„Kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden“
Das Urheberrecht ist oft verwirrend. Es wird oft behauptet, dass Künstler für ihre Werke bezahlt werden müssen. Doch in den meisten Fällen bleiben die eigentlichen Urheber leer ausgegangen. Die Rechte werden direkt an fragwürdige Verwertungsgesellschaften übertragen, die viel Geld mit Lizenzen verdienen. Diese scheuen sich nicht einmal davor, Lizenzgebühren von den tatsächlichen Urhebern zu verlangen.
“Kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden”
„Es zeigt sich also, dass die Dauer beim Urheberrecht nicht auf eine generelle Jahreszahl festgelegt ist. Vielmehr ist sie abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung und seiner Lebenserwartung. Schreibt ein 20 jähriger Autor also einen Roman und erreicht das stolze Alter von 97 Jahren, kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden. Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über. In diesem Zeitraum können die hinterbliebenen Angehörigen über eine Verwertung der Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen. Zudem sind sie die Begünstigten der Einnahmen, die die Verwertung der Werke erzielt.“
“Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über”
Diese Argumentation wird oft verwendet, um die lange Dauer des Urheberrechtsschutzes zu verteidigen. Tatsächlich gehen diese Rechte in den meisten Fällen nicht an die Erben, sondern an Verwertungsgesellschaften über. Diese kontroversen Organisationen agieren mit verschiedenen Methoden.
“Fotos, die gar nicht in deren Portfolio sein dürften” – “Lizenzgebühren wegen einer angeblich unrechtmäßigen Nutzung”
„Wer Getty Images nicht kennt: Dort kaufen viele Menschen und Unternehmen Lizenzen für Fotos, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Schließlich unterliegen Fotos dem Urheberrecht und man will keine Abmahnungen oder Klagen riskieren. Also kauft man sich Lizenzen bei solchen Bild-Agenturen und ist damit rechtlich auf der sicheren Seite (meint man). Natürlich verfolgt Getty Images auch die nicht-lizenzierte Verwendung von Fotos aus dem eigenen Katalog. Alles andere wäre ja auch unlogisch. Es gab immer wieder mal Probleme mit Getty Images: Fotos, die gar nicht in deren Portfolio sein dürften, für die sie dann aber trotzdem Lizenzgebühren wegen einer angeblich unrechtmäßigen Nutzung durch Getty Images verfolgt wurden. Und dieses Mal hat Getty Images bei so einem Fehler so richtig tief ins Klo gegriffen. Das Unternehmen beschuldigte Carol M. Highsmith, dass sie auf ihrer Website Fotos aus dem Portfolio von Getty Images verwenden würde. Ohne Lizenz. Und daher forderte Getty Images von Carol M. Highsmith Lizenzgebühren für die Verwendung der Fotos. Ein bisschen doof an der Sache war aber, dass die Fotos von eben jener Carol M. Highsmith gemacht wurden, wenn es also eine Person gibt, die diese Fotos verwenden darf, ohne dafür irgendeiner Bilddatenbank Lizenzgebühren zahlen zu müssen, dann ist es ja wohl die Fotografin, die sie gemacht hat. … Getty Images hat also offenbar diese frei verfügbaren Fotos der eigenen Sammlung einverleibt und kassierte für die Nutzung dieser Public Domain Fotos von Lizenznehmern Gebühren, obwohl sie eine solche Lizenz gar nicht vergeben konnten und das flog wohl nur dadurch auf, dass sich das Unternehmen die falsche Website ausgesucht hat, um Lizenzgebühren nachzufordern.“
Es scheint, dass die Bildagentur Fotos aus der Public Domain in ihre eigene Sammlung aufgenommen hat und von Lizenznehmern Gebühren für die Nutzung dieser Fotos verlangt hat, obwohl sie dazu gar nicht berechtigt waren. Dies wurde nur entdeckt, weil das Unternehmen die falsche Website für die Lizenzgebühren ausgewählt hatte. Leider ist dies kein Einzelfall und eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch im Musikbereich.
„Johann Sebastian Bach, der wohl bekannteste Musiker des Barocks, ist 1750 in Leipzig verstorben, er ist also seit 268 Jahren tot. Das bedeutet, dass seine Musik längst von Urheberrechten befreit ist. Das hinderte Sony Music aber nicht daran, Ansprüche an der Aufnahme eines Pianisten anzumelden. Der britische Pianist James Rhodes musste vor kurzem eine Erfahrung machen, die zeigt, welche Auswüchse das Copyright-Thema nehmen kann. Denn Rhodes hat auf Facebook ein kurzes Video veröffentlicht, das ihn beim Spielen eines Teils der ersten Partita (Klavierübung) von Bach zeigt. Entstanden ist das in seinem Wohnzimmer, gespielt hat er das Stück auf seinem eigenen Klavier. Das bedeutet: Er ist Urheber dieser Aufführung, denn die (unveränderte) Musik selbst ist längst in Public Domain übergegangen. Doch wie Ars Technica berichtet, hat das Sony Music nicht gehindert, 47 Sekunden der Aufnahme für sich zu beanspruchen.“
“Doch wie Ars Technica berichtet, hat das Sony Music nicht gehindert, 47 Sekunden der Aufnahme für sich zu beanspruchen”
Die Vorgehensweise dieser Organisationen zur Verwertung ist stets identisch: Alles, was in irgendeiner Weise nutzbar ist, wird lizenziert, während die eigentlichen Schöpfer oder deren Nachkommen fast immer leer ausgehen.