Nachhaltigkeitsfaktor & Riester-Faktor: Wie Altersarmut in der Rentenformel versteckt wird?
Die Höhe der Rente wird weder an Zinsen oder zugrundeliegenden Kapital, sondern an der sogenannten Rentenformel festgemacht. Nur, was soll das eigentlich sein? An dieser komplizierten Formel dürften bestenfalls Mathematikprofessoren und Raumfahringenieure ihre Freude haben. Mehr noch: Diese enthält völlig unlogische Variablen und die Rentenformel wird auch gerne mal verändert. Dieser Verschleierungstaktik hat System: Altersarmut ist zum Massenphänomen geworden und die Probleme werden kleingeredet.
Altersarmut kleingeredet: “Neben der Rente noch andere Alterseinkünfte, etwa Betriebsrenten, Miet- oder Kapitalerträge”
>>Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung<<
“Natürlich nehmen wir das Thema Altersarmut ernst. Die meisten Menschen verharren aber nicht über lange Zeit auf ein- und demselben Einkommensniveau. In der Regel steigt das Einkommen mit zunehmendem Alter, dann wird auch mehr eingezahlt. Zudem haben viele neben der Rente noch andere Alterseinkünfte, etwa Betriebsrenten, Miet- oder Kapitalerträge. Viele leben auch mit einem Partner zusammen, der möglicherweise eine höhere Rente bezieht.”
Altersarmut kleingeredet: “Viele leben auch mit einem Partner zusammen, der möglicherweise eine höhere Rente bezieht”
Dieser Textbaustein tritt so oder in ähnlicher Form gefühlt überall auf: Kommt das Thema Altersarmut auf, dann verweist die Rentenversicherung auf andersartige Alterseinkünfte. Sprich: Es wird auf individuelle finanzielle Fehlleistungen abgeschoben. Eigentlich müsste es gerade die oberste Beamtenführungsschicht der Rentenversicherung es besser wissen.
“Gerade alte Menschen mit nur kleineren Renten verfügen heute auch über weniger Wohneigentum oder Zusatzeinkünfte”
>>Kein Wohlstand für alle!? von Ulrich Schneider (Buch) <<
“Die gesetzliche Rente ist deshalb von so großer Bedeutung, weil sie für die meisten Menschen nach wie vor die Haupteinkommensquelle im Alter darstellt. … Nur rund 45 Prozent haben Wohneigentum. Richtig ist: Man kann und darf von der Rentenhöhe nicht ohne weiteres auf das tatsächliche Einkommen eines Rentners schließen. Doch wissen wir auch: Gerade alte Menschen mit nur kleineren Renten verfügen heute auch über weniger Wohneigentum oder Zusatzeinkünfte. Und auch Langzeitarbeitslose, Mehrfacharbeitslose und Arbeiter im Niedriglohnsektor sind in der Regel nicht mit Zusatzrenten, Lebensversicherungen, Häusern oder Aktienpaketen gesegnet.”
“Arbeiter im Niedriglohnsektor sind in der Regel nicht mit Zusatzrenten, Lebensversicherungen, Häusern oder Aktienpaketen gesegnet”
Für Wohneigentum oder Zinsen auf Kapitalanlagen muss logischerweise zuerst freies Einkommen verfügbar sein. Genau an dieser Stelle reißen die Beiträge der Rentenversicherung ein großes Loch in die Haushaltskasse hinein. Neben den Arbeitnehmer- kommt noch der Arbeitgeberanteil – gut auf dem Lohnzettel versteckt – zur Rentenversicherung oben drauf. Kurzum: Es handelt sich um eine sehr teure Rentenversicherung. Unter dieser Umverteilung sind besonders die ärmeren Bevölkerungsschichten betroffen: Denn selbst auf Minieinkünfte von Geringverdienern gehen Beiträge an die Rentenkasse ab. Zu allen Überfluss: Die Rentenversicherung ist unkündbar. Trotzdem wird nach außen ein ganz anderes Bild vermittelt.
“Sozialabgaben sind keine Steuern und weder Staat noch Sozialversicherung wirtschaften in die eigene Tasche”
“Jedes Jahr im Sommer tritt der Bund der Steuerzahler auf den Plan und verkündet: Ab heute arbeiten die Bürger endlich für ihr eigenes Portemonnaie! Das ist irreführend. Sozialabgaben sind keine Steuern und weder Staat noch Sozialversicherung wirtschaften in die eigene Tasche. … Abgeführt, weg, auf Nimmerwiedersehen. So rechnet es der Bund der Steuerzahler wie in jedem Jahr vor. Und wie in jedem Jahr ist die Rechnung falsch.”
“Abgeführt, weg, auf Nimmerwiedersehen. So rechnet es der Bund der Steuerzahler wie in jedem Jahr vor”
“Sozialabgaben sind keine Steuern” – Nach außen hin wird also ein ganz anderes Bild zu vermitteln versucht. Nichtsdestoweniger man kann ja diese Logik aufgreifen und die staatliche Versicherung als eine Art von Privatunternehmen begreifen. Immerhin wird diese Darstellung immer wieder den geneigten Leser aufgetragen. Wie Eingangs erwähnt wird die Höhe der Rente weder an Zinsen oder zugrundeliegenden Kapital, sondern an der sogenannten Rentenformel festgemacht. Ein ziemlich eigenwilliges und undurchschaubares Konstrukt. Selbst wer sie versteht, der kann trotzdem keine Aussage über seine zukünftige Rente machen: Denn diese Rentenberechnungsformel wird ständig verändert.
“Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten” – “Zusätzlich für das Alter vorzusorgen”
“Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, wird es daher für die Menschen immer wichtiger, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Deshalb hat die Bundesregierung 2003 den Riester-Faktor in die Rentenberechnungsformel eingeführt. Beschäftigte, die beispielsweise zusätzlich mit der Riester-Rente für ihre Altersvorsorge sparen („riestern“), haben weniger netto für ihre private Lebensführung übrig. Da dies eine Belastung für die Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner und Rentnerinnen Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird seitdem durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozentpunkte gemindert.”
“Jede Rentenerhöhung wird seitdem durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozentpunkte gemindert”
Da die Rentenversicherung offenbar sich selbst nicht als Steuereintreiber sehen will, ist dieser Aussage unter marktwirtschaftlichen Bedingungen schon als starkes Stück anzusehen: Denn einseitige Vertragsänderungen ohne Zustimmung einer Vertragspartei laufen normalerweise auf ein Sonderkündigungsrecht hinaus. Ohnehin ist praktisch die Riesterrente tot. – Sofern sie jemals zuvor gelebt hat. Auf alle Fälle ist der Riester-Faktor sehr lebendig: Unterm Strich läuft es also auf eine Rentenkürzung – innerhalb der Rentenformel – hinaus. Aber auch hier wird das Narrativ der “privaten Eigenvorsorge” hochgehalten. Doch die Rentenformel hält noch ganz andere Überraschungen parat.
“Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 2004 wurde ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt”
“Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 2004 wurde ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Er berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern bei der Rentenanpassung. Veränderungen in diesem Verhältnis können sich je nach Entwicklung dämpfend oder erhöhend auf die Anpassung der Renten auswirken. Steigt zum Beispiel die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Führt auf der anderen Seite die Belebung des Arbeitsmarktes zu einem Anstieg der Zahl der Beitragszahler, fallen die Rentenanpassungen entsprechend höher aus.”
Nachhaltigkeitsfaktor: “Steigt zum Beispiel die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus”
Überspitzt: Die Höhe der Renten wird einfach per Kassenlage festgemacht. Aus rechtlicher Sicht lässt sich faktisch nichts einklagen. Weder kann die Rentenversicherung gekündigt, noch eine gesetzlich – wirklich greifbare – Mindestrente eingeklagt werden. Der “soziale Charakter” dieser vermeintlichen sozialen Versicherung will sich nicht so richtig erschließen. Jedenfalls wäre eine private Rentenversicherung unter genau diesen Konditionen kaum vorstellbar.
“Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig”
“Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders gestärkt.”
“Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen”
Allerdings lassen sich diese Urteile und Gesetze nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung anwenden, obwohl die Eindeutigkeit in diesem Fall schon sehr augenfällig ist.