“Unvereinbar” -“Jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien”

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Parteinahe Stiftungen und ihre Finanzierung stellen Dauerthema dar. Zwar sind viele dieser Parteinahe Stiftungen in Wirklichkeit eher Vereine, aber die Begrifflichkeit Parteinahe Stiftungen hat sich nun mal eingebürgert und wird der Einfachkeithalber hier mal so verwendet. Parteinahe Stiftungen sind eine Art privater Fonds, die von Parteien eingerichtet werden, um die finanziellen Mittel zu erhalten und zu verwalten. Diese Stiftungen helfen Parteien, ihr politisches Engagement weiterzuentwickeln und zu fördern. Sie stellen einen der Hauptquellen der Finanzierung für Parteien dar. Gleichzeitig stellen diese eine erhebliche Schieflage im politischen Wettbewerb dar.

“Unvereinbar damit sei grundsätzlich jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien”

>>Deutscher Bundestag<<

“Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die staatliche Förderung politischer Stiftungen durch ein gesondertes Parlamentsgesetz geregelt werden muss. …

Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes garantiere den politischen Parteien nicht nur die Freiheit ihrer Gründung und die Möglichkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung, sondern auch die Mitwirkung auf der Basis gleicher Rechte und gleicher Chancen.

Unvereinbar damit sei grundsätzlich jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien, so das Gericht.

… „Es wäre realitätsfern, anzunehmen, dass der Einsatz dieser Mittel keine Relevanz für den politischen Wettbewerb entfaltete. Die sechs geförderten Stiftungen können die Globalmittel in ihrem gesamten Tätigkeitsbereich einsetzen und werden dadurch in die Lage versetzt, eine große Zahl an Seminaren, Diskussionsveranstaltungen oder sonstigen Informationsangeboten durchzuführen“

,argumentiert das Gericht. Auch wenn der davon ausgehende Einfluss auf die politische Willensbildung im Einzelnen nicht messbar sei, erweiterten die Globalzuschüsse potenziell die Reichweite der von der nahestehenden Partei vertretenen Grundüberzeugungen und Politikkonzepte. Die Erarbeitung neuer oder Fortentwicklung bestehender Positionen werde erleichtert und damit die Stellung der nahestehenden Partei im politischen Wettbewerb verbessert.”

“Erarbeitung neuer oder Fortentwicklung bestehender Positionen werde erleichtert und damit die Stellung der nahestehenden Partei im politischen Wettbewerb verbessert”

Die Mittel für parteinahe Stiftungen stammen in der Regel aus Spenden oder öffentlichen Mitteln, die von den jeweiligen Regierungen oder anderen Institutionen bereitgestellt werden. Einige dieser Stiftungen könnten auch aus anderen Quellen werden. Doch die allermeisten Parteinahen Stiftungen sind jedoch hauptsächlich auf die Finanzierung aus Steuergeld angewiesen. Ganz anders sieht es hingegen bei gemeinnützigen Vereinen. Dort wird nicht selten sogar schon die Gemeinnützigkeit aberkannt.

“Wenn der Staat kritischen Gruppen die Gemeinnützigkeit aberkennt”

>>Frankfurter Rundschau<<

“Attac, Campact, VVN-BdA: Kritische linke Stimmen werden ausgeknockt – Wenn der Staat kritischen Gruppen die Gemeinnützigkeit aberkennt, dann wird damit nicht die engagierte Zivilgesellschaft unterstützt. … Das Finanzministerium beteuert jetzt, es gehe ihm um Rechtssicherheit für alle Gruppen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Der Nachweis steht aus.”

“Attac, Campact, VVN-BdA: Kritische linke Stimmen werden ausgeknockt” 

Ein wirklich – mit logischen Menschenverstand – nachvollziehbares Konzept liegt bis heute nicht vor. Hingegen bei Parteinahe Stiftungen fließen
Spendengelder in verschiedene Aktivitäten, einschließlich Forschungsprojekte, Kampagnentätigkeit und Organisation von Veranstaltungen. Während manche Parteien dieses Geld verwenden, um ihr politisches Programm voranzutreiben, bemühen sich andere, es für soziale Programme oder Gemeinschaftsaktivitäten einzusetzen. Einige parteinahe Stiftungen bieten auch Bildungsprogramme an. Deshalb ist die fehlende finanzielles Unterstützung des Sorbischen Parlaments auch nicht wirklich nachvollziehbar.

“Mit dem Serbski Sejm können die Wirksamkeit der Mittel für die sorbische Kunst, Kultur und Sprache erhöht”

>>Serbski Sejm<<

“Mit dem Serbski Sejm können die Wirksamkeit der Mittel für die sorbische Kunst, Kultur und Sprache erhöht und die gutachtlich festgestellten Demokratiedefizite behoben werden; dies liegt unmittelbar im Sinne der Stifter, wie er im Staatsvertrag über die Stiftung zum Ausdruck kommt. Die Staatsregierung hatte bereits vor 1998 ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Kotzur eingeholt, die Stiftung 2010 eine Arbeitsgruppe „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“ unter Leitung des Bundesinnenministeriums einberufen. Ergebnis war, dass die Repräsentanz eines Volkes allein über einen Verein den völker- und verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügen kann. Deshalb war als Mindestlösung die Stiftung öffentlichen Rechts gegründet worden.”

Warum der Serbski Sejm eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts werden soll?

Der Kontrast zur Nichtfinanzierung des Sorbischen Parlaments wo alle Stimmen zu Wort kommen sollen – im Vergleich zur sehr eingeschränkten politischen Perspektiven von Parteinahen Stiftungen ist natürlich frappierend. Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema etwas ganz anderes geurteilt.

„Die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist“

>>Bundesverfassungsgericht<<

„Dies ist indessen nicht der Sinn der Verweisung auf die „allgemeinen Gesetze“. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

„Freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit“

Bei der Finanzierung von Parteinahen Stiftungen handelt es sich überwiegend um Öffentliches Geld und hierbei drängt sich die berechtigte Frage auf: Weshalb im “Kampf der Meinungen” eine “parteiische Einzelmeinung” mit Steuergeld finanziert wird und die andere eben nicht? – Insbesondere wird hier auch das staatliche Neutralitätsgebot berührt. Zumal selbst der Bundestag auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses zum Ergebnis kommt: “Unvereinbar damit sei grundsätzlich jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien.