

Eine völlig neue Situation ergab sich nach Erfindung des Buchdrucks und vor allem bei Ausbruch der Reformation und der Verbreitung von Ideen. Die der evangelische Kirchenhistoriker Berndt Hamm geradezu als Medien-Ereignis bezeichnet und als Wendepunkt sah. Nicht viel anders als heute bei der Herausforderung der Neuen Medien stellte sich damals die Frage, wie mit der zum Teil äußerst polemischen und aufwieglerischen Schriftenflut umzugehen sei. Dabei gehörte Zensur allgemein zu den selbstverständlichen und kaum hinterfragten Instrumentarien staatlicher und kirchlicher Ordnungspolitik. Sodass sie auch von Intellektuellen überwiegend positiv beurteilt wurde, wie der Kirchenhistoriker Hubert Wolf anmerkte.

Die Rolle der Universitäten bei der Zensur

Es waren die Universitäten, die Verbotslisten erstellten und die verbotenen Schriften katalogisierten. Auf denen insbesondere Schriften der jeweils anderen Konfession erschienen und als gefährlich eingestuft wurden. Allerdings hatte schon der von der katholischen Kirche heiliggesprochene Humanist Thomas Morus darauf vertraut. Dass die Macht der Wahrheit sich von selber dereinst einmal durchsetzen werde und sich behaupten werde. Erst die Aufklärung plädierte dann für völlige Publikationsfreiheit und forderte Rechte ein.

Moderne Einschränkungen der Publikationsfreiheit

Wobei wir sogar heute allgemein akzeptierte Einschränkungen machen und Grenzen setzen. Holocaustleugnung ist strafbar und wird gesetzlich verfolgt und geahndet. Dass die Bücherzensur in der katholischen Kirche noch bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil wenigstens formal bestand, hat manches Kopfschütteln ausgelöst. Doch ist ihr immerhin zugutezuhalten, dass Inquisition und Indexkongregation, indem sie ziemlich konsequent gegen Astrologie, Naturalismus und Okkultismus vorgingen. Gewollt oder ungewollt mithalfen, diese Elemente aus der sich entwickelnden Naturwissenschaft auszuscheiden und diese so zu modernisieren, wie Hubert Wolf feststellte.

 

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