“Vielerorts reguläre Arbeitsplätze verlorengehen” – Verdrängen sogenannte Ein-Euro-Jobs normale Beschäftigungsverhältnisse??
“Ein-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen.” – Diese amtliche Definition ist auf der offiziellen Webseite der Bundesagentur für Arbeit zu lesen. Jene formalen Arbeitsgelegenheiten werden teilweise durch die Bevölkerung als “Reichsarbeitsdienst” oder “Hartz-IV-Sklaven” bezeichnet. – Das ursprüngliche Konzept des Reichsarbeitsdienst wurde bereits durch die Weimarer Regierung – im Jahr 1931 – unter Brüning eingeführt.
Arbeitsgelegenheiten oder Ein-Euro-Jobs: Wo das ursprüngliche Konzept des Reichsarbeitsdienst wirklich herkommt
Auf alle Fälle wird der Ausbau jener Arbeitsgelegenheit massiv von verschiedenen Seiten forciert. Aber eigentlich sollten dort – rein formal – strenge Regeln und viele Einschränkungen gelten. Doch in Wahrheit werden damit ganz andere Ziele verfolgt, welche nicht in der offiziellen Beschreibung geschrieben stehen.
Verdrängen sogenannte Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze?
“Definition: Ein-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Sie werden auch als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet.”
Weshalb sollen es “sozialversicherungsfreie Tätigkeiten” seien?
Normalerweise fahren die Sozialversicherungskassen – bei gewöhnlichen Unternehmen – martialische-rechtliche Geschütze bei Nicht-Zahlung von Beiträgen auf: Doch genau bei der Arbeitsgelegenheit ist plötzlich Funkstille angesagt. Aber in der amtlichen Erklärung stehen noch viel interessantere Sachen geschrieben.
“Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs)” – “Durch die Tätigkeit darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet sein”
“Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) sind eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II. Sie dürfen nicht von jedem Unternehmen angeboten werden, sondern nur von geeigneten Trägern. Es kann sich zum Beispiel um Arbeit in einem Verein oder bei einer öffentlichen Einrichtung handeln. Durch die Tätigkeit darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet sein.”
Offizielle Aussage: “Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II”
Bei so vielen Einschränkungen sollte diese Arbeitsgelegenheiten nur ein Nischendasein fristen. Und tatsächlich haben einige Gerichte an dieser Stelle so manche Hürde aufgebaut.
“Politiker gibt, die Betroffene wieder zum „Reichsarbeitsdienst“ verpflichten wollen”
“Auch wenn es derzeit wieder Politiker gibt, die Betroffene wieder zum „Reichsarbeitsdienst“ verpflichten wollen, ist nach derzeit noch geltender Rechtslage die Zuweisung von Hartz-IV-Empfängern zu gemeinnützigen Arbeiten nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das hat nun das Sozialgericht Stralsund nochmals in zwei von uns geführten Verfahren bestätigt. Die Jobcenter haben es nach diesen Entscheidungen nicht leicht, Betroffene zur Zwangsarbeit zu verpflichten. Die entsprechenden Arbeiten müssen nämlich nicht nur im öffentlichen Interesse liegen; sie müssen vor allem auch „zusätzlich“ sein. Das Gericht hat nochmals klargestellt, dass Arbeiten, die von der öffentlichen Hand ohnehin zu erledigen sind, wie etwa die Grünanlagenpflege, nicht durch „Hartz-IV-Sklaven“ erledigen werden müssen. Die Gemeinden müssen hierfür nämlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen oder entsprechende Unternehmen beauftragen und ortsüblich bezahlen.”
Ein-Euro-Jobs: “Arbeiten müssen nämlich nicht nur im öffentlichen Interesse liegen; sie müssen vor allem auch „zusätzlich“ sein”
So sollte also die rechtliche-graue Theorie aussehen. Aber in der Wirklichkeit zeichnet sich ein ganz anderes Bild ab. Diese “billigen Arbeitskräfte” kommen an sehr vielfältigen Stellen zum Einsatz.
“Bundesrechnungshof” – “Vielerorts reguläre Arbeitsplätze verlorengehen”
>>Tschüss, ihr da oben von Peter Zudeick (Buch) <<
“Aktuellere Zahlen gibt es bei den Ein-Euro-Jobs, also Möglichkeiten für Arbeitslose, in Kommunen oder bei Wohlfahrtsverbänden gemeinnützige Arbeit für einen Minilohn zu verrichten. Mit denen ist genau das passiert, was zu erwarten war: massenhafter Missbrauch. … Und der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass dadurch vielerorts reguläre Arbeitsplätze verlorengehen. Vor allem in Ostdeutschland sehen Kommunen eine willkommene Gelegenheit, Geld und Arbeitskräfte zu sparen. In fast einem Drittel der ostdeutschen Betriebe, in denen diese Minijobber arbeiten, stellen sie die Mehrheit der Belegschaft. Der Staat zahlt also Milliardenbeträge, um den Niedriglohnsektor auszuweiten und Arbeitsplätze abzubauen.”
“Vor allem in Ostdeutschland sehen Kommunen eine willkommene Gelegenheit, Geld und Arbeitskräfte zu sparen”
Arbeitsplatzabbau durch staatlich geförderte Arbeitsgelegenheit? – So wirklich kann diese These nicht von der Hand gewiesen werden. Alleine die ganze Idee der vermeintlichen “zusätzlichen Arbeit” weist einen entscheidenden Logikbruch auf: Weshalb sollte ein privates Unternehmen eine offenkundige Marktlücke nicht schließen? – Die Antwort ist ganz einfach: Alle Tätigkeiten können genauso privatwirtschaftliche Unternehmen erfüllen, sofern diese dafür bezahlt werden und darin dürfte das ursächliche Problem liegen: Das hat letztlich indirekt auch der Bundesrechnungshof festgestellt. Außerdem kommt noch ein anderer Grund hinzu: Die Arbeitslosenstatistik lässt sich auf diese Weise beschönigen: Denn jede “vermittelte” Arbeitsgelegenheit wird als “Maßnahme“gewertet.
“Große Anzahl von Arbeitslosen aus den offiziellen Statistiken herausgerechnet wird”
>>Die Hartz-IV-Diktatur von Inge Hannemann (Buch) <<
“Tatsache ist, dass eine große Anzahl von Arbeitslosen aus den offiziellen Statistiken herausgerechnet wird: Menschen, die sich in Maßnahmen befinden, die arbeitsunfähig geschrieben sind, die Angehörige pflegen, die die Erziehungszeit wahrnehmen, die älter als 58 Jahre alt sind und innerhalb eines Jahres keinen Vermittlungsvorschlag erhalten, Erwerbslose, die mit 63 Jahren gezwungen werden, einen Rentenantrag zu stellen. Außerdem jene ohne Status, weil sie zum Beispiel zwei Mal nicht zum Termin im Jobcenter erschienen sind, Menschen, die ergänzende Leistungen beantragen müssen, weil ihr Verdienst nicht ausreicht, sowie diejenigen, die sich über einen Dritten coachen lassen.”
“Erwerbslose, die mit 63 Jahren gezwungen werden, einen Rentenantrag zu stellen”
Dies wird manchmal auch als “verdeckte Arbeitslosigkeit” oder “stille Reserve” bezeichnet. Theoretisch ließe sich auf dieser Grundlage eine statistische Vollbeschäftigung erreichen: Indem alle Arbeitslosen in irgendeiner Maßnahme wären oder aus anderen Gründen aus der Statistik herausfielen.