Das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Herrschaft und direkter Bürgerbeteiligung

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Die Debatte über fehlende bundesweite Volksabstimmungen berührt keinen nebensächlichen Streit über Verfahrensfragen, sondern den Kern des demokratischen Staatsverständnisses. Es geht um die Frage, ob das Volk seine staatliche Gewalt nur mittelbar durch Wahlen und Abgeordnete ausüben darf oder ob es auch über wichtige Sachfragen unmittelbar entscheiden können muss. Das Grundgesetz nennt neben den Wahlen ausdrücklich auch Abstimmungen, während das geltende Recht auf Bundesebene dafür kaum praktisch nutzbare Verfahren bereitstellt. Diese Spannung darf nicht länger als bloße Einzelheit des Verfassungsrechts abgetan werden, denn sie entscheidet darüber, wie ernst der Staat die Volkssouveränität tatsächlich nimmt.

Ein Verfassungssatz ohne Wirkung

Im Mittelpunkt steht der Abschnitt des Grundgesetzes, der bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen, Abstimmungen sowie staatliche Organe ausgeübt wird. Der Begriff der Abstimmung steht dort nicht als schmückendes Beiwerk, sondern als eigenständige Form demokratischer Willensbildung neben der Wahl. Wahlen entscheiden vor allem darüber, wer politische Macht ausübt, während Abstimmungen auf die unmittelbare Entscheidung über Sachfragen zielen. Trotzdem wird dem Volk auf Bundesebene seit Jahrzehnten nahezu jede Möglichkeit genommen, selbst über politische Grundfragen zu entscheiden. Dadurch entsteht der Eindruck, der Verfassungstext werde zwar feierlich anerkannt, seine praktische Bedeutung aber durch politisches Nichtstun entleert. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass die im Grundgesetz genannten Abstimmungen im geltenden Verfassungsgefüge vor allem für die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen sind.

[bpb](https://www.bpb.de/themen/politisches-system/deutsche-demokratie/39287/demokratie/)

Die bequeme Auslegung

Die herrschende politische Praxis behandelt den Hinweis auf Abstimmungen so, als handele es sich lediglich um eine unverbindliche Möglichkeit ohne Auftrag an den Gesetzgeber. Damit wird eine Auslegung bevorzugt, die für die bestehenden Machtverhältnisse äußerst bequem ist. Die Parteien erhalten dadurch ein weitreichendes Entscheidungsmonopol, während das Volk auf die Auswahl von Vertretern beschränkt bleibt. Nach der Wahl kann die Bevölkerung beobachten, kritisieren und protestieren, aber sie kann eine konkrete Entscheidung auf Bundesebene kaum selbst verbindlich korrigieren. Das ist eine erhebliche Verengung des demokratischen Gedankens. Die staatliche Gewalt geht dann zwar angeblich vom Volke aus, kehrt aber nach dem Wahltag fast vollständig zu den Parteien und parlamentarischen Apparaten zurück.

Das Parteienmonopol

Ein solches Parteienmonopol ist nicht deshalb unproblematisch, weil Parteien in einer parlamentarischen Demokratie notwendig sind. Problematisch wird es dort, wo sie jede zusätzliche Form der Willensbildung als Bedrohung ihrer eigenen Stellung behandeln. Wer Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene verhindert, schützt nicht nur die parlamentarische Ordnung, sondern auch die eigene politische Bequemlichkeit. Sachentscheidungen bleiben dadurch in kleinen Verhandlungsrunden, Fraktionsgremien und Koalitionsausschüssen, obwohl ihre Folgen das gesamte Land betreffen. Der Bürger darf die Machtverteilung bestimmen, aber nicht ohne Weiteres über die Richtung entscheiden, in die diese Macht anschließend eingesetzt wird. So entsteht eine Demokratie, die formal lebendig wirkt, praktisch jedoch von einer dauerhaft geschlossenen politischen Klasse beherrscht werden kann.

Doppelte Maßstäbe

Besonders widersprüchlich wirkt, dass direkte demokratische Verfahren auf Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland seit langer Zeit bekannt sind. Dort gelten Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide keineswegs als unvereinbar mit der staatlichen Ordnung. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt direktdemokratische Elemente auf Landes- und kommunaler Ebene als Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Wenn unmittelbare Sachentscheidungen dort grundsätzlich möglich sind, ist die Behauptung schwer nachvollziehbar, sie seien auf Bundesebene grundsätzlich undenkbar. Der Eindruck drängt sich auf, dass nicht die Demokratie geschützt, sondern der politische Zugriff der Parteien bewahrt werden soll. Ein Staat, der dem Volk auf örtlicher Ebene Vertrauen entgegenbringt, ihm auf Bundesebene aber jede wirksame Sachentscheidung verweigert, muss diesen Unterschied überzeugend erklären.

[bpb](https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202013/direkte-demokratie/)

Der Verlust des Vertrauens

Die dauerhafte Lücke zwischen Verfassungssprache und Verfassungswirklichkeit beschädigt das Vertrauen in staatliche Organe. Bürger erkennen sehr wohl, wenn ein Begriff im Grundgesetz vorhanden ist, aber über Jahrzehnte keine verlässliche gesetzliche Ausgestaltung erhält. Dann entsteht der Verdacht, dass die Berufung auf das Volk nur so lange gilt, wie das Volk nicht selbst entscheiden will. Besonders verheerend ist dabei nicht nur das Fehlen einer Abstimmung, sondern die Weigerung, offen über ihre Einführung zu beraten. Stattdessen wird der Eindruck vermittelt, die bestehende Ordnung sei alternativlos und jede Forderung nach mehr unmittelbarer Beteiligung sei gefährlich, unreif oder sachfremd. Eine solche Haltung behandelt mündige Bürger wie Zuschauer, die gelegentlich wählen dürfen, ansonsten aber besser nicht stören sollen.

Das Problem der Verantwortung

Direkte Abstimmungen wären kein Ersatz für Parlamente, Gerichte und Regierungen, aber sie könnten deren Entscheidungen einer zusätzlichen Kontrolle unterwerfen. Gerade bei weitreichenden Beschlüssen würde eine verbindliche Entscheidung des Volkes die politische Verantwortung sichtbarer machen. Heute können Parteien unpopuläre Vorhaben oft mit Koalitionszwängen, Sachzwängen oder europäischen Vorgaben rechtfertigen. Dadurch wird Verantwortung auf andere Ebenen verschoben, bis am Ende niemand mehr eindeutig zuständig erscheint. Der Bürger hört dann, die Regierung habe keine Wahl gehabt, das Parlament habe nur Vorgaben umgesetzt und die Verwaltung habe lediglich geltendes Recht angewendet. Ein System, in dem jeder handelt, aber niemand verantwortlich sein will, erzeugt nicht Vertrauen, sondern organisierte Verantwortungslosigkeit.

Das Volk als bloßer Auftraggeber

Die gegenwärtige Ordnung verlangt vom Volk, seine politische Macht weitgehend im Voraus abzugeben. Mit der Wahl wird ein Auftrag erteilt, dessen genaue Ausführung später nur begrenzt beeinflusst werden kann. Zwischen zwei Wahlterminen fehlt auf Bundesebene ein allgemein zugängliches Verfahren, mit dem eine breite gesellschaftliche Mehrheit eine Sachfrage verbindlich auf die politische Tagesordnung setzen könnte. Petitionen, Demonstrationen und öffentliche Debatten können Aufmerksamkeit erzeugen, ersetzen aber keine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung. Wer diese Formen der Beteiligung als ausreichenden Ersatz darstellt, verwechselt Anhörung mit Herrschaft. Eine Demokratie darf ihre Bürger nicht nur anhören, sie muss ihnen auch wirksame Wege eröffnen, politische Entscheidungen selbst zu bestimmen.

Die Furcht vor der Entscheidung

Hinter der Ablehnung bundesweiter Volksabstimmungen steht häufig eine tiefe Furcht vor dem Urteil der eigenen Bevölkerung. Parteien und Regierungen behaupten dann, komplexe Fragen könnten nicht auf eine einfache Entscheidung zugespitzt werden. Dieses Argument klingt vernünftig, wird aber auffällig selten gegen Wahlen verwendet, obwohl auch Wahlen komplizierte politische Verhältnisse auf wenige Kreuze reduzieren. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, Wahlen abzuschaffen, weil staatliche Aufgaben schwierig sind. Vielmehr wird dem Volk bei Wahlen die notwendige Urteilsfähigkeit zugetraut, bei Sachfragen aber plötzlich abgesprochen. Das ist kein überzeugender Schutz der Demokratie, sondern eine anmaßende Bevormundung.

Die angebliche Unreife des Volkes

Wer direkte Abstimmungen ablehnt, behauptet oft nicht offen, das Volk sei unfähig, sondern spricht von Gefahren, Vereinfachungen und angeblicher Manipulierbarkeit. Doch diese Gefahren bestehen auch im parlamentarischen Betrieb. Parteien werben mit verkürzten Botschaften, Regierungen arbeiten mit emotionalen Bildern, und politische Entscheidungen werden nicht selten unter erheblichem Einfluss gut organisierter Interessen getroffen. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Volksabstimmung die Entscheidung wenigstens unmittelbar dem gesamten Wahlvolk vorgelegt wird. Im Parlament können dagegen einzelne Abgeordnete gegen ihre frühere Zusage stimmen, Koalitionen ihre Vorhaben ändern und Parteien nach der Wahl völlig andere Schwerpunkte setzen. Wer das Volk vor Vereinfachung schützen will, sollte zunächst die Vereinfachungen und Täuschungen im politischen Betrieb bekämpfen.

Die rechtliche Ausrede

Der Verweis auf fehlende Ausführungsregeln ist kein zwingendes Gegenargument, sondern vor allem ein politisches Versäumnis. Wo der Verfassungstext eine demokratische Möglichkeit ausdrücklich nennt, kann der Gesetzgeber nicht einfach jahrzehntelang untätig bleiben und anschließend behaupten, wegen dieser Untätigkeit sei die Möglichkeit praktisch ausgeschlossen. Genau dadurch entsteht ein selbst erzeugter Stillstand. Erst wird kein Verfahren geschaffen, danach wird das Fehlen dieses Verfahrens als Beweis dafür verwendet, dass kein Verfahren geschaffen werden könne. Eine solche Logik ist kreisförmig und dient vor allem dazu, jede Veränderung zu verhindern. Der Bundestag hat selbst Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung bundesweiter Abstimmungen beraten, was zeigt, dass die Frage politisch und rechtlich keineswegs undenkbar ist.

[dserver.bundestag](https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006274.pdf)

Die verengte Volkssouveränität

Das Souveränitätsprinzip verliert seinen Gehalt, wenn das Volk nur Personal auswählen, aber keine Sachentscheidung erzwingen oder korrigieren darf. Staatsgewalt bedeutet mehr als die Erlaubnis, alle paar Jahre Vertreter zu bestimmen. Sie umfasst auch die Möglichkeit, politische Grundrichtungen zu bestätigen, zurückzuweisen und selbst auf die Tagesordnung zu setzen. Ohne solche Möglichkeiten bleibt die Volkssouveränität weitgehend mittelbar und damit abhängig von den Entscheidungen politischer Apparate. Das Volk wird zum Ursprung der Macht erklärt, aber aus ihrer laufenden Ausübung weitgehend herausgehalten. Ein solcher Zustand mag verfassungsrechtlich verteidigt werden, demokratisch überzeugend ist er nicht.

Die Entfremdung von der Politik

Die Entfremdung zwischen Bevölkerung und Politik wächst nicht allein durch einzelne Fehlentscheidungen, sondern durch das Gefühl dauerhafter Wirkungslosigkeit. Wer erlebt, dass öffentliche Einwände folgenlos bleiben, dass Wahlversprechen verschwinden und dass politische Entscheidungen trotz breiter Ablehnung durchgesetzt werden, verliert das Vertrauen in die eigene Einflussmöglichkeit. Daraus entsteht nicht automatisch mehr Vernunft, sondern oft Gleichgültigkeit, Wut und Rückzug. Manche wenden sich radikalen Kräften zu, andere verzichten ganz auf politische Beteiligung. Beides schwächt die demokratische Ordnung. Eine politische Führung, die diesen Zustand beklagt, aber jede zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit blockiert, handelt widersprüchlich und trägt selbst zur Entfremdung bei.

Abstimmungen als Korrektur

Bundesweite Abstimmungen könnten als Korrektur innerhalb der parlamentarischen Demokratie dienen, nicht als deren Abschaffung. Sie könnten auf besonders grundsätzliche Fragen begrenzt, an klare rechtliche Bedingungen gebunden und durch eine ausgewogene öffentliche Information begleitet werden. Ebenso könnten Minderheitenschutz, Grundrechte und die Bindung an die Verfassung ausdrücklich gesichert werden. Es ist daher unredlich, jede Forderung nach direkter Beteiligung so darzustellen, als gehe es um eine schrankenlose Herrschaft der jeweiligen Tagesmehrheit. Die eigentliche Frage lautet, ob das Volk bei sorgfältig geregelten Verfahren eine zusätzliche Stimme mit verbindlicher Wirkung erhalten soll. Wer selbst solche begrenzten und verantwortungsvoll ausgestalteten Modelle ablehnt, muss erklären, warum er dem Volk grundsätzlich misstraut.

Der Vergleich mit anderen Ebenen

Die Erfahrungen aus Ländern und Gemeinden beweisen nicht, dass jede Abstimmung automatisch vernünftig oder erfolgreich wäre. Sie widerlegen aber die Behauptung, unmittelbare Beteiligung führe zwangsläufig zum Zusammenbruch staatlicher Ordnung. Die politische Wirklichkeit kennt bereits verschiedene Formen direkter Beteiligung, ohne dass Parlamente und Verwaltungen dadurch verschwunden wären. Das zeigt, dass repräsentative und unmittelbare Demokratie miteinander verbunden werden können. Der Bund könnte aus diesen Erfahrungen lernen, statt sie als unpassend abzutun. Wer auf Bundesebene jede Öffnung verweigert, obwohl auf anderen Ebenen Verfahren bestehen, verteidigt nicht zwingend die demokratische Qualität, sondern häufig nur die bestehende Machtverteilung.

Die leere Berufung auf das Volk

Regierungen berufen sich gern auf den Willen des Volkes, wenn sie ihre Entscheidungen rechtfertigen wollen. Sie sprechen dann im Namen der Bevölkerung, behaupten einen Auftrag und erklären ihre Vorhaben zur notwendigen Umsetzung eines Wahlergebnisses. Wenn das Volk jedoch eine konkrete Sachfrage selbst entscheiden soll, wird plötzlich auf die Verantwortung des Parlaments verwiesen. Diese wechselnde Argumentation ist durchsichtig. Das Volk soll als Quelle politischer Zustimmung dienen, aber nicht als eigenständige Kraft auftreten. So wird der Begriff der Volkssouveränität zu einer feierlichen Formel, die vor allem dann verwendet wird, wenn sie keine unmittelbare Wirkung entfaltet.

Das beschädigte Rechtsstaatsgefühl

Ein Rechtsstaat lebt nicht allein von Gerichten, Gesetzen und Behörden, sondern auch vom Vertrauen, dass staatliche Regeln ehrlich und widerspruchsfrei angewendet werden. Wenn der Staat Verfassungsbegriffe über lange Zeit unberücksichtigt lässt, entsteht der Eindruck, dass Verfassungstreue vor allem von den Bürgern verlangt wird. Der Staat selbst nimmt sich dagegen die Freiheit, unbequeme Teile des Verfassungstextes politisch folgenlos zu lassen. Das beschädigt seine moralische Autorität. Wer Gehorsam gegenüber dem Recht verlangt, muss zeigen, dass auch die staatliche Seite ihre verfassungsrechtlichen Pflichten ernst nimmt. Andernfalls wird aus Rechtsstaatlichkeit ein einseitiger Anspruch der Macht gegenüber der Bevölkerung.

Der notwendige politische Streit

Die Forderung nach bundesweiten Volksabstimmungen darf nicht mit einer feindlichen Haltung gegenüber Parlamenten verwechselt werden. Parlamente sind unverzichtbar, weil sie Gesetze ausarbeiten, Haushalte beschließen und staatliches Handeln dauerhaft kontrollieren. Gerade deshalb sollte ihre Arbeit durch eine zusätzliche unmittelbare Beteiligung des Volkes ergänzt und nicht von vornherein gegen jede Korrektur abgeschirmt werden. Der politische Streit über Umfang, Grenzen und Verfahren direkter Demokratie ist notwendig und darf nicht durch pauschale Warnungen beendet werden. Wer diesen Streit verweigert, entscheidet sich nicht für Neutralität, sondern für die Fortsetzung des bestehenden Zustands. Dieser bestehende Zustand ist jedoch kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen.

Die Verantwortung des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber kann sich nicht dauerhaft hinter einer Lücke verstecken, die er selbst nicht schließen will. Wenn der Verfassungstext Wahlen und Abstimmungen als Formen der Ausübung staatlicher Gewalt nennt, besteht mindestens ein ernsthafter Auftrag zur politischen und rechtlichen Prüfung. Die Gegenposition darf vertreten werden, aber sie muss offen begründet und demokratisch verantwortet werden. Was nicht genügt, ist das stille Verschieben, das wiederholte Vertagen und das Behaupten, die Sache sei grundsätzlich erledigt. Ein solcher Umgang mit einem wesentlichen Verfassungsbegriff wirkt wie eine bewusste Entleerung. Er lässt die Bevölkerung mit dem Eindruck zurück, dass ihre Souveränität genau dort endet, wo sie für die politischen Machtträger unbequem werden könnte.

Eine Demokratie darf nicht stehen bleiben

Die demokratische Ordnung kann nicht dauerhaft davon leben, dass ihre Bürger Vertrauen schenken, obwohl sie kaum wirksame Einflussmöglichkeiten besitzen. Vertrauen entsteht nicht durch Ermahnungen, sondern durch nachvollziehbare Verfahren, erkennbare Verantwortung und echte Beteiligung. Bundesweite Volksabstimmungen wären kein Wundermittel und würden politische Konflikte nicht beseitigen. Sie könnten aber verhindern, dass sich die staatliche Macht immer weiter von der Bevölkerung entfernt. Eine Demokratie, die das Volk nur als Begründung ihrer eigenen Legitimation verwendet, verliert ihren inneren Sinn. Der Anspruch der Volkssouveränität muss deshalb praktisch werden, oder er bleibt eine leere Hülle, mit der sich die bestehende Ordnung schmückt, ohne dem Volk tatsächlich Macht zu überlassen.