“Politik und der Verwaltung herangetragene Löschersuchen umzusetzen und damit mittelbar in die politische Willensbildung des Volkes einzugreifen”

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Meinungsfreiheit und die Methoden der unzulässigen Wahlbeeinflussung – Ein entscheidendes Element einer funktionierenden Demokratie ist die Meinungs- und Redefreiheit der Bürger. Ohne diese Grundlage können politische Entscheidungen nicht auf einer breiten Basis getroffen werden, was letztlich zu fragwürdigen Wahlergebnissen führen kann. Der Zusammenhang zwischen Wahlen und Meinungsfreiheit ist auch im öffentlichen Dokumenten nachlesbar.

“Unvereinbar damit sei grundsätzlich jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien”

>>Deutscher Bundestag<<

“Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die staatliche Förderung politischer Stiftungen durch ein gesondertes Parlamentsgesetz geregelt werden muss. …

Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes garantiere den politischen Parteien nicht nur die Freiheit ihrer Gründung und die Möglichkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung, sondern auch die Mitwirkung auf der Basis gleicher Rechte und gleicher Chancen.

Unvereinbar damit sei grundsätzlich jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien, so das Gericht.

… „Es wäre realitätsfern, anzunehmen, dass der Einsatz dieser Mittel keine Relevanz für den politischen Wettbewerb entfaltete. Die sechs geförderten Stiftungen können die Globalmittel in ihrem gesamten Tätigkeitsbereich einsetzen und werden dadurch in die Lage versetzt, eine große Zahl an Seminaren, Diskussionsveranstaltungen oder sonstigen Informationsangeboten durchzuführen“

,argumentiert das Gericht. Auch wenn der davon ausgehende Einfluss auf die politische Willensbildung im Einzelnen nicht messbar sei, erweiterten die Globalzuschüsse potenziell die Reichweite der von der nahestehenden Partei vertretenen Grundüberzeugungen und Politikkonzepte. Die Erarbeitung neuer oder Fortentwicklung bestehender Positionen werde erleichtert und damit die Stellung der nahestehenden Partei im politischen Wettbewerb verbessert.”

“Erarbeitung neuer oder Fortentwicklung bestehender Positionen werde erleichtert und damit die Stellung der nahestehenden Partei im politischen Wettbewerb verbessert”

Doch leider gibt es immer wieder Versuche, diese Freiheit zu manipulieren und das demokratische Prinzip auszuhebeln. Hier kommen wir zu einem heiklen Thema: den Wahlfälschungen im engeren Sinne sowie den Methoden unzulässiger Wahlbeeinflussung. Wahlfälschungen verletzen geltende Regeln und sind laut Strafgesetzbuch strafbar. Sie dienen in der Regel dazu, das Wahlergebnis zugunsten oder ungünstig für eine bestimmte Partei oder Kandidatin zu verändern.

“Gespräch von Konzernchef zu Kanzlerin – doch das Tischmikrofon war an”

>>Spiegel<<

“Facebook-Chef verspricht Kampf gegen Hassparolen – Es war ein Gespräch von Konzernchef zu Kanzlerin – doch das Tischmikrofon war an. … Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat Bundeskanzlerin Angela Merkel zugesagt, sich um Maßnahmen gegen Hassparolen in dem Online-Netzwerk zu kümmern. “Ich denke, wir müssen daran arbeiten”, sagte Zuckerberg zu Merkel bei einer Uno-Veranstaltung. Als Merkel nachfragte, ob er die Situation verbessern wolle, antwortete er mit “Ja”.

“Ich denke, wir müssen daran arbeiten”

Hass” oder allenthalben “Liebe” stellen erstmal nur Ausdrücke von Gefühlen dar, welche kaum objektiv messbar sind. Hinter solchen publik-gewordenen Forderungen könnten ganz andere Absichten stecken. Als Motiv können von interessierten Dritten unterschiedliche Gründe angeführt werden – sei es Machterhalt, ideologische Überzeugungen oder finanzielle Interessen. Der strafrechtliche Hintergrund darf hierbei nicht vergessen werden. Immerhin werden augenscheinlich öffentliche Mittel zur maßgeblichen Beeinflussung der Meinung und damit auch der Wahl verwendet. Ein Kritikpunkt der auch an anderer Stelle auftaucht.

“Politik und der Verwaltung herangetragene Löschersuchen umzusetzen und damit mittelbar in die politische Willensbildung des Volkes einzugreifen”

>>Deutscher Bundestag (PDF-Datei) <<

“Diese sogenannten Twitter Files dokumentieren, dass Betreiber sozialer Netzwerke offenbar willig sind, aus der Politik und der Verwaltung herangetragene Löschersuchen umzusetzen und damit mittelbar in die politische Willensbildung des Volkes einzugreifen. Der alleinige Twitter-Eigentümer Elon Musk hat sich wiederholt als Verfechter der freien Meinungsäußerung bezeichnet (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/der-vogel-ist-frei-was-elon-musk-unte r-meinungsfreiheit-versteht-9067603.html).

Er hat mittlerweile neben anderen Konten auch das Konto des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, das während des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2020 von der seinerzeitigen Twitter-Führung gesperrt worden war, wieder freigeschaltet (https://www.zeit.de/digital/2022-11/elon-musk-twitter-amnestie). Twitter ist nicht die einzige Plattform, die die Beschneidung der Meinungsfreiheit nach Ansicht der Fragesteller offenlegt.

In einem Interview gibt Mark Zuckerberg, Gründer und CEO des börsennotierten Konzerns Meta (mit Facebook, Instagram und WhatsApp) zu, wie er von der US-Sicherheitsbehörde FBI dazu gebracht wurde, seine sozialen Netzwerke parteiisch gegen den Amtsinhaber Donald Trump und für den Herausforderer Joe Biden zu positionieren (https://youtu.be/mOLK1HQUvNs, ab Minute 1:40). Die FBI-Beamten instrumentalisierten die eigens geschaffene „Missinformation“, dass auf dem Rechner Hunter Bidens (https://www.nzz.ch/feuilleton/laptop-saga-hunter-biden-bringt-seinen-vater-in-bedraengnis-ld.1685440), des Sohns des Präsidentschaftskandidaten Joe Biden, nicht etwa Tausende „echte Mails“ mit den „Geschäftskontakten“ der Familie Biden in die Ukraine zu finden seien, sondern nur „russische Propaganda“.

Mark Zuckerberg bestätigte, dass deswegen deren „Verbreitung auf Facebook verringert wurde“. In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4166 wurde nach „Löschersuchen und Abfrage von Nutzerdaten der Bundesregierung an Betreiber von sozialen Netzwerken und  Sofortnachrichtendiensten“ gefragt.”

“Verbreitung auf Facebook verringert wurde”

Es handelt sich hierbei nur um Frage an die Bundesregierung, die Antwort fällt eher Nichtssagend aus. Man sollte an dieser Stelle aber im Hinterkopf behalten, dass die Eingriffe in die politische Willensbildung auch unterm Aspekt der unzulässigen Wahlbeeinflussung zu sehen sind, was auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

„Die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist“

>>Bundesverfassungsgericht<<

„Dies ist indessen nicht der Sinn der Verweisung auf die „allgemeinen Gesetze“. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

„Freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit“

Die freie Meinungsäußerung ist schließlich eine grundlegende Voraussetzung für faire Wahlen. Die Meinungsfreiheit ist so wichtig, dass selbst die Rechtslage über Falschnachrichten ganz anders aussieht, als es vielfach öffentlich berichtet wird.

“Nicht strafbar” – “Veröffentlichung von allgemeinen Falschnachrichten ohne Bezug zu einer bestimmten Person oder Personengruppe”

>>Deutscher Bundestag (PDF-Datei) <<

“Für die Strafbarkeit muss unterschieden werden zwischen Behauptungen über Menschen und allgemeinen Falschnachrichten. Die Veröffentlichung von allgemeinen Falschnachrichten ohne Bezug zu einer bestimmten Person oder Personengruppe („Der Eurokurs ist heute Nacht abgestürzt“) ist grundsätzlich nicht strafbar. (Eine eng gefasste Ausnahme stellt die Leugnung des Holocausts nach § 130 Abs. 3 und 4 StGB unter Strafe – auch hier geht es jedoch um den Ehren- schutz der Opfer.) Die Straftatbestände der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede (§§ 185ff. StGB) können nur dann erfüllt sein, wenn Menschen verunglimpft oder verleumdet werden.”

“Wenn Menschen verunglimpft oder verleumdet” – “Straftatbestände der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede”

Die ständige geistige Auseinandersetzung und der Kampf der Meinungen sind die Grundlage jeder Freiheit überhaupt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wahlen fair und transparent ablaufen – zum Wohle aller Bürger stattfinden. Es ist wichtig anzumerken, dass Wahlfälschungen nicht mit legitimen Formen des politischen Engagements gleichgesetzt werden dürfen.