Kinderfreibetrag – Kindergeld – Kinderzuschlag: Werden Familien mit Kindern wirklich alle gleich behandelt?

Screenshot youtube.com Screenshot youtube.com

Kinder muss man sich – auch – leisten können. – Solche oder vergleichbare Aussagen dürften schon jeder einmal gehört haben. Kinder senken nun mal den erarbeiteten Lebensstandard ab. Allerdings trifft es nicht auf alle Menschen gleich zu. Außerdem, anders als häufig verkündet: Die finanziellen Leistungen des Staates fallen in vielen Fällen sehr gering aus. Deshalb ist der Kinderwunsch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.

Familie & Kinder – “Muss mit erheblichen finanziellen Auswirkungen rechnen”

>>Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (PDF-Datei) <<

“Wer sich für Familie entscheidet, muss mit erheblichen finanziellen Auswirkungen rechnen. Dies nicht nur, weil Kinder Geld kosten, sondern weil oft mit der Familiengründung Erwerbseinkommen in einem großen Umfang wegbrechen. Der große Einkommensunterschied entsteht schon zwischen Kinderlosigkeit und Familie.”

“Mit der Familiengründung Erwerbseinkommen in einem großen Umfang wegbrechen”

In vielen Fällen muss zusätzlich eine größere Wohnung her, was die Wohnkosten steigen lässt. Alleine die finanziellen Auswirkungen lässt augenscheinlich viele Menschen vor den eigenen Kinderwunsch zurückschrecken. Denn jeder der Rechnen kann: Derjenige kann ein sehr ernüchterndes Ergebnis ziehen.

Kinder: “Für meinen Geschmack fällt diese Unterstützung jedoch deutlich zu gering aus”

>>Alles, was Sie über Heiraten und Finanzen wissen müssen von Johann C. Köber (Buch) <<

“Für meinen Geschmack fällt diese Unterstützung jedoch deutlich zu gering aus, ein Kind kostet definitiv mehr, als das derzeitige Kindergeld ausgleicht. … Noch schlimmer: Der geltende Kinderfreibetrag … , bleibt unter dem Existenzminimum, denn dieses liegt auf Höhe des allgemeinen Einkommensteuerfreibetrages … . Zu Ende gedacht besteuert der Staat also Einkommen, das Menschen mit Kindern eigentlich für den Unterhalt benötigen. Meiner Ansicht nach dürfte diese Belastung nicht sein. Allen offiziellen Beteuerungen zum Trotz ist Deutschland daher längst nicht so kinderfreundlich, wie die Regierenden es uns weismachen wollen.”

“Geltende Kinderfreibetrag” – “Bleibt unter dem Existenzminimum”

Praktisch alle “finanzielle Wohltaten” des Staates laufen auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hinaus. Tatsächlich reichen Kindergeld oder Kinderfreibetrag keinesfalls an das “übliche Existenzminimum” heran: Dafür wurde eine spezielles – wesentlich niedrigeres – Kinderexistenzminimum geschaffen.

“Freibeträge für Kinder” – “Das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen”

>>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<<

“Freibeträge für Kinder – Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. … Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer.”

“Kindergeld” – “Abschlag auf das steuerlich zu verschonende Existenzminimum eines Kindes”

>>Bundesfinanzhof<<

“Das Kindergeld stellt in seiner steuerrechtlichen Funktion einen –von der Mitwirkung des Berechtigten abhängigen– Abschlag auf das steuerlich zu verschonende Existenzminimum eines Kindes dar.”

“Kindergeld” – “Von der Mitwirkung des Berechtigten abhängigen”

Zwar hört sich das Wort “Kindergeld” nach einer Wohltat des Staates an: Aber in Wirklichkeit leitet sich das Existenzminimum des Kindes direkt aus dem Grundgesetz ab und der Staat muss es logischerweise ausbezahlen.

“Kindergeld ist rein rechtlich gesehen eine Steuervergütung”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“Das Kindergeld ist rein rechtlich gesehen eine Steuervergütung. Seine Aufgabe ist es, das Existenzminimum des Kindes steuerfrei zu stellen. … Das heißt, dass es ein eigentliches »Kindergeld« in Deutschland nicht gibt. Die Bezeichnung ist irreführend. Es handelt sich ganz überwiegend nur um eine Erstattung von zu viel gezahlten Steuern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Existenzminimum von Kindern steuerfrei ist. Das ist keine besondere soziale Leistung des Staates. Bei der Berechnung der familienpolitischen Leistungen darf das »Kindergeld« deshalb nicht mitgerechnet werden.”

“Es ein eigentliches »Kindergeld« in Deutschland nicht gibt”

Jeder Erhöhung des Kindergeldes wird als “politische Großtat” gefeiert, obwohl die Geldentwertung häufig mindestens genauso schnell verläuft. Und anders als vielleicht gedacht: Das “Kindergeld” wird sehr wohl mitgerechnet und in vielen Fällen wie ganz normales Einkommen behandelt.

“Kindergeld vollständig auf Ihre Hartz IV Leistung angerechnet”

>>Focus<<

“Wenn Sie Hartz IV beziehen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld. … Sie müssen allerdings beachten, dass das Kindergeld vollständig auf Ihre Hartz IV Leistung angerechnet wird.”

“Wenn Sie Hartz IV beziehen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld”

Zwar ist das Kinderexistenzminimum geschützt, aber deren Berechnung ist offenbar an fragwürdigen Grundlagen gekoppelt. Der Regelsatz aus der Hatz-IV-Berechnung für Kinder wurde zwar schon höchstrichterlich kritisiert: Aber echte Konsequenzen sind daraus nicht erfolgt. Nichtsdestotrotz – Der Gesetzgeber kann auch ganz anders handeln: Der Lebensstandard darf durch Kinder keinesfalls sinken, weshalb eine spezielle monatliche Finanzspritze nötig wird. Diese finanzielle Leistung des Staates stellt mitnichten ein Phantasiegespinst dar.

“Kinderzuschläge” – “Ein Beamter mit Kindern soll nicht schlechter leben als ein Beamter ohne Kinder”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“Der Grund dafür, dass Kinderzuschläge gezahlt werden, liegt in den »hergebrachten Grundsätzen« des Beamtentums, also wieder einmal im Alimentationsprinzip. Ein Beamter mit Kindern soll nicht schlechter leben als ein Beamter ohne Kinder. Wenn die Familie größer wird, soll dadurch der Lebensstandard nicht übermäßig sinken. Der Grundgedanke hinter dem Kinderzuschlag ist also schon sehr sozial. Es ist aber durch nichts zu rechtfertigen, wenn der Staat diese soziale Leistung nur einem Teil der Bevölkerung gewährt, den Beamten, und nicht allen Bürgern.”

Kinderzuschlag: “Wenn der Staat diese soziale Leistung nur einem Teil der Bevölkerung gewährt”

Natürlich ließe sich der Kinderzuschlag – mit der selben Begründung – an alle Familien mit Kindern auszahlen. Im speziellen Beamtenrecht wird sogar alleine die Tatsache des “Verheiratetsein” finanziell extra belohnt. Zumindest dürfte Unstrittig sein: Mit solchen Sonderleistungen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter voran getrieben.