“Beamten, zu Abgeordneten gewählt” – “Besoldet, befördert und pensioniert sich am Ende selbst”

Screenshot twitter.com Screenshot twitter.com

Wer möchte heutzutage noch ein Abgeordneter werden? Die allermeisten Menschen schrecken vor dieser Frage zurück. Doch eine Gruppe strebt dieses Amt gezielt an und hat sich über die Jahre viele Privilegien zu eigen gemacht. Rein Formal kann jede Person das Abgeordnetenamt anstreben.

“Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Ausübung öffentlicher Funktionen in verschiedenen Gewalten”

>>Bundeswahlleiter<<

“Die Inkompatibilität ist die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Ausübung öffentlicher Funktionen in verschiedenen Gewalten und wird aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung hergeleitet. Im Wahlrecht bedeutet sie, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte, Arbeiter) nicht gleichzeitig ein Abgeordnetenmandat innehaben können bzw. dass dieser Personenkreis seine Tätigkeit in der Verwaltung für die Zeit der Mandatsausübung ruhen lassen muss.”

Warum viele Abgeordnete vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt waren

Soweit so normal: Aber die Tücke ist Detail verborgen. Selbstständige und abhängig-beschäftigte Arbeitnehmer können nicht einfach einige Jahre ihre Tätigkeit ruhen lassen und danach an ihre alte Stelle zurückkehren. Jedoch bei Beamten sieht es ganz anders aus. Die “Rückkehroptionen” stehen ihnen immer offen. Deshalb waren nicht wenige Abgeordnete vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt. – Ein Punkt der schon länger kritisch gesehen wird.

“Diener zweier Herren – Die Beamten, zu Abgeordneten gewählt”

>>Spiegel<<

“Diener zweier Herren – Die Beamten, zu Abgeordneten gewählt, schikken sich an, von Staatsdienern zu Staatslenkern zu avancieren. … Der Beamte, der zugleich Gesetzgeber ist, besoldet, befördert und pensioniert sich am Ende selbst; das Parlament, in dem die Bürokraten überhand nehmen, hört auf, die Bürokratie zu kontrollieren, nachdem es schon die Regierung nicht mehr kontrolliert. Der Trab der Beamten ins Parlament begann bereits in der Weimarer Republik.”

“Der Beamte, der zugleich Gesetzgeber ist, besoldet, befördert und pensioniert sich am Ende selbst”

Längst ist kein rein akademische Diskussion mehr: Über die Jahrzehnte haben sich die Beamte derart viele Privilegien angesammelt, womit sich ganze Bücher füllen lassen. Ein normaler Arbeitnehmer würde beispielsweise niemals auf die Idee kommen: Eine teure Krankenversicherung auszuwählen und diese einfach als “Zuschuss” vom Staat bezahlen zu lassen. Doch für Beamte stellt es eine gängige Praxis dar. Tatsächlich wurde bereits im 19. Jahrhundert diese Problematik erkannt und zu dieser Zeit wurde sogar das Wahlrecht für Staatsdiener kritisch gesehen.

“Ob die Staatsdiener ein Wahlrecht für die Volksvertretung – denn nur davon sprechen wir – besitzen sollen”

>>Das Wahlrecht der Staatsdiener von Franz von Juraschek (Zeitschrift) <<

“Oft schon war das Wahlrecht der Staatsdiener Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, und es ist nicht leicht, demselben neue Seiten abzugewinnen. … Da ist es denn doch von Interesse, die Untersuchung darüber fortzuführen, ob die Staatsdiener ein Wahlrecht für die Volksvertretung – denn nur davon sprechen wir – besitzen sollen, und wenn ja, unter welchen Cautelen es ihnen zukommen kann.”

Wahlrecht für Staatsdiener? – Im 19. Jahrhundert wurde über diese Frage noch diskutiert

Im 19. Jahrhundert wurde über solche Themen noch eine lebhafte Diskussion geführt. Heutzutage wird es als Nicht-Thema angesehen. Selbst wenn Richter direkt auf dem Landratsstuhl wechseln ist kein kritisches Wort zu vernehmen.

“Richter will Landrat von Bautzen werden”

>>Radio Laussitz<<

“Richter will Landrat von Bautzen werden – Ein Richter will Landrat von Bautzen werden. SPD, Grüne und Linke haben den 41-jährigen … vorgeschlagen. … “Ich sehe mich als Brandmauer für jene, die das Grundgesetz infrage stellen oder abschaffen wollen.”, so der Jurist.”

“Ein Richter will Landrat von Bautzen werden”

Natürlich drängt sich die Frage auf: Wie sollen sich die drei staatlichen Gewalten überhaupt gegenseitig kontrollieren?  Denn bei genauen Hinsehen stellt sich heraus: Diese setzen sich aus demselben Personenkreis zusammen. Damit steht auch gegen Ämterpatronage keine “Brandmauer” mehr im Wege.

“Ämterpatronage” – “Gerade gemeinsames illegales Tun der etablierten Parteien schweißt zusammen”

>>Volksparteien ohne Volk von Hans Herbert von Arnim (Buch) <<

“Ämterpatronage ist zwar rechts- und verfassungswidrig, aber gerade gemeinsames illegales Tun der etablierten Parteien schweißt zusammen. Hier wird bereits deutlich, dass auch der bundesrepublikanische Föderalismus – entgegen seinem eigentlichen Sinn – dazu tendiert, den Wettbewerb zwischen den Parteien abzuschwächen.”

“Ämterpatronage” – “Wettbewerb zwischen den Parteien abzuschwächen”

Tatsächlich könnte man eher vom stillen einvernehmlichen Einverständnis reden. Selbst die staatsnahe Bundeszentrale für politische Bildung muss eingestehen: “Aus organisationstheoretischer Sicht führt eine zu enge Beziehung und zu große Ähnlichkeit von Aussuchenden und Ausgesuchten zur Gefahr einer Abschottung gegenüber der Umwelt. Entfremdung von gesellschaftlichen Entwicklungen kann die fatale Folge sein.