Willkür – Rundfunklizenz: Wer Musik spielen darf
„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. “ – Rosa Luxemburg, oder „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen. “ – François-Marie Arouet, kurz Voltaire. Die Rundfunklizenz hat sich zum gern gesehenen Mittel um die Meinungsfreiheit einzuschränken entwickelt. Mit schwammigen rechtlichen Kriterien und horrenden Kosten geht die Medienaufsicht gegen missliebige Meinungen vor und gerät zunehmend selbst in die Kritik.
Wie die Medienaufsicht gegen missliebige Meinungen vorgeht
>>Staatsfunk „Bayrischer Rundfunk“ <<
„Wegen „Drachenlord“-Streams: Netzhass auf Bayerns Medienaufsicht … Er streamt regelmäßig Live-Videos auf der Plattform Younow – und hat keine Rundfunklizenz, die dafür eigentlich nötig wäre.“
Rundfunklizenz: 10.000 Euro an Kosten
So soll also vermeintlich „kritischer staatsferner“ Rundfunk aussehen. Eine sogenannte „Rundfunklizenz“ zu beantragen stellt einen bürokratischen Alptraum da und kann bis zu 10.000 Euro an Kosten verursachen. Außerhalb großer staatlicher oder staatsnaher Sendeanstalten hat praktisch kaum jemand so eine Lizenz.
Der sehr schmalen Meinungskorridor
Das ist auch kaum verwunderlich, denn so eine Lizenz macht recht wenig Sinn: Mit einer solchen „Rundfunklizenz“ steht man unter Aufsicht der örtlichen Medienaufsicht – bedeutet: Meinungsfreiheit findet nur innerhalb eines sehr schmalen Meinungskorridors statt. Wie das aussehen kann: Das zeigt das Fallbeispiel „Drachenlord“ . Nachdem die staatliche Medienaufsicht munter Klagen und Mahnungen ausstellt: Hält wiederum der „Drachenlord“ mit seinen Ärger nicht hinterm Berg zurück und prangert regelmäßig das Verhalten der Behörden öffentlich an.
„Drachenlord“ – Kritik an Behörden ungern gesehen
>>Staatsfunk „Bayrischer Rundfunk“ <<
„Die Folge war aber nicht das Ende von Winklers Streaming-Aktivitäten, sondern jede Menge Hass für die BLM. Die Behörde erhalte bis heute regelmäßig Hass-Kommentare, erklärt Sprecherin Bettina Pregel gegenüber BR24. Vorrangig von „Drachenlord“-Hassern, die die Landeszentrale auffordern, die Streams endgültig zu unterbinden.“
„Ist die Rundfunkregulierung noch zeitgemäß?“
Mit den sogenannten „Drachenlord-Hassern“ sind in Wahrheit seine Unterstützer gemeint, die offenkundig böse Kommentare an die Medienaufsicht schreiben: Mit Kritik kann so eine staatliche Behörde natürlich ganz schlecht umgehen. Die Angelegenheit hat sich so weit hochgeschaukelt, dass die Medienaufsicht mittlerweile nun sogar selbst ein eigenes „Medium“ betreibt: Diese hat eine lange öffentliche Stellungnahme zum Thema Drachenlord abgegeben, mit den altbekannten Behördenduktus. Immerhin wird dort die sehr berechtigte Frage gestellt: „Ist die Rundfunkregulierung noch zeitgemäß?“ Leider weichen die Beamten den einzigen sinnvollen Aspekt in ihren langen Pamphlet aus. Aber alleine schon das Wort „Rundfunk“ sollte doch zu denken geben: Was genau soll bei einem Internet-Livestream „gefunkt“ werden? Duden – Rundfunk: „Funk, der in die Runde ausgestrahlt wird; seit 1924 amtlich für Radio“ – Offenkundig ist ein Blick in den Duden für einen beamteten Staatsdiener schon zu viel verlangt.
Rundfunk: „Funk – der in die Runde ausgestrahlt wird“
Allerdings stellt die Posse rund um den Drachenlord leider keinen Einzelfall da. Auch gegen die Lausitzer Allgemeine Zeitung wird regelmäßig anonym bei Google und anderen großen Internetportalen gefordert: Die Reichweite künstlich einzuschränken. Der genaue Wortlaut sollte aus rechtlichen Gründen besser ungenannt bleiben. Die Protagonisten kennt die Redaktion zwar auch nicht, aber die „grobe Adresse“ kann sich ja jeder selber Denken. Der staatliche Geheimdienst hat ja sinngemäß selbst verlautbaren lassen, dass zu viel Kritik nicht gern gesehen sei – und mag sie noch so Berechtigt sein. Scheinbar gehört die Meinungsfreiheit auch nicht mehr zum schützenswerten Teil der Verfassung dazu.
Rundfunklizenz versus Meinungsfreiheit
„Warum RT Deutsch wohl keine Rundfunklizenz erhalten wird … RT Deutsch erhält ziemlich sicher keine Rundfunklizenz in Deutschland. Der Sender ist aufgrund seiner Finanzierung nämlich nicht lizenzfähig. TV-Sender, die staatsfinanziert sind, dürfen in Deutschland keine Lizenz erhalten.“
Rundfunklizenz: „Finanzierung nämlich nicht lizenzfähig“
Die Deutsche Welle wird ebenso aus dem Deutschen Staatshaushalt finanziert, aber das scheint bei der Medienaufsicht noch niemanden „aufgefallen“ zu sein. Gleich gilt für die Finanzierung des Öffentlichen-Rundfunks: Auch hier kann von „freiwilliger Abgabe“ seiner Bürger keine Rede sein. Zweifelsfrei ist der Öffentliche-Rundfunk vom Staat abhängig: Ohne Rundfunkstaatsvertrag gäbe es keine Finanzierung derselbigen.
Staatsfunk: Wenn zwei das Gleiche tun – ist das noch lange nicht dasselbe
Nichtsdestoweniger, verhält sich der Staatsfunk, auch wie ein Staatsfunk. Selbst wenn er es eifrig abstreitet: Die Posse rund um den „Drachenlord“ ist in dieser Hinsicht selbsterklärend. Natürlich könnte die Medienaufsicht der Deutsche Welle und den Öffentlichen-Rundfunk jederzeit die Rundfunklizenz entziehen, aber mit der „Neutralität“ scheint es bei der Behörde nicht weit her zu sein.
Medienaufsicht könnte den Öffentlichen-Rundfunk jederzeit die Rundfunklizenz entziehen
Rechtspraxis: Die Rundfunklizenz ist ein gern gesehenes Mittel um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Sofern die Kosten für eine Lizenz nicht Abschreckend genug sind: Steht ein ganzer Köcher an rechtlichen Winkelzügen und Spitzfindigkeiten bereit.