Niedriglohnbeschäftigte in Kurzarbeit besser absichern
“Kurzarbeit bleibt weiterhin ein wichtiges und bewährtes Instrument, um Arbeitsplätze zu retten. Es wäre fahrlässig, es inmitten der vierten Pandemiewelle auslaufen zu lassen. Dass Arbeitgeber nicht länger die vollen Sozialbeiträge, sondern nur 50 Prozent erstattet bekommen, ist folgerichtig, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die Lasten der Pandemie nicht ausschließlich den Arbeitnehmern aufzubürden”, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur heute im Kabinett beschlossenen Verlängerung der erleichterten Kurzarbeitsregeln.
___________________
Von Susanne Ferschl
___________________
Ferschl weiter:
„Allerdings greifen die beschlossenen Regeln, wie schon in der Vergangenheit gerade dort zu kurz, wo sie so nötig wären: Im riesigen Niedriglohnbereich. Dort, wo eben auch 60, 70 oder 80 Prozent vom Lohn noch immer zu wenig zum Leben sind. Die in vielen Bundesländern beschlossenen 2G-Regelungen, etwa für Einzelhandel und Gastronomie, werden aller Voraussicht nach zu Geschäftseinbußen und zu Kurzarbeit für die dort Beschäftigten führen. Es braucht deshalb zwingend eine Sonderregelung, um Beschäftigte im Mindestlohnbereich endlich besser zu schützen, etwa ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro, wie es die Gewerkschaften ver.di und NGG vorgeschlagen haben.”