Wenn Blitzer falsche Ergebnisse liefern

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Es wurde eine amtliche Kriegserklärung erlassen: „Polizei sagt Rasern den Kampf an“ Aber was ist eigentlich ein Raser? Schon Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich vier Stundenkilometern werden bereits geahndet. Das von diesen Minimalverstößen, kaum eine Gefahr ausgeht, liegt auf der Hand. Aber es geht schließlich ums Prinzip! – Oder vielleicht doch nur ums Geld?

„Monatelang sind Lastwagenfahrer in Schwäbisch Gmünd zu Unrecht geblitzt worden”

>>Stern<<

„Monatelang sind Lastwagenfahrer in Schwäbisch Gmünd zu Unrecht geblitzt worden. … Aufgefallen waren die falsch eingestellten Blitzer, als ein Lastwagenfahrer im Sommer vor dem Amtsgericht gegen seinen Bescheid klagte und Recht bekam.“Wir bedauern das sehr und können uns bei den Fahrern nur entschuldigen“, … . Mit einer Rückerstattung des bereits gezahlten Bußgeldes können die Fahrer allerdings nicht rechnen. „Bußgeldverfahren, die bereits abgeschlossen sind, können wir leider nicht neu aufmachen“, sagte Herrmann.“

“Mit einer Rückerstattung des bereits gezahlten Bußgeldes können die Fahrer allerdings nicht rechnen”

Die Aussage ist so nicht ganz richtig: Die könnten schon die Verfahrenneu aufmachen“ , nur die wollen halt nicht. Über die Gründe, weshalb dies nicht geschieht, kann nur spekuliert werden, am wahrscheinlichsten dürfte wohl sein: Das irgendeine geheime Dienstanweisung erlassen wurde. Im Allgemeinen veranschaulicht die Posse nur, die gewöhnlichen Gepflogenheiten innerhalb von Amtsstuben. Eine Mischung aus Obrigkeitshörigkeit, Faulheit und blinden Technikglauben. Dabei sind fehlerhafte Messanlagen keine Seltenheit.

“Rotlicht-Blitzer messen fehlerhaft” – “Induktionsanlagen in der Straße fehlerhaft montiert”

>>Auto-und-Verkehr.de<<

“Rotlicht-Blitzer messen fehlerhaft – Wie der Presse zu entnehmen war, sind die Induktionsanlagen in der Straße fehlerhaft montiert. … Bei dieser Installation soll, so die Rheinische Post, ein Fehler gemacht worden sein, der erst am 10. Januar auffiel. Dabei soll es zwei unterschiedliche Bauanleitungen für den Mindestabstand der Induktionsschleifen im Straßenbelag geben. … Betroffene haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage und beginnt mit der Zustellung des Bescheides.”

“Betroffene haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen” – “Frist hierfür beträgt 14 Tage”

Obwohl es sich hierbei um massenhaft falsche Bescheide handelt, werden diese nicht einmal automatisch zurück genommen. Mehr noch: Die Betroffenen bleiben augenscheinlich auf Anwaltskosten, Kosten für verhängte Fahrverbote, Verdienstausfälle und andere Unannehmlichkeiten sitzen. Selbst wenn nach jahrelangen kostspieligen Rechtsstreit, zweifelsfrei die Unrechtmäßigkeit der Strafe festgestellt wird, die gezahlten Entschädigungen sind in der Regel kaum der Rede wert. Nicht selten weigert sich die unterlegene Behörde darüber hinaus, die Verfahrenskosten zu begleichen. Begründung: Der Betroffene hätte mit weniger Aufwand und Kosten zu seinen Recht kommen können. Deshalb sind manche Schlagzeilen auch nicht wirklich verwunderlich.

“Pyrotechnik” – “Blitzer an der Dresdener Straße im Hoyerswerdaer Ortsteil Dörgenhausen ist außer Gefecht gesetzt worden”

>>Radio Lausitz<<

„Der Blitzer an der Dresdener Straße im Hoyerswerdaer Ortsteil Dörgenhausen ist außer Gefecht gesetzt worden. Die Täter feuerten Pyrotechnik ab. Dabei wurde die Säule beschädigt und zugleich Alarm ausgelöst.“

“Die Täter feuerten Pyrotechnik ab”

Natürlich kann sich über derartige Taten jeder seine eigene Meinung bilden. Auf jeden Fall wird nach den Tätern intensiv ermittelt, nur zum eignen Verwaltungsgebaren, dazu finden keine Ermittlungen statt.