Der Zusammenbruch der Staatssicherheit und der Kampf um die Akten im Herbst 1989
Screenshot youtube.comDie Öffnung der innerdeutschen Grenze am Abend des 9. November 1989 markierte nicht nur das Ende der Teilung Deutschlands, sondern auch den Beginn des Untergangs eines mächtigen Herrschaftsinstruments: des Ministeriums für Staatssicherheit. Für dessen hauptamtliche Mitarbeiter bedeutete dieser Tag einen tiefen Schock, denn mit dem Wegfall der Reisebeschränkungen verlor ihre Tätigkeit ihre Grundlage. Die Staatssicherheit war fortan nicht mehr in der Lage, wie bisher „antisozialistische Elemente“ zu bekämpfen, da ihr direkter Zugriff auf die Bevölkerung entfiel. In dieser neuen Lage sah sich der Apparat gezwungen, sich vor allem mit seiner eigenen Existenz zu beschäftigen – eine Entwicklung, die rasch zur Desintegration führte.
Der Rücktritt der Führung und die Neuausrichtung des Geheimdienstes
Bereits am 7. November hatte Erich Mielke gemeinsam mit der gesamten Regierung unter Willi Stoph seinen Rücktritt erklärt. Nach der Grenzöffnung trat das Kollegium des Ministeriums für Staatssicherheit erst am 15. November wieder zusammen. In einer internen Vorlage für die Antrittsrede des neuen Ministers Wolfgang Schwanitz wurde festgehalten, dass von der neuen Regierung eine klare Trennung von Partei und Staat erwartet werde. Intern gab man unumwunden zu, dass die führende Rolle der SED nicht mehr bestehe. Gleichzeitig begannen sich kritische Stimmen auch innerhalb der eigenen Reihen zu regen.
Die Umwandlung in ein Amt und der Verlust der Legitimation
Als Reaktion darauf verabschiedete die Führungsebene eine Erklärung, wonach alle Mitarbeiter die politische Wende der Partei mittragen müssten. Konkret bedeutete dies, dass das inoffizielle Netz gesichert und die Aufklärung verfassungsfeindlicher Aktivitäten zur Hauptaufgabe werden sollte. Gleichzeitig entfielen jedoch zahlreiche traditionelle Zuständigkeiten wie die Sicherung von Veranstaltungen, die Passkontrolle oder der Grenzschutz. Am 17. November wählte die Volkskammer Hans Modrow zum Ministerpräsidenten und benannte das Ministerium für Staatssicherheit in Amt für Nationale Sicherheit um. Doch diese Umbenennung brachte keine neue Legitimation – vielmehr zeigte sich bald, dass die Leitung des Amtes den Ereignissen völlig hinterherhinkte und keine Strategie besaß.
Die Isolation der Staatssicherheit und der Bruch mit anderen Institutionen
Die fortschreitende Desintegration des Herrschaftsgefüges trieb die Staatssicherheit zunehmend in die Isolation. Andere Säulen des Regimes – Presse, Justiz und Volkspolizei – begannen sich öffentlich vom MfS zu distanzieren. Bereits Mitte November meldeten interne Lageberichte, dass Angehörige der Deutschen Volkspolizei sich offen gegen das MfS stellten und die bisherige Zusammenarbeit ablehnten. Ab dem 19. November fehlte in den täglichen Polizeiberichten jeder Hinweis auf Kooperation mit dem nunmehrigen Amt für Nationale Sicherheit. Gleichzeitig bemühte sich die Volkspolizei, alle Spuren ihrer engen Verbindung zur Staatssicherheit zu verwischen, um eigene Verstrickungen zu vertuschen.
Der Verfassungsbruch und das Ende des Machtmonopols
Parallel dazu schwand auch das Machtmonopol der SED. Am 1. Dezember strich die Volkskammer den Passus über die „führende Rolle der Partei“ aus der Verfassung – ein entscheidender Schritt, der dem MfS seine politische Grundlage entzog. Wenige Tage später traten Zentralkomitee und Politbüro geschlossen zurück. Noch in der Nacht wurden die Räume des Politbüros versiegelt, und fast alle Funktionäre verloren in den folgenden Wochen ihre Ämter. Auf einem außerordentlichen Parteitag wurde die SED schließlich in SED-PDS umbenannt und Gregor Gysi zum Vorsitzenden gewählt. Damit war der ideologische Rahmen, innerhalb dessen die Staatssicherheit operiert hatte, endgültig zerbrochen.
Strategische Differenzen bei der Behandlung neuer Bürgerbewegungen
In diesen Wochen herrschte innerhalb des Amtes für Nationale Sicherheit Uneinigkeit darüber, wie mit den neu entstandenen Bürgerrechtsorganisationen umzugehen sei. Während die Zentrale in Berlin zunächst ein defensives Vorgehen empfahl, plädierte etwa der Leiter der Bezirksverwaltung Dresden für eine offensive Strategie. Er berichtete stolz, bereits rund 100 inoffizielle Mitarbeiter in Führungspositionen der neuen Sammlungsbewegungen eingeschleust zu haben. Angesichts der allgemeinen Auflösung des Systems setzte sich jedoch bald die Linie durch, den Einsatz der IM zurückzustellen und stattdessen die Unterstützung der Modrow-Regierung zu priorisieren.
Das Ende der inoffiziellen Zusammenarbeit und der letzte Treff
Bis Mitte Januar 1990 wurde die Zusammenarbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern offiziell eingestellt. Abschlusstreffen dienten lediglich der Klärung, ob die Betreffenden grundsätzlich bereit wären, künftig mit einer Nachfolgeinstitution zu kooperieren. So erklärte beispielsweise ein IM namens „Michael“ am 1. Dezember uneingeschränkt seine Bereitschaft, das neue Amt konspirativ zu unterstützen. Bis dahin hatte er pflichtbewusst Berichte über sorbische Studenten, Demonstrationsteilnehmer und kulturelle Veranstaltungen geliefert. Mit seinem letzten Treff riss jedoch die schriftliche Überlieferung über die Beobachtung sorbischer Kreise vollständig ab.
Öffentlicher Druck und der Beschluss zur Auflösung
Trotz aller Bemühungen der Regierung Modrow, das Amt als notwendiges Instrument staatlicher Ordnung darzustellen, wurde es in der Öffentlichkeit als bloße Fortsetzung der Staatssicherheit wahrgenommen. Der am 7. Dezember erstmals tagende Zentrale Runde Tisch forderte daher die sofortige Auflösung des Amtes und die zivile Eingliederung seiner Mitarbeiter. Selbst die SED-Vertreter am Runden Tisch stimmten diesem Vorschlag zu. Gregor Gysi erreichte lediglich, dass der Beschluss einen vagen Hinweis auf „notwendige Dienste im Sicherheitsbereich“ enthielt – eine Hintertür für mögliche Nachfolgestrukturen.
Die Vernichtung der Akten als Zeichen der Niederlage
Bereits seit Ende Oktober hatte die Führung des MfS begonnen, systematisch Akten zu vernichten. Dieser Schritt war mehrdeutig: Einerseits gestand er die drohende Niederlage ein, andererseits drohte er, das kollektive Gedächtnis der Institution zu tilgen. Denn in den Akten lag nicht nur vergangene „Arbeit“, sondern auch die Machtgrundlage zukünftiger Operationen. Am 31. Oktober hatte Mielke noch versucht, das Politbüro zu repressiven Maßnahmen zu drängen, doch dieses weigerte sich. Stattdessen ordnete Mielke an, sensible Unterlagen in Panzerschränken zu sichern und besonders gefährdete Objekte zu schützen.
Die systematische Reduzierung und gezielte Löschung von Beweismaterial
Ab Anfang November wurden Hunderte Dienststellen angewiesen, große Teile ihres Aktenbestands in die Bezirksverwaltungen zu verlegen. Insbesondere Personalakten von inoffiziellen Mitarbeitern, operative Vorgänge und Material zur Telefonüberwachung sollten zentralisiert werden. Am 13. November erging der Befehl, alle Informationen für Partei- und Staatsfunktionäre, die bis zum 1. Oktober erstellt worden waren, zu vernichten. Ziel war es, die enge Partnerschaft zwischen Staatssicherheit und SED-Führung zu verschleiern. Auch aktive operative Vorgänge wurden nun formell abgeschlossen – so etwa der Fall „Kritiker“ gegen den Sorben Mato Scholze, der trotz umfangreicher Verdachtsmomente mangels strafrechtlicher Relevanz eingestellt wurde.
Die letzte Phase der Zerstörung und der Versuch, Spuren zu verwischen
Ende November intensivierte sich die Vernichtung weiter. Schwanitz ordnete an, den Aktenbestand auf das absolute Minimum zu reduzieren. Besonders betroffen waren Unterlagen zum sogenannten Vorbeugekomplex – also Pläne zur Festnahme und Isolierung von Gegnern im Krisenfall. Auch die Auslandsaufklärung begann, systematisch Karteien und Akten zu zerstören; bis Dezember waren zwei Drittel der Personenkarteien vernichtet. Gleichzeitig versuchte man, besonders belastende Materialien wie IM-Akten aus dem kirchlichen Bereich zu löschen. Doch je umfangreicher die Vernichtungsaktionen wurden, desto deutlicher traten sie ins öffentliche Bewusstsein.
Die Bürgerbewegung greift ein: Besetzungen und Versiegelungen
Am 3. Dezember rief das Neue Forum zur Bildung von Kontrollgruppen auf. Schon am nächsten Tag besetzten Bürgerrechtler mehrere Bezirks- und Kreisämter des AfNS. In Dresden erfolgte die Besetzung am 5. Dezember, in Cottbus wurde unter kirchlicher Initiative eine staatsanwaltliche Versiegelung erzwungen. Auch in Bautzen reagierte ein spontan gebildetes Bürgerkomitee auf Berichte über nächtliche Verbrennungen in der Sonderhaftanstalt und besetzte die örtliche Dienststelle. Diese Aktionen zielten darauf ab, die Praxis der Diktatur öffentlich zu machen und das Regime durch die Enthüllung seiner Überwachungsmechanismen zu delegitimieren.
Die Übernahme durch die Volkspolizei und die ambivalente Rolle der Versiegelung
Am 12. Dezember übernahm die Deutsche Volkspolizei schließlich das Gebäude der ehemaligen Kreisdienststelle Bautzen. Waffen und Technik wurden abtransportiert, die verbliebenen Akten in die frühere Bezirksverwaltung Dresden gebracht. Auf lokaler Ebene übernahmen nun Bürgerkomitees die Aufsicht über die Hinterlassenschaften des MfS. Doch diese Gruppen waren oft personell schwach und teilweise selbst von ehemaligen inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Die von DDR-Staatsanwälten angeordneten Versiegelungen dienten zwar formal dem Schutz der Akten, in Wirklichkeit aber oft auch dazu, den Zugang Betroffener zu verhindern.
Der Untergang der Staatssicherheit war kein plötzliches Ereignis, sondern ein Prozess rascher Entmachtung, innerer Zerrissenheit und verzweifelter Versuche, wenigstens Teile des Systems zu retten. Die Vernichtung der Akten offenbarte nicht nur die Angst vor Entlarvung, sondern auch das tiefe Bewusstsein, dass die Herrschaft der SED unwiderruflich zu Ende ging. Gleichzeitig wurde durch die mutigen Aktionen der Bürgerbewegung sichergestellt, dass zumindest ein Teil des schriftlichen Gedächtnisses der Diktatur erhalten blieb – ein Fundament für spätere Aufarbeitung und historische Gerechtigkeit. Die Ereignisse jenes Herbstes zeigen eindrücklich, wie schnell ein mächtiger Überwachungsapparat zusammenbrechen kann, sobald ihm das Vertrauen der Bevölkerung und die Legitimation durch den Staat entzogen werden.















