Mindestlohnanpassung bedeutet Reallohnverlust
„Diese Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns im Cent-Bereich auf 12,41 Euro ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor und eine herbe Missachtung der EU-Mindestlohn-Richtlinie“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute verkündete Entscheidung der Mindestlohn-Kommission zur Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024.
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Von Susanne Ferschl
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Ferschl weiter:
„Der Beschluss bedeutet für Millionen Beschäftigte in den kommenden zwei Jahren einen erheblichen Reallohnverlust. Weder ein Mindestschutz noch die Kaufkraft werden so abgesichert. Das zeigt allein schon ein Blick auf die noch immer hohen Preise. Jetzt wird überdeutlich, dass die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie, nämlich 60 Prozent des mittleren Einkommens, als Untergrenze in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden müssen, wie es DIE LINKE im Bundestag vergangene Woche gefordert hat. Gesetzliche Leitplanken sind dringend notwendig, damit der Mindestlohn nicht erneut zum Armutslohn wird.
Legt man das Kriterium der EU-Richtlinie zugrunde, müsste der gesetzliche Mindestlohn bei mindestens 13,50 Euro liegen. Das ist auch das Mindeste, denn die hohen Preise treffen Menschen im Niedriglohnbereich besonders hart, deshalb braucht es deutliche Lohnsteigerungen. Die Realitätsverweigerung seitens der Vorsitzenden und der Arbeitgeberseite, die gegen die Stimmen der Gewerkschaften diese mickrige Anpassung durchgesetzt haben, provozieren eine erneute Diskussion um einen politischen Eingriff zur Erhöhung des Mindestlohnes. Der Arbeitsminister sollte ernsthaft erwägen, diesen Beschluss nicht rechtskräftig zu machen, sondern eine weitere gesetzliche Anhebung auf mindestens 13,50 Euro in Betracht ziehen. Zudem ist es überfällig, das Mindestlohngesetz um die EU-Vorgaben zu präzisieren, um politische Eingriffe zukünftig zu vermeiden und der Mindestlohnkommission einen klaren Handlungsauftrag an die Hand zu geben.”