Lausitz: Das vernachlässigte sorbische Vermächtnis

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Die Sorben-Hymne geht auf den 24. August 1827 zurück und der in der ersten Strophe heißt es: „Schöne Lausitz, ehrliche, freundliche, Land meiner sorbischen Väter, Paradies meiner glücklichen Träume, heilig sind mir deine Fluren!“ Da es nur wenige bis in die Gegenwart überlebende Völker hierzulande gibt, sollte der gesunden Menschenverstand der Meinung sein: Das diese wenigen Minderheiten – wie der der Sorben – unter besonderen Schutz und bei bester Förderungen stehen sollten. Jedoch in der Realität existiert – bis heute – nicht mal ein gesetzlicher Feiertag in der Lausitz.

„Schöne Lausitz, ehrliche, freundliche, Land meiner sorbischen Väter“

>>Merkur<<

„De Maizière hatte kürzlich bei einer Veranstaltung in Wolfenbüttel gesagt, es könne über die Einführung eines muslimischen Feiertags in Teilen Deutschlands nachgedacht werden, in denen viele Muslime leben, wie Merkur.de* berichtete.“

„Ober- und Niedersorbisch stehen längst auf der Liste der bedrohten Sprachen“

Nach vergleichbare Meldungen bezüglich – Forderungen eines sorbischen Feiertags – wird man hingegen vergeblich suchen.

„Schätzungen bilden 60.000 Menschen das sorbische Volk“

>>Berliner Zeitung<<

„Sie leben vor allem in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, und dort sieht man allerorten zweisprachige Straßenschilder in Deutsch und Sorbisch. So gibt es zum Beispiel das Ortsschild „Universitätsstadt Cottbus – Uniwersitne Mêso Chósebuz“. Doch im Alltag wird die Sprache nur noch von recht wenigen gepflegt. … Ober- und Niedersorbisch stehen längst auf der Liste der bedrohten Sprachen. Nach offiziellen Schätzungen bilden 60.000 Menschen das sorbische Volk in der sächsischen Oberlausitz und der brandenburgischen Niederlausitz. Jan Budar, Direktor der Stiftung für das sorbische Volk, hat den beiden „Polyglotbros“ am vergangenen Sonntag über eine Liveschaltung die Sorbisch-Prüfung abgenommen. „Ihre Offenheit und Selbstverständlichkeit mit der sorbischen Sprache umzugehen, hat viele Sorben beeindruckt“, sagt er. „Für uns als Minderheit war es, sowohl für uns selbst, aber auch nach außen, eine super Marketingaktion.“

„Sorben haben neben ihrer Sprache eine eigene Kultur“

>> Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst<<

„Die Sorben haben neben ihrer Sprache eine eigene Kultur, die außer in den Familien in verschiedenen Vereinen und Gruppen gepflegt wird. Sorbische Kunst wird in verschiedensten Einrichtungen, durch Amateurgruppen und Vereine präsentiert. Diese nutzen künstlerische Arbeiten u. a. von Schriftstellern, Dramatikern, Komponisten sowie Erkenntnisse der sorbischen Volksforschung.“

Sorbische Kultur: „Schriftstellern – Dramatikern – Komponisten“

>>Sorbischer Schulverein e.V. <<

„In der Kindertagesstätte wird die sorbische Muttersprache gesprochen. Denjenigen Eltern, die für ihre Kinder eine zweisprachige Erziehung wünschen, wird ermöglicht, dass ihre Kinder gemeinsam mit anderen in der Gruppe im Tagesablauf die sorbische Sprache erlernen. Sie werden mit Liebe und Einfühlungsvermögen in das sorbische Umfeld aufgenommen. Die Kinder erfahren und erleben das sorbische Leben und die sorbischen Bräuche. Sie erfahren Gemeinschaft und Verantwortung und lernen gegenseitige Ehrfurcht und Toleranz im Umgang mit anderen. So eignen sie sich Fähigkeiten an und entwickeln feste Gewohnheiten, die sie für ihr Leben brauchen. Eine besondere Bedeutung hat in der Kindertagesstätte „Dźěćacy raj“ die Kinderliteratur. Sie ist eine große Hilfe beim Erlernen der sorbischen Sprache. Märchen und Geschichten unterstützen die Entwicklung der Kindern, sie geben ihnen besonders Mut und Hoffnung.“

„Märchen und Geschichten unterstützen die Entwicklung der Kindern“

Zwar gibt es den Dachverband der Sorben, die Domowina: Dennoch basieren die meisten Förderungen der sorbischen Kultur und Sprache weitestgehend auf privaten Initiativen. Vollkommen unabhängig, ob es sich dabei um Kindergärten, Schulen oder Festlichkeiten handelt. Fazit: Ein wirklicher Minderheitenschutz ist in der Praxis nicht vorhanden. Zwar wird laut Gerichtsverfassungsgesetz der Sorben das: „Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet“ aber die Tücke liegt im Detail: Denn die höheren Gerichtsinstanzen oder diverse Fachgerichte liegen in den seltensten Fällen in den jeweiligen Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung. Bei der Amtssprache des Verwaltungsverfahrensgesetz taucht das Wort „Sorbisch“ nicht einmal auf.