Wie Sozialabgaben alle Ärmer machen und Arbeitsplätze verhindern

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Das sozial-staatliche „Gewissen“ tritt häufig in Form der Sozialbeträge hervor. Kaum ein Politiker oder Beamter wird müde zu erklären: Welche Summen jedes Jahr der Staat für soziale Leistungen ausgibt. Jedoch wird dabei gerne verschwiegen: Wer davon am meisten Profit daraus zieht und wer letztlich diese gewaltigen Summen tatsächlich bezahlen muss.

„Verpflichtet „die Hälfte“ zur Sozialversicherung einzuzahlen“

>>Steuerberaten.de<<

„Beschäftigt ein Arbeitgeber Angestellte oder Arbeiter, ist er grundsätzlich verpflichtet „die Hälfte“ zur Sozialversicherung einzuzahlen.“

Selbst Geringverdiener müssen alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen

Das ganze Sozialversicherungswesen hat über die Jahrhunderte ein regelrechtes Eigenleben entwickelt. Im Mittelpunkt findet sich dabei keinesfalls der Arbeitnehmer, sondern die staatliche Bürokratie wieder.

Trotz gezahlter Beiträger: Warum viele Menschen bei Arbeitslosigkeit und Rente leer ausgehen

Ungefähr die Hälfte aller Arbeitsplätze sind im prekären Bereich zu finden: Trotzdem müssen diese Menschen zumeist die vollen Sätze der Sozialabgaben abführen und fallen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Alter – sprich Rente – direkt auf Sozialhilfeniveau hinab. Kurzum: Mehr als Hartz IV steht ihnen sowieso nicht zu. Zudem müssen sie – für ein paar Euro – noch ein Martyrium an staatlicher Bürokratie überwinden. Zu allen Überfluss sind diese „Versicherungenunkündbar und noch das verdiente Geld bekommen die zwangsweise Abkassierten noch nicht mal zu sehen.

Arbeitslosigkeit – Arbeitsunfähigkeit – Rente: Hartz IV für alle

>>Firma.de<<

„Die gesamten Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) werden vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an die Versicherungsträger überwiesen. Die SV-Beiträge der Arbeitnehmer werden dazu direkt vom Bruttolohn einbehalten und an die Versicherungsträger abgeführt, d. h. eine vorherige Auszahlung an den Arbeitnehmer findet erst gar nicht statt.“

Nehmen ohne zu Fragen: „Vorherige Auszahlung an den Arbeitnehmer findet erst gar nicht statt“ 

Das sozial-staatliche „Gewissen“ tritt auch an ganz anderen Stellen hervor. Zwar ist das sozialkulturelle Existenzminimum – formal – Steuerfrei gestellt: Aber das trifft nicht auf Sozialabgaben zu, denn diese sollen formal keine Steuern sein, obwohl sie formal genauso behandelt werden. Mit dem Sozialbeiträgen wird nicht nur die gesamte staatliche Bürokratie und der dazugehörige Beamtenapparat am Leben gehalten, sondern zusätzlich jeden Menge an versicherungsfremden Leistungen finanziert.

„Die Lohnnebenkosten müssen runter“ 

>>Hans-Böckler-Stiftung<<

„Die Lohnnebenkosten müssen runter – so der breite politische Konsens. Da lohnt sich ein Blick, wofür die Sozialversicherungen das Geld überhaupt ausgeben. Mehr als ein Sechstel der Leistungen gehören eigentlich gar nicht zu den Aufgaben von Renten-, Gesundheits- und Arbeitslosenversicherung – so eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).“

„Mehr als ein Sechstel der Leistungen gehören eigentlich gar nicht zu den Aufgaben von Renten-, Gesundheits- und Arbeitslosenversicherung“ 

Angeblich soll über allen das „soziale Gewissen“ hängen: Aber die veröffentlichen Zahlen spiegeln ein ganz anderes Bild wider. Warum muss ein Geringverdiener über seine Sozialabgaben zwangsweise die sechsstelligen Gehälter eines Behördenleiters der Bundesagentur für Arbeit bezahlen? Das regelrecht spätfeudale Leben innerhalb der Behörde schlägt sich immer mehr auf die reale Wirtschaft – und so auch bei den Arbeitsplätzen – nieder.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken“

>>Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<<

„Zwar beteuert die Bundesregierung regelmäßig, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken und ausbauen zu wollen. Die dazu förderlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der künftigen Belastung des Faktors Arbeit mit Sozialversicherungsbeiträgen fehlen jedoch.“

„Maßnahmen zur Stabilisierung der künftigen Belastung des Faktors Arbeit mit Sozialversicherungsbeiträgen fehlen jedoch“  

In der Realität muss der Bürger die Sozialabgaben gewissermaßen zweimal bezahlen: Durch die Abgaben selbst und die dadurch verhinderten Arbeitsplätze, die durch die künstliche Belastung nicht entstehen konnte.