Stiftungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht: Endlich verfassungsrechtliche Chancengleichheit statt Abgeordnete mit Richterallüren

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Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nunmehr in mündlicher Verhandlung der Hauptsache mit der Organklage der Alternative für Deutschland auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ (DES).

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Von Tino Chrupalla & Dr. Alice Weidel

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Beklagte sind der Deutsche Bundestag, dessen Haushaltsausschuss sowie die Bundesregierung:

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel:

„Schon seit fünf Jahren wird der DES entgegen den langjährig etablierten Regeln der Stiftungsfinanzierung jedwede staatliche Unterstützung verwehrt. Dies beeinträchtigt angesichts der bedeutenden metapolitischen Bildungsaufgaben der Stiftungen die Chancengleichheit der AfD im Wettstreit mit den anderen sechs betroffenen Parteien, deren Stiftungen mit hohen dreistelligen Millionenbeträgen jedes Jahr zehntausende Veranstaltungen durchführen sowie tausende Stipendien und teure, vorgeblich ‚neutrale‘ politische Gutachten vergeben können. Die Bundesregierung und alle anderen Parteien argumentieren völlig weltfremd: Selbstverständlich hat trotz organisatorischer und finanzieller Trennung der Parteien von den Stiftungen diese massive finanzielle Benachteiligung der DES auch Auswirkungen auf die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit der politischen Parteien (Art 21 und 3 GG). Die DES und über sie auch die AfD werden von den Konkurrenzparteien und der Bundesregierung seit 2018 systematisch benachteiligt. Die Stiftungsfinanzierung ist in Deutschland inzwischen dreimal höher als die Parteienfinanzierung, was zum Beispiel dazu führt, dass diese Stiftungen ‚Nebenaußenpolitik‘ betreiben und oftmals größere Auslandsvertretungen unterhalten als der deutsche Staat Botschaften in den jeweiligen Ländern.“

Die stellvertretenden AfD-Bundessprecher Peter Boehringer und Mariana Harder-Kühnel fügen hinzu:

„Die AfD fordert seit Jahren eine massive Herabsetzung der zu hohen staatlichen Förderung der politischen Stiftungen. Wir verlangen aber aus sehr klaren verfassungsrechtlichen Gründen für die DES einen gleichberechtigten Zugang zum dann stark verkleinerten Budget. Es kann nicht rechtens sein, dass alle anderen sechs Konkurrenzparteien exklusiv nur ihren Stiftungen in einem seit Jahren nachweisbar völlig intransparenten Verfahren im Haushaltsausschuss des Bundestags über 650 Millionen Euro pro Jahr gewähren. Die Beträge werden im Hinterzimmer und bei passiver Beteiligung auch der zu parteipolitischer Neutralität und Gleichbehandlung verpflichteten Bundesregierung ausgekungelt. Eine Beratung im Bundestag dazu findet niemals statt. Seit 2022 maßen sich die beteiligten Abgeordneten nun gar noch eine Richterrolle an und urteilen ohne jede faktische Grundlage, welche Stiftungen verfassungskonform seien (genau die ihrer sechs Parteien) und welche nicht (alle anderen)! Dieses Aufschwingen von Parteipolitikern zu Richtern in eigener Sache stellt selbstredend einen Interessenkonflikt sowie einen rechtlichen Skandal dar. Das Bundesverfassungsgericht sollte heute diese Vorgänge würdigen: Hier sind das Recht sowie demokratisch-parlamentarische Selbstverständlichkeiten ausgesetzt – mithin die FDGO.“