Direkte Demokratie: Die verweigerte Stimme des Volkes

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Es wirkt wie ein stiller Widerspruch im Herzen des Staates, ein Spannungsverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit, das sich über Jahre verfestigt hat und dennoch selten mit der nötigen Schärfe benannt wird, denn auf dem Papier erscheint die Ordnung klar und eindeutig, die Mitbestimmung der Bürger ist verankert, sie ist zugesichert durch Wahlen und Abstimmungen, sie wird als tragende Säule der staatlichen Ordnung dargestellt, und doch bleibt diese Zusicherung in entscheidenden Teilen eine leere Hülle, weil das, was als Mitbestimmung versprochen wird, in der Praxis auf einen engen Rahmen reduziert ist, der die eigentliche Idee der Volksherrschaft nur unzureichend widerspiegelt und in vielen Bereichen vollständig unterläuft

Der Anspruch des Grundgesetzes

Das Grundgesetz formuliert unmissverständlich, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und es nennt ausdrücklich Wahlen und Abstimmungen als Formen dieser Ausübung, doch gerade in dieser scheinbar klaren Festlegung liegt der Kern eines Problems, das sich nicht länger übersehen lässt, denn während Wahlen regelmäßig stattfinden und als Ausdruck demokratischer Legitimation dienen, bleibt die zweite Säule, die Abstimmung, auf Bundesebene faktisch bedeutungslos, sie existiert nicht als verbindliches Instrument, sie ist kein gelebter Bestandteil der politischen Wirklichkeit, sondern ein Versprechen ohne Umsetzung, ein Recht ohne praktische Geltung, das zwar niedergeschrieben, aber nicht eingelöst wird

Artikel zwanzig und seine Tragweite

Die Formulierung, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, ist keine dekorative Floskel und kein unverbindlicher Leitsatz, sondern ein fundamentaler Auftrag, der die Grundlage der gesamten staatlichen Ordnung bildet, und in dieser Festlegung liegt zwangsläufig die Konsequenz, dass das Volk nicht nur mittelbar durch Vertreter, sondern auch unmittelbar durch Abstimmungen Einfluss nehmen kann, denn eine Ordnung, die sich auf das Volk beruft, aber ihm die direkte Entscheidungsmacht vorenthält, widerspricht ihrem eigenen Anspruch und entleert ihre zentrale Aussage ihres Gehalts, wodurch ein Spannungszustand entsteht, der nicht als bloße Unvollständigkeit abgetan werden kann, sondern als strukturelles Versagen erkannt werden muss

Die systematische Nichtumsetzung

Besonders gravierend ist, dass weder die gesetzgebenden Organe noch die rechtsprechenden Institutionen diesen Widerspruch aufgelöst haben, obwohl er seit langem offen zutage liegt, denn es wäre ihre Aufgabe gewesen, die verfassungsrechtliche Vorgabe mit Leben zu füllen und die notwendigen Verfahren für verbindliche Abstimmungen zu schaffen, doch stattdessen herrscht ein Zustand des Stillstands, ein beharrliches Ausweichen vor der Konsequenz der eigenen Verfassung, das den Eindruck erweckt, als sei dieser Mangel nicht bloß ein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung gegen eine weitergehende Beteiligung des Volkes

Ein fortdauernder Verfassungsverstoß

Wenn ein im Grundgesetz verankertes Prinzip über so lange Zeit hinweg nicht umgesetzt wird, kann dies nicht als bloße politische Prioritätensetzung gerechtfertigt werden, sondern muss als fortdauernder Verstoß gegen die eigene Verfassungsordnung verstanden werden, denn Rechte, die existieren, aber nicht ausgeübt werden können, sind keine echten Rechte, sie sind ein Versprechen ohne Wirkung, und genau darin liegt die Schwere dieses Zustands, weil hier nicht nur eine Lücke besteht, sondern ein grundlegendes Element der demokratischen Ordnung unvollständig bleibt, wodurch die Legitimation staatlichen Handelns in einen kritischen Bereich gerät

Die Entmündigung der Gesellschaft

Die Folgen dieses Zustands reichen weit über eine abstrakte rechtliche Debatte hinaus, denn sie betreffen das Verhältnis zwischen Staat und Bürger in seinem Kern, wenn Menschen zwar als Träger der Staatsgewalt benannt werden, aber keine Möglichkeit haben, in zentralen Fragen unmittelbar zu entscheiden, entsteht ein Gefühl der Distanz, eine Entfremdung von politischen Prozessen, die nicht als eigene erlebt werden, sondern als etwas, das über die Köpfe hinweg geschieht, und diese Entfremdung schwächt nicht nur das Vertrauen, sondern auch die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung

Die Rolle der Institutionen

Die Verantwortung für diesen Zustand liegt nicht im Unklaren, sie ist verortbar bei den Institutionen, die die Aufgabe hätten, die Verfassung umzusetzen und ihre Prinzipien zu schützen, doch gerade dort zeigt sich eine Zurückhaltung, die kaum erklärbar ist, denn weder wurden ernsthafte Anstrengungen unternommen, verbindliche Abstimmungen zu etablieren, noch wurde der offensichtliche Widerspruch konsequent juristisch geklärt, wodurch sich ein Kreislauf der Untätigkeit verfestigt hat, der die bestehende Lage konserviert und jede Bewegung in Richtung echter Mitbestimmung blockiert

Der Gegensatz von Anspruch und Wirklichkeit

Je länger dieser Zustand anhält, desto deutlicher tritt der Gegensatz zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch und der politischen Realität hervor, und dieser Gegensatz ist nicht harmlos, er untergräbt das Vertrauen in die Ordnung selbst, weil er zeigt, dass zentrale Aussagen des Grundgesetzes nicht automatisch zur gelebten Praxis werden, sondern von politischem Willen abhängig sind, der in diesem Fall offensichtlich fehlt, und genau darin liegt die eigentliche Brisanz, denn eine Verfassung, deren wesentliche Elemente nicht umgesetzt werden, verliert an Glaubwürdigkeit

Die Notwendigkeit der Klarstellung

Es ist daher unausweichlich, diesen Zustand offen zu benennen und als das zu erkennen, was er ist, nämlich eine fortgesetzte Verweigerung eines verfassungsrechtlich angelegten Mitbestimmungsrechts, und diese Klarstellung ist keine bloße rhetorische Übung, sondern eine Voraussetzung dafür, dass sich überhaupt etwas ändern kann, denn solange der Mangel nicht als solcher anerkannt wird, bleibt jede Forderung nach Verbesserung im Ungefähren und verliert ihre Durchschlagskraft

Ein Appell an die Gegenwart

Die Gegenwart steht vor der Aufgabe, diesen Widerspruch nicht länger hinzunehmen, sondern ihn aufzulösen und die verfassungsrechtlich angelegte Mitbestimmung endlich in die Realität zu überführen, denn nur so kann der Anspruch, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, seine tatsächliche Bedeutung entfalten und mehr sein als eine wohlklingende Formel, und nur so kann verhindert werden, dass ein grundlegendes Recht weiterhin ungenutzt bleibt, während es gleichzeitig als erfüllt dargestellt wird, was am Ende nichts anderes ist als eine Täuschung, die das Vertrauen untergräbt und die demokratische Substanz schwächt.

 

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