Vermögen in Flammen: Wie sieht der beste Schutz vorm Lastenausgleich aus?

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Daher sollte man auch über eine Vermögensabgabe wie beim Lastenausgleich nachdenken.” – Diese “Gedanken” hat der DGB-Vorsitzende geäußert und sollten aufhorchen lassen. Meistens ist ein Lastenausgleich keine gewöhnliche Steuererhöhung, sondern er geht mit einer gewaltigen Abgabenlast einher. Weite Teile – aus eigentlich versteuerten Einkommen – werden also nochmal besteuert. Was kann also der beste Schutz vorm Lastenausgleich sein.

“Daher sollte man auch über eine Vermögensabgabe wie beim Lastenausgleich nachdenken”

>>Der Tagesspiegel<<

“Zur Finanzierung der Vorhaben forderte der DGB-Vorsitzende … massive Steuererhöhungen für Reiche. „Wir brauchen mehr Gerechtigkeit in unserem Steuersystem – ganz gleich, ob das über die Erbschaftsteuer, die Vermögensteuer, die Einkommensteuer oder die Kapitalertragsteuer läuft“, sagte er. … Zudem regte … einen Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg an. … „Daher sollte man auch über eine Vermögensabgabe wie beim Lastenausgleich nachdenken.“ 1952 wurden alle Vermögen über 5000 D-Mark mit einer Abgabe in Höhe von 50 Prozent belastet – allerdings auf 30 Jahre gestaffelt.”

“Wir brauchen mehr Gerechtigkeit in unserem Steuersystem”

Die Forderung nach mehr “Gerechtigkeit” im Steuersystem kann man getrost als bedeutungsloses Gebetsmantra abtun. Hierzu sind keine hellseherischen Fähigkeiten nötig: Dazu ist nur ein oberflächlicher Blick auf die Struktur des Steueraufkommens nötig. Die Haupteinnahmequelle des Staates stellen Umsatzsteuer – respektive Mehrwertsteuer – und Einkommensteuer dar. Die Unter- und Mittelschicht muss also die Hauptlast tragen und nicht viel anders ist es damals beim Lastenausgleich gelaufen.

Währungsreform: “Jeder Deutsche sollte ein einmaliges Kopfgeld von maximal 15 Mark erhalten”

>>Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen von Ulrike Herrmann (Buch) <<

“Jeder Deutsche sollte ein einmaliges Kopfgeld von maximal 15 Mark erhalten. Zudem sollte der Umtauschkurs für Sparguthaben zehn zu eins betragen, sodass es für zehn Reichsmark nur noch eine D-Mark geben würde. Den drei Ökonomen war bewusst, wie ungerecht ihre Währungsreform war: Die Geldbesitzer würden allesamt enteignet, während Fabrik- und Hausbesitzer ihr Eigentum behalten könnten. Daher war ein radikaler Lastenausgleich vorgesehen: Sachvermögen sollte mit einer Zwangshypothek von 50 Prozent belastet werden, und mit den Zinsen und Tilgungsraten würden dann die Opfer des Krieges sowie der Währungsreform entschädigt. Zudem sollte eine progressive Kapitalabgabe greifen, die die Vermögenszuwächse aus der Nazi-Zeit wieder abschöpfte. Kriegsgewinner sollten keinen Vorteil haben.”

“Die Geldbesitzer würden allesamt enteignet”

Ob die Opfer des Krieges jemals eine Entschädigung erhalten haben: Das kann offen bleiben. Auf alle Fälle sind die Einnahmen des Lastenausgleichs in die Staatskasse geflossen. Und allen Steuermythen zum Trotz: Eine zweckgebundene Steuer hat es noch nie gegeben. Zumal ein wichtiges Detail beim Lastenausgleich unterm Tisch fällt: Es war nicht nur der verlorene Krieg und all seine Folgen gewesen, sondern es kam noch eine weginflationierte Währung oben drauf.

“Hyperinflation und dem Zweiten Weltkrieg hatten viele Besitzer von Nominalwerten ihr Vermögen verloren”

>>Die Schuldenlawine von Bert Flossbach & Philipp Vorndran (Buch) <<
“Nach der Hyperinflation und dem Zweiten Weltkrieg hatten viele Besitzer von Nominalwerten ihr Vermögen verloren. Das wollte der Staat ausgleichen und verabschiedete Sondersteuern oder Umverteilungsgesetze wie den Lastenausgleich. In den dafür vorgesehenen Fonds zahlten vor allem die Immobilienbesitzer ein, weil insbesondere sie noch über reales Vermögen verfügten. Sie mussten die Hälfte ihres Vermögens in den Fonds einzahlen, über 30 Jahre verteilt. Wer als Eigenheimbesitzer vor der Währungsreform eine Hypothek von 100.000 Reichsmark aufgenommen hatte, schuldete seiner Bank dann 10.000 D-Mark und dem Finanzamt weitere 90.000 D-Mark, die, als öffentliche Last in das Grundbuch eingetragen, auf dem Grundstück ruhten.”

“Verabschiedete Sondersteuern oder Umverteilungsgesetze wie den Lastenausgleich”

Da das staatliche Geld keinen echten Wert mehr hatte, wurde die Sondersteuer des Lastenausgleichs hauptsächlich auf Sachwerte angewendet. Davon waren insbesondere immobile Vermögenswerte – sprich Immobilien – betroffen. Am Ende hat es hauptsächlich die kleinen Eigenheimbesitzer getroffen: Denn die richtigen Kriegsgewinner haben ihr Vermögen mit hoher Wahrscheinlichkeit längst in Sicherheit gebracht. In heutigen Zeiten dürfte der bester Schutz vorm Lastenausgleich ein anonymer Edelmetallkauf, private Kryptowährung und teils ausländische Währungen bieten.