Campact-Affäre – AfD lässt Umverteilung von Steuergeldern an Grüne überprüfen
Die Grünen haben eine Spende in sechsstelliger Höhe erhalten. Spender ist der Verein Campact e.V. – eine linke Lobbyorganisation, die seit Jahren im Kampf speziell gegen die AfD parteipolitisch eindeutig positioniert und aktiv ist.
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Von Peter Boehringer
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Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, kommentiert den Vorgang:
„Der regelmäßig mit Anti-AfD-Kampagnen auffallende Verein ‘Campact e.V.’ ist mit 50 Prozent an einer formal gemeinnützigen Tochtergesellschaft beteiligt, der ‘HateAid gGmbH’. Diese Firma erhielt allein vom grün geführten Familienministerium in den letzten Jahren mehr als zwei Millionen Euro Steuermittel aus dem Bundeshaushalt. Unter anderem aus dem seit Jahren berüchtigten Fördertopf ‘Demokratie leben’ der Grünen Lisa Paus. Ausgerechnet der Hauptgesellschafter von ‘HateAid’, also ‘Campact’, hat jetzt zu einer strategischen Zweitstimmenabgabe für die Grünen bei der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen aufgerufen und will dafür nach eigener Angabe bis zu einer Million Euro in eine gegen die AfD gerichtete Kampagne investieren. Auffällig dabei ist die große Differenz zwischen diesem per Pressemitteilung angekündigten Umfang und den auf der Webseite des Bundestages veröffentlichten Beträgen i.H.v. ‘nur’ etwa 160.000 Euro an die Grünen zzgl. etwa 65.000 Euro an die Linken.
Die Grünen versuchen offenbar unter Nutzung ihres komplex verschachtelten Netzwerkes aus Ministeriums-Fördergeldern, Vorfeld-Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs auf Kosten aller Steuerzahler, einen ungerechtfertigten Vorteil im politischen Wettbewerb zu erlangen und nutzen dafür unverfroren eine Gesetzeslücke im Parteiengesetz aus. Die AfD fordert deshalb, dass staatlich geförderte Vereine nicht länger an politische Parteien spenden dürfen, auch nicht auf Umwegen.
Hoch problematisch im parteienfinanzierungsrechtlichen Sinne ist zudem, dass ‘Campact’ als Sammelstelle und Weiterleiter für Spenden unbekannter Dritter auftritt, ohne dass die tatsächlichen Spender bekannt würden. Das verstößt unseres Erachtens gegen das Parteiengesetz (§ 25 (2), Nr. 6) und wird mit bis zum Dreifachen des entsprechenden Betrages sanktioniert (§ 31c PartG). Die AfD hat deshalb die Verwaltung des Deutschen Bundestages gebeten, den Sachverhalt zeitnah zu überprüfen. Hier steht der Verdacht im Raum, dass von grünen Ministerien verwaltete Steuergelder über intransparente Umwege als Spenden an die grüne Partei fließen. Dieser Verdacht muss ausgeräumt oder bei Bestätigung sanktioniert werden. In der Vergangenheit waren schon VAGE Verdachtsmomente zu NICHT Steuer-finanzierten Spenden an die AfD unnachgiebig sanktioniert worden! Umso mehr muss darum diese Affäre zum potenziellen Missbrauch von Steuergeldern zu linksgrünen Zwecken genau untersucht werden.“