Fernzugriff: “Und dein Fahrzeug ist unbrauchbar” – Wie viel Auto bleibt ohne Software übrig?
Und plötzlich bleibt das Auto mitten auf der Straße liegen. Nicht der Tank ist oder es liegt irgendeine Panne vor, sondern der Hersteller hat das Fahrzeug aus der Ferne stillgelegt. So weltfremd es vielleicht anmuten mag, ist es beileibe nicht. Und die Entwicklung hat schon eigenwillige Früchte getragen: Der Marktwert insbesondere von historischen Nutzfahrzeugen hat enorm zugenommen. Aber auch vor Autos macht die Entwicklung nicht halt.
“Stell dir vor, du kaufst ein E-Auto und der Hersteller schaltet irgendwann die Batterie aus der Ferne ab”
“Stell dir vor, du kaufst ein E-Auto und der Hersteller schaltet irgendwann die Batterie aus der Ferne ab. Du bleibst im schlimmsten Fall irgendwo liegen, weil du dein Auto nicht mehr aufladen kannst. Und dein Fahrzeug ist unbrauchbar. Genau das wollte ein Autobauer machen.”
Fernzugriff – “Und dein Fahrzeug ist unbrauchbar”
Grundsätzlich muss an dieser Stelle zuerst der physische Gegenstand “Auto” von der “Auto-Software” getrennt werden. Ältere Autos sind ohne Computer ausgekommen und dort ist das Problem so nicht vorhanden. Aber durch die Verwendung von Computerprogrammen und der ständigen Verbindung zum Internet sind neue Probleme entstanden.
“Vielzahl von Steuergeräte” – “Weitreichende Anpassungen bis tief ins Fahrzeugsystem vorzunehmen”
“Wie VW betont, macht es auch der Aufbau der ID-Modelle möglich, weitreichende Anpassungen bis tief ins Fahrzeugsystem vorzunehmen. Waren verschiedene Aufgaben früher über eine Vielzahl von Steuergeräten verteilt, macht es die neue Elektronik-Architektur laut VW in ID 3 und ID4 möglich, bis zu 35 Steuergeräte per Fernwartung zu erreichen und zu aktualisieren.”
“Bis zu 35 Steuergeräte per Fernwartung zu erreichen und zu aktualisieren”
Natürlich müssen diese Fahrzeuge – wie übliche Heimcomputer – vor Hackerangriffen geschützt werden. Das Aufspielen von Sicherheitsaktualisierungen lässt sich demnach kaum vermeiden. Doch die entscheidende Frage lautet: Wem gehört – unabhängig von physischen Gegenstand “Auto” – die “Auto-Software” ? – An dieser Stelle ist ein kleiner Exkurs auf das Urheberrecht unvermeidbar.
Digital Rights Management: Wie viel Auto bleibt ohne Software übrig?
>>Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten von Klaus Graf (Monographie) <<
“Der Heise-Verlag setzte in einer Meldung vom 19. Januar 2005 einen Link auf die Website des Kopierschutzknackers AnyDVD. Mehrere Unternehmen der Musikindustrie verklagten ihn daraufhin und bekamen von Münchner Gerichten mehrfach Recht (Az.: 29 U 5696/07). Der Link sei eine Unterstützung der unerlaubten Werbung für die illegale Software. 2003 wurde die Vorschrift in Umsetzung einer EU-Richtlinie in das Urheberrecht eingefügt. Damit hat sich der deutsche Gesetzgeber zum Büttel der Urheberrechtsindustrie gemacht. Dem Interesse der Verwerter an rechtlichem Schutz für ihr Digital Rights Management (DRM) stehen erhebliche Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger gegenüber – bis hin zum presserechtlichen „Kollateralschaden“ des Heise-Beispiels. Die Regelung ist zudem eine perfekte Abmahnfalle, der beispielsweise zum Opfer fallen kann, wer nichtsahnend ältere Computerzeitschriften mit beigelegter CD, auf der sich Kopierschutzumgehungssoftware befindet, bei eBay anbietet. … Während § 69d bei Software das legitime Interesse des Nutzers anerkennt, eine Sicherungskopie erstellen zu dürfen, wird ihm das bei DRM-geschützten CDs oder DVDs verwehrt. Wenn eine solche Scheibe kaputt geht oder aus anderen Gründen nicht mehr abspielbar ist, hat der Verbraucher Pech!”
“Unerlaubten Werbung” – Digital Rights Management: Am Ende bleibt nicht mal die freie Berichterstattung über das Thema übrig
Nicht nur die Berichterstattung über das Thema wird eingeschränkt, sondern auch der Austausch in Foren ist kaum mehr möglich. Außerdem hat sich dieser “Kollateralschaden” auf andere Bereiche ausgeweitet.
Fernzugriff: “Reichweite künstlich um 129 km gekürzt”
“Nachdem Tesla einen vermeintlichen Konfigurationsfehler bei einem Kunden entdeckt, wird dessen Reichweite künstlich um 129 km gekürzt. Will er sie wieder haben, soll er zunächst 4.500 Dollar bezahlen.”
“Konfigurationsfehler” – Was, wenn passende Ersatzteile fehlen?
Dieser “Konfigurationsfehler” ist auf einen Akkutausch zurückzuführen: Da der ursprüngliche Akku als Ersatzteil nicht mehr verfügbar war, wurde kurzerhand ein anderer Akku eingebaut: Dieser “Umbau” wurde durch die Software erkannt und der Hersteller hat dementsprechend “Maßnahmen” ergriffen. Jenes Phänomen ist mitnichten nur bei Autos, sondern auch bei Nutzfahrzeugen anzutreffen.
“Farmer dürfen weder bei Hardware- noch bei Softwareproblemen selbst Hand anlegen”
“Die Farmer dürfen weder bei Hardware- noch bei Softwareproblemen selbst Hand anlegen, da nur autorisierte Händlerwerkstätten Zugriff auf die proprietäre Diagnostik- und Reparatursoftware haben. Unabhängige Werkstätten sind nur eingeschränkt nutzbar, da neue Ersatzteile nur von autorisierten Technikern freigeschaltet werden dürfen. Die Monopol-Mondpreise der Hersteller können sich allerdings viele Landwirte nicht leisten.”
“Unabhängige Werkstätten sind nur eingeschränkt nutzbar, da neue Ersatzteile nur von autorisierten Technikern freigeschaltet werden dürfen”
Selbst wenn eine legale Software-Alternative hypothetisch vorhanden wäre, würde beim Aufspielen jenes Fahrzeug oder Nutzfahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Betriebszulassung verlieren. – Kurzum: Es dürfte nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Am Ende bleiben nur noch Gebrauchtfahrzeuge oder historische fahrbare Untersätze übrig. Und genau dort haben die Preise massiv zugelegt.