Kritik der Piratenpartei am Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung

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Die Piratenpartei Deutschland fordert erhebliche Verbesserungen am Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung. Da das Gefahrenpotential von Cannabis niedrig ist, braucht es neben Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Besteuerung keine weiteren Regularien.

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Von Piratenpartei

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Eine Begrenzung der mitzuführenden Menge auf 20-30 g oder 3 weibliche Pflanzen im Eigenanbau lehnen wir ab.

Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, fordert darüber hinaus:

„Der Jugendschutz (Abgabe und Verkauf erst ab 18 Jahren) soll durch Zugangskontrollen zu den Verkaufsräumen und ein Werbeverbot erreicht werden. Gerade das Werbeverbot sollte entgegen den Plänen der Bundesregierung auch für Alkohol und Tabakverkaufsstellen gelten. Der Verbraucherschutz muss durch Qualitätsangaben sowie Angaben zu Inhaltsstoffen und Herstellern der angebotenen Ware sichergestellt werden. Zusätzlich müssen Suchtberatung und Jugendarbeit viel stärker finanziert werden, um eine bessere Prävention zu gewährleisten. Auch hier sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung.“
Für weitergehende bürokratische Hürden, wie Prüfung der Zuverlässigkeit der Händler und des Verkaufspersonals fordern wir eine Gleichstellung zu Alkohol- und Tabakverkaufsstellen. Eigenanbau und Anbau im Verein soll wie im Gewerbe- bzw. Steuerrecht entsprechend zum gewerblichen Handel abgegrenzt werden. Weitere Begrenzungen im Gegensatz zu den Plänen der Bundesregierung sind nicht erforderlich. Die Besteuerung von Cannabis darf außerdem nicht zu hoch ausfallen, um dem Schwarzmarkt keinen Raum zu geben.

Im Straßenverkehr muss eine wissenschaftsbasierte Regelung gelten, die auf reine Fahruntüchtigkeit abzielt. Die Pläne der Bundesregierung stellen keine echte Gleichbehandlung zum Fahren unter Alkoholeinfluss dar.

Andreas Grätsch, Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei, fordert ausdrücklich:

„Es ist dringend erforderlich, eine Amnestie für alle im Zusammenhang mit Cannabis verurteilten Menschen zu veranlassen und Maßnahmen der Führerscheinstellen aufzuheben. Darüber hinaus ist eine Amnestie für alle Haftstrafen, welche im Zusammenhang mit konsumnahen Delikten psychoaktiver Substanzen stehen, notwendig. Im Entwurf der Bundesregierung ist dagegen von Amnestie keine Rede, es wird lediglich auf die Einstellung der laufenden Verfahren verwiesen.“