“Eine öffentlich-rechtliche Behörde wie die Landesmedienanstalt zu einer Art Wahrheitsprüfer im Netz wird?”
Wem gehört eine Wolke? – Das Internet wird manchmal als rechtsfreier Raum betrachtet. Aber dem ist nicht so. Dafür geht aber zunehmend – außerhalb des Internets – die Rechtsstaatlichkeit und die Meinungsfreiheit verloren. Während Behörden völlig ungestört ihre “Weltraumtheorie” veröffentlichen dürfen, müssen Privatpersonen empfindliche Strafen wegen einer falschen Meinung fürchten.
“Weltraumtheorie des BND” – “Die Daten würden im Weltraum erhoben”
“Die Weltraumtheorie des BND – Daten, die im Ausland erhoben werden, darf der BND problemlos an andere ausländische Dienste weitergeben, sie sind nicht vom BND-Gesetz geschützt. In Bad Aibling erfasst der BND aber auch Daten von Satelliten. Die Datenschutzbeauftrage des BND hat ausgesagt, dass diese Daten auf jeden Fall unter das BND-Gesetz fallen, weil die Daten auf deutschem Boden erfasst würden. Ihr Chef, BND-Präsident … , hat eine gänzlich andere Auffassung. Die Daten würden im Weltraum erhoben. Sie fielen deshalb nicht unter das BND-Gesetz.”
Wie die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt?
Um Missverständnisse auszuschließen: Dieser Aussage ist ernst gemeint und nicht als Satire für Unterhaltungszwecke gedacht. Analog zur selbst-erfundenen “Weltraumtheorie” müsste dass selbe “Rechtsverständnis” auch für das Seerecht, internationalen Luftverkehr und das Internet gelten. Alles ist durchaus vergleichbar gelagert und kommt ursprünglich vom Seerecht her. Doch plötzlich hat eine andere Behörde ein völlig andere Rechtsauffassung entwickelt.
“Einige Porno-Portale können in Zukunft in Deutschland gesperrt werden”
“Einige Porno-Portale können in Zukunft in Deutschland gesperrt werden. Konkret handelt es sich um xHamster, Pornhub und YouPorn. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat damit der Beschwerde der Landesanstalt für Medien NRW recht gegeben. Konkret geht’s darum, dass die Anbieter in Zypern sitzen und jene frei zugänglichen pornografischen Inhalt im Netz verbreiten.”
“Anbieter in Zypern sitzen” – Wie ist es mit der “Weltraumtheorie” des BND vereinbar?
Während die Behörde Bundesnachrichtendienst mit Inbrunst ihrer Überzeugung ihre abenteuerliche “Weltraumtheorie” verteidigt, stellt eine andere Behörde nun eine gegenteilige Rechtsauffassung auf. Nach einer Landesanstalt sollen nun deutsche Gesetze auch für ausländische Unternehmen gelten? Eigentlich sieht die rechtliche Lage hierzu ganz anders aus: Ob Flugzeuge im internationalen Luftraum, Schiffe auf hoher See oder Satelliten im Weltall: Alle sind mit einer “Flagge” unterwegs und sind somit der jeweiligen Gerichtsbarkeit des “Flaggen-Landes” untergeordnet. Außerdem zeigt ein anderer Fall: Es geht vermutlich weniger um Pornographie, sondern um ganz andere Dinge.
“Gefahr für den „öffentlichen Meinungsprozess“?”
“Gefahr für den „öffentlichen Meinungsprozess“? Medienanstalt untersagt Blog-Eintrag – Die Baden-Württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LFK) hat Bernert den oben zitierten Absatz untersagt: Er verstoße gegen die „anerkannten journalistischen Grundsätze“ und enthalte „erwiesen wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen“. … Aber die Sache wirft Fragen auf: Muss sich ein privates, nichtkommerzielles Blog wie der „Blaue Bote“ wirklich an journalistische Grundsätze halten? Warum drohen solchen Angeboten Sanktionen für das Verbreiten von Unwahrheiten – etablierten Presseorganen aber zum Beispiel nicht? Und ist es wirklich eine gute Idee, dass eine öffentlich-rechtliche Behörde wie die Landesmedienanstalt zu einer Art Wahrheitsprüfer im Netz wird?”
“Eine öffentlich-rechtliche Behörde wie die Landesmedienanstalt zu einer Art Wahrheitsprüfer im Netz”
Diesmal ist es keine Pornographie, sondern es soll für den “öffentlichen Meinungsprozess” gefährlich sein. Die sogenannten Landesmedienanstalten und Jugendschutzbehörden schwingen sich nun zum selbsternannten “Wahrheitsprüfer” und “Sittenwächter” auf. Also eine Art sonderbare “Religionspolizei” nur ohne echte Religion dahinter und echte rechtsstaatliche Prinzipien sind auch nicht mehr zu erkennen: Schließlich sagt Artikel 5 des Grundgesetz etwas ganz anderes aus.
“Verfassungsgarantie widerspräche es, die Presse oder einen Teil von ihr unmittelbar oder mittelbar von Staats wegen zu reglementieren oder zu steuern”
“Art. 5 GG enthält mehr als nur das individuelle Grundrecht des Bürgers gegen den Staat auf Respektierung einer Freiheitssphäre, innerhalb welcher er seine Meinung ungehindert äußern kann. Durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist insbesondere auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung gewährleistet. Dieser Verfassungsgarantie widerspräche es, die Presse oder einen Teil von ihr unmittelbar oder mittelbar von Staats wegen zu reglementieren oder zu steuern. … Die Bedeutung des Art. 5 GG für den Rundfunk kann nicht ohne Rücksicht auf den eben dargelegten Inhalt des Art. 5 gewürdigt werden. Unbeschadet einer noch zu erörternden Besonderheit des Rundfunkwesens gehört der Rundfunk ebenso wie die Presse zu den unentbehrlichen modernen Massenkommunikationsmitteln, durch die Einfluß auf die öffentliche Meinung genommen und diese öffentliche Meinung mitgebildet wird. … Diese Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung beschränkt sich keineswegs auf die Nachrichtensendungen, politischen Kommentare, Sendereihen über politische Probleme der Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft; Meinungsbildung geschieht ebenso in Hörspielen, musikalischen Darbietungen, Übertragungen kabarettistischer Programme bis hinein in die szenische Gestaltung einer Darbietung.”
“Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung beschränkt sich keineswegs auf die Nachrichtensendungen”
Die durch das Grundgesetz geschützte Verfassungsgarantie wird also in der gelebten Rechtspraxis genau ins Gegenteil verkehrt. Zumal Artikel 5 des Grundgesetzes keine Einbahnstraße sei: Auch die Bevölkerung hat das Recht auf alle Presseerzeugnisse zuzugreifen, schließlich sei: “Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung gewährleistet” und damit sind Sperrungen von Webseiten eigentlich in dieser Form so nicht möglich. Schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat die BBC ihr Programm über die Grenze ausgestrahlt. Zumal die Meinungsfreiheit im Artikel 5 sogar Musik und Kabarett abdeckt.
“Meinungsbildung” – ” Hörspielen, musikalischen Darbietungen, Übertragungen kabarettistischer Programme bis hinein in die szenische Gestaltung”
Jedoch ist in der heutigen Zeit eher das Gegenteil zu beobachten: Kritische Stimmen werden mit hohen Straften bedroht oder ganze Kanäle werden gesperrt. Die Spirale der Radikalisierung dreht sich immer schneller und dabei geht es längst nicht mehr um die “falsche Meinung” oder offene Pornographie.
“Endgültiges Aus für Stihl-Kalender”
“Endgültiges Aus für Stihl-Kalender – Den nun aufgekommenen gesellschaftlichen Disput nahm man in Waiblingen jedoch derart ernst, dass man sich zu dem finalen Schritt entschloss.”
Radikalisierung: Müssen Frauen zukünftig auf die Länge ihrer Röcke achten?
Der Stihl-Kalender wurde vom Unternehmen – so ist es herauszulesen – mehr oder weniger unfreiwillig eingestellt. Offene Nacktheit war dort nicht mal zu sehen. – Oder vielleicht war es das Problem gewesen? Am Ende müssen Frauen auf die Länge ihrer Röcke achten und Männer dürfen keine ärmellosen Hemden mehr tragen: Klingt zu absurd? – Genau solche Bilder waren beim Stihl-Kalender zu sehen.