Neueste Zahlen zur Rentenbesteuerung sind ein Warnruf

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„Die heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Steuerbelastung von Rentnerinnen und Rentnern sind zwar nur bis zum Jahr 2017 als endgültig anzusehen, da für die Zeit danach durch ausstehende Steuererklärungen noch Änderungen möglich sind, aber trotzdem sprechen sie eine deutliche Sprache: Die Steuerbelastung steigt! Ältere ausschließlich mit Renteneinkünften mussten 2017 durchschnittlich 519 Euro Steuern im Jahr zahlen. Hatten die Rentnerinnen und Rentner noch weitere Einkommen, so lag die jährliche Steuerbelastung bei 7.386 Euro. Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung war eindeutig: Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung war schlampig vorbereitet und führt in der Übergangsphase bei zu vielen heutigen und vor allem bei künftigen Rentnerinnen und Rentnern zu einer ungerechten Doppelbesteuerung. Die Bundesregierung darf sich jetzt nicht mehr wegducken. Sie muss das Vertrauen in eine gerechte Besteuerung wiederherstellen“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Rentenbesteuerung.

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Von Matthias W. Birkwald

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Birkwald weiter:

„DIE LINKE fordert deshalb die sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von 9.744 auf 14.400 Euro jährlich, auch um kleine und mittlere Renten steuerfrei zu stellen. Zudem ist die Doppelbesteuerung der Renten so weit wie möglich einzudämmen, weswegen die Stufen bis zur vollständigen nachgelagerten Rentenbesteuerung von 2040 bis 2070 zu verlängern sind. Außerdem brauchen wir eine außerordentliche Rentenerhöhung, die zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau und einer automatischen Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags führen muss.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Rente auch netto wieder den Lebensstandard sichert und alle Rentnerinnen und Rentner – über das gesamte Leben betrachtet – von der nachgelagerten Besteuerung profitieren. Alle Rentnerinnen und Rentner müssen mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie sie vorher während ihres aktiven Berufslebens in Form von steuerpflichtigen Beiträgen eingezahlt haben.“