“Keine Rede” – “Von einer wirkungsgleichen Übertragung der Rentenkürzungen auf die Pensionen”

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Steigende Inflation und auf der anderen Seite sinken die Renten? – Zumindest nach offiziellen Zahlen läuft es darauf hinaus. Letztendlich wird über die allgemeine Preissteigerung der Rentenanspruch gesenkt. Natürlich könnte man dagegen klagen, aber die Erfolgsaussichten dürften kaum der Rede wert sein. Zudem wird die Rentenanpassung nach unten mit einer sehr seltsamen Logik begründet.

Wie die Inflation die Rente auffrisst

>>Focus<<

“Die Deutsche Rentenversicherung macht dem Bericht zufolge noch eine andere Rechnung auf und vergleicht die Preisentwicklung mit den Bruttorenten. Die Rentenanpassungen betrugen demnach im fraglichen Zeitraum insgesamt rund 33,1 Prozent für Entgeltpunkte West und insgesamt rund 47,6 Prozent für Entgeltpunkte Ost. „Der Realwert der (Brutto-)Renten ist in diesem Zeitraum gestiegen, da die Rentenanpassungen höher waren als die Inflation“, sagte ein DRV-Sprecher.”

Was können sich Rentner von Bruttorenten auf dem Papier kaufen?

Die Bruttorenten sind also gestiegen und damit ist die Welt wieder in Ordnung. Dummerweise kamen im selben Zeitraum durch Steuern und Sozialabgaben auch neue finanzielle Belastungen oben drauf. Was am Ende – theoretisch – übrigen geblieben wäre: Das hat mit hoher Wahrscheinlichkeit die kalte Progression platt gemacht. Der Staat kann also durch das Mittel der Inflation die Renten kürzen und gleichzeitig mehr Steuern kassieren. Kurzum: Der “Nettorentner” wird also doppelt finanziell bestraft. Eine wirkliche Transparenz bei der Höhe der Rentenanpassung ist nicht wirklich auszumachen.

“Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt”

>>Deutsche Rentenversicherung<<

“Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.”

Und wie wird die Höhe der Rentenanpassung berechnet?

So mag vielleicht der bürokratische Ablauf aussehen: Aber die mathematische Grundlage für die Höhe der Rentenanpassung wird nicht erklärt. Immerhin wäre – im Rechtsstaat – dagegen juristische Schritte möglich. Die Rechtswissenschaft würde doch sicherlich eine zufriedenstellende Antwort finden.

“Manche sprechen auch der Rechtswissenschaft ab, eine wirkliche Rechtswissenschaft zu sein”

>>Welt<<

“Was ist ein Wissenschaftler? Als der Richter die Frage am Mittwochvormittag in Sitzungssaal zwei des Oberlandesgerichts in Karlsruhe aufwirft, meint er sie keineswegs philosophisch. „Manche sprechen auch der Rechtswissenschaft ab, eine wirkliche Rechtswissenschaft zu sein“, so der Richter … . „Zu Unrecht“, sagt einer der Anwälte, ebenfalls von Plexiglas abgeschirmt. Die Juristen im Saal lachen.”

“Was ist ein Wissenschaftler?”

Ist die Rechtswissenschaft überhaupt ein Wissenschaft? Eine ganze Reihe von Wissenschaften werden verächtlich als “Geschwätzwissenschaftenbezeichnet. Die Kritik ist nicht ganz unbegründet. Die Statik einer Brücke lässt vor ihren Bau berechnen. Das trifft auch auf die Funktionsweise von Motoren und vielen anderen Dingen zu. Aber bei der Rechtswissenschaft liegen die Dinge anders. Alleine einige Begrifflichkeiten deuten in diese Richtung hin.

“Unter „öffentlichem Interesse“ versteht man die Belange des Gemeinwohls”

>>Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft<<

“Unter „öffentlichem Interesse“ versteht man die Belange des Gemeinwohls. Es muss zwischen ihm und dem Individualinteresse, also dem Interesse des Einzelnen, unterschieden werden.”

Was sagt der Rechtsstaat über das öffentliche Interesse aus?

Die Staatsanwaltschaft und viele andere Behörden leiten ihre gesamte Daseinsberechtigung aus dieser Begrifflichkeit ab. Alleindings wird man im Rechtslexikon keine verbindliche Definition – respektive unbestimmter Rechtsbegriff – finden. Letztendlich kann darunter jeder das verstehen, was er gerade verstehen möchte. Besonders auf die Rechtssicherheit von Renten wirkt es sich fatal aus.

“Ansprüche von Arbeitnehmern und Rentnern durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“So sind die Ansprüche von Arbeitnehmern und Rentnern durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt. Das Verfassungsgericht beurteilt Eingriffe in das Eigentum von Arbeitnehmern und Rentnern jedoch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Maßnahme von gewichtigem öffentlichen Interesse bestimmt ist, wie beispielsweise die Renten-Nullrunde 2004, dann handelt es sich nicht um eine Verletzung von Eigentumsrechten (1 BvR 1247/07). Und als gewichtiges öffentliches Interesse gilt auch die Verbesserung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte.”

“Renten-Nullrunde” – “Maßnahme von gewichtigem öffentlichen Interesse”

Rentenkürzungen sind also völlig rechtmäßig und Klagen dagegen sinnlos. Am Ende können die Richter sich immer auf die notorisch knappen Kassen des Staates berufen. Oder anders: Das “öffentliche Interesse” hat haushoch gewonnen. Ganz anders sieht es aber bei Pensionären aus.

Öffentliches Interesse: “Für Beamte und Pensionäre werden Verhältnismäßigkeitsüberlegungen jedoch kaum angestellt”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“Für Beamte und Pensionäre werden Verhältnismäßigkeitsüberlegungen jedoch kaum angestellt. Der Schutz der »hergebrachten Grundsätze« ist fast absolut. Haushaltstechnische Überlegungen, also schlicht Geldbedarf, als Begründung für Eingriffe in die Rechte der Beamten werden vom Verfassungsgericht nicht anerkannt. Die Richter messen mit zweierlei Maß. Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmern und Rentnern können verhältnismäßig sein, und sind es in der Regel auch, wenn damit die öffentlichen Haushalte stabilisiert werden sollen. Bei Beamten und Pensionären sind fiskalische Argumente jedoch weitgehend unbeachtlich.”

Öffentliches Interesse: “Bei Beamten und Pensionären sind fiskalische Argumente jedoch weitgehend unbeachtlich”

Mit exakte selben Rechtsgrundsätzen kommen zwei völlig gegensätzliche Urteile zustande. Zumal eine Kürzung der Pensionen – anders als bei Rentenkürzungen – auf die urteilenden Richter selbst zurückfallen würde. Auch Richter sind Beamte und am Ende ihre Dienstzeit können sie sich auf eine üppige Pension freuen. Über die Jahrzehnte haben sich die finanziellen Lebenswirklichkeiten von Rentnern und Pensionären sehr weit auseinander entwickelt.

“Keine Rede” – “Von einer wirkungsgleichen Übertragung der Rentenkürzungen auf die Pensionen”

>>Die Pensionslüge von Christoph Birnbaum (Buch) <<

“Doch von einer wirkungsgleichen Übertragung der Rentenkürzungen auf die Pensionen kann, so sehr der Beamtenbund und auch die Gewerkschaft ver.di dies immer wieder behaupten, auch heute noch immer keine Rede sein. Mit Gerechtigkeit hat das Verhältnis zwischen Renten und Pensionen immer noch nicht viel zu tun, meint Winfried Fuest: »Jemand, der heute verbeamtet und morgen in den Ruhestand versetzt wird, bekommt eine höhere Pension als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer, der 45 Jahre gearbeitet hat.«

“Heute verbeamtet und morgen in den Ruhestand versetzt” – “Höhere Pension als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer, der 45 Jahre gearbeitet hat”

Tatsächlich haben sich die Pensionen vom realen Wirtschaftsleben – mehr oder weniger – längst abgekoppelt. Durch die freihändige Auslegung des öffentlichen Interesses wird die Kluft zwischen Pensionären und Rentnern wachsen.