Mobilfunk unter Beobachtung
Zumindest bei den Bundesbehörden erfreuen sich SMS wachsender Beliebtheit. Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt versandten im ersten Halbjahr 2016 rund 210.000 Kurznachrichten – ein neuer Rekord, obwohl die Empfänger dieser Nachrichten diese nie sehen werden. Das sollen sie auch gar nicht, denn es handelt sich um sogenannte „Stille SMS“, die auf den Telefonen nicht angezeigt werden.
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Von Uwe Sievers
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Sie werden zur Überwachung von Personen eingesetzt: Diese SMS hinterlässt für Nutzer unsichtbare Spuren, mit denen Geräte geortet werden können. Denn bei der Zustellung der SMS wird übermittelt, über welchen Sendemast ein Handy eingebucht ist. Je öfter an jemanden eine stille SMS geschickt wird, desto präziser wird dessen Bewegungsprofil.
Auch bei den Funkzellenabfragen gab es neue Rekorde. Vor allem beim Zoll stieg die Benutzung dieser Überprüfungsmaßnahme um rund das zweieinhalbfache, auf über 100 an. Bei einer Funkzellenabfrage werden nachträglich alle in eine Funkzelle eingebuchten Geräte ermittelt. So weiß man, wer sich alles an einem Ort aufgehalten hat – unabhängig davon, ob die Person an einer Straftat beteiligt war oder nicht. Die Funkzellenabfrage ist ein beliebtes Mittel bei gewaltsamen Ausschreitungen nach Demonstrationen, aber auch bei geringfügigeren Delikten, wie einem Handtaschenraub wurde diese Abfrage benutzt.
Lediglich der Einsatz der sogenannten IMSI-Catcher blieb mit rund 60 im Bundesgebiet mitgeteilten Einsätzen auf dem Niveau des vorigen Halbjahres. IMSI-Catcher täuschen eine Funkzelle vor, in die sich Mobiltelefone einbuchen können. Geschieht dieses Einbuchen und wird über das Gerät telefoniert, können Gespräche abgehört und unverschlüsselter Datenverkehr überwacht werden.
Diese Ergebnisse lieferte die Bundesregierung auf die regelmäßige halbjährliche Anfrage der Linken Bundestagsfraktion. Eine Erklärung für den Anstieg der Nutzung der „Stillen SMS“ oder der Funkzellenabfrage blieb die Bundesregierung jedoch schuldig. Auch fehlen die Zahlen einzelner Behörden, wie zum Beispiel des BND.
Neben den Bundesbehörden greifen aber auch die Ermittlungsinstanzen der Bundesländer auf diese Instrumente zurück und das in weitaus höherem Maße. Allein die Hamburger Polizei verschickte im letzten Jahr über 160.000 “Stille SMS”. Die digitalen Ermittlungsinstrumente dürfen eigentlich nur nach richterlicher Genehmigung und bei schweren Straftaten eingesetzt werden.
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