Ende der Rundfunklizenz: „1961 untersagte das Bundesverfassungsgericht jeden Staatsrundfunk“

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Rundfunklizenz – Für gewöhnlich beliebtes Mittel um missliebige Meinungsäußerungen auszusondern: Denn die nötigen Anträge sind teuer, kompliziert und verlangen ungemein viel Zeit ab. Mit bürokratischen Tricks kann die Lizenz auch ganz schnell wieder entzogen werden. „Meinungsäußerungen“ sind somit in der Praxis nur im Sinne der Regierung möglich: Tatsächlich ist aber – rein formal – der Staatsfunk verboten worden. Und erst recht dürfte er keine Rundfunklizenz besitzen.

Satire und Bildungsauftrag im Staatsfunk: „Meine Oma ist ‘ne alte Umweltsau“

>>Ruhrbarone<<

„Irgendein minderbemittelter Texter dichtete das Lied „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ um und ließ den Kinderchor des WDR singen:

„Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad. Das sind tausend Liter Super jeden Monat. Meine Oma ist ‘ne alte Umweltsau.“

Weiter heißt es:

„Meine Oma fährt mit ´nem SUV beim Arzt vor, überfährt dabei zwei Opis mit Rollator. „Meine Oma brät sich jeden Tag ein Kotelett, ein Kotelett, ein Kotelett. Weil Discounter-Fleisch so gut wie gar nix kostet. Meine Oma ist ‘ne alte Umweltsau.“

Am Ende des Videos schaut ein kleines Mädchen ernst in die Kamera und sagt:

„We will not let you get away with this.“ (Wir werden Euch damit nicht davon kommen lassen.) „

„Meine Oma fährt mit ´nem SUV beim Arzt vor, überfährt dabei zwei Opis mit Rollator“

Das Ganze lief zwar unter der Rubrik „Satire“ – doch die allgemeine Stoßrichtung dürfte klar sein: Alt gegen Jung. Um somit die Spaltung der Gesellschaft voran zu treiben. Der Rundfunkstaatsvertrag macht zwar genau dazu andere Vorgaben: Nur wer soll deren Einhaltung eigentlich kontrollieren?

Rundfunkstaatsvertrag: „Haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten“

>>Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (PDF-Datei) <<

Paragraph 3

„Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, …  haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.“

„Sittlichen und Religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten“

Paragraph 11

„Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.“

Rundfunkstaatsvertrag: „Den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern“

Weder scheint die „Würde des Menschen“ noch die allgemeinen „Gute Sitten“ und sicherlich noch viel weniger der „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ eine Rolle zu spielen. Es zeigt sich einmal mehr, dass frei nach Gutsherrenart der Öffentliche-Rundfunk als – Staat im Staate – schalten und walten kann: Wie es ihm gerade gefällt. Da sich aber gegen das „Umweltsau-Lied“ zu viel Widerstand in der Bevölkerung regte: Legte man kurzerhand einfach nach.

„Mitarbeiter des WDR“ – „Bezeichnete die Oma als „#Nazisau“ –  „

>>Ruhr 24<<

„Derweil macht auch ein Mitarbeiter des WDR von sich reden. Dieser befürwortete auf Twitter den Kinderchor und bezeichnete die Oma als „#Nazisau“.

Eigene Bevölkerung als „Umweltsau“ oder „Nazisau“ verunglimpfen

Auch ein anderer hoher Funktionär des Öffentlichen-Rundfunks sprang – Öffentlichkeitswirksam – dem WDR beiseite. Jemanden in der heutigen Zeit – Aufgrund des Alters – als „#Nazisau“ zu diffamieren, zeigt: Wie weit weg sich der Staatsfunk mittlerweile von der Realität entfernt hat. Alle, die irgendwas in der Nazi-Zeit zwischen 1933-1945 zu Sagen hatten: Die sind längst verstorben.

Volksverhetzung: „Nazisau“ – Jeder Andere würde die ganze Macht des Staates zu spüren bekommen

Volksverhetzung: Bei jedem Anderen, der öffentlich bestimmte Teile der Bevölkerung als „Umweltsau“ oder „Nazisau“ verunglimpft hätte, würde mit Sicherheit die ganze Macht des Staates zu spüren bekommen: Aber der Öffentliche-Rundfunk darf – in der Praxis – halt alles machen. Kaum ein Polizist oder Staatsanwalt würde es wagen: Rechtlich gegen die Rundfunkanstalten vorzugehen. Auch die Gerichte üben sich derweilen fleißig im Wegsehen und Weghören.

Warum das „Umweltsau-Lied“ in dem Kanon der Regierungsarbeit passt

Allerdings fügt sich das „Umweltsau-Lied“ vorzüglich in dem Kanon der Regierungsarbeit ein: Da die Steuern auf Strom, Heizöl, Treibstoff und allgemein Energie immer weiter ansteigen: Liefert der Staatsfunk dafür die quasi passende „Hintergrundmusik“ um die Bevölkerung gegeneinander auszuspielen ab.

Passende „Hintergrundmusik“ um die Bevölkerung gegeneinander aufzuhetzen

>>Staatsfunk „Tagesschau“ <<

„Was ist „Staatsfunk“? – „Staatssender“, „Staatsfernsehen“, „Staatsfunk“: Immer wieder wird ARD und ZDF in der öffentlichen Debatte unterstellt, im Auftrag von Politik und Regierung zu senden.“

Unterstellung oder nüchterne Realität: „Im Auftrag von Politik und Regierung zu senden“

In einen langen Pamphlet versucht der Staatsfunk zu erklären, dass er kein Staatsfunk sei: Nur scheint ihn das nicht so recht zu gelingen. Nicht nur dass der Begriff längst Eingang in die Alltagssprache gefunden hat, sondern auch die Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Präsidenten des Bundes der Deutschen Zeitungsverleger verwenden diesen Begriff ganz selbstverständlich. Auch Beiträge – wie dasUmweltsau-Lied“ – lassen dem Einfluss des Staates ganz offen zur Schau treten.

 „Staatsfunk“ als Begriff: Warum der Öffentliche-Rundfunk juristisch dagegen nicht vorgeht?

Doch statt sich mit langen fragwürdigen Erklärungen zu rechtfertigen: Könnte der Öffentliche-Rundfunk gegen die Verwendung des Begriffs „Staatsfunk“ gerichtlich vorgehen. An finanziellen Mitteln dürfte mit Sicherheit kein Mangel herrschen. Allerdings dürfte selbst der befangenste Richter hierbei in arge Erklärungsnot geraten. Rein formal wird zwar der Öffentliche-Rundfunk vom irgendwelchen Gremien und Räten kontrolliert: Jedoch in der Praxis schwingt ein roter Freundeskreis und ein schwarzer Freundeskreis das Zepter der Machtdie rein Formal allerdings gar nicht existieren.

Rundfunkrat: Wenn dubiose Freundeskreise im Hintergrund das Zepter der Macht schwingen

>>Spiegel<<

„Innerhalb der eigentümlichen Koalition derer, die nun so heftig für mehr öffentlich-rechtliches Internet streitet, kennt man einander: weil Gewerkschaften, Parteien und Verbände gemeinsam die Rundfunkräte stellen, die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten.“

„Parteien und Verbände gemeinsam die Rundfunkräte stellen“

Wer nicht direkt über das „Parteiticket“ in die Rundfunkräte einfährt, kommt über dem Umweg der Verbände dorthin hinein. Beispiel: Der Gewerkschaftsvertreter gehört meist auch einer Partei an oder steht zumindest politisch einer großen „Volkspartei“ sehr nahe. Folglich: Ohne die richtige politische Gesinnung, gelangt wirklich Niemand in diese Gremien. Zugleich hängt die gesamte Finanzierung des Öffentlichen-Rundfunks an der politischen Zustimmung. Vereinfacht: Die Kündigung des Medienstaatsvertrag würde recht schnell das finanzielle Ende des Öffentlichen-Rundfunks einläuten. Kurzum: Mehr Staatsfunk ist kaum vorstellbar.

„1961 untersagte das Bundesverfassungsgericht jeden Staatsrundfunk“

>>taz<<

„1961 untersagte das Bundesverfassungsgericht jeden Staatsrundfunk. Das Grundgesetz verbiete, dass der Staat eine Rundfunkanstalt „unmittelbar oder mittelbar beherrscht“.

Warum die Rundfunklizenz nicht entzogen wird

Tatsächlich müsste – um juristisch – gleiches Recht für alle durchzusetzen: Die Rundfunklizenz entzogen werden. Denn ein staatlicher Rundfunk darf keine Lizenz erhalten. Die zuständigen Medienanstalten wollen sich zu dem Sachverhalt überhaupt nicht äußern und üben sich derweilen fleißig in Wegsehen und Weghören: Obwohl die Faktenlage kaum einen Interpretationsspielraum zulässt.