Niedriglohnpolitik oder Freiheit: Wie Eingriffe in die Tarifautonomie & Vertragsfreiheit die Löhne senken (2)

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Ein erheblicher Teil des Einkommens von Arbeitnehmern muss für die Sozialversicherungsbeiträge aufgebracht werden. Diese Abgaben senken nicht nur das erzielte Einkommen herab, sondern sind für die Entstehung neuer Arbeitsplätze hinderlich. Wie im 1. Teil bereits angedeutet: Diese staatlichen Eingriffe sind weitestgehend für die Niedriglohnpolitik mit verantwortlich. Durch immer mehr Bürokratie sinken die Löhne und gehen Arbeitsplätze verloren, was am Ende sogar die staatlichen Träger zugeben müssen.

“Schon heute liegen die Sozialbeiträge bei rund 40 % der beitragspflichtigen Einkommen”

>>Bundesministerium für Wirtschaft und Energie<<

“Schon heute liegen die Sozialbeiträge bei rund 40 % der beitragspflichtigen Einkommen. … Die Finanzierung der gesetzlichen Versicherungen erfolgt, mit Ausnahme der Unfallversicherung, als beitragsfinanziertes Umlagesystem: Die eingezahlten Beiträge werden als Leistungen an andere direkt wieder ausgezahlt. … Für ihre Beiträge erwerben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Leistungsanspruch im Alter bzw. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.”

40 Prozent des Einkommens an Sozialabgaben abführen: Was soll daran “Sozial” sein?

Allerdings werden die gezahlten Sozialbeiträge nur teilweise an andere direkt wieder ausgezahlt und das musste sogar der Deutscher Bundestag zugeben. Auch der Leistungsanspruch sollte lieber mit Vorsicht genossen werden.

“Das Arbeitsamt kann eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld verhängen”

>>T-Online<<

“Das Arbeitsamt kann eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld verhängen, wenn Sie selbst kündigen. Denn Sie haben die Arbeitslosigkeit durch Ihre Eigenkündigung selbst herbeigeführt. … Die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld kann bis zu zwölf Wochen betragen. Die Sperrzeit wird auf die ganze Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet – folglich bekommen Sie auch weniger Geld, als Ihnen eigentlich zustünde. Die gute Nachricht: Sie können gegen diese Sperre nach der Kündigung ihres Jobs formlos schriftlich Einspruch erheben.”

“Sperrfrist für das Arbeitslosengeld kann bis zu zwölf Wochen betragen”

Natürlich kann man gegen jeden Behördenbescheid einen Widerspruch einlegen und sogar vor Gericht ziehen. Nur die Erfolgsaussichten dürften kaum der Rede wert sein. Ohnehin steht eine gute gefüllte Datenbank mit Gerichtsurteilen zu diesem Thema zum nachlesen bereit. Sofern die Klagen überhaupt angenommen werden, dann werden sie meist abschlägig – mit immer gleichlautenden Textbausteinen – entschieden. Zumal die gesamte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 sich nur meist auf wenige Monate beschränkt und ein reguläres Gerichtsverfahren leicht diese Zeit überschreiten kann.

Beiträge zur Sozialversicherung: Wie das Sparen für Notzeit künstlich erschwert wird

Somit ist die ganze Sinnhaftigkeit dieser staatlichen Arbeitslosenversicherung insgesammt infrage gestellt. Oder anders: Das Arbeitsverhältnis darf nicht durch Eigeninitiative gekündigt werden und zugleich ist das Sparen von Geld für die Zeiten der Arbeitslosigkeit genauso erschwert, weil die Arbeitslosenversicherung ebenfalls unkündbar ist und jeden Monat Geld abbucht. Eine reguläre private Versicherungsgesellschaft würde mit derlei Knebelverträgen schnell eine Klage bezüglich sittenwidriger Verträge einhandeln und ein rechtsstaatliches Verfahren würde sie für null und nichtig erklären. Zumal erheblich in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheitsprich Vertragsfreiheit – eingegriffen wird und die dazu passende Rechtfertigung – also der Schutz vor Arbeitslosigkeit – kommt eher wie reiner Hohn rüber. Das ganze System scheint wie ein klassisches Schneeballsystem oder die Ponzi-Masche zu funktionieren.

“Charles Ponzi gilt gemeinhin als Erfinder des Schneeballsystems”

>>ARAG<<

“Was ist die Ponzi-Masche? – Charles Ponzi gilt gemeinhin als Erfinder des Schneeballsystems. Der Legende nach hat er mit zwei Dollar seine Karriere begonnen und mit Geldanlagen, die er seinen Kunden vermittelte, ein Vermögen mit einem heutigen Geldwert von 150 Mio. Dollar angehäuft. Seine Kunden warten bis heute auf eine Rückerstattung ihrer verlorenen Vermögenswerte.”

Ponzi-Masche & Arbeitslosenversicherung: Wofür der Begriff “Kunde” manchmal wirklich steht?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürften weit mehr Menschen auf die Ausbezahlung ihrer Arbeitslosenversicherung warten. Bei der Arbeitslosenbehörde wird ebenfalls der Begriff “Kundeverwendet. Der verurteilte Kriminelle Charles Ponzi hat sein System vernehmlich zur Selbstbereicherung entwickelt. Deshalb stellt sich das Gesamtbild immer etwas anders dar, als der Erfinder selbst es Außenstehenden erklärt. Auch bei der Arbeitslosenversicherung geht es mitnichten nur um Arbeitnehmer und Arbeitslose, sondern eine andere Gruppe bleibt häufig außen vor. Beträchtliche Summen der Arbeitslosenversicherung gehen für versicherungsfremde Leistungen drauf. Auch die gesetzliche Krankenversicherung – kurz GKV – und die Rentenversicherung führen diese Posten an.

“Der Bund zahlt der GKV einen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen”

>>Bundesrechnungshof<<

“Der Bund zahlt der GKV einen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen. Diese sind nicht definiert. Die Höhe eines auskömmlichen Zuschusses ist daher unklar. Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen ist gesetzlich nicht definiert. … Der Bundesrechnungshof fordert mehr Transparenz von der Politik.”

“Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen ist gesetzlich nicht definiert”

Bis heute ist der Begriff “versicherungsfremden Leistungennicht definiert worden. Auch über die Summen sind keine seriösen Zahlen – für Außenstehende – zu ermitteln. Deshalb sind die Zweifel über Zweckentfremdung der Beiträge grundsätzlich berechtigt: Immerhin könnten die verantwortlichen Beamten jederzeit konkrete Angaben über merkwürdige Posten der “versicherungsfremden Leistungen” transparent veröffentlichen.

“Verwaltungskosten” – “Zweckentfremdung der Beiträge durch die gesetzliche Rentenversicherung”

>>Deutscher Bundestag (PDF-Datei) <<

“Von einer mitunter in den Medien geäußerten Zweckentfremdung der Beiträge durch die gesetzliche Rentenversicherung kann jedenfalls nicht ausgegangen werden. Gemäß § 30 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) dürfen die Rentenversicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden. Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich aus den Einnahmen des gleichen Jahres bestritten.”

Beamte – Nicht alle müssen in das Sozialversicherungssystem einzahlen

Besonders die Kosten der Verwaltung ist ja einer der wesentlichen Kerne des Anstoßes: Die dort tätigen Beamten und Staatssekretäre beziehen viel höhere Einkommen als die meisten Arbeitnehmer und können auf eine staatliche Vollversorgung bauen: Familienzuschlag, ein spezieller Kinderzuschlag, Kostenübernahme einer privaten Krankenversicherungrespektive “Beihilfesatz” – und noch viel mehr. Die so erzielten Schatteneinkommen können das eigentliche Gehalt leicht noch mal verdoppeln. Beamte mögen die gesetzlichen Sozialversicherungen verwalten, aber sie selbst wollen damit nichts zu haben und das hat der DBB Beamtenbund und Tarifunion eindeutig klargestellt. Statt einer Armutsrente können Beamte im Alter sich auf eine üppige Pension freuen. Per Federstrich des Parlamentes ließe sich Pflicht für Sozialbeiträge in eine reine Freiwilligkeit – vergleichbar wie bei Beamten – umstellen. Somit würden die Lohnkosten sinken und neue Arbeitsplätze entstehen.