Urheberrecht versus Grundrechte: Am Ende bleiben nur noch die eigenen Gedanken übrig
Das Urheberrecht sollte eigentlich nur die Rechte der Urheber schützen. Tatsächlich ist diese gefühlt allgemein gültige Meinung falsch – oder bestenfalls unvollständig. Selbst völlig korrekt gekaufte Filme können noch nachträglich entfernt werden.
Wie das Urheberrecht das Informationsfreiheitsgesetz aushebelt
Und es ist längst nicht alles: Wenn Behörden keine Informationen preis geben wollen, dann machen sie manchmal nicht die Geheimhaltungsinteressen, sondern das Urheberrecht geltend. Sogar kritische Kommentare werden per Urheberrecht gelöscht.
“Videoblogger darf ein kritisches Video über eine ARD-Reportage nicht mehr auf Youtube und auf seiner Website veröffentlichen”
>>Redaktionsnetzwerk Deutschland<<
“Alles begann mit einem Youtube-Beitrag – und endete schließlich vor Gericht. Ein Videoblogger darf ein kritisches Video über eine ARD-Reportage nicht mehr auf Youtube und auf seiner Website veröffentlichen. Der Grund: Die ARD-Anstalt Radio Bremen hatte gegen den Blogger geklagt – und nun vor dem Landgericht Berlin in weiten Teilen recht bekommen.”
Wie das Urheberrecht die Meinungsfreiheit aushebelt
Normalerweise würde in solchen Fällen das Zitatrecht gelten. An Universitäten wird sogar die korrekte Anwendung gelernt: Nur in der Rechtspraxis hat das Urheberrecht die Oberhand über alles gewonnen. Auch beim – praktisch nicht vorhandenen – Recht einer Privatkopie wird es deutlich.
Wie das Urheberrecht das Recht auf eine Privatkopie aushebelt
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“Die Regelungen der Privatkopie werden immer stärker ausgenutzt. Damit die Musikwirtschaft auch in Zukunft in funktionsfähigen Märkten agiert, ist eine Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen”, sagt … Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. “Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes muss diese Gedanken aufnehmen, wenn er der technischen Entwicklung nicht permanent nachhinken will”.
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“Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen”
In der behördlich-bürokratischen Welt mag das theoretische Recht auf eine Privatkopie noch existieren: Aber die Tücke liegt im Detail verborgen und kommt recht unscheinbar daher.
“Privatkopie” – “Für private Zwecke erlaubt der Gesetzgeber die Vervielfältigung eines geschützten Werks”
>>Garantiert nicht strafbar von Stephan Lucas & Alexander Stevens (Buch) <<
“Wer eine Software kauft, erwirbt vom Urheber das Recht, die Software abzuspeichern und damit zu vervielfältigen. Beim Streaming erlaubt der Urheber eines geschützten Werks aber im Regelfall eine unentgeltliche Vervielfältigung gerade nicht. Aber: Der Gesetzgeber hat einige Ausnahmen geschaffen, bei denen der Urheber gerade nicht gefragt werden muss. Das Stichwort lautet »Privatkopie«. Für private Zwecke erlaubt der Gesetzgeber die Vervielfältigung eines geschützten Werks.”
Kopierschutz: Warum das Recht auf Privatkopie in der Praxis nicht existiert?
Recht auf Privatkopie: Jedoch hängt diese Erlaubnis im Gesetz vom Nicht-Vorhandensein eines Kopierschutzes ab. Da aber praktisch alle digitalen Medien – Bücher, Musik oder Filme – mit einen Kopierschutz versehen sind, hat sich das Recht auf eine Privatkopie faktisch erledigt. Es kann fatale Folgen haben.
“Sony entfernt gekaufte Studio Canal-Filme aus PlayStation Store”
“Sony entfernt gekaufte Studio Canal-Filme aus PlayStation Store – Sony entfernt Hunderte von Filmen aus den persönlichen Video-Bibliotheken von Kunden, die diese über den Playstation Store gekauft hatten.”
“Sony entfernt Hunderte von Filmen aus den persönlichen Video-Bibliotheken von Kunden”
Einen Film kaufen ist nun mal nicht gleich einen Film kaufen. – Hier lautet die Frage: Welche genauen Rechte sie am Film überhaupt erworben haben? Viele digitale Medien sind nicht auf der lokalen Festplatte, sondern auf weit entfernten Servern gespeichert.
Wie das Urheberrecht das Recht auf Eigentum aushebelt
Rechtlich völlig offen: Inwieweit diese Dateien überhaupt noch auf legale Weise heruntergeladen werden dürfen. Da nun digitale Medien häufig nur noch auf Servern liegen, tun sich hier ganz andere Möglichkeiten auf.
“Anhören eines Musikstücks” – “Damit wird nicht nur der Nutzer identifizierbar, sondern auch sein Nutzungsverhalten nachvollziehbar”
>>Das Ende der Privatsphäre von Peter Schaar (Buch) <<
“Die Personalisierung geht bisweilen so weit, dass jedes Anhören eines Musikstücks unter Verwendung eines mit dem Internet verbundenen Geräts an zentrale Server gemeldet wird. Bei jedem Nutzungsvorgang wird nämlich – wie auch bei anderen Internetdiensten – die IP-Adresse des jeweiligen Computers mitübertragen. Damit wird nicht nur der Nutzer identifizierbar, sondern auch sein Nutzungsverhalten nachvollziehbar. Die Betreiber der Server erfahren, wer wann wo welchen Film und welches Musikstück sieht oder hört. Es wird sogar registriert, welche CDs mit dem in einen Computer eingebauten CD-Laufwerk abgespielt werden. … Vielfach ist den Nutzern nicht bewusst, dass die Serverbetreiber und mittelbar auch die Musikindustrie auf diese Weise die Nutzungsvorgänge registrieren können. Diese Überwachung ist besonders gravierend, weil sie weitgehend ohne Kenntnis der Nutzer und ohne deren Einwirkungsmöglichkeiten stattfindet.”
“Überwachung ist besonders gravierend, weil sie weitgehend ohne Kenntnis der Nutzer und ohne deren Einwirkungsmöglichkeiten stattfindet”
Es trifft nicht nur auf Musikstücke, sondern auch auf elektronische Filme und Bücher zu. Am Ende lassen diese gesammelten Daten durch das Nutzungsverhalten weiterverkaufen und bringen am Ende vielleicht sogar weit mehr Geld ein. Eigentlich stünde hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen. Doch das moderne Verständnis des Urheberrecht kann nahezu jedes Grundrecht aushebeln.