Die Funktionsweise von Geldströmen und die Ungleichbehandlung in Steuersystemen

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Die Funktionsweise von Geldströmen und Steuersystemen bildet das fundamentale Gerüst jeder modernen Volkswirtschaft. Um die komplexen Zusammenhänge zwischen Geldumlauf, Inflation und staatlicher Abgabenerhebung zu verstehen, ist es hilfreich, zunächst einfache theoretische Modelle zu betrachten, bevor man sich den realen Gegebenheiten der globalen Finanzmärkte zuwendet. Diese Betrachtung zeigt, wie theoretische ökonomische Gleichungen in der Praxis oft an ihre Grenzen stoßen und wie Steuermechanismen unterschiedliche Einkommensarten ungleich behandeln.

Ein Wanderer hinterlässt 100 Euro quasi als Sicherheit beim Wirt des Gasthauses zum Löwen. Der Wirt rennt mit dem Geldschein zu seinem Getränkelieferanten und begleicht dort seine letzte Rechnung. Der Getränkelieferant seinerseits hat noch Schulden beim Dorfmetzger, und dieser kann sich jetzt an dem Geldschein erfreuen. Leider muss auch er den Schein weitergeben, denn er hat noch eine Verbindlichkeit beim Wiesenbauern zu begleichen. Auch der Wiesenbauer ist jetzt glücklich, kann er doch endlich seinen umfangreichen Bierdeckel beim Löwen auslösen.

Der Kreislauf des Geldes im Dorf

Am Nachmittag nimmt der Wanderer das Geld wieder mit. Aber die Dorfbewohner sind jetzt schuldenfrei. Das Beispiel ist so konstruiert, dass sämtliche Transaktionen auch ohne Geld ablaufen könnten. Zudem gleichen sich die Vorgänge aus. Das Endresultat eines schuldenfreien Dorfes ist daher nicht verwunderlich.

Die Gegenüberstellung von Gütern und Geld

Schauen wir uns jetzt die Güter mal genauer an. Wir beginnen beim Bauern. Dieser hat im Laufe der letzten Woche 40 Bier zu je 2,50 Euro getrunken. Der Metzger bezog in der gleichen Woche eine große Schweinehälfte für 100 Euro. Daraus fabrizierte er saftigen Schweineschinken, von dem er vier Kilogramm zum Preis von 25 Euro pro Kilo an den Getränkelieferanten veräußerte.

Die mathematische Selbstverständlichkeit

Der Lieferant belieferte den Wirt mit fünf Fässchen Bier zu je 20 Euro. Betrachten wir nun die Geldseite und die Güterseite getrennt voneinander. Daraus ergibt sich die sogenannte Verkehrsgleichung des Geldes, auch Quantitätsgleichung genannt. Es handelt sich im Grunde genommen um eine Selbstverständlichkeit. Daher kann man sie mathematisch auch als Tautologie bezeichnen.

Die Verkehrsgleichung von Fisher

Es gilt die Beziehung, dass die Geldmenge multipliziert mit der Umlaufgeschwindigkeit gleich dem Handelsvolumen multipliziert mit dem Durchschnittspreis ist. Die Geldmenge besteht hier aus dem 100 Euro Schein. Mit der Umlaufgeschwindigkeit wird die Häufigkeit beschrieben, mit der diese Geldmenge umgesetzt wird, im Beispiel vier Mal. Das Handelsvolumen beträgt 50 Gütereinheiten. Der Durchschnittspreis beträgt acht Euro je Gütereinheit.

Der historische Einfluss auf die Geldpolitik

Es ergibt sich also die Rechnung 100 mal vier gleich 50 mal acht. Trotz oder möglicherweise gerade wegen ihrer Eingängigkeit hat die Quantitätsgleichung die Ökonomie nachhaltig geprägt. Erste Gedanken zu der Gleichung steuerte der englische Philosoph John Locke bei. Der Ökonom Irving Fisher präzisierte sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Daher wird sie auch als Verkehrsgleichung von Fisher bezeichnet.

Die Rolle der Zentralbanken

Fisher lieferte so eine wichtige Grundlage für das Theoriegebäude der Monetaristen. Für diese Leute ist die Steuerung der Geldmenge eine zentrale Größe zur Beeinflussung der wirtschaftlichen Entwicklung. Wächst die Geldmenge stärker als das realwirtschaftliche Produktionspotenzial, so führt dies zu einer Inflation. Aufgabe einer Zentralbank ist es daher, die Geldmenge so zu steuern, dass die Inflation nicht überhandnimmt. Die bis zur Gründung der Europäischen Zentralbank für die Geldpolitik in Deutschland verantwortliche Deutsche Bundesbank sah sich diesem Dogma in enger Weise verbunden.

Die Abkehr von der klassischen Theorie

Aber die Relation zwischen Geld und Gütern stimmt schon lange nicht mehr. Die Zentralbanken, egal ob Europäische Zentralbank, amerikanische Zentralbank oder die Bank von Japan, haben vor allem in den letzten Jahren ihre Bankensysteme mit Unsummen an Geldern vollgepumpt. Ein Beispiel: Allein die amerikanische Zentralbank stattete ihren Finanzsektor seit dem Jahr 2008 mit annähernd 3,5 Billionen US-Dollar aus. Diese ganzen Gelder sollen nach monetaristischem Verständnis die Wirtschaft ankurbeln. Herausgekommen ist aber etwas anderes.

Die Entstehung von Spekulationsblasen

Das Geld landete nicht in der Realwirtschaft, sondern gelangte in die Fänge eines gigantischen Spekulationssystems. Und so bilden sich Spekulationsblasen beim Gold, bei Immobilien oder auf Aktienmärkten. Die Tatsache, dass es so gekommen ist, haben wir wieder den Neoliberalen zu verdanken. Denn vom Monetarismus ist es nicht weit zum Neoliberalismus. Der im Jahr 2006 verstorbene Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman war nicht nur bekennender Monetarist.

Die Ideologie der freien Märkte

Er betrachtete sich darüber hinaus als klassischen Liberalen. Er schätzte die Vorteile freier Märkte und lehnte staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen ab. Diese Haltung förderte eine Entwicklung, bei der die Geldpolitik zunehmend von den Bedürfnissen der Finanzmärkte und weniger von der Realwirtschaft bestimmt wurde. Die Folgen dieser Politik sind bis heute in Form von Vermögensungleichheit und instabilen Märkten spürbar. Diese Entwicklung hat die wirtschaftliche Stabilität in vielen Ländern nachhaltig beeinträchtigt.

Das Prinzip der Quellensteuer

Bei einer Quellensteuer geht es darum, dass der Staat eine ihm zustehende Steuer nicht über den Umweg einer Einkommensteuererklärung des Schuldners erhält. Stattdessen kassiert er direkt an der Quelle, also dort, wo das Einkommen entsteht. Ein für jeden Beschäftigten gut nachvollziehbares Beispiel ist die Lohnsteuer. Die Quelle ist hier der Arbeitgeber. Dieser überweist die von ihm monatlich bei einer Gehaltszahlung einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt.

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Ein weiteres Beispiel für eine Quellensteuer ist die bereits beschriebene Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungsteuer genannt. Hier behält die Bank, die Wertpapiererträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne gutschreibt, 25 Prozent des Ertrages ein. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Dies geschieht, sofern die Gutschrift den Freistellungsauftrag des Kunden überschreitet. Dieser liegt bei 801 Euro bei Ledigen und bei 1602 Euro bei steuerlich zusammen veranlagten Eheleuten.

Die Ungleichbehandlung von Einkommensarten

Im Vergleich dieser beiden Beispiele wird die Bevorzugung deutlich, die der Gesetzgeber den Einkünften aus Kapitalvermögen gegenüber Arbeitseinkünften angedeihen lässt. Dem Lohnsteuerabzug kann ein Beschäftigter nicht entkommen. Der bei Zahlung des Gehalts abgezogene Betrag ist als Einkommensteuervorauszahlung anzusehen. Kommt der Beschäftigte bei seiner Einkommensteuererklärung auf eine Steuerschuld, die geringer ist als die Summe seiner monatlichen Lohnsteuerabzüge, erhält er Geld zurück. Anderenfalls muss er Einkommensteuer nachzahlen.

Die Begünstigung von Kapitalerträgen

Bei der Abgeltungsteuer geht es nur in eine Richtung. Wer bei der Gutschrift von Kapitalerträgen einen Abzug von beispielsweise 200 Euro Abgeltungsteuer nachweist, laut Berechnung seines Finanzamtes auf die Kapitalerträge jedoch nur 150 Euro Einkommensteuer zahlen müsste, bekommt eine Erstattung von 50 Euro. Der Gutverdiener jedoch, der die gleichen Kapitalerträge mit 250 Euro hätte versteuern müssen, muss nichts nachzahlen. Seine Steuerschuld gilt mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer als abgegolten. Daher rührt auch der Name Abgeltungsteuer.

Internationale Steuervergleiche

Einkommensteuersätze können in der Spitze bis auf 45 Prozent klettern. Gutsituierte Anleger sparen bei ihren Kapitaleinkünften also per se eine Menge Steuern. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften ist also sehr anlegerfreundlich gestaltet, und das überall in der Welt. In Deutschland und in Österreich gilt eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent. In der Schweiz werden bei der Gutschrift von Zinsen und Dividenden immerhin 35 Prozent als Quellensteuer abgezogen.

Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen

Der Steuerpflichtige in der Schweiz muss eventuelle Nachversteuerungen leisten, jedoch sind dort Kursgewinne steuerfrei. In den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen Kapitaleinkünfte einer Versteuerung von lediglich 15 Prozent. Kapital ist flüchtig und man kann es mühelos ins Ausland transferieren. Demjenigen, der Vermögen im Ausland anlegt, kann eine Doppelbesteuerung drohen. Sowohl das Ausland als auch das Wohnsitzland des Anlegers halten die Hand auf.

Schutz durch Doppelbesteuerungsabkommen

Davor schützen jedoch Doppelbesteuerungsabkommen. In den meisten Fällen gilt hier eine Anrechnungsmöglichkeit. Legt eine in Deutschland steuerpflichtige Person zum Beispiel Geld in Österreich an und kassiert Zinsen, so werden diese um den dort geltenden Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent gekürzt. In seiner deutschen Steuererklärung sind ebenfalls 25 Prozent als Abgeltungsteuer anzusetzen. Zehn Prozent von diesen 25 Prozent sind laut Doppelbesteuerungsabkommen direkt anrechenbar.

Die Erstattung von Steueranteilen

Die Erstattung der restlichen 15 Prozent muss gesondert beantragt werden. Also bleibt es de facto insgesamt beim Abzug von 25 Prozent. Folglich muss sich auch der ehrliche Steuerzahler bezüglich einer überhöhten Versteuerung seiner Kapitaleinkünfte keine trüben Gedanken machen. Solche Leute soll es tatsächlich noch geben. Der nicht steuerehrliche Anleger schlägt einen anderen Weg ein.

Der Weg in die Steueroasen

Er geht in Steueroasen und vertraut auf das Bankgeheimnis. Meistens klappt das auch. Es sei denn, irgendein Datenträger mit unangenehmen Kundendaten taucht plötzlich auf. Dann werden die verborgenen Vermögenswerte schnell zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Die Transparenz im internationalen Steuerrecht nimmt stetig zu.

 

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