“Verschleiern der Lasten” – Wie das Finanzamt das Plus der Rentenerhöhung weitgehend für sich verbucht?

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Die sogenannte “kalten Progression” ist keine offene Steuerart und über dieses Thema wird allgemein nur selten geredet. Trotzdem ist es als ernstes Problem anzusehen. Besonders Rentner sind hiervon betroffen: Im Extremfall kann eine inflationsbedingte Rentenerhöhung direkt beim Finanzamt landen: Der Rentner geht dann nicht nur Leer aus, sondern muss plötzlich mit einer effektiv kleineren Rente auskommen.

“Mit der kalten Progression wird es allmählich unverschämt” 

>>Abgezockt und kaltgestellt: Wie der deutsche Steuerzahler systematisch ausgeplündert wird von Peter Lüdemann (Buch) <<

“Mit der kalten Progression wird es allmählich unverschämt – »Verschleiern der Lasten« meint hingegen die Tatsache, dass der Staat dem Bürger nicht offen immer tiefer in die Tasche greift, sondern verdeckt, sozusagen hintenherum. Dieser Effekt beruht auf dem progressiven Steuertarif hierzulande und wird in der gegenwärtigen Diskussion gerne mit dem Begriff der »kalten Progression« umschrieben. Das ist nun wirklich das Unverschämteste, was sich dieser Staat leistet.”

“Verschleiern der Lasten” – “Das ist nun wirklich das Unverschämteste, was sich dieser Staat leistet”

Allgemein: Die kalte Progression zielt nicht speziell auf Rentner ab. Da die Besteuerung der Einkommen je nach Höhe des Verdienst nach oben proportional zunimmt, dadurch sollen vermeintlich nur die vermeintlich “Reichen” eine hohe Steuer bezahlen: Doch die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.

“Gehaltserhöhungen” – “Finanzamt das Plus auf dem Gehaltszettel weitgehend für sich verbucht”

>>Sonst knallt’s! von Matthias Weik – Götz W. Werner – Marc Friedrich (Buch) <<

»Kalte Progression«: Gehaltserhöhungen können den für die eigene Besteuerung geltenden Tarif bisweilen so weit nach oben verschieben, dass das Finanzamt das Plus auf dem Gehaltszettel weitgehend für sich verbucht. Bei diesen Themen ist es ähnlich wie mit der »Schließung von Steuerschlupflöchern« oder dem »Abbau von Subventionen«: Seit Jahrzehnten wird über sie abwechselnd erregt debattiert – und dann an einzelnen Symptomen herumgedoktert.”

“Kalte Progression” – “Seit Jahrzehnten wird über sie abwechselnd erregt debattiert”

Einige Menschen mögen vielleicht die “kalte Progression” als blankes Hirngespenst leichtfertig abtun. Tatsächlich kann dieser Effekt – bei Rentnern – an ganz konkreten Beispielen festgemacht werden.

Kalte Progression in der Praxis: “103.000 Rentner mehr werden steuerpflichtig”

>>n-tv<<

“103.000 Rentner mehr werden steuerpflichtig – Rentner dürfen sich zwar ab Juli über eine saftige Erhöhung ihrer Bezüge freuen, doch Zehntausende von ihnen werden dadurch vom Finanzamt zur Kasse gebeten. … Dadurch sind dann aber auch mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist immer dann der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet.”

“Rentner” – ” Über eine saftige Erhöhung ihrer Bezüge freuen, doch Zehntausende von ihnen werden dadurch vom Finanzamt zur Kasse gebeten”

Diese Rentenerhöhung war eigentlich nur als Inflationsausgleich gedacht: Inwieweit damit wirklich die Inflation ausgeglichen wird: Das kann hier mal offen bleiben. Auf alle Fälle ist der Grundfreibetrag an das soziale Existenzminimum gekoppelt, was – theoretisch – steuerfrei sein sollte. Im Umkehrschluss wurde also dadurch faktisch der Grundfreibetrag – durch die Inflation – abgesenkt. Auch die massive Besteuerung von Renten ist ein verhältnismäßig neues Phänomen. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt.

“Urteil verkündet: Rentnern geht es gegenüber Pensionären zu gut!”

>>Beamte – Was die Adeligen von heute wirklich verdienen von Torsten Ermel (Buch) <<

“Am 6. März 2002 wurde schließlich das Urteil verkündet: Rentnern geht es gegenüber Pensionären zu gut! Es liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) vor, den der Gesetzgeber beheben muss. Zur Begründung führt das Verfassungsgericht aus, dass Pensionäre aufgrund der Steuerprogression stärker belastet werden als Rentner, insbesondere dann, wenn sie noch Nebeneinkünfte haben, etwa aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen. Dass während der Phase der aktiven Tätigkeit jedoch gerade das Umgekehrte gilt, dass nämlich Arbeitnehmer aufgrund der Progression höher belastet sind als Beamte, wird von den Richtern dabei unterschlagen. Tatsächlich stammen die Renten zur Hälfte aus Arbeitgeberbeiträgen, die während der Einzahlphase steuerfrei waren. Deshalb könnte man es durchaus als konsequent ansehen, wenn die Hälfte der Renten besteuert wird.”

“Arbeitnehmer aufgrund der Progression höher belastet sind als Beamte”

Nun müssen rund die Hälfte der Renten doppelt besteuert, während Pensionäre nur einmal Steuern zahlen müssen: Denn Beamte sind zu keiner “Pensionsabgabe” im Laufe ihres aktiven Berufsleben verpflichtet. Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes scheint wohl nur in eine Richtung zu gelten. Wie auch immer: Auf dieser Grundlage wurde die Besteuerung von Renten umgesetzt.

Besteuerung von Renten: Wie der Staat laufend in die Rentenversicherung eingreift

>>Sozialverband VdK Sachsen<<

“Es ist zunächst wichtig, seit wann die Rente gezahlt wird. Dieser Zeitpunkt bestimmt jenen Rentenanteil, der steuerpflichtig ist – den sogenannten Besteuerungsanteil. Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die 2005 oder früher begonnen haben, sind 50 Prozent der Renten steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil steigt dann für jeden neuen Rentenjahrgang an, bis … schließlich bei Neurentnern die volle Rente besteuert wird.”

Renten: “Besteuerungsanteil steigt dann für jeden neuen Rentenjahrgang an”

Als “Geldanlage” ist die Rentenversicherung jedenfalls wenig zu empfehlen. Jegliche “Rendite” – sofern vorhanden – frisst am Ende die hohe Steuerlast auf. Zwar soll die volle Besteuerung von Renten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, aber an allen anderen Regelungen wird festgehalten.