Moderne Medizin: „Bis zu 96 % aller Therapien unterscheiden sich kaum von Quacksalberei“
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ – Doch genau diese geschützte „körperliche Unversehrtheit“ steht unter starken Beschuss: Immer mehr Verordnungen und Gesetze schränken dieses Recht ein. Artikel 2 des Grundgesetz verkommt immer mehr zu einer folkloristischen Zierde, ohne Bezug zur Realität.
„Die Wissenschaft von heute ist der Irrtum von morgen.“
Dabei kann ein kurzer Blick in die Medizingeschichte durchaus hilfreich sein: Die Geschichte der Medizin ist geprägt von Irrungen und Wirrungen – oder anders: „Die Wissenschaft von heute ist der Irrtum von morgen.“ – Jakob Johann Baron von Uexküll
„Es kann Jahrhunderte dauern – Bis der Irrtum überhaupt erkannt wird“
>>Der Krankheitswahn von Sebastian Herrmann (Buch) <<
„Die Verbreitung eines Verfahrens oder einer Therapie liefern eine Illusion von Wahrheit. Das kann mitunter tragische Folgen haben – und es kann Jahrhunderte dauern, bis der Irrtum überhaupt erkannt wird. Der Aderlass etwa kostete unzählige Menschenleben, alleine weil die lange Tradition als Beleg für seine Wirksamkeit galt. Das Konzept hatte sich vom antiken Griechenland aus durchgesetzt und basierte auf der sogenannten Vier-Säfte-Lehre. Ihr zufolge entstehen Krankheiten, weil das Verhältnis von vier verschiedenen Körperflüssigkeiten in Ungleichgewicht geraten ist. Diese vier Säfte waren Blut, gelbe Galle, schwarze Galle und Schleim.“
Medizinische Therapie: „Der Aderlass etwa kostete unzählige Menschenleben“
Kurzum: Wenn einen die Krankheit selbst nicht umbringt, dann führt die Behandlung des Arztes zum Tod hin. Unabhängig von der Krankheit: Jede Erkrankung schwächt ganz allgemein dem Körper und jede weitere zusätzliche Belastung – wie der Aderlass – kann somit zum Tode führen. Vermutlich hätten damals viel mehr Menschen überlebt: Wenn sie kritisch gegenüber dem Ärzten aufgetreten wären: Diese Erkenntnis hat sogar einen realen Hintergrund.
Prinz Eugen von Savoyen: „Er sich bei Krankheit oder Verwundung immer von Ärzten fernhielt“
>>Der betrogene Patient von Gerd Reuther (Buch) <<
„Prinz Eugen von Savoyen (1663–1736) führte sein für jene Zeit und seine kriegerischen Unternehmungen langes Leben vor allem darauf zurück, dass er sich bei Krankheit oder Verwundung immer von Ärzten fernhielt. Im Mecklenburgischen soll sogar ein Schäfer genötigt worden sein, den Kadaver seines Hundes in einen Gesundbrunnen zu werfen, um das Auskommen der dortigen Ärzte zu sichern: Sauberes Wasser war der Gesundheit förderlicher als deren Therapien. Aber auch heute finden sich nur für 4 % der Behandlungen solide Belege für deren Wirksamkeit. Bis zu 96 % aller Therapien unterscheiden sich kaum von Quacksalberei. Wer an einer ärztlichen Behandlung verstirbt, hatte einen Risikofaktor zu viel.“
„Heute finden sich nur für 4 % der Behandlungen solide Belege für deren Wirksamkeit“
Mit einer guten Portion an Zynismus lassen sich vergleichbare Verhältnisse auf die heutige Zeit leicht übertragen. Krankenhauskeime haben sich zum Dauerproblem entwickelt: Streng genommen gibt es gar keine „Krankenhauskeime“ . – Es sind vielmehr verschiedene gefährliche Bakterienstämme die eine Gemeinsamkeit aufweisen: Die Resistenz gegen Antibiotika. Doch zum besseren Verständnis hat sich der Begriff „Krankenhauskeime“ eingebürgert.
„Bis zu 96 % aller Therapien unterscheiden sich kaum von Quacksalberei“
„Deutschland: Bis zu 20.000 Tote jährlich durch Krankenhauskeime – Krankenhausinfektionen treffen 400.000 bis 600.000 Patienten pro Jahr „
„Bis zu 20.000 Tote jährlich durch Krankenhauskeime“
Der Sparkurs verschiedene Krankenhäuser und unterbezahlte Pflegekräfte führt letztlich zu einen hohen menschlichen Preis hin. Alleine die Todeszahlen werden lediglich geschätzt, weil die betreffenden Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen vermutlich wenig Interesse an Aufklärung haben. Außerdem wäre ein Krankenhaus als Keimschleuder erstmal öffentlich verschrien, würde es kaum noch aufnahmewillige Patient finden: Die Folgen kann sich jeder selbst ausmalen.
„Krankenhausinfektionen treffen 400.000 bis 600.000 Patienten pro Jahr“
Ganz allgemein rangiert die genaue Aufklärung der Todesursache ganz weit unten. Daher ist es kaum verwunderlich: Wenn auch mal lebendige Menschen beerdigt werden. Der Tod erfolgt dann entweder im Leichenkühlhaus oder erst im Grab.
„Pro Jahr mindestens zehn Scheintote beerdigt“
>>Frankfurter Allgemeine Zeitung<<
„In Deutschland werden nach Einschätzung des Rechtsmediziners Wolfgang Huckenbeck pro Jahr mindestens zehn Scheintote beerdigt. „Die Ärzte achten bei der Leichenschau häufig nicht mehr auf die sicheren Todeszeichen“, kritisierte Huckenbeck.“
Scheintote: Wenn Tote im Grab zum Leben erwachen
Die Skepsis gegenüber Medizinern und der staatlichen Verfügungsgewalt über die eigene Gesundheit findet ihren Niederschlag in den Grundrechten: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ – Sowohl die Wahl des Arztes, als auch die Behandlungen „sollte“ dem Bürgern überlassen bleiben. Doch der Gesetzgeber hat sich hier zu einen selbsternannten „Obermediziner“ aufgeschwungen und greift somit mehr und mehr in das Recht auf Körperlichen Unversehrtheit ein.