Die totale Durchdringung der sorbischen Minderheit durch den staatlichen Geheimdienst
Screenshot youtube.comDie Gesamtzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit belief sich im Jahr 1989 auf exakt 91015 Personen. In der Endzeit der DDR war demzufolge 1 hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für 180 Bürger zuständig. Damit übertraf das kommunistische Regime in Ostdeutschland alle seine Bruderstaaten in der Dichte der Überwachung. In der Sowjetunion lag das Verhältnis bei 1:595, in der Tschechoslowakei bei 1:867 und in Polen bei lediglich 1:1574. Das Ministerium unterhielt zusätzlich ein Netz aus circa 189000 inoffiziellen Informanten, die flächendeckend eingesetzt wurden.
Die strukturelle Überlegenheit des Überwachungsapparates
Den tiefsten Einblick in die realen Verhältnisse der Bevölkerungsschichten außerhalb des Apparates erlangten die führenden Offiziere der inoffiziellen Mitarbeiter. Diese Funktionäre stellten gewissermaßen die Schnittstelle zwischen der internen Welt der Sicherheit und der Lebenswelt der Informanten dar. Ein solcher Offizier war jeweils für eine bestimmte Region, für Institutionen oder spezifische Sachfragen zuständig. Ihm oblag die Aufgabe, die von der gesellschaftlichen Basis gewonnenen Informationen aufzunehmen und in konkrete Handlungen umzusetzen.
Die sowjetischen Wurzeln der geheimdienstlichen Methodik
In den internen Nachschlagewerken aus dem Jahr 1985 wurde das zwischenmenschlich Besondere an der Arbeitsbeziehung hervorgehoben. In der politisch-operativen Tätigkeit wurde ein Vertrauensverhältnis angestrebt, wobei der Informant volles Vertrauen entgegenbringen sollte. Gleichzeitig durfte der führende Offizier den Sicherheitsaspekt in diesem Verhältnis keinesfalls außer Acht lassen. Die Zusammenarbeit mit verdeckten Helfern wurde in der Richtlinie 21/52 vom 20. November 1952 streng geregelt. Die verwendeten Bezeichnungen für die verdeckten Helfer gingen auf Übersetzungen aus den sowjetischen Diensten des Jahres 1950 zurück.
Die Übernahme fremder Praktiken und Feindbilder
Wie internes Studienmaterial zur Geschichte des Ministeriums aus dem Jahr 1980 belegt, wurden von den sowjetischen Genossen deren Arbeitsmethoden übernommen. Vom ersten Tage des gemeinsamen Kampfes an übermittelten die Verbündeten vorbehaltlos ihre Erfahrungen bei der Organisierung der verdeckten Arbeit. Dies betraf die konsequente Durchsetzung der Geheimhaltung sowie die Durchführung von Vernehmungen und Festnahmen. Im Ministerium war man von Beginn an um eine klare Arbeitsstruktur und die Anwendung dieser importierten Standards bemüht.
Die Penibilität der Treffprotokolle und Auswertung
Aus der Richtlinie 21/52 geht hervor, dass der führende Offizier an den Informanten planmäßig Aufträge zu vergeben hatte. Die verbreitete Vorstellung, der Dienst habe lediglich vorhandenes Wissen abgeschöpft, findet in den internen Vorgaben keine Bestätigung. Unter bestimmten Überschriften wurde penibel genau der Ort und die Art des Zusammentreffens beschrieben. Der operative Mitarbeiter hatte bei der Wahl des Trefforts besonders auf die Wahrung der absoluten Geheimhaltung zu achten. Zu jedem Treffen war eine gründliche Vorbereitung nötig, für die eine klare Zielstellung in einer Disposition festgelegt sein musste.
Der enorme zeitliche Aufwand der Führung von Informanten
Wurde der Informant mit einem neuen Auftrag verabschiedet, stand für den Bediensteten ein Großteil der Arbeit noch an. Er musste einen umfangreichen Bericht anfertigen und die gelieferten Informationen an die zuständigen Abteilungen weiterleiten. Die Führung der Helfer erwies sich als überaus arbeits- und zeitaufwendiges Unterfangen für die hauptamtlichen Kräfte. Für jedes Treffen musste viel Zeit eingeplant werden, und die Aufbereitung in der Dienststelle dauerte ebenso lange.
Die bürokratische Erfassung in mehrteiligen Aktenbeständen
Über jeden Informanten legte die Sicherheit eine in verschiedene Teile gegliederte Akte an. Der 1. Teil fasste den persönlichen Werdegang zusammen, während der 2. Teil die beruflichen Berichte umfasste. Für regelmäßig entlohnte Helfer wurde ein zusätzlicher 3. Teil für die finanziellen Quittungen geführt. Der 1. Teil enthielt die Unterlagen zur Anwerbung sowie eigenhändig niedergeschriebene Verpflichtungserklärungen. Der 2. Teil umfasste die Berichte über Personen und Institutionen, die in schweren Panzerschränken aufbewahrt wurden.
Die Überwindung der sprachlichen Barrieren in der Lausitz
Für den erfolgreichen Aufbau der Überwachung in der sorbischen Bevölkerung erwies es sich von Vorteil, die Sprachbarriere zu überwinden. Konnte sich der Offizier in der Muttersprache der Informanten unterhalten, sank die moralische Hemmschwelle zur Preisgabe von Informationen. Bis zum Jahr 1952 ließen sich unter den hauptamtlichen Kräften des Ministeriums keine Sorben nachweisen. Die Übernahme eines sorbischsprachigen Polizeibeamten stellte daher einen enormen Gewinn für die Abteilung dar.
Der systematische Aufbau des sorbischen Informantennetzes
Der Beamte wurde im August 1952 an die Bezirksverwaltung Cottbus delegiert, um ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen. Am 1. Juli 1954 erfolgte die formelle Versetzung nach Bautzen, wobei die Zuständigkeit für Cottbus bestehen blieb. In einer Charakteristik vom 22. Dezember 1956 wurden seine Erfolge beim Aufbau eines Netzes detailliert hervorgehoben. Er schuf sich eine größere Anzahl an Informanten, da auf dieser Linie zuvor kaum Helfer vorhanden waren. Zu diesem Zeitpunkt führte er exakt 18 geheime Informanten, eine geheime Hauptinformantin und drei konspirative Wohnungen.
Die Ausweitung der Zuständigkeiten und Überprüfungsvorgänge
Ab dem 1. Februar 1957 war der Beamte wieder formell der Abteilung in Cottbus zugehörig. Es gelang ihm, bis zum 2. Dezember 1958 das Netz der inoffiziellen Mitarbeiter massiv auszubauen. Außerdem übernahm er die Verantwortung für Überprüfungsvorgänge, die per Richtlinie vom 12. Dezember 1953 eingeführt worden waren. Er bearbeitete zu dieser Zeit vier Überprüfungsvorgänge und steuerte 1 geheimen Mitarbeiter sowie 22 geheime Informanten.
Die Rekrutierung junger sorbischer Talente für den Dienst
Die Kreisdienststelle Bautzen hatte inzwischen einen Abiturienten der Sorbischen Oberschule als hauptamtlichen Mitarbeiter geworben. Noch als Schüler hatte dieser am 28. April 1955 seine eidesstattliche Verpflichtung verfasst. Nach bestandener Prüfung absolvierte er einen zweijährigen Lehrgang an der hauseigenen Hochschule in Potsdam. In der Beurteilung vom September 1957 hieß es, sein Wunsch sei die operative Tätigkeit im sorbischen Gebiet. Entsprechend seiner Kenntnisse wurde er für die Bearbeitung aller Objekte der Minderheit im Kreis Bautzen eingesetzt.
Die perfide Verfolgung regimekritischer sorbischer Intellektueller
Darüber hinaus kam der junge Offizier bei der Festnahme regimekritischer Personen zum Einsatz. Ein betroffener Redakteur der sorbischen Zeitung berichtete später detailliert über seine überraschende Verhaftung am 30. Mai 1958. Der Redakteur wurde von einem unsympathisch wirkenden Mann angesprochen und in ein Fahrzeug des Typs EMW gedrängt. Im Fond des Wagens erkannte er zu seiner Linken seinen ehemaligen Schulkameraden von der Sorbischen Oberschule.
Der kontinuierliche Aufstieg innerhalb der Geheimdiensthierarchie
Von 1961 bis 1975 arbeitete der Offizier in der Bezirksverwaltung Dresden, um danach ins sorbische Gebiet zurückzukehren. Er übernahm Leitungsfunktionen in Kamenz und wurde am 15. November 1980 stellvertretender Leiter der Kreisdienststelle Bautzen. Dort konnte er seine 1971 erworbenen Sprachkundennachweise der höchsten Stufe nutzbringend anwenden. Im Kreis Bautzen übersetzte der Beamte sämtliche abgefangene Korrespondenzen und operative Materialien für die Postüberwachung. Ein weiterer Abiturient des Jahres 1955 machte parallel Karriere und stieg bis zum stellvertretenden Leiter einer Koordinierungsgruppe auf.
Die gläserne Decke für sorbische Kader in der Führungsebene
Beide Offiziere schieden am Ende des Bestehens des Staates im Rang eines Oberstleutnants aus den Diensten aus. Als Angehörige der Aufbaugeneration waren sie die höchstdekorierten hauptamtlichen Mitarbeiter sorbischer Nationalität. Höhere Dienstränge blieben ausschließlich Angehörigen der deutschen Mehrheitsbevölkerung vorbehalten. Deshalb befand sich unter den 61 Generalen des Ministeriums im Jahr 1989 kein einziger Sorbe.
Die Ausgrenzung aus den höchsten politischen Machtzirkeln
Dies korrespondiert mit dem Befund über den Personalbestand der führenden Parteigremien der Sozialistischen Einheitspartei. Unter den Bezirkssekretären von Cottbus und Dresden war ebenfalls kein Sorbe nachweisbar. Die Generalität setzte sich aus Generationen zusammen, die bereits vor der Integration der Minderheit sozialisiert worden waren. An der nachholenden Akademisierung des Personals ab Mitte der 1950er Jahre partizipierten auch die hauptamtlichen Kräfte sorbischer Provenienz. Der eine Beamte nahm ab dem 10. Oktober 1955 an einem mehrjährigen Hochschullehrgang in Potsdam teil.
Die psychologischen Hürden bei der akademischen Ausbildung
Aus der Abschlussbeurteilung vom September 1957 geht hervor, dass er anfangs Probleme hatte, sich in das neue Umfeld einzufügen. Die Hauptursache dafür waren seine damals stark vorhandenen Minderwertigkeitskomplexe als Angehöriger einer Minderheit. Zudem kam er aus dem sorbischen Gebiet und hatte dort die Schule besucht, was die Anpassung erschwerte. Nach Abschluss des Lehrganges bekam er ein zukunftsversprechendes Zeugnis ausgestellt, das seine Disziplin lobte.
Die Ausweitung der akademischen Qualifizierung im Geheimdienst
Im Jahr 1960 wurden die Lehrgänge an der hauseigenen Hochschule auf 3 Jahre verlängert. Alternativ dazu wurde ein 5-jähriger Fernstudiengang für die hauptamtlichen Mitarbeiter eingerichtet. Seit Ende der 1950er Jahre delegierte das Ministerium Kader auch an andere zivile Bildungsstätten. Eine exklusive Position nahm das Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin ein, das ab 1961 gemeinsam unterhalten wurde. Mit der offiziellen Anerkennung der hauseigenen Hochschule am 29. Juni 1965 gelang die weitere Akademisierung.
Die geheime juristische Ausbildungsstätte des Ministeriums
Die Juristische Hochschule war die zentrale Bildungs- und Forschungsstätte des Ministeriums für Staatssicherheit. Sie trat durch eigene Veröffentlichungen nicht in Erscheinung und gehörte zu den wenigen Hochschulen der DDR, die im offiziellen Verzeichnis fehlten. Es handelte sich um eine Geheimdiensteinrichtung zur fachlichen Ausbildung und politisch-ideologischen Erziehung von Kadern. Beide sorbischen Offiziere konnten im Zuge dieser Akademisierung den Titel Diplom-Jurist erwerben.
Die juristische Fundierung der karrierefördernden Maßnahmen
Der eine Offizier absolvierte ein Fernstudium von 1965 bis 1971 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Der andere Offizier absolvierte ein Direktstudium von 1971 bis 1974 an der Juristischen Hochschule in Potsdam. Die erzielte Qualifikation wirkte sich nachweislich karrierefördernd auf die weitere Laufbahn aus. In einem Vorschlag zur Aufnahme in die Kaderreserve vom 9. Dezember 1975 wurde das Jurastudium explizit gelobt. Der Offizier war für die Funktion eines Kreisdienststellenleiters vorgesehen und bewies gute Anleitungs- und Kontrolltätigkeit.
Die wissenschaftliche Analyse staatsfeindlicher Handlungen
In seiner Diplomarbeit hatte sich der Offizier mit den Ursachen für sogenannte Staatsverbrechen beschäftigt. Der Arbeit lagen Untersuchungen zu 36 jugendlichen Straftätern zugrunde, die der staatsfeindlichen Hetze bezichtigt worden waren. Der andere Offizier untersuchte das Zusammenwirken der Untersuchungsabteilung mit der Kriminalpolizei. Das Ziel dieser akademischen Arbeiten war die gezielte Bekämpfung subversiver Handlungen unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Relevanz.













