“Anpassung des § 5 des Urheberrechtsgesetz, um staatliche und staatlich finanzierte Werke aus dem Urheberrecht zu befreien”

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Gutachten, die für die öffentliche Hand erstellt werden, erhalten ihre Finanzierung aus öffentlichen Mitteln. Wir bei freies Wissen vertreten den Grundsatz „Öffentliches Geld  Öffentliches Gut!“ und sehen darin eine wichtige Säule unseres Konzepts. Bund und Bundesländer stellen wertvolle Informationsquellen bereit – das Problem ist jedoch, dass diese oft schwer zugänglich sind und nur selten unter einer Creative-Commons-Lizenz nutzbar gemacht wurden.

“Öffentliches Geld = Öffentliches Gut”

>>Netzpolitik<<

“Die Veröffentlichungspraxis können – und sollten – die Behörden und Ministerien selbst ändern. Nicht jedes Gutachten wird allen, die es nach Veröffentlichung einsehen können, nutzen oder sie überhaupt interessieren. Aber das ist unerheblich. Es geht ums Prinzip: Öffentliches Geld = Öffentliches Gut. Die beste Lösung hierfür ist die Anpassung des § 5 des Urheberrechtsgesetz, um staatliche und staatlich finanzierte Werke aus dem Urheberrecht zu befreien. Bis dahin kann der Staat bei der Vergabe von Gutachten bestimmen, dass die Ergebnisse unter einer Freien Lizenz wiederverwendbar sein sollen.”

“Anpassung des § 5 des Urheberrechtsgesetz, um staatliche und staatlich finanzierte Werke aus dem Urheberrecht zu befreien”

Im Unterschied zu den USA fallen sowohl Werke des Staates als auch im Auftrag dessen geschaffene Werke in Deutschland unter das Urheberrechtsgesetz und können nicht frei von der Allgemeinheit weitergenutzt werden.

Steuergeld: “Was maßgeblich mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde, muss der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen”

>>Wikimedia<<

“Öffentliches Geld – Öffentliches Gut! – Was maßgeblich mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde, muss der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen. Doch dafür braucht es entsprechende rechtliche und politische Rahmenbedingungen.”

Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!” – “Doch dafür braucht es entsprechende rechtliche und politische Rahmenbedingungen”

Es liegt nun an Behörden sowie Ministerien selbst dafür zu sorgen, dass Veröffentlichungspraktiken geändert werden sollten: Nicht jedermann wird Interesse oder Nutzen an jedem einzelnen Gutachten haben – doch es geht um ein grundlegend wichtiges Prinzip: Wenn mit öffentlichen Geldern finanzierte Informationen vorliegen müssen sie auch allgemeingültig sein.

“Kampagne Public Money? Public Code!”

>>Golem<<

“So fordert etwa die FSFE mit ihrer Kampagne Public Money? Public Code! schon länger, dass Software der öffentlichen Verwaltung als Open Source verfügbar wird. Das geschieht in einigen kleinen Projekten auch bereits.”

“Software der öffentlichen Verwaltung als Open Source verfügbar wird”

Um dieses Ziel erreichen zu können schlagen wir vor § 5 des Urheberrechtgesetzes anzupassen damit staatliche bzw.staatlich finanzierte Arbeiten befreit vom Schutz durch das Gesetzt veröffentlicht werden dürfen.Bis dahin kann der Staat aber bereits heute sicherstellen,dass Ergebnisse von Vergaben zur Erstellung eines solchen Gutachtens zumindest nach Freier Lizenz genutztwerden darf.Wir empfehlen daher dem Bund sich aktiv einzusetzen ,um Inhalte auf seine Kosten produzierten Ausarbeitungen allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.