Der unterschiedliche Umgang mit Reisekosten
Die meisten Menschen nutzen überwiegend das Auto wegen beruflicher oder geschäftlicher Verpflichtungen. Nur ein geringer Teil der Fahrten geht auf private Gründe zurück. Trotz allen, werden Fahrtkosten sehr ungleich behandelt.
Immer Beschäftigte müssen pendeln
>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<
„Die Zahl der Berufstätigen, die in einem Bundesland wohnen und in einem anderen arbeiten ist in den vergangenen zehn Jahren drastisch gestiegen. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die auf einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit beruhen. Demnach hat sich zwischen 2004 und 2014 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die über Landesgrenzen pendeln, um 27,9 Prozent erhöht, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt um nur 13,7 Prozent stieg.“
Entfernungspauschale deckt nur teilweise die Fahrtkosten
>>Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler AG<<
„Zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wird für jeden Tag an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale von 0,30 € je vollen Entfernungskilometer (einfache – kürzeste Fahrstrecke) gewährt. Dies unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Fahrten zum Arbeitsplatz an einem Tag und von der Wahl des Verkehrsmittels.“
Steigende Preise und die geringe Entfernungspauschale
Die gegenwärtige Entfernungspauschale hat wenig mit dem tatsächlichen Kosten einer Autofahrt zu tun. Denn alle außergewöhnlichen Ausgaben: Wie größere Reparaturen, Diebstähle oder Neuanschaffungen bleiben entgegen der Lebenswirklichkeit unberücksichtigt. Jedoch müssen sich mit diesem Unwägbarkeiten des täglichen Lebens, keineswegs alle Teile der Gesellschaft herumplagen.
„Inanspruchnahme des Fahrdienstes des Bundestages“
„Hintergrund ist Müllers häufige Inanspruchnahme des Fahrdienstes des Bundestages. Insgesamt 60 Mal soll er sich seit seinem Einzug ins Parlament Ende 2014 auf Staatskosten von und nach Berlin kutschieren haben lassen – in einem Fall etwa, weil er nach eigenen Angaben sonst aus privaten Gründen einen weiterführenden Zug in Berlin-Spandau verpasst hätte. Sein Verhalten sei nicht akzeptabel, sagte Wagenknecht der „Bild am Sonntag“. … Im Fall von Müller sind das 4305,46 Euro monatlich, nachzulesen auf seiner Internetseite. Das ganze übrigens zusätzlich zu Müllers monatlicher steuerpflichtiger Entschädigung als Bundestagsabgeordneter in Bruttohöhe von 9327,21 Euro.“
„Alles im Namen der Umwelt und zu Lasten des Bürger-Portemonnaies“
„Mahnend hebt Sigmar Gabriel den Finger. „Der Flugverkehr ist eine große Belastung für das Weltklima. Deshalb ist es wichtig, auf unnötige Flüge zu verzichten.“ So steht es auf der Homepage des Bundesumweltministeriums. Stakkatoartig spuckt das Ressort des 48-Jährigen Ideen gegen Energieverschwendung und Luftverschmutzung aus: Feinstaub-Plaketten fürs Auto, Filter in häuslichen Kaminen, Öko-Siegel für Computer, Energieausweise für Häuser. Alles im Namen der Umwelt und zu Lasten des Bürger-Portemonnaies. Doch wenn es um die eigene Bequemlichkeit geht, spielen Geld und Luftreinheit plötzlich keine Rolle mehr: Von der Flugbereitschaft lässt sich der Bundesumweltminister am 8. August 2007 in Mallorca abholen, um an einer Kabinettssitzung in Berlin teilzunehmen. Am Abend geht es aus Hannover an den Urlaubsort zurück, die Challenger fliegt wieder heim. Bilanz des Solo-Trips: 55 000 Euro Steuergelder für den Flug. … Glaubwürdigkeit sieht anders aus.“
Ministerin: „Reise von Stuttgart nach Zürich einen Bundeswehrhubschrauber angefordert“
„Schavan hatte nach Angaben der „Bild am Sonntag“ für eine Reise von Stuttgart nach Zürich einen Bundeswehrhubschrauber angefordert. Der Flug soll nach Schätzungen etwa 26.500 Euro gekostet haben. Schavan reiste demnach unter anderem zu einem Redaktionsgespräch bei der „Neuen Zürcher Zeitung“ und einer Vortragsveranstaltung der Deutsch-Schweizer Handelskammer. Die Zeitung schrieb, dass ein alternativer Lufthansa-Flug für diese Strecke in der Business Class 329 Euro gekostet hätte.“
Ministerin: „Flug soll nach Schätzungen etwa 26.500 Euro gekostet haben“
Selbst extrem hohe Reisekosten von Abgeordneten werden in der Regel problemlos bewilligt und nachträgliche Überprüfungen stellen eine sehr seltene Ausnahme da. Ohne Zweifel: Gilt dieser Grundsatz aber nicht für die sozial schwachen Bevölkerungsteile.
Gerichtlicher Streit: „Fahrkosten in Höhe von 3,52 Euro“
>>Bundessozialgericht – B 14/7b AS 50/06 R<<
„Die vom Kläger angegriffene Entscheidung der Beklagten, Fahrkosten in Höhe von 3,52 Euro nicht zu erstatten, ist ermessensfehlerhaft. … Sowohl nach § 59 SGB II iVm § 309 Abs 4 SGB III als auch nach § 16 Abs 1 Satz 1 SGB II iVm §§ 45 Satz 2 Nr 2, 46 Abs 2 SGB III besteht aber ein Anspruch des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Übernahme der Reisekosten zum Beratungstermin.“
„Übernahme der Reisekosten“ – Nicht alle Menschen sind gleich
Nachtrag: Eine erfolgreiche Klage beim Bundessozialgericht ist sehr selten und dauert in der Regel einige Jahre.