Fünf Jahre EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – Fünf Jahre Untätigkeit der Bundesregierung

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“Die Untätigkeit der Bundesregierung in Sachen Arbeitszeiterfassung grenzt an unterlassene Hilfeleistung. Denn dauerhaft überlange Arbeitszeiten sind nachweislich eine Gefahr für die Gesundheit. Außerdem ist die fehlende Pflicht zur tagesaktuellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit nach wie vor das Haupteinfallstor für Betrug bei der Lohnabrechnung. Diese Ignoranz gegenüber europäischer Rechtsprechung ist nicht länger hinnehmbar”, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Gruppe Die Linke, den fünften Jahrestag des EuGH-Urteils vom 14.05.2019, dem zufolge Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.

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Von Susanne Ferschl

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Ferschl weiter:

“Die Linke ist die einzige politische Kraft im Bundestag, die sich für eine elektronische, tagesaktuelle und manipulationssichere Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten einsetzt. Eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeit und harte Sanktionen gegen Arbeitgeber, die gegen diese Erfassungspflicht verstoßen, sind die Grundvoraussetzung, um gesundheitsschädliche Überstunden einzudämmen und systematischem Lohnbetrug den Nährboden zu entziehen. Seit Jahren fragen wir unermüdlich nach und erinnern die Regierung an ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Beschäftigten im Land. Die kommende Wahl zum EU-Parlament ist eine angemessene Gelegenheit für Deutschland, ins Handeln zu kommen und zu zeigen, dass Deutschland die Einhaltung geltenden Rechts ernst nimmt und die europäische Rechtsprechung umsetzt.”

Hintergrund: Im Jahr 2023 haben die Beschäftigten im Land nach offiziellen Angaben 1,3 Milliarden Überstunden geleistet, davon waren mehr als die Hälfte (775 Millionen Überstunden) weder bezahlt noch durch Freizeit abgegolten.