Vertragsverletzungsverfahren des Europarats gegen die Türkei ist richtig
„Die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarats, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der Nicht-Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Fall Kavala einzuleiten, ist richtig“, erklärt Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und seit 2010 Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats.
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Von Andrej Hunko
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Die Türkei, seit 1950 Mitglied des Europarats, hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen. Der EGMR hat in letzter Instanz die sofortige Freilassung Osman Kavalas gefordert.
Hunko weiter:
„Spätestens mit der nun festgestellten Missachtung des EGMR-Urteils durch die Türkei entfällt auch die Basis der privilegierten Kooperation im militärischen, justiziellen, polizeilichen und geheimdienstlichen Bereich zwischen Deutschland und der Türkei. Die Bundesregierung kann nicht einerseits dem Vertragsverletzungsverfahren zustimmen und andererseits an dieser privilegierten Kooperation festhalten.
Am Ende des Vertragsverletzungsverfahrens stehen dem Europarat bei fortgesetzter Missachtung des Gerichtshofs durch die Türkei verschiedene Optionen zur Verfügung, etwa die Suspendierung der Mitgliedschaft im Ministerkomitee. Dies hätte den Vorteil, dass der Dialog in der parlamentarischen Versammlung aufrechterhalten werden könnte. Wünschenswerter ist allerdings die sofortige Freilassung von Kavala und dem Fraktionsvorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtas, dessen Freilassung ebenfalls vom EGMR letztinstanzlich angeordnet wurde.“