Unmoralische Tätigkeiten – “Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei”

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Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“- Schon Martin Luther hatte über dieses Thema im 16. Jahrhundert ein Buch geschrieben. Und diese Obrigkeit fordert nicht nur bedingungslose Folgsamkeit ein, sondern setzt zusätzlich noch ihre eignen Moralvorstellungen oben drauf. Immerhin spricht das Grundgesetz diese Thematik an und versucht mit einen Artikel genau solche Zustände zu verhindern.

“Abgeordneten des Deutschen Bundestages” – “Vertreter des ganzen Volkes”

>>Süddeutsche Zeitung<<

“In Artikel 38 des Grundgesetzes steht: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes.“ Des ganzen Volkes. Und was ist mit denen, die fehlen? Kann der Bundestag wirklich auch die Interessen jener Bevölkerungsgruppen wirksam vertreten, die sich nur vereinzelt in seinen Reihen wiederfinden?”

Biographien von Abgeordneten: “Von weltlicher Obrigkeit” versus “Querschnitt der Bevölkerung”

Wer sich nun die Biographien der einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages näher anschaut: Derjenige wird sich darin kaum widerspiegeln. Der Lebenslauf eine Normalbürgers sieht indes ganz anders aus. Sogar der Deutscher Bundestag hat diesem Widerspruch erkannt.

“Berufsgruppen in den Parlamenten den Querschnitt der Bevölkerung nicht ausreichend wider”

>>Deutscher Bundestag<<

“Der Titel der zweitägigen Veranstaltung lautet: „Repräsentation im Wahlkreis – Bevölkerung und Abgeordnete in Deutschland und Frankreich“. … Marc Le Fur, Abgeordneter der konservativen UMP in der französischen Nationalversammlung. Er konstatiert eine negative Haltung der Bevölkerung gegenüber Eliten allgemein, also nicht nur gegenüber Politikern. Der Bürger fühle sich „als Verbraucher“ der Politik. Die klassischen Parteienbindungen nähmen zusehends ab; der Wähler „zappt sich durch das politische Angebot“. Auch spiegelten die Berufsgruppen in den Parlamenten den Querschnitt der Bevölkerung nicht ausreichend wider. Also: mehr Sachpolitik, weniger Grundsatzprogramm und mehr Automechaniker, weniger Rechtsanwälte?”

“Die klassischen Parteienbindungen nähmen zusehends ab”

Zwar fand die Veranstaltung im Jahre 2012 statt, aber an der Aktualität hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Zweifellos wird nur selten ein Automechaniker im Bundestag seine Sichtweise der Dinge im Bundestag darlegen können und das trifft auf viele andere Berufsgruppen genauso zu. Der überwiegende Teil der Abgeordneten lässt sich eher einer ganz speziellen Gesellschaftsschicht zurechnen und deren Toleranzschwelle ist sehr tief weit unten angesiedelt.

“In Pornofilm mitgespielt: Politiker wurde aus der Partei geschmissen”

>>Der Tagesspiegel<<

“In Pornofilm mitgespielt: Politiker wurde aus der Partei geschmissen – er spricht von Mobbing … Schweren Herzens, wie der Schatzmeister der Mittelstandsvereinigung in Friedrichshain-Kreuzberg zugibt. 38 Jahre lang war er Mitglied in der Partei, der Austritt für ihn deshalb „keine leichte Entscheidung“. Dennoch habe es keine Alternative gegeben, sagt M., denn eine sinnreiche Arbeit sei ihm in Anbetracht der Diskussionsebene nicht mehr möglich gewesen. Die Tatsache, dass der vor fünf Jahren entstandene Film anonym an den Kreisvorsitzenden geschickt wurde, wertet er als Indiz für eine Mobbing-Kampagne gegen seine Person.”

“In Pornofilm mitgespielt – “Der vor fünf Jahren entstandene Film anonym an den Kreisvorsitzenden geschickt”

Laut Gesetz hat der Politiker keine strafbare Handlung begangen, auch wenn der vorgetragene Fall vielleicht etwas anderes vermuten lässt. Zumindest spiegelt diese Posse die wirklichkeitsnahe Umsetzung von Artikel 38 also der Querschnitt der Bevölkerung im Parlament – recht anschaulich wider. Lebensläufe mit Ecken und Kanten oder gar “unmoralischen Tätigkeiten” sind faktisch Ausschlusskriterien geworden. Selbst die wenigen Repräsentanten des Bundestages mit “normalen Berufsbiographien” werden eher wie Aussätzige behandelt. Da sind Tendenzen von Radikalisierungen kaum zu verhindern und diese sind auch innerhalb von Behörden und Gerichten zu beobachten.

“Jugendschutz” – Wie die Radikalisierung fortschreitet

>>t3n<<

“Die 27. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfügt, dass der Jugendschutz durch frei zugängliche Pornografie „ernsthaft und schwerwiegend“ gefährdet sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Antragstellerinnen ihren Sitz in Zypern haben. … Mehrere Betreiber von Pornoseiten hatten geklagt, nachdem die Landesmedienanstalt von Nordrhein-Westfalen verlangt hatte, dass die Seiten nur noch für Erwachsene zugänglich sein dürfen. “

Was ein Richter über die Berufsfreiheit des Grundgesetzes wirklich denkt?

Das Urteil ist als bemerkenswert einzustufen, zumal ausschließlich der sogenannte “Jugendschutz” als ausschlaggebendes Argument vorgetragen wird. Allerdings zielt das Urteil in er Praxis fast ausschließlich auf Erwachsene ab, zumal man Kinder keineswegs unbeaufsichtigt ins Internet lassen sollte. Außerdem wird nicht nur dem Portal, sondern auch den dort vertretenen Protagonisten und damit verbundenen Existenzen geschadet. Doch die sind weder im Parlament, noch in dem Behörden mit einer echten Lobby vertreten, da schon die Beteiligung an einen Pornofilm als Ausschlusskriterium gilt. Im Urteil selbst wird der Berufsfreiheit des Grundgesetzes nur ein abfälliger Satz gewidmet. Im Allgemeinen ist das Urteil auch nur als Teil eines größeren Ganzen zu sehen. Denn die Zensur ist viel Breiter angelegt.

“Unerschrockene Darstellung des nackten menschlichen Körpers bekannt”

>>Wiener Tourismusverband<<

“Wien unzensiert – auf OnlyFans – Wien ist und war Zuhause einiger der bekanntesten Künstler der Welt. Darunter Egon Schiele und Koloman Moser, deren künstlerische Arbeit die Grenze dessen, was in der Gesellschaft als „akzeptabel“ gilt, immer wieder verschoben hat. Ihr Schaffen hat die Kunst nachhaltig verändert. Doch sie sind auch für ihre unerschrockene Darstellung des nackten menschlichen Körpers bekannt. … So ist es auch keine Überraschung, dass ihre Arbeiten vor über 100 Jahren Opfer der Zensur geworden sind. Aber ihr Kampf gegen Zensur ist auch 100 Jahre später noch nicht ausgefochten. Mit dem Aufkommen von Social Media sind Verbote und Sperren wieder zurück im täglichen Geschehen. Denn einige der bekanntesten Social Media-Kanäle wie Instagram und Facebook unterziehen nackte oder „unanständige“ Inhalte einem strengen Blick.”

“Aber ihr Kampf gegen Zensur ist auch 100 Jahre später noch nicht ausgefochten”

Historische Kunstwerke müssen nun ebenfalls auf Pornoplattformen ausweichen, da anderswo die Zensur schon längst um sich schlägt. Zeitgleich wird damit die Radikalisierung recht deutlich: Die allermeisten Kunstwerke hätten noch vor ein paar Jahren problemlos in Museen gezeigt werden können.