Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verprasst viele Millionen Euro für Ruhegeld
Die ehemalige RBB-Direktorin Susann Lange bekommt vorerst keine Ruhegelder. Der Sender sollte ihr laut Vertrag in den nächsten Jahren insgesamt 1,8 Millionen Euro zahlen. Das Berliner Arbeitsgericht erklärte den lukrativen Vertrag für „sittenwidrig“ – weil ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe.
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Von Stephan Brandner
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Für Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, handelt es sich in diesem Fall um ein weiteres von vielen Argumenten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen:
„Die öffentlich-rechtlichen Sender beschäftigen sich nicht mit ihrem Auftrag, sondern dienen mittlerweile nur noch der mehr als üppigen Versorgung der Ihren. Es entbehrt jeder Grundlage, Millionen Euro an Ruhegeldern aus Mitteln zu zahlen, die der Sender keineswegs selbst erwirtschaftet, sondern zwangsweise von uns allen eingezogen hat. Dass das Gericht hier mit der Sittenwidrigkeit argumentiert, zeigt, dass unsere Einschätzung, dass diese Zahlungen weit ab von gut und böse sind, genau richtig ist. Offensichtlich haben hier auch sämtliche Kontrollgremien versagt. Das zeigt, wie schamlos in die Taschen der Bürger gegriffen wird, um in Saus und Braus zu schwelgen. Nur mit der AfD wird das endlich und sofort ein Ende haben!“