Wildcamper: „Menschen zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns zu machen“
Wilde Camper sollen ein großes Problem sein? – So jedenfalls kommt die steile These des staatlichen Rundfunks daher. An derber Wortwahl: „ihren Mist und Dreck hinterlassen“ wird jedenfalls nicht gespart. Zugleich wird ein hartes Durchgreifen: „in ihre Schranken gewiesen werden“ gefordert.
Wildcampen: Ist ein Verbot noch zeitgemäß?
Tatsächlich ist Wildcampen verboten, allerdings ist es höchst fragwürdig: Ob solch ein Verbot noch zeitgemäß ist und überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn davon ist im vermeintlich „ausgewogenen Bericht“ kein einziges Wort zu lesen.
Wildcamper – Die Einseitigkeit in der Berichterstattung
>>Staatsfunk „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ <<
„Trotz freier Campingplätze – Wilde Camper sind in diesem Jahr ein besonders großes Problem … Er fordert daher ein schnelles Handeln der Kommunen und häufigere Kontrollen. … „Das Traurige dabei ist, dass die Ordnungsbehörden überfordert sind“, so Klofski weiter. Die Wildcamper müssten konsequent „in ihre Schranken gewiesen werden“
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„ihren Mist und Dreck hinterlassen“- Mit konstruierten Gründen gegen Wildcamper
Am Einseitigkeit lässt der Bericht des staatlichen Rundfunks kaum etwas zu wünschen übrig. Mehr Kontrollen, mehr Strafen und mehr Konsequenzen. Die andere Seite der Medaille wird – in der formal wertneutralen Berichterstattung – komplett ausgeblendet. Denn auch im Camping-Bereich findet ein Wandel statt.
„Fahrradcamper: Weniger Platz aber mehr Comfort“
>>Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag<<
„Fahrradcamper: Weniger Platz aber mehr Comfort – „Das Entscheidende ist nicht die Größe, sondern das Wesentliche ist entscheidend.“ Koc ist Geschäftsführer der Kaiser Fahrzeugbau im westfälischen Ascheberg und hat vor einigen Jahren den Trend zur Schrumpfkur, zu immer kleineren Fahrzeugen erkannt, der auch die Reisemobil- und Caravanbranche erreicht hat.“
Fahrradcamper: Viele offizielle Campingplätze sind viel zu weit auseinander entfernt
Mittlerweile haben Fahrradcamper stark an Beliebtheit gewonnen. – Vereinfacht: Ein kleines Wohnmobil als Fahrradanhänger. Nur mit einen solchen Gespann lassen sich keine großen Strecken zurücklegen. – Da läuft der Verweis des staatlichen Rundfunks auf: „Trotz freier Campingplätze“ ins Leere hinein. Für eine solche Art des Reisens sind häufig die offiziellen Campingplätze viel zu weit auseinander entfernt. Doch mit solch einer Haltung greift der Gesetzgeber in die allgemeine Handlungsfreiheit ein: Es wird staatlich festgelegt, wie der einzelne Bürger seinem Urlaub zu verbringen hat. Zudem stellt es für viele ärmere Menschen die einzige Möglichkeit überhaupt ihren Urlaub zu verbringen dar: Aber soziale Gründe spielen in der heutigen Zeit ohnehin keine allzu große Rolle mehr.
„Verbietet, den Menschen zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns zu machen“
„Von der Vorstellung ausgehend, dass der Mensch in Freiheit sich selbst bestimmt und entfaltet, umfasst die Garantie der Menschenwürde insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität. Damit ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.“
Allgemeine Handlungsfreiheit: „der Mensch in Freiheit sich selbst bestimmt und entfaltet“
Jenseits aller staatlichen Verbote kommen noch weitere Fragen auf. Worin soll sich Wildcamping und normales „Camping“ eigentlich voneinander unterscheiden? Der Staatsfunk führt zwar an: „ihren Mist und Dreck hinterlassen“ – Doch wirkliche Beweise kann er nicht liefern und zudem kann so ein Verhalten auch auf reguläre Camper zutreffen. Der ganze Bericht des staatlichen Rundfunks ist also nicht nur einseitig, sondern führt zusätzlich noch konstruierte Gründe an. Außerdem findet sich die Lausitz in Konkurrenz mit anderen Urlaubsregionen wieder.
Schottland: „Wildcamping sogar von Bewohnern und Regierung gefördert“
„Wild Campen in Schottland … Ein Paradies wird Schottland dadurch, dass das Wildcamping sogar von Bewohnern und Regierung gefördert wird. … Geregelt ist das im sog. „Scottish Outdoor Access Code“ – einem Regelwerk, welches das Recht auf Wildcampen in Schottland begründet, aber auch Pflichten und Verantwortung auferlegt.“
„Das Recht auf Wildcampen in Schottland“
Schottland ist vergleichbar dicht oder dünn besiedelt wie die Lausitz und bietet ebenfalls viel Natur an. Nur dort ist Wildcamping nicht nur erlaubt, sondern wird sogar aktiv gefördert. Die Möglichkeit von Wildcamping kann also Wettbewerbsvorteil im touristischen Bereich sein. Denn auch Wildcamper wollen Sehenswürdigkeiten besichtigen und kehren in Gasstätten ein.