Die gerechte Neuordnung der sozialen Sicherung und die Abschaffung ungerechtfertigter Privilegien
Screenshot youtube.comDie aktuelle Debatte um die soziale Gerechtigkeit offenbart tiefe Risse im Gefüge unserer gesellschaftlichen Ordnung. Während die arbeitende Mitte zunehmend unter der erdrückenden Last der Abgaben ächzt, profitieren privilegierte Gruppen von einem überkommenen System. Eine grundlegende Reform der Finanzierungsmechanismen ist längst überfällig, um den Faktor Arbeit zu entlasten und den Sozialstaat auf breite Schultern zu verteilen. Dieser Wandel erfordert den Mut, alte Privilegien aufzubrechen und das Steuersystem radikal neu auszurichten.
Die direkte Verrechnung sozialer Lasten
Die derzeitige Praxis, soziale Abgaben lediglich von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, benachteiligt die Arbeitnehmerschaft massiv. Stattdessen müssen diese Beiträge in vollem Umfang direkt von der eigentlichen Steuerschuld abgezogen werden. Durch diese direkte Verrechnung würden Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge automatisch durch eine entsprechende Senkung der Steuerlast kompensiert. Der menschliche Arbeitsfaktor würde somit vollständig von der Aufgabe befreit, den Sozialstaat allein zu finanzieren.
Die gesamtstaatliche Verantwortung für die Sicherungssysteme
Altersvorsorge, Gesundheitsversorgung und die Absicherung bei Arbeitslosigkeit sind originäre Aufgaben des Gemeinwesens. Folglich müssen diese Systeme aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, anstatt nur die abhängig Beschäftigten zur Kasse zu bitten. Eine solche Umstellung wäre ein historischer Meilenstein und ein echter Befreiungsschlag für die arbeitende Bevölkerung.
Der Widerstand der privilegierten Klassen
Obwohl die Politik seit Jahrzehnten die Entlastung des Faktors Arbeit beschwört, geschieht in der Praxis kaum etwas. Der einzige Weg zur wahren Gerechtigkeit führt über die Finanzierung des Sozialstaates durch das allgemeine Steueraufkommen. Doch diese Erkenntnis stößt auf massiven Widerstand bei jenen Gruppen, die vom aktuellen Zustand profitieren. Besserverdienende, Beamte und auch die Meinungsmacher in den Medien fürchten finanzielle Einbußen.
Die Bequemlichkeit der politischen Entscheidungsträger
Auch die politischen Entscheidungsträger zahlen nicht in die Sozialsysteme ein und sind daher nicht direkt betroffen. Ihr Ehrgeiz, über bloße Lippenbekenntnisse hinauszugehen, hält sich daher in engen Grenzen. Sie erkennen das Problem zwar, doch da sie selbst nicht unter den Abgaben leiden, fehlt der echte Handlungsdruck.
Das fehlende Eigeninteresse des Staates
Ein gravierender Konstruktionsfehler der bisherigen Finanzierung liegt im fehlenden Eigeninteresse des Staates an niedrigen Abgabesätzen. Der Bund beeinflusst zwar die Beitragssätze durch Gesetzgebung, entscheidet aber über Kosten, die ihn selbst nicht direkt treffen. Daher fällt es der Regierung leicht, Erhöhungen zu beschließen, da diese den Staatshaushalt nicht belasten. Finanzielle Engpässe der öffentlichen Hand werden folglich bevorzugt über die Sozialkassen gelöst. Steuererhöhungen gelten hingegen als politisch kaum durchsetzbar.
Der Weg des geringsten Widerstands
Aus diesem Grund wählen die Mächtigen stets den Weg des geringsten Widerstands und plündern die Sozialkassen. Würden jedoch Erhöhungen der Sozialabgaben gleichzeitig zu spürbaren Mindereinnahmen bei den Steuern führen, änderte sich die Machtverteilung schlagartig. Der Staat müsste dann seine eigenen Einnahmen schützen und wäre gezwungen, die Abgabenlast für die Bürger niedrig zu halten.
Die schleichende Benachteiligung der Mitte
Das Verhältnis zwischen Steuern und sozialen Abgaben hat sich in den vergangenen Jahrzehnten massiv verschoben. Während die Sozialabgaben stetig stiegen, wurden die Steuersätze kontinuierlich gesenkt. Diese Abgaben wirken als Fixkosten, die jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gleichermaßen treffen. Steuererleichterungen entlasten hingegen vorwiegend Bessergestellte, Selbstständige und die Beamtenschaft. Die unteren und mittleren Einkommen wurden auf diese Weise systematisch und schleichend benachteiligt.
Die wachsende Schere der Nettoeinkommen
Heute reicht ein durchschnittliches Einkommen kaum noch aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit geringen Bezügen bewegen sich die Menschen bereits an der Armutsgrenze. Obwohl die Bruttoeinkommen weitgehend gleichblieben, klafft die Schere bei den Nettoeinkommen immer weiter auseinander. Die sozialen Abgaben hängen wie ein Mühlstein am Hals der Klein- und Durchschnittsverdiener. Von Steuersenkungen profitieren diese Gruppen kaum, während Erhöhungen der Sozialabgaben sie voll treffen.
Die Eindämmung illegaler Beschäftigungsverhältnisse
In einem solchen reformierten System würde sich illegale Beschäftigung tendenziell deutlich weniger lohnen. Wer soziale Abgaben hinterzieht, könnte diese künftig nicht mehr auf die Steuer anrechnen. Gleichzeitig würden bei Schwarzarbeit die Rentenansprüche und das Arbeitslosengeld sinken. Der finanzielle Vorteil der Hinterziehung entfiele vollständig, was die Schattenwirtschaft austrocknen würde.
Neue Spielräume für die Grundsicherung
Auch die Sätze der Grundsicherung sind heute künstlich niedrig gehalten, um den Abstand zu Niedriglöhnen zu wahren. Eine Erhöhung dieser Sätze war bisher kaum möglich, da die Differenz zu Geringverdienern sonst zu gering ausfiele. Nach der Reform hätten Kleinverdiener jedoch mehr Netto vom Brutto, da ihre Abgaben die Steuerlast mindern. Dadurch entstünden völlig neue Spielräume, um die Grundsicherung anzuheben und den Druck auf Mindestlöhne zu entschärfen.
Das Ende der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
Die heutigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gelten als Steuerschlupflöcher, die legal zur Abgabenersparnis genutzt werden. Bei diesen Modellen führt der Arbeitgebende pauschale Abgaben ab, während der Arbeitnehmende steuerfrei bleibt. Dieses System verführt dazu, reguläre Vollzeitstellen in zahlreiche kleine Arbeitsverhältnisse aufzuspalten. Der kurzfristige Vorteil für den Beschäftigten wird langfristig zum Nachteil, da soziale Absicherung und Rentenansprüche fehlen. In der neuen Finanzierungsstruktur wären solche Sonderregelungen überflüssig.
Die Überwindung der fingierten Selbstständigkeit
Geringfügig Beschäftigte hätten künftig genauso viel Geld in der Tasche, ohne auf soziale Absicherung verzichten zu müssen. Sie würden volle Abgaben zahlen, diese aber als Steuerabzugsbeträge zurückerhalten. Ebenso entfiele der Anreiz, sich in die fingierte Selbstständigkeit zu flüchten. Viele Beschäftigte machen sich heute pro forma selbstständig, nur um dem Joch der Sozialabgaben zu entkommen.
Der Schutz vor sozialer Hängematte
Tatsächlich handelt es sich bei dieser Tätigkeit oft um ein ganz normales abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Kraftfahrer oder Buchhalter schreiben lediglich Rechnungen, anstatt Gehalt zu beziehen. Der Scheinselbständige spart zwar Abgaben, ist aber im Alter oder bei Krankheit schutzlos. Würden die Abgaben die Steuerlast mindern, entfiele dieser Anreiz und die soziale Absicherung wäre gewährleistet.
Die Mobilisierung gewaltiger Finanzvolumina
Jährlich fließen gewaltige Summen durch die Kassen der Sozialversicherungen. Etwa die Hälfte davon sind Arbeitgeberanteile, die andere Hälfte wird von den Arbeitnehmern getragen. Die Gegenfinanzierung der Arbeitnehmeranteile gelingt im Wesentlichen durch die Streichung der Steuerfreiheit bei Sonderausgaben. Bisher sind Arbeitgeberanteile und Vorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt. Fällt diese Steuerfreiheit weg, fließen dem Staat enorme zusätzliche Einnahmen zu.
Das Wirtschaftswachstum als Selbstfinanzierer
Auch die übrigen Vorsorgeaufwendungen müssten ihre steuerliche Begünstigung verlieren, was weitere gewaltige Summen in die Kassen spült. Zudem würde ein kleines Beschäftigungs- und Konsumwunder ausgelöst, das die Reform teilweise selbst finanziert. Zusätzliches Wirtschaftswachstum reicht völlig aus, um weitere erhebliche Mittel zu generieren. Gleichzeitig fallen staatliche Transferzahlungen für Geringverdiener teilweise weg. Über echte Erhöhungen der Unternehmens- und Verbrauchssteuern sind dann nur noch überschaubare Restbeträge zu finanzieren.
Die gerechte Belastung der Beamtenschaft
Der besondere Reiz dieses Modells liegt darin, dass höhere Steuersätze auch die Beamtenschaft treffen. Durch die Anrechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Steuer haben diese keinen Vorteil mehr. Insgesamt würden sie damit verfassungskonform stärker belastet und die Einkommensschere schließe sich. Wie jahrzehntelang die Bezüge der Beamtenschaft kalt erhöht wurden, würden sie auf diesem Wege wieder gesenkt. Niemand will der Beamtenschaft pauschal etwas wegnehmen, es geht um die Absenkung auf ein vernünftiges Maß.
Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Angleichung
Entscheidend ist das Ergebnis am Ende des Erwerbslebens, das auf einem vergleichbaren Niveau liegen muss. Das Grundgesetz verlangt lediglich eine angemessene Alimentation, keine Über-Alimentation. Die sauberste Lösung wäre die Anwendung identischer Regeln für alle Beschäftigten in allen Sozialversicherungszweigen. Faktisch käme dies der Abschaffung des Berufsbeamtentums in seiner heutigen Form gleich. Da dies politisch schwer durchsetzbar ist, bedarf es sofortiger Übergangsmaßnahmen.
Die sofortige Angleichung der Versorgungssysteme
Die Höhe der Pensionen muss umgehend an die Höhe der Renten angeglichen werden. Jegliche Rentenkürzungen sind übergangsweise wirklich wirkungsgleich auf das Beamtenrecht zu übertragen. Auch die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente und die Beitragsbemessungsgrenzen müssen ins Beamtenrecht wandern. Die bisherigen Familienzuschläge sind ersatzlos zu streichen oder als allgemeines Kindergeld für alle Bürger auszuzahlen. Es darf nicht sein, dass Kinder von Beamten einen höheren finanziellen Wert besitzen als andere.
Die Beseitigung ungerechtfertigter Sonderregelungen
Veränderungen der Beitragssätze und Leistungskürzungen für Arbeitnehmende müssen äquivalent auf die Beamtenschaft angewendet werden. Die steigende Lebenserwartung darf den Abstand zwischen Renten und Pensionen nicht weiter vergrößern. Anrechnungen von Wehr- oder Zivildienstzeiten müssen für alle Gruppen in gleicher Höhe gelten. Sogenannte Vordienstzeiten dürfen die maßgebliche Dienstzeit nicht erhöhen, da in dieser Zeit kein Treueverhältnis bestand. Die besonderen vorgezogenen Altersgrenzen für bestimmte Beamte sind ersatzlos zu streichen.
Die Reform der gesundheitlichen Versorgung
Die bisherige Beihilfe gehört nicht zu den hergebrachten Grundsätzen und kann mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden. Bis dahin müssen die Leistungen der Beihilfe mit dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen harmonisiert werden. Es darf keine besseren Leistungen für Beamte geben, die andere nur gegen teure Zusatzversicherungen erhalten. Auch die kostenlose Heilfürsorge ist abzuschaffen. Der Zusatzbeitrag für kinderlose Beschäftigte in der Pflegeversicherung ist entsprechend auf das Beihilferecht zu übertragen.
Die steuerliche Gleichbehandlung und Arbeitszeitregelungen
Die Bezüge der Beamtenschaft sind für die Einkommensbesteuerung fiktiv zu erhöhen, um Progressionsvorteile auszugleichen. Sämtliche Alimentationsleistungen müssen der Einkommensteuer unterliegen, genau wie geldwerte Vorteile bei Arbeitnehmenden. Die zumutbare Belastung ist entsprechend anzuheben, während Versorgungsfreibeträge vollständig entfallen. Die Doppelbesteuerung von Rentnern ist durch neue Freibeträge zu beenden. Der Zulagendschungel ist zu lichten und ungerechtfertigte Zuschläge sind zu streichen.
Die Neuausrichtung des öffentlichen Dienstes
Besoldungen und Pensionen sind monatlich nachträglich statt im Voraus zu zahlen. Versetzungen müssen uneingeschränkt möglich sein, selbst wenn sie mit Einkommensverlusten verbunden sind. Die Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind auf die Beamtenschaft zu übertragen. Nach mehreren Krankheitswochen gibt es nur noch einen reduzierten Satz bis zur Höchstdauer. Das Sterbegeld ist auch für Beamte und Abgeordnete ersatzlos abzuschaffen.
Die demokratische und rechtliche Gleichstellung
Der Anteil der Mandatsträger aus dem öffentlichen Dienst ist auf den Bevölkerungsanteil zu begrenzen. Beschäftigte der Rundfunkanstalten dürfen weder Beamte noch Quasibeamte sein. Die Rechtsprechung darf nicht länger mit zweierlei Maß messen, sondern muss alle Gruppen gleich schützen. Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sollten direkt die Einkommensteuer vermindern. Bei all diesen Maßnahmen darf es keine Vertrauensschutzregelungen geben, da ungerechte Strukturen nicht schützenswert sind.
Die historische Notwendigkeit der sozialen Gerechtigkeit
Betrachtet man diese tiefgreifenden Forderungen aus der übergeordneten Perspektive, so offenbart sich der dringende Bedarf an einer wahren sozialen Marktwirtschaft. Das aktuelle System zementiert feudale Strukturen in einer modernen Demokratie und belohnt jene, die sich in der Vergangenheit bereits privilegiert positioniert haben. Eine gerechte Gesellschaft kann jedoch nur auf der Grundlage gleicher Lasten und gleicher Chancen für alle Bürger bestehen. Der Mut, diese ungerechtfertigten Privilegien aufzubrechen, ist die Voraussetzung für den sozialen Frieden und den wirtschaftlichen Erfolg der Zukunft. Letztlich geht es um die Rückkehr zu dem Grundgedanken, dass Leistung und Beitrag zum Gemeinwohl für alle Menschen nach denselben Regeln bemessen werden müssen.













