„Neutralen Berichterstattung halte ich für absurd“ – Direkte Demokratie in der Berichterstattung
„Wenn wir über politische Positionen berichten, machen wir sie uns nicht zu eigen. Der Überbringer der Botschaft ist nicht der Urheber.“ – Der Intendant des Öffentlichen-Rundfunks scheint also sich selbst mehr als eine Art „Post-Unternehmer“ zu sehen. Wobei der Vergleich ziemlich hinkt.
„Wenn wir über politische Positionen berichten, machen wir sie uns nicht zu eigen“
Alleine die Berichterstattung zu der Direkten Demokratie ist zu einer Art Nicht-Thema geworden. Zwar mag es richtig sein: „Der Überbringer der Botschaft ist nicht der Urheber.“ – Doch im Normalfall stellt die Post – oder jedes andere Logistikunternehmen – ausnahmslos alle Sendungen zu.
Nach welchen vermeintlich-objektiven Maßstäben und Kriterien soll eine Meldung relevant sein?
Zugleich ist Anspruch der Objektivität einfach nur lächerlich: In paar Sendeminuten einer Nachrichtensendung passen ohnehin nur sehr wenige Meldungen hinein. Kurzum: Es muss eine Auswahl getroffen werden und genau hier fangen die eigentlichen Probleme an: Nach welchen vermeintlich-objektiven Maßstäben und Kriterien soll eine Meldung relevant sein? – Die Antwort darauf kann nur Subjektiv und Voreingenommen sein.
Anja Reschke: „Diese fixe Idee der neutralen Berichterstattung halte ich für absurd“
„Diese fixe Idee der neutralen Berichterstattung halte ich für absurd. Natürlich geht jeder Journalist mit seinem persönlichen Paket, seinen Erfahrungen, seinen Einstellungen an einen Bericht ran. Deswegen ist ein Kommentar eine gute Sache, weil man daran sieht: Aha, der hat diese oder jene Grundhaltung, der ist politisch so oder so verortet.“
„Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit“ versus „Neutralen Berichterstattung halte ich für absurd“
Die „fixe Idee der neutralen Berichterstattung“ mag gewiss vollkommen absurd sein: Aber diese „Idee“ nimmt im Medienstaatsvertrag unter Paragraph elf sehr konkrete Formen an.
„Rundfunkanstalten“ – „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
„Rundfunkanstalten“ – „Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen“
Zudem ist Anja Reschke nicht eine beliebige Kabelträgerin, sondern sie nimmt innerhalb der Öffentlichen Anstalten eine wichtige Funktion ein. Bemerkenswert: Ein Paragraph des Rundfunkstaatsvertrages wird einfach mal per kurzer Ansage – ohne Konsequenzen – für Null und Nichtig erklärt. Jeder Normalbürger, der ankündigt, sich an geltendes Recht nicht halten zu wollen, bei denjenigen werden schon mal per Sondereinsatzkommando die Türen eingetreten.
Nimbus als Existenzberechtigung: „Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“
Dabei stellt Paragraph elf des Rundfunkstaatsvertrages gewissermaßen die Existenzberechtigung des Öffentlichen-Rundfunks in der heutigen Zeit sicher: Denn an Nachrichten- und Unterhaltungsformaten herrscht nämlich beileibe kein Mangel vor, doch gerader der Nimbus der „Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“ soll den entscheidenden Unterschied ausmachen. Aber daran glauben die Verantwortlichen selbst nicht einmal mehr und sie sprechen es sogar – wie Anja Reschke – laut aus.
Anja Reschke: Wie sie über die Direkte Demokratie denkt
Außerdem hat Anja Reschke in einem sehr langen Kommentar schon mal erklärt: Wie sie über die Direkte Demokratie denkt. Sie ist ein ausgesprochener Gegner der Direkten Demokratie und die vermutlich wahren Hintergründe ihrer Meinung schweigt sie sich aus: Denn die Direkte Demokratie stellt eine ernstzunehmende Gefahr für ihr hohes Gehalt dar. Oder anders: Der offene Interessenkonflikt ist kaum zu leugnen.
„Große Mehrheit der Deutschen will für Öffentlich-Rechtliche nicht mehr zahlen“
„Große Mehrheit der Deutschen will für Öffentlich-Rechtliche nicht mehr zahlen – Fast 70 Prozent sprechen sich in einer Umfrage gegen die Rundfunkgebühren aus. Sie halten sie für nicht mehr zeitgemäß. Nur jeder achte Deutsche (12,6 Prozent) ist für die Beibehaltung gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.“
„Fast 70 Prozent sprechen sich in einer Umfrage gegen die Rundfunkgebühren aus“
Offenes Geheimnis: Mit Direkte Demokratie hätte der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk sein Ende schnell erreicht. Also genau andersherum: „Wenn wir über politische Positionen berichten, machen wir sie uns nicht zu eigen. Der Überbringer der Botschaft ist nicht der Urheber.“ – Durch die Nicht-Berichterstattung macht der Intendant des Öffentlichen-Rundfunks sich die politische Positionen aber sehr wohl zu eigen.
„Krasse Einseitigkeit im Staatsfunk“
„Das Ergebnis der Volo-Umfrage hat unter konservativen Journalisten und Politikern für Aufregung und Spott gesorgt. „Krasse Einseitigkeit im Staatsfunk“ und „extreme Linkslastigkeit“, … . Auch „Welt“-Chefredakteur Ulf Poschardt („überraschung“) und der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen („Ausgewogene Berichterstattung?“) sahen sich bemüßigt, die Umfrage eilig auf Twitter zu kommentieren.“
Warum der Rundfunkstaatsvertrag nicht einmal mehr zum Schein gewahrt wird
Nach einer Umfrage würden also die jungen Volontäre der ARD mehrheitlich die Grünen wählen. Mit rund 57 Prozent müssten die Grünen sich nicht einmal mehr einen Koalitionspartner suchen und könnten mit absoluter Mehrheit durch regieren. Auch ansonsten sind die Grünen im Öffentlich-Rechtlichen Programm überrepräsentiert. Die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“ im Medienstaatsvertrag werden nicht einmal mehr zum Schein gewahrt.
Bürgerrat & Rundfunkrat: Wie Politik und Öffentlicher Rundfunk sich die Bälle zuspielen
Ohne viele Worte kann man sich also gegenseitige die Bälle zuspielen. Die Direkte Demokratie ist gewissermaßen als „Feind“ ausgemacht. Aber selbst der Parlamentarismus soll verschwinden. Schon alleine mit solch einer Ankündigung wird der Staatsschutz aktiv, aber für gewisse Kreise scheinen offenbar andere Gesetze gültig zu sein.
„Rat der Volkskommissare der Sowjetunion“ – Neuauflage: „Bürgerrat“
Der Parlamentarismus soll tatsächlich durch eine Art von merkwürdigen „Bürgerrat“ ersetzt werden. Das Vorbild ist aber schon sehr alt. Schon in der Anfangszeit wurden in der Sowjetunion „Räte“ eingerichtet: Der „Rat der Volkskommissare der Sowjetunion“ hat nach durchaus nach vergleichbaren Muster gearbeitet.
Blaupause: Warum der Kohleausstieg im Lausitzer Revier undemokratisch ablief
Aber die Vorlage des merkwürdigen „Bürgerrates“ ist in Wirklichkeit gar nicht so fremd: Die „Räte“ des Rundfunks – respektive Rundfunkrat – sind schon heute aktiv. Überspitzt: Aus kleinen Klüngelrunde wird in intransparenten Verfahren seinesgleichen „gewählt“ . Auch der Kohleausstieg in der Lausitz ist nach der selben Blaupause abgelaufen. Die Kommissare im fernen Berlin haben im Rat entschieden: Das Lausitzer Revier einfach abzuwickeln. Die Direkte Demokratie hätte bei einer solchen Entscheidung nur gestört.